Sonderseite:  Wildschweinpest

Pressemitteilungen

Presseinformation des hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Wegen der unverändert hohen Gefährdungslage wurde das verstärkte Überwachungsprogramm zur Erkennung der Wildschweinepest bis zum 30.06.2009 verlängert.
Untersuchungsprogramm zur Erkennung der Schweinepest bei Wildschweinen
Hessen möchte einem Ausbruch der Schweinepest vorbeugen...
 


Weiterhin Probenbegleitschein für Wildschweinepestmonitoring; Kontollfuchszahlen

Der Jagdverein Gießen und Umgebung e.V. informiert seine Mitglieder und die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Gießen, dass das verstärkte Überwachungsprogramm zur Erkennung der Wildschweinpest auch weiterhin Gültigkeit hat. Das bedeutet, dass in den Gemeinden Biebertal, Wettenberg, Lollar, Gießen, Linden,  Langgöns und Pohlheim auch weiterhin durch die Jagdausübungsberechtigten bei jedem erlegten Stück Schwarzwild eine Blutprobe gezogen werden soll, so Hubertus-Vize Dieter Mackenrodt.

  Im restlichen Landkreis sind wie bisher stichprobenartig Blutproben durch die Jagdausübungsberechtigten beim erlegten Schwarzwild zu entnehmen.

  Für das gesamte Kreisgebiet gilt weiterhin, dass Wildschweine die verhaltensauffällig waren oder die beim Aufbruch von der Norm abweichende Merkmale zeigen, dem Veterinäramt zu melden oder direkt dem Landesbetrieb hessisches Landeslabor in Gießen anzuliefern sind. 

  Seit Juli 2009 gilt für den Landkreis Gießen, dass für den Nachweis der Tollwutfreiheit nur noch 32 Kontrollfüchse pro Jahr (zuvor 68) auf Tollwut untersucht werden müssen.

  Bisher wurden im Landkreis Gießen 22 Füchse für das Monitoring 2009 zur Untersuchung eingereicht. Für die noch ausstehenden Fuchseinsendungen sollte der bisher eingesetzte Probenbegleitschein weiterhin verwendet werden, so Mackenrodt weiter.

Hinweis des Landkreis Gießen, Amt für Veterinärwesen:

Aufgrund der unverändert hohen Gefährdungslage in Hinblick auf das Auftreten von Klassischer Schweinepest bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird in Hessen das verstärkte Wildschweinepestmonitoring weitergeführt. In den Gemeinden Biebertal, Wettenberg, Lollar, Gießen, Linden, Pohlheim, Langgöns und Heuchelheim verlängert sich deshalb bis zum 31.12.2009 die Pflicht alle erlegten Wildschweine auf Schweinepest untersuchen zu lassen. Darüber hinaus gilt weiterhin für den gesamten Landkreis Gießen eine Meldeverpflichtungen von auffälligen Wildschweinen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises Giessen
www.lkgi.de unter dem Link Veterinärwesen

- Bestimmungen im gesamten Landkreis Gießen
- zusätzliche Anforderungen in den Gemeinden Biebertal, Wettenberg, Lollar, Gießen, Linden,  Pohlheim, Langgöns und Heuchelheim
- Probenbegleitschein
- Hinweise zur Blutprobenentnahme
- Lage der Rachenmandelen
- Hinweise zur Entnahme von Rachenmandeln
- Pressemitteilung vom 23.01.2009 - "Maßnahmen gegen Schweinepest"



Regierungspräsidium Gießen warnt vor Schweinepest:
Kühlcontainer für Wildsammelstellen bereitgestellt.

(August/2009)

Das Gießener Regierungspräsidium (RP) hat jetzt im Auftrag des Landes Hessen zwei Kühlcontainer bereitgestellt, die im Falle des Ausbruchs der Wildschweinepest in Hessen genutzt werden können. „Wenn der erste Fall von Schweinepest bei Wildschweinen in Hessen entdeckt wird, wird umgehend ein sogenannter ‚gefährdeter Bezirk‘ entlang der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz mit umfangreichen Restriktionen sowie entsprechenden Wildsammelstellen eingerichtet“, erklärt RP-Amtstierarzt Dr. Michael Sallmann. Zu den Wildsammelstellen werden im Seuchenfall alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine gebracht und auf die Erkrankung getestet. Bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen, müssen die Tiere dann von den Veterinärämtern gekühlt aufbewahrt werden. „Dies kann vorläufig in den beiden Kühlcontainern geschehen, die jeweils bis zu 50 Tiere fassen können“, ergänzt der RP-Mitarbeiter. Das Gießener RP verwaltet das Hessische Zentrallager für Tierseuchenbekämpfungsmaterial in Wetzlar, in dem auch Schutzkleidung und Verpackungsmaterial für den Probentransport gelagert werden.

Bereits seit Ende des letzten Jahres grassiert die Schweinepest in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Da sich das Seuchengeschehen inzwischen nur noch wenige Kilometer von der hessischen Landesgrenze entfernt abspielt, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz inzwischen ein Monitoring-Gebiet eingerichtet. In diesen Bereichen müssen Proben aller erlegten Wildschweine auf Schweinepest untersucht werden. In den beiden Nachbarbundesländern wurden inzwischen Impfgebiete ausgewiesen, in denen die Wildschweine mittels Ködern gegen die Schweinepest geimpft werden. „Trotz aller Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, können die wanderfreudigen Tiere auch nach Hessen gelangen und die Seuche so in die einheimische Wildschweinepopulation einschleppen“, weiß Sallmann.

Eine Ausbreitung in Hessen hätte erhebliche Konsequenzen - nicht nur für Landwirtschaft und Jagd, sondern für die gesamte Region und weit darüber hinaus. „Die europäische Union kann Handelsrestriktionen nicht nur für lebende Schweine, sondern auch für Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse verhängen, die das gesamte Bundesgebiet betreffen können“, ergänzt der RP-Experte.

Zwar ist die Seuche für Menschen und andere Tierarten ungefährlich, dennoch bittet das Gießener Regierungspräsidium im Verdachtsfall sofort das zuständige Veterinäramt zu verständigen. Weitere Informationen zu dem Thema sind im Internet unter www.rp-giessen.de (Aktuelles / Umwelt & Verbraucher / Veterinärwesen) zu finden, heißt es abschließend aus dem RP.


Hinweis: Das Amt für Veterinärwesen hat bereits am 15. Juni 2009 angeordnet, dass bis zum 31. Dezember 2009 von jedem erlegten Stück Schwarzwild eine Blutprobe gezogen werden muß. Die Probe kann mit der Trichinenuntersuchung eingereicht werden. Diese Maßnahme dient weiterhin zur stärkeren Überwachung im Kreisgebiet.