
Arbeitsgruppe Naturschutz
Am 6. Mai 2010 gründete sich die Arbeitsgruppe Naturschutz. Die Initialzündung dazu kam von der Jahreshauptversammlung 2010, in der von den Mitgliedern übereinstimmend festgestellt wurde, dass ein wichtiger Schwerpunkt der Jagd im Naturschutz liegt. Die Arbeitsgruppe einigte sich auf folgende Ziele:

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Unterstützung in der Lebensraumgestaltung in den Revieren
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Schaffung und Erhaltung bestehender Rückzugsgebiete für Wildtiere
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Förderung offener Randstrukturen bei Monokulturen
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Förderung von Feldgehölzen zur Vernetzung von Biotopen
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Einbeziehung von Landeigentümern (Jagdgenossenschaften) und Hegegemeinschaften beim Anstoßen von Projekten
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Nutzung von Expertenwissen von Naturschutzbehörden und örtlichen Naturschutzgruppen
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Hilfestellung bei der Beantragung von geförderten Projekten
Arbeitsgruppe Naturschutz

Besichtigung von Feldholzinseln und Blühflächen im Raum Grünberg.
v.l.: Ottfried Weber, Prof. Dr. ErnstPetzinger, Gabriele Winter, Ulrich Zinn
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Gründungsmitgliedern der Gruppe sind: 
Ottfried Weber, Grünberg
Prof. Dr. Ernst Petzinger, Gießen
Ulrich Zinn, Grünberg
Gabriele R.Winter, Grünberg
Weitere Mitglieder der Gruppe:
Norbert Musch, Grünberg
Aktuelles aus der Arbeitsgruppe Naturschutz
Kooperation in Sachen Naturschutz
Präsentation bei der Gewerbeausstellung „Grünberger Schaufenster“
17.10.2011
Unter dem Motto „Naturschutz geht uns alle an“ präsentierten sich der Naturschutzausschuß des Jagdvereins „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. zusammen mit der Hegegemeinschaft Grünberg, der Naturlandstiftung im Landkreis Gießen e. V. und dem Bienenzuchtverein Grünberg und Umgebung e. V. im Rahmen der Gewerbeausstellung „Grünberger Schaufenster“.
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"Aktuelles"
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Was gibt es Neues aus Naturschutzkreisen?
23.08.2011
Liebe Freunde des Naturschutzes,
das Großprojekt des Jahres 2011 "Fledermausquartier" nimmt auch Dank der
Unterstützung der Sparkasse Grünberg inzwischen konkrete Formen an.....
Die Fahrten durch die Gemarkungen rund Grünberg haben gezeigt, dass Landwirte und Jagdpächter zunehmend Blühflächen angelegt haben.....
Ottfried Weber hat eine Fläche zur Verfügung gestellt, auf der verschiedenes Saatgut ausprobiert werden konnte.....
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter
"Aktuelles"

Blühflächen und Schonstreifen als Verbesserung des Lebensraums Acker
Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP) unterstützt Landwirte
Malven, Ringelblumen, Scharfgaben, Sonnenblumen und noch weit mehr als 10
weitere Arten blühen in einer Zeit, in der die meisten Pflanzen bereits nur noch
Samen bilden, auf manchen Ackerflächen im heimischen Raum.
Hobbyfotografen halten das farbenfrohe Bild gern fest und viele Bürger fragen
sich, welche Bedeutung diese so ungewöhnlich genutzten Felder haben.

Das
vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz geförderte „Integrierte Agrarumweltprogramm“ (HIAP) ermuntert
Landwirte oder auch private Landbesitzer durch entsprechende Fördergelder dazu,
verstärkt Landflächen zur Verfügung zu stellen, auf denen diese Arten zu einer
Zeit ausgesät werden, in der Insekten, insbesondere Bienen, Vögel,
Kleinlebewesen nur noch wenig Nahrung finden. Außerdem bieten diese
„Blühflächen“ Schutz für viele Wildtiere und stellen gleichzeitig ein
Nahrungsangebot bis in den Winter hinein dar.
Die Erhaltung der Artenvielfalt und der Landschaftsschutz sind weitere
Zielsetzungen dieses Förderprogramms. Bezuschusst werden daher auch bewusst
Flächen, die sich in Hanglagen in der Nähe von Gewässern befinden und als
„Schonstreifen“ dazu dienen, die Erosionsgefahr zu mindern. Die Gewitter mit zum
Teil Starkregen des diesjährigen Sommers haben an vielen Stellen in der
Landschaft zu Verschlemmungen geführt, die sich durch die bewusste Einsaat von
gefährdeten Flächen vermindern lassen.
Gabriele Winter als Vertreterin der Arbeitsgruppe Naturschutz vom Jagdverein
Hubertus Gießen u. Umgebung e.V. besuchte daher in Grünberg - Lehnheim im Kreis
Gießen den Landwirt Ottmar Rühl, der in diesem Jahr mehr als 3 ha seiner
landwirtschaftlichen genutzten Fläche für dieses Förderprogramm zur Verfügung
stellt, um sich über die praktische Umsetzung des Programms zu informieren.
Für freiwillig 5 Jahre lang als „Blühflächen“ angelegte Ackerflächen wird dem
Landwirt ein Ausgleich für entgangenen Nutzen gezahlt.
Die einzelne Fläche muss mindestens 0,1 ha und darf maximal 2,0 ha groß sein,
muss mit einer anerkannten ( Blüh-) Mischung angesät und 5 Jahre
aufrechterhalten werden. Düngung und Pflanzenschutz sowie eine Nutzung des
Aufwuchses sind nicht zulässig.
Werden vom Landwirt entsprechend geeignete Flächen in seinem Agrarantrag zur
Teilnahme an den neuen Fördermaßnahmen gemeldet, beginnt der 5-jährige
Verpflichtungszeitraum im darauf folgenden Jahr.
Nach den Erfahrungen in Lehnheim ist es ratsam, mit der Aussaat bereits Ende
März zu beginnen, da spätere Trockenphasen leicht dazu führen können, dass das
Saatgut noch nicht gewurzelt hat und Gewitterregen dann die angelegte
Ackerfläche verschlemmen können.
Außerdem empfiehlt es sich, die Aussaat am besten per Hand vorzunehmen, da die
unterschiedliche Korngröße den Sämaschinen Schwierigkeiten bereitet. Gut
überlegen sollte sich der Landwirt auch, so die Erfahrungen in Lehnheim, wo er
das Saatgut kauft, denn es gibt erhebliche Preisunterschiede.
Aber rückblickend kann gesagt werden, dass das erste Jahr der Bewirtschaftung
dieser „Blühflächen“ und der angelegten „Schonstreifen“ als Erfolg für
Landschaft, Wildtiere und natürlich auch für das Auge das Wanderers gesehen
werden kann.
Die Arbeitsgruppe Naturschutz des Jagdvereins Hubertus hofft daher, dass auch in
anderen Gemarkungen Landbesitzer dem Beispiel in Lehnheim folgen werden und
bietet deshalb auch eine Beratung zur Antragstellung an, die in der Regel bis
Mitte Mai (nächstes Antragsjahr 2011) für das Wirtschaftsjahr 2012 erfolgt sein
muss. Interessierte wenden sich dazu an den Vorsitzenden der Naturschutzgruppe
Ottfried Weber, Grünberg unter Telefonnummer 06401/4948 oder
ottfried.weber@t-online.de Stichwort „Blühflächen“.
Fledermäuse: schützenswerte Hightech-Flieger
Die Arbeitsgruppe Naturschutz im Jagdverein Hubertus Gießen
und Umgebung e. V. hat auch den Fledermausschutz auf
ihrer Prioritätenliste.
In Deutschland kommen etwa 20 verschiedene Fledermausarten vor. Sie stehen alle
auf der Roten Liste und der Bestand gilt als gefährdet, einige Arten auch als
stark gefährdet.
Vermutlich liegt der Rückgang in erster Linie an der Anwendung von Pestiziden in der Land- und Forstwirtschaft, einmal durch direkte Vergiftung aber auch durch eine Verminderung des Beuteangebotes. In zweiter Linie fehlt es an geeigneten Quartieren. Viele Fledermausarten verstecken sich tagsüber im Wald. Sie verkriechen sich in hohlen Baumstämmen, in alten Spechthöhlen oder in Aushöhlungen bei Astabbrüchen. Doch solche „Fledermauswohnungen“ sind Mangelware, zumal viele potentielle Behausungen den letzten Stürmen zum Opfer fielen. Die Arbeitsgruppe Naturschutz bietet daher den Mitgliedern des Jagdvereins, aber auch anderen Naturschützern, Fledermauskästen zum Kauf an.
Hergestellt wurden die Kästen von Mitarbeitern des Holzverarbeitungsbetriebes in Wächtersbach - Leisenwald, einer Einrichtung der Gemeinnützigen Schottener Reha GmbH. Neben Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, werden dort auch preiswerte Gartenmöbel gefertigt. Die Fledermauskästen sollten an lichten Stellen, an Waldrändern, an Waldlichtungen oder in ruhigen Gärten mit südöstlicher Ausrichtung der Flugöffnung angebracht werden. Optimal ist es, mehrere Kästen einer unterschiedlichen Besonnung im Tagesverlauf auszusetzen. Fledermäuse wechseln ihr Sommerquartier gern, wenn es aufgrund zu hoher Temperaturen zu einem Hitzestau kommt. In einer Höhe zwischen 4 und 6 Meter sollten die Kästen aufgehängt werden und im Umkreis von 1 – 2 Meter dürfen keine Äste und Blätter den An- und Wegflug der Fledermäuse behindern.
Das Bild zeigt Mitarbeiter der Behinderten-Werkstatt bei der Übergabe der Fledermauskästen in Grünberg -Reinhardshain, zusammen mit Hedi Jung, (rechts), 1. Schriftführerin des Jagdvereins Hubertus Gießen und Ottfried Weber, (links) Sprecher der Arbeitsgruppe Naturschutz.

Lerchenfenster, Blühflächen & Nutzung von Ackerrandstreifen
Für das laufende Jahr steht im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der Gruppe,
Jägerschaft und Jagdgenossen, über das vom Bauernverband und NABU gemeinsam
initiierte Projekt „Lerchenfenster“zu informieren, um möglichst viele
Interessenten dafür zu gewinnen. Die Feldlerche ist der Charaktervogel unserer
offenen Kulturlandschaft. In den letzten Jahren sind ihre Bestände jedoch stark
zurückgegangen. Die Feldlerche findet im dichten Wintergetreide nicht genügend
geeignete Brutplätze.

Lerchenfenster in der Gemarkung Beltershain, Aussaat 2009,
Landwirt Burkhard Dörr, Reinhardshain
Als Ausweg wurden von Landwirten und Naturschützern in Großbritannien sogenannte Feldlerchenfenster entwickelt. Es handelt sich hierbei um kleine künstliche Störstellen inmitten des Ackers. Zwei dieser Fenster pro Hektar sind ausreichend, um den Bruterfolg[i] der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchenfenster wirken sich positiv auf viele andere Feldtiere wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus. Der Ernteausfall ist mit weniger als 5 Euro pro Hektar niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Für die freiwillige Teilnahme erhalten Landwirte auf Wunsch eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand „Vogelfreundlicher Acker“. (Quelle Flyer „Lerchenfenster für Hessen“. Ein Gemeinschaftsprojekt von DBV und NABU“)
Zusätzlich zu den „Lerchenfenstern“, auch „Offenlandfenster“ genannt, möchte die
Arbeitsgruppe darauf hinwirken, dass Ackerrandstreifen
verstärkt dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden. Gerade Monokulturen
sollten mit Brache- und /oder Ackerstreifen umsäumt werden, die mit einer
vielseitigen Mischung aus Futterpflanzen und Kräutern bestückt sein können.
Weiterhin
ist angedacht, dass sich die Arbeitsgruppe Naturschutz für das Hessische
Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) einsetzt. Hierdurch soll die Förderung
von „Blühflächen“ entscheidend verbessert werden.
Für freiwillig 5 Jahre lang als Blühflächen angelegte Ackerflächen wird dem
Landwirt zusätzlich zur Betriebsprämie jetzt als Ausgleich für entgangenen
Nutzen eine Prämie von jährlich 600 Euro je ha gezahlt.
Die einzelne Fläche muss mindestens 0,1 ha und darf maximal 2,0 ha groß sein,
muss mit einer anerkannten( Blüh-) Mischung angesät und 5 Jahre
aufrechterhalten werden. Düngung und Pflanzenschutz sowie eine Nutzung des
Aufwuchses sind nicht zulässig. Darüber hinaus werden auf Antrag auch der Anbau
von Winterzwischenfrüchten bzw. Untersaaten sowie die Anlage von Schonstreifen
gefördert.
Werden vom Landwirt entsprechend geeignete Flächen in seinem Agrarantrag zur
Teilnahme an den neuen Fördermaßnahmen gemeldet, beginnt der 5-jährige
Verpflichtungszeitraum im darauf folgenden Jahr.
Nahrungsquelle
für Wild und Insekten: Die Staudenlupine Die mehrjährige Dauerlupine
eignet sich hervorragend als Einsaat in Waldschneisen. Das Wild äst nur die
Blüten, Blätter und Stängel werden wegen des hohen Alkaloidgehaltes verschmäht.
Fledermauskasten
Viele Sommerquartiere unserer einheimischen Fledermausarten werden zerstört.
Unterschlupf finden Fledermäuse in höhlenreichem Altholz. Um die Quartiernot der
Tiere zu lindern, können sie durch Fledermauskästen als Sommerquartier
unterstützt werden. Mitglieder der Hegegemeinschaft Grünberg haben bereits in
den vergangenen Jahren Fledermauskästen
hergestellt
und in den Revieren verteilt.
Von der Arbeitsgruppe Naturschutz wird zur Zeit
geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, die Kästen rationell herzustellen und zu
einem günstigen Preis Mitgliedern des Jagdvereins Hubertus anzubieten.
Hinweise zur Anbringung: Die Fledermauskästen sollten an lichten sonnigen
Stellen, z.B. an Waldlichtungen oder Waldrändern angebracht werden. Für die
Ausrichtung der Flugöffnung eignet sich die Richtung nach Südosten. Die
Wetterseite Nord-West sollte auf Grund der Zugluftempfindlichkeit und des hohen
Wärmebedürfnisses der Tiere vermieden werden. Optimal ist es, mehrere Kästen
einer unterschiedlichen Besonnung im Tagesverlauf auszusetzen. Fledermäuse
wechseln ihr Sommerquartier gern, wenn es auf Grund sehr hoher Temperaturen zu
einem Hitzestau kommt. Die optimale Höhe der Aufhängung sollte zwischen 4 und 6
Meter über dem Erdboden betragen. Bei der Aufhängung muss darauf geachtet
werden, dass der Anflug völlig frei von Ästen ist.
Den Fledermauskasten gibt es für 12,- EUR im
Hubertus-Shop
Jäger fordern Anleinpflicht für Hunde
während
der Brut- und Setzzeiten
”Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen”; “Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall” - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Jagdvereins Hubertus- Giessen e.V. im Frühjahr in der Presse. „Die hessischen Jäger fordern deshalb die Städte und Gemeinden nachdrücklich auf, von der Möglichkeit des hessischen Naturschutzgesetzes Gebrauch zu machen und das Verhalten von Hundebesitzern in der Flur zu regeln. Insbesondere ist es unumgänglich, in der Brut- und Setzzeit der freilebenden Tiere unverzüglich eine Anleinpflicht für Hunde einzuführen”, teilt der 2. Vorsitzende des Jagdvereins Hubertus-Giessen, Dieter Mackenrodt in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig sollten Städte und Gemeinden Flächen ausweisen, auf denen Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen könnten, ohne dass diese die frei lebendenTiere störten oder gefährdeten.
„Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den
vergangenen Jahren drastisch gestiegen”. Dies zeige eine landesweite Auswertung
von Zeitungsberichten. „Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer
Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in
diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer”. Es
sei erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild
vermissen ließen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nähmen, so der
Jagdverein Hubertus-Giessen e.V. weiter.
Hungermonat allerwärts – ist der März! So lautet eine alte Jägerweisheit, die
auch heute noch Gültigkeit hat. Die Energiereserven des Wildes sind aufgrund des
langen harten Winters aufgebraucht und die Tiere leichte Beute wildernder Hunde.
Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz gut gemeinter Appelle der Jäger
uneinsichtig zeigten, sollten diese von den Kommunen verpflichtet werden, ihre
Vierbeiner zumindest vom 1. März bis 15. Juni außerhalb der Ortschaften
anzuleinen. Der Jagdverein Hubertus Giessen e.V. weist zugleich auf die
hessische “Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten von Hunden” hin. Danach
werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als
gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürften außerhalb des eingefriedeten
Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb
ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung vor, dass auch alle
übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers
tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.
Verstöße gegen diese Verordnung können laut JV Hubertus Giessen mit einem
Wesenstest oder sogar einer hohen Geldbuße geahndet werden. Ferner müssten die
Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild
Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche
stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und
dadurch einen Unfall heraufbeschworen hätten.
„Schließlich haben die Jäger auch die gesetzliche Pflicht, das Wild vor den
Nachstellungen der Hunde zu schützen“, merkt Dieter Mackenrodt an. Deshalb
hätten diese auch das Recht, im äußersten Fall wildernde Hunde zu töten, sofern
diese nicht auf andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden könnten.
„Wir sind uns mit dem Hessischen Tierschutzverband und Naturschützern darin
einig, dass die frei lebenden Tiere besser vor wildernden Hunden geschützt
werden müssen“, unterstrich der
1. Vorsitzende Peter N. Werner. Streunende Hunde vertrieben auch Bodenbrüter wie
Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Mackenrodt:
„Deren Eiere und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern“.
Generell sollten jedoch alle Grünröcke zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter
suchen, der seinen Vierbeiner streunen oder wildern lässt, sowie alle
rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Wildern abzustellen. Die Kommunen seien
auch die richtige Adresse, wenn es darum gehe, die Gefahrenabwehrverordnung
praktisch umzusetzen.
Faszinierende rote Freibeuter
Wie kaum ein anderes Tier hat der Fuchs zu allen Zeiten die Jäger verzaubert.
Sein reaktionsschnelles Verhalten, Schlauheit und List haben ihm nicht nur den
Weg in die Fabel geebnet. Sie sind auch für viele die Herausforderung sich mit
diesem größten heimischen Raubtier zu messen, wobei die jagdliche
Auseinandersetzung mit dem anmutigen und zauberhaften Geschöpf keineswegs immer
ritterlich gewesen ist.
Listig im menschlichen Sinne ist er eigentlich nicht, denn List ist hinterhältig
und gemein. Das ist aber wohl die Art, wie ihn viele Menschen behandelt haben.
Was er dagegenzusetzen hat, ist Sinnesschärfe und blitzesschnelle Reaktion, wie
sie ein Jäger braucht, der von der Jagd leben muss. Denn seine Beutetiere, die
er überrumpeln muss, sind nicht immer scharfsinnig, und auch in der
ursprünglichen Wildnis muss er sich vor noch stärkeren Jägern in Acht nehmen.
Das kann auch heute noch der stärkere Wolf und der Luchs sein. Und in unseren
Bergen schlägt auch heute noch der Adler den Fuchs. Doch nur der Mensch macht
ihm das Leben in der Natur streitig, weil er für ihn ein unerwünschter
Konkurrent ist oder sich an dessen Haustieren vergreift. Mit einer geradezu
traumhaften Anpassungsfähigkeit ist es ihm gelungen, sich allen wechselnden
Umweltbedingungen anzupassen.
Trotz jagdlicher „Kurzhaltung“ rund um die Uhr und nichtjagdlichen
Vernichtungsmaßnahmen durch Gift und Gas und die Tollwut, ist der Bestand
ungeschmälert. Je mehr Mäuse es in einem Jahr gibt, desto mehr Junge hat der
Fuchs in seinem Geheck, und die Fuchspopulation weitet sich aus. Seine
Hauptbeute sind die verschiedenen Wühlmausarten die besonders vermehrungsfreudig
sind. Nicht selten wurden im Magen eines Fuchses mehr als 50 Mäuse gefunden. Ich
bin zugegebener Maßen dem Fuchse freundlich gesonnen, aber ich habe dennoch
keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bejagung, wenn sie würdig ist. Ich
will den Fuchs auch nicht mit einer Gloriole umgeben und ihn zum Pflanzenfresser
umfunktionieren, obwohl er reife Zwetschgen genauso liebt wie weiche Birnen, und
mit seiner Liebe für Trauben ist er sogar in die Fabel eingegangen.
Jeder Jäger hat am Heckbau schon die Reste von Hase und Kaninchen, Wildente,
Rebhuhn, Rehkitz aber auch von Haustieren gefunden.
Jeder ist aber wohl auch so klug zu wissen, das Meister Reinecke nach
Treibjagden Nachsuche hält und alles konsumiert was angeschossen war, das er
ausgemähte Kitze und Hasen einsammelt, überfahrene Tiere im Straßenverkehr oder
Rehwild, welches eines natürlichen Todes in der Dickung stirbt.
Auf der Schafweide habe ich ihn schon stundenlang Mistkäfer einsammeln sehen.
Von besonderem Reiz ist auch, wenn er Regenwürmer fängt. Die hört er nämlich mit
ihren Borstenhaaren kriechen. Er stellt den Kopf schief und lauscht. Und wenn er
einen packt, dann macht er es ebenso wie Austernfischer und Brachvogel.
Er hält den Wurm, der sich noch mit einem Ende in der Erde festhält auf
Spannung, doch nicht zuviel, damit er nicht abreißt. Plopp gibt der Wurm auf und
Reinecke verspeist ihn.
Ich will auch nicht leugnen, dass er im Winter mal einen Hasen nur mal eben so
anjagt. Ist der Hase gesund, braust er davon und lässt den Fuchs weit hinter
sich. Dann gibt der Fuchs auf, aber wenn es sich lohnt, fängt er den Hasen.
Wenn man ein bejagtes Tier schon nicht isst, sollte die Jagd doch einen Sinn
haben. Anstelle der Trophäe, wenn man von den Fangzähnen einmal absieht, erntet
der Jäger beim Fuchs den Balg, und erst wenn der verwertbar ist, sollte er die
Jagd moralisch auch verantworten können.
Im Oktober steht die Unterwolle bereits so dicht, dass man in vielen Ländern
eine Verwertung schon durchführt.
Die volle Pracht des Winterbalges mit seinen langen Grannen, hat sich aber erst
Mitte Dezember ausgewachsen. Bis Mitte März bleibt er dann so dicht.
Anfang April, das ist dann ohnehin die Zeit, wenn das Geheck gewölft wird, ist
die Pracht dann dahin, und die Fähe rupft zudem die Wolle rund um das Gesäuge
fort und kleidet damit ihr Nest aus. In dieser Zeit des besten Balges fällt
während der Ranz im Januar bis Ende Februar auch die Zeit der höchsten
Aktivität, und das ist auch die Zeit der besten Chance für den Jäger, der kalte
Füße und eine Triefnase nicht scheut. Wie unvergesslich eine klare Winternacht
bei klirrendem Frost sein kann, wenn das weit hallende Bellen der suchenden
Fuchsrüden der einzige Laut ist, haben nur wenige erlebt.
Forstleute sind seit langem der Meinung, das der Fuchs im Wald mehr Nutzen als
Schaden stiftet. Denn die oft erheblichen Schälschäden an jungen Bäumen durch
die Rötelmaus treten immer dann auf , wenn er stark reduziert ist. Keiner will
deshalb die Jagd abschaffen oder Reinecke aus den zu bejagenden Tieren
herausnehmen, wenn ermahnt wird, das doch nur der waidgerecht erlegte
Winterfuchs für viele von uns einen höheren Stellenwert hat als ein guter Bock.
So schreibt auch Kobell schon 1859. Welch schales Gefühl hinterlässt hingegen
der zerstörte Bau, die erschlagenen Jungfüchse oder das zwischen Stahlbügeln
widerlich zerquetschte Mitgeschöpf, das einst ein schmuckes Tier war.
Selbst für die Jagd auf Fuchsrüden gibt es im Hochsommer selten einen wirklichen
Grund, nicht zuletzt deshalb,
weil der Balg nichts taugt. Erinnert sei auch daran, dass Ernst Löns schon 1911
schreibt: Nicht allzu selten wird man den Fuchsrüden im Bau beim Geheck
antreffen, denn der männliche Fuchs ist durchaus nicht der schlechte Vater, für
den man ihn vielerorts zu halten glaubt. Zeigten doch auch die beiden Tierfilmer
Sielmann und Schimanski im Film „Lied der Wildbahn“ die Beuteübergabe des Rüden
an die Fähe.
Der Fuchs ist ein so anmutiges und zauberhaftes Geschöpf, dass wir ihn auch
kommenden Generationen erhalten wollen.
Luchshegering Vogelsberg
Die
größte europäische Raubkatze, der Luchs, ist in den Vogelsberg zurückgekehrt.
Damit sich der Luchs in dieser Region wieder heimisch fühlt und dauerhaft
ansiedelt, haben sieben oberhessische Jagdvereine im Schottener Stadtteil
Rainrod den Luchs-Hegering Vogelsberg gegründet. Als Leiter des Luchs-Hegerings,
der in Hessen einzigartig ist, fungiert der von der Jagdbehörde bestätigte
Jagdaufseher Michael Jüngling aus Schotten.
Nachdem 2005 Luchse bei dem Lauterbacher Stadtteil Maar, bei Grebenhain sowie zwischen Herbstein und Altenschlirf und zuletzt bei Schotten aufgetaucht sind, rief Forstassessor Mohr, Vorsitzender des Jagdvereins "Hubertus" Büdingen, zur Gründung des Luchs-Hegerings Vogelsberg auf. An der Gründungsversammlung nahmen neben "Hubertus" Büdingen Vertreter der Jagdvereine Hubertus Gießen, Butzbach, Lauterbach, Schlüchtern, Gelnhausen, Wetterau sowie der Rotwildhegegemeinschaft Hoher Vogelsberg teil.
Mit Hilfe des neuen Hegerings, der die Jäger des Wetteraukreises, des Vogelsbergkreises, des Main-Kinzig-Kreises und des Kreises Gießen einbezieht, sollen Erkenntnisse über das Vorkommen des Luchses im Vogelsberg zentral gesammelt und eine Dauerbeobachtung aufgebaut werden.
Da der Vogelsbergkreis unmittelbar an den Landkreis Gießen grenzt, stellt auch
der Jagdverein Hubertus Gießen e.V. zwei Luchsbeauftragte, die für Sichtungen im
Landkreis Gießen als Ansprechpartner dienen.

| Schulung der Luchsbeauftragten im Nationalpark Harz, hier Ole Anders, Leiter des Luchsprojekts und Michael Jüngling. | Vor dem Luchsgehege an der
Rabenklippe. Vorne Michael Klee, Luchsbeauftragter für den Landkreis Gießen. |