Schießanlage und Schießen

Berichte 2020


20. November 2020

 

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Schießstandes, 

 

der Betrieb des Schießstandes während des „Lock-Downs“ im November dient ausschließlich dem notwendigen jagdlichen Schießen zum Beispiel im Rahmen des Einschießens, zum Kontrollschießen oder zur Erlangung eines jagdrechtlich erforderlichen Schießnachweises. 

 

Wir haben für die beiden im November noch verbleibenden Schießzeiten (21.und 28. November 2020) beim Gesundheitsamt Gießen einen Antrag auf Öffnung der jagdlichen Schießstätte nebst einem Hygienekonzept eingereicht und dafür auch die Genehmigung zur Öffnung erhalten. Der Schießstand ist daher an beiden Tagen geöffnet. Die Aufsichten sind entsprechend eingewiesen. Für den besonderen Aufwand im November berechnet die Aufsicht einen Extra 2 Euro-Solidaritätsbonus für die Vereinskasse. Wir bitten um Verständnis!

  • Auf Rücksicht auf die weiteren Nutzer halten Sie die Zeit am Schießstand daher entsprechend kurz und machen Sie nur die notwendigen Schüsse.
  • Bitte bringen Sie Ihren eigenen Gehörschutz mit und nutzen Sie zum Eintragen in das Schießbuch Ihren eigenen Stift.
  • Bitte halten Sie den notwendigen Abstand zu anderen Personen ein und tragen Sie ihre Mund-Nasen Bedeckung.
  • Bitte denken Sie auch eine regelmäßige Händehygiene, dadurch kann die Weiterverbreitung des Virus durch kontaminierte Oberflächen verringert werden.
  • Die Gastronomie ist geschlossen.

Bitte beachten Sie noch die folgenden Regelungen zur Nutzung des Schießstandes. Diese Maßnahmen sollen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beim Betrieb des Schießstandes sicherstellen und dafür sorgen, dass wir auch in diesen besonderen Zeiten den Schießstand für das notwendige jagdliche Schießen nutzen können.

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Waidmannsheil

Ihr 

 

Dieter Mackenrodt

Vorsitzender Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V.

  

 

Regelungen zur Nutzung des Schießstandes währen des Corona Lock-Downs im November 2020

 

Reduzierung persönlicher Kontakte / Zugangsbeschränkungen

 

  • Zur Reduzierung persönlicher Kontakte ist der Zugang zur Schießstätte nur der Aufsichtsperson und den gerade schießenden Personen gestattet. Die Mitnahme einer Begleitperson ist nicht erlaubt.
  • Sind die Schießbahnen gerade besetzt, ist nach kurzer Rücksprache mit der Schießstandaufsicht im eigenen Auto auf eine freie Schießbahn zu warten.
  • Am Schießstand ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Diese kann während des Schießens an den 100 m Bahnen abgenommen werden, da die einzelnen Bahnen durch Wände voneinander getrennt sind.
  • Zugang zur Schießbahn „laufender Keiler“ hat ebenfalls nur die jeweils schießende Person und die zuständige Schießstandaufsicht.
  • Auf dem gesamten Schießstandgelände, insbesondere aber im Eingangsbereich des Schießstandes ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, eingehalten wird.
  • Am Eingangsbereich des Schießstandes sind entsprechende Hinweisschilder gut lesbar angebracht. Die zuständige Schießstandaufsicht kontrolliert, dass die Vorgaben eingehalten werden und kann bei Nichteinhaltung Verweise aussprechen.

 

Allgemeine Hygiene:

  • Die Nutzer des Schießstandes sind angehalten, sich vor dem Betreten die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Die Sanitärräume sind mit fließendem Wasser und Seife ausgestattet. Zudem steht am Schießstand ein Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Zur Reinigung von Oberflächen kann ein ebenfalls ausliegendes Desinfektionsmittel Die Nutzer sollen außerdem ausschließlich eigene Materialien (Stifte, Gehörschutz etc.) verwenden. Sollte dies ausnahmsweise nicht erfolgen, sind die Oberflächen nach Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Nachverfolgung:
  • Aus versicherungstechnischen Gründen hat sich jede Schützin und jeder Schütze vor dem Schießen in das Schießbuch einzutragen. Neben dem Namen sind hier auch die Angaben der vollständigen Adresse sowie der Telefonnummer und E-Mail-Adresse obligat. Die Einträge ermöglichen damit auch die Nachverfolgung von Kontaktpersonen für den Fall, dass eine Person infiziert ist und werden den Behörden auf Anfrage in Kopie ausgehändigt. Auf eine separate Erhebung der Daten zum Zweck der Nachverfolgung werden wir daher verzichten. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfüllt damit auch den Erfordernissen der Corona Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung. Bitte beachten Sie hier auch das ausliegende Informationsblatt zum Datenschutz. Die Aufsichtsperson überprüft die Vollständigkeit der Angaben und kann auch hier vom Hausrecht Gebrauch machen und Verweise aussprechen.