Sonderseite:  Tierseuchenbekämpfung

Monitoring bei Wildschweinen und Vögeln
September 2011

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, liebe Jägerinnen und liebe Jäger,

das verstärkte Überwachungsprogramm zur Erkennung der Schweinepest bei Wildschweinen war im westlichen Teil des Kreises bis auf den 30. Juni 2011 befristet. Aufgrund der erfolgreichen Impfung gegen die Wildschweinepest in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalenwurde diese Frist für den Landkreis Gießen nicht verlängert. Dies bedeutet, dass nicht mehr von jedem Wildschwein im Westteil des Landkreises Blutproben für die Untersuchung auf Schweinepest entnommen werden müssen. Es gelten vielmehr wieder die regulären Monitoringvorgaben der europäischen Union im gesamten Landkreis Gießen. Dies bedeutet, dass halbjährlich im gesamten Landkreisgebiet mindestens30 Blutproben von anlässlich der Jagd erlegten Stücken sowie von frischverunfalltem Schwarzwild durch Jagdausübungsberechtigte zu entnehmen sind. Des Weiteren sind alle als krank erlegte oder beim Aufbrechen/Versorgen auffällige Wildschweine zu beproben. Die Probenkönnen wie bisher über die Trichinenuntersuchungsstellen oder direkt beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgegeben werden.
Einige Proben werden noch immer mit alten nichtmaschinenlesbaren Probenbegleitscheinen eingereicht. Diese altenProbenbegleitscheine haben zwar noch für alle anderen Wildarten noch Bestandskraft, können aber für die Wildschweinepestuntersuchung nichtmehr eingesetzt werden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat mir kürzlich für die anderen Wildarten einen neuen Probenbegleitschein zur Verfügung gestellt, auf dem Wildschweinepest nicht mehr erscheint. Bitte weisen Sie die Jagdausübungsberechtigten nochmals auf die Verwendung der maschinenlesbaren Probenbegleitscheine mit den roten Kästchen für die Probeneinsendung für Wildschweinepestuntersuchungen hin. Nur durch die Anwendung dieser Wildschweinepestuntersuchungsanträge ist es möglich, dass die Untersuchungsergebnisse mit Standortbestimmung in die europäische Wildschweinepest-Monitoring-Datenbank (CSF-Datenbank)eingespielt werden können. Diese Einspielung ist Voraussetzung dafür, dass die Proben als Monitoringproben überhaupt anerkannt werden.
Sollte Bedarf an Probenbegleitscheinen und -röhrchen bestehen, kann ich Ihnen diese gerne zukommen lassen.

Um einen Überblick auf die Verbreitung von Geflügelpestviren bei Wildvögeln zu erhalten, ist e snotwendig, dass die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Gießen pro Jahr 15 Körper oder Köpfe von frisch toten bzw. erlegten Stockenten oder Grau- oder Nilgänsen beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest einreichen.
Leider wa rder Eingang von Stockentenkörpern bzw. -köpfen in den letzten Jahren stark rückläufig:
Jagdjahr 2007/08: 20
Jagdjahr2008/09. 8
Jagdjahr 2009/10: 8
Jagdjahr2010/11: 1
Es ist deshalb dringend erforderlich den Probeneingang für den Landkreis Gießen diesbezüglich zu erhöhen. Bitte informieren Sie die Jagdausübungsberechtigten, die für die Enten- oderGänsejagd in Betracht kommen. Es können auch Köpfe oder Tierkörper von Nilgänsen für das Monitoring zum Landesbetrieb Hessisches Landeslaborverbracht werden. Als Probenbegleitschein kommt für dieses Monitoring der in der Anlage beigefügte Untersuchungsantrag zum Einsatz.

Zusammengefasst bedeutet dies:

Wildschweinepestmonitoring
1.1. Seit 1. Juli 2011 30Blutproben pro Halbjahr für den Landkreis Gießen
1.2. Meldung allerkrank erlegten oder beim Aufbrechen/Versorgen auffälligen Wildschweinen beim Veterinäramt (Blutprobenentnahme und
Rachenmandelnentnahme erforderlich oder Anlieferung des kompletten Stückes beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor).
1.3. Einsatz des maschinenlesbaren WESP-Probenbegleitscheins mit roten Kästchen (nur Originalscheine verwendbar, keine (Farb-)Kopien)
1.4.Blutprobenabgabe beim Veterinäramt oder denTrichinenuntersuchungsstellen

Geflügelpestmonitoring bei Stockenten, Grau- und Nilgänsen
2.1. pro Jagdsaison 15 Köpfe vorn frisch toten oder frischerlegten Stockenten, Grau- und Nilgänsen für den Landkreis Gießen
2.2. Einsatz des einfachen Wildtierprobenbegleitscheins (Kopien möglich)
2.3. Probenabgabe beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor


Für Ihre Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Mit freundlichenGrüßen

Dieter Mackenrodt

Probenbegleitschein