
Sonderseite: Tierseuchenbekämpfung
Monitoring bei Wildschweinen und Vögeln
September 2011
Sehr geehrte Vereinsmitglieder, liebe Jägerinnen und liebe Jäger,
das verstärkte Überwachungsprogramm zur Erkennung der Schweinepest bei
Wildschweinen war im westlichen Teil des Kreises bis auf den 30. Juni 2011
befristet. Aufgrund der erfolgreichen Impfung gegen die Wildschweinepest in
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalenwurde diese Frist für den Landkreis
Gießen nicht verlängert. Dies bedeutet, dass nicht mehr von jedem Wildschwein im
Westteil des Landkreises Blutproben für die Untersuchung auf Schweinepest
entnommen werden müssen. Es gelten vielmehr wieder die regulären
Monitoringvorgaben der europäischen Union im gesamten Landkreis Gießen. Dies
bedeutet, dass halbjährlich im gesamten Landkreisgebiet mindestens30 Blutproben
von anlässlich der Jagd erlegten Stücken sowie von frischverunfalltem
Schwarzwild durch Jagdausübungsberechtigte zu entnehmen sind. Des Weiteren sind
alle als krank erlegte oder beim Aufbrechen/Versorgen auffällige Wildschweine zu
beproben. Die Probenkönnen wie bisher über die Trichinenuntersuchungsstellen
oder direkt beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgegeben werden.
Einige Proben werden noch immer mit alten nichtmaschinenlesbaren
Probenbegleitscheinen eingereicht. Diese altenProbenbegleitscheine haben zwar
noch für alle anderen Wildarten noch Bestandskraft, können aber für die
Wildschweinepestuntersuchung nichtmehr eingesetzt werden. Der Landesbetrieb
Hessisches Landeslabor hat mir kürzlich für die anderen Wildarten einen neuen
Probenbegleitschein zur Verfügung gestellt, auf dem Wildschweinepest nicht mehr
erscheint. Bitte weisen Sie die Jagdausübungsberechtigten nochmals auf die
Verwendung der maschinenlesbaren Probenbegleitscheine mit den roten Kästchen für
die Probeneinsendung für Wildschweinepestuntersuchungen hin. Nur durch die
Anwendung dieser Wildschweinepestuntersuchungsanträge ist es möglich, dass die
Untersuchungsergebnisse mit Standortbestimmung in die europäische
Wildschweinepest-Monitoring-Datenbank (CSF-Datenbank)eingespielt werden können.
Diese Einspielung ist Voraussetzung dafür, dass die Proben als Monitoringproben
überhaupt anerkannt werden.
Sollte Bedarf an Probenbegleitscheinen und -röhrchen bestehen, kann ich Ihnen
diese gerne zukommen lassen.
Um einen Überblick auf die Verbreitung von Geflügelpestviren bei Wildvögeln zu
erhalten, ist e snotwendig, dass die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis
Gießen pro Jahr 15 Körper oder Köpfe von frisch toten bzw. erlegten Stockenten
oder Grau- oder Nilgänsen beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen
zur Untersuchung auf Geflügelpest einreichen.
Leider wa rder Eingang von Stockentenkörpern bzw. -köpfen in den letzten Jahren
stark rückläufig:
Jagdjahr 2007/08: 20
Jagdjahr2008/09. 8
Jagdjahr 2009/10: 8
Jagdjahr2010/11: 1
Es ist deshalb dringend erforderlich den Probeneingang für den Landkreis Gießen
diesbezüglich zu erhöhen. Bitte informieren Sie die Jagdausübungsberechtigten,
die für die Enten- oderGänsejagd in Betracht kommen. Es können auch Köpfe oder
Tierkörper von Nilgänsen für das Monitoring zum Landesbetrieb Hessisches
Landeslaborverbracht werden. Als Probenbegleitschein kommt für dieses Monitoring
der in der Anlage beigefügte Untersuchungsantrag zum Einsatz.
Zusammengefasst bedeutet dies:
Wildschweinepestmonitoring
1.1. Seit 1. Juli 2011 30Blutproben pro Halbjahr für den Landkreis Gießen
1.2. Meldung allerkrank erlegten oder beim Aufbrechen/Versorgen auffälligen
Wildschweinen beim Veterinäramt (Blutprobenentnahme und
Rachenmandelnentnahme erforderlich oder Anlieferung des kompletten Stückes beim
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor).
1.3. Einsatz des maschinenlesbaren WESP-Probenbegleitscheins mit roten Kästchen
(nur Originalscheine verwendbar, keine (Farb-)Kopien)
1.4.Blutprobenabgabe beim Veterinäramt oder denTrichinenuntersuchungsstellen
Geflügelpestmonitoring bei Stockenten, Grau- und
Nilgänsen
2.1. pro Jagdsaison 15 Köpfe vorn frisch toten oder frischerlegten Stockenten,
Grau- und Nilgänsen für den Landkreis Gießen
2.2. Einsatz des einfachen Wildtierprobenbegleitscheins (Kopien möglich)
2.3. Probenabgabe beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Für Ihre Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Mit freundlichenGrüßen
Dieter Mackenrodt