Schießanlage und Schießen

Archiv 2021


Erfolgreicher Arbeitseinsatz am Schießstand und zweite Einweisung am Defibrillator

13. Juli 2021

 

 

Am Samstag, den 10. Juli 2021 beteiligten sich etwa 25 Vereinsmitglieder (!) am Arbeitseinsatz auf dem Vereinsgelände. Wir waren beeindruckt von der freiwilligen Bereitschaft unserer Mitglieder den Schießstand „hübsch“ zu machen. Da wurden Fenster geputzt, gekehrt, gemäht und wichtige Zaunarbeiten durchgeführt. Maurer-und Putzarbeiten an den Zwischenwänden durchgeführt sowie Pfosten auf den Schießbahnen neu verkleidet. Wir waren überwältigt von der Bereitschaft unserer Mitglieder für die ehrenamtliche Vereinsarbeit. Auch unsere Wirtin Renate Claus war begeistert und servierte allen Teilnehmern eine leckere Erbsensuppe mit Bockwürstchen zum Mittag.

 

Im Anschluss machte Dr. Ulrich Lany gemeinsam mit Herrn Daniel Kistler von der Fa. Keil + Kistler aus Linden die zweite Einweisung am neuen tragbaren Lebensretter. Unserem neuen Defibrillator, der nun im Eingangsbereich des Vereinshauses am Schießstand hängt.

 

Etwas 15 Mitglieder nahmen im Vereinshaus an der Einweisung teil. Das automatische Gerät ist so ausgelegt, dass es von jedem Helfer verwendet werden kann.  Die Nutzer müssen nur den akustischen Anweisungen folgen und die Elektroden anbringen. Der Schock wird vom Defibrillator selbst ausgelöst. Wir hoffen natürlich, dass er nie zum Einsatz kommen muss, aber wenn es zu einer Herzattacke mit Herzflimmern kommt, haben wir nun die Möglichkeit einzugreifen und können den Patienten ins Leben zurückholen. 

 

Der Hubertus-Vorsitzende Dieter Mackenrodt bedankte sich vor Ort bei den fleißigen Helfern beim Arbeitseinsatz und den Referenten Dr. Lany sowie Daniel Kistler für Ihren interessanten Vortrag bei der Einweisung im Vereinshaus am Schießstand.


Hubertus Freundschafts-Nadelschießen

Wir laden ein zu unserem Hubertus Freundschafts-Nadelschießen auf dem Schießstand in Garbenteich am Samstag, den 3. Juli 2021 ab 9 Uhr. Um Voranmeldung wird gebeten, Meldeschluss ist 27.6.2021 18 Uhr - die Teilnahme wird auf 80 Schützen begrenzt.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem PDF-Download:

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Ein tragbarer Lebensretter - Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. sorgt mit Defibrillator für ein weiteres Stück Sicherheit seiner Mitglieder und Gäste

21. Juni 2021

 

Plötzlicher Herztod, eine Gefahr, die man gedanklich häufig sehr weit von sich wegschiebt und gern einer Personengruppe zuschreibt, die jenseits der 80 ist. Wie real die Gefahr ist und dass es sich hier nicht nur um ein Gesundheitsrisiko handelt, dass ausschließlich ältere oder bereits vorerkrankte Menschen betrifft, wurde durch den beinahe sehr tragisch geendeten Zusammenbruch des Dänischen Fußball-Nationalspielers Christian Eriksen in der vergangenen Woche wieder mehr als deutlich.

Ein automatischer externer Defibrillator im Wert von 1600 Euro ist ab sofort im Vereinshaus des Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. stationiert. Die Anschaffung des elektronischen Lebensretters war dem größten hessischen Jagdverein wichtig! 

 

Der „Hubertus“-Vorsitzende Dieter Mackenrodt hat gemeinsam mit dem Vereinsmitglied Dr. Uli Lany und Vorstandskollegen das Gerät nun offiziell übergeben. Der Schockgeber, der die Benutzer akustisch und optisch durch die Anwendung führt und dabei die Opfer vor plötzlichem Herztod mit einem kleinen Stromstoß schützen kann, ist das erste dieser Art, dass vom Jagdverein „Hubertus“ finanziert wurde. 

Um Berührungsängste ab zubauen wurde eine erste Einweisung (Schulung) vom Vereinsmitglied Dr. Uli Lany sowie Herrn Daniel Kistler von der Fa. Keil + Kistler aus Linden durchgeführt.

„Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitglieder und Besucher ist uns ein hohes Gut, daher war es für uns eine Ehrensache der Empfehlung von Dr. Lany zu folgen und einen solchen kleinen Herzretter anzuschaffen“ so Hubertus Chef Dieter Mackenrodt. Wir hoffen natürlich, dass er nie zum Einsatz kommen muss, aber wenn es mal zu einer Herzattacke mit Herzflimmern kommt, haben wir nun die Möglichkeit einzugreifen und können den Patienten ins Leben zurückholen.

 

Bei der Einweisung (Schulung) wurden bereits 15 Mitglieder in der Anwendung geschult und weitere werden folgen. Das automatische Gerät ist aber generell so ausgelegt, dass es von jedem ohne Einweisung und vorherige Kenntnisse verwendet werden kann. Die Nutzer müssen nur den akustischen Anweisungen folgen und Elektroden anbringen. Der Schock wird vom Defibrillator selbst automatisch ausgelöst. Ein fälschliches Auslösen des elektronischen Impuls, der die Rhythmusstörung beenden und das Herz wieder zum schlagen bringen soll, ist dabei so gut wie ausgeschlossen, da das Gerät nur auslöst, wenn es beim Patienten keinen Herzschlag mehr messen kann. Neben dem Auslösen des Schocks, leitet das Gerät die Nutzer auch zur kardio.-pulmonalen Reanimation (Herzdruckmassage/Beatmung) an und hilft so die Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes zu stabilisieren.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Investition einen weiteren Beitrag zur Sicherheit unserer Mitglieder geschaffen haben, denn Herzrhythmusstörungen wie ein Kammerflimmern kann unerwartet bei fast jedem auftreten und endet nicht selten mit dem Tod. Häufig liegen diesen Herzattacken zuvor nicht erkannte koronare Erkrankungen zugrunde aber auch die Einnahme bestimmter Medikamente oder eine generell ungesunde Lebensweise mit zu fettreichem Essen, Rauchen, zu viel Alkohol und zu wenig Bewegung können Risikofaktoren sein“, so Mackenrodt weiter.

 

Der neue Defibrillator hängt im Eingangsbereich des Vereinshauses am Schießstand. 


BVS Newsletter März 2021

13. April 2021

 

Das erste Quartal des neuen Jahres neigt sich auch schon wieder dem Ende zu, und wir müssen feststellen, dass uns die Corona Pandemie nach einem Jahr immer noch fest im Griff hat. Die dritte Welle überrollt uns gerade und es ist zu erwarten, dass die Politik uns noch schärfere Maßnahmen auferlegen wird.

 

Für die Schießstandbetreiber droht das zweite Jahr mit hohen Einnahmeverlusten. Die Corona-Verordnungen der Länder werden auch für die kommenden Monate die Durchführung von Meisterschaften, die für viele Stände ein wichtiges finanzielles Standbein sind, verbieten. Parallel dazu fallen dann natürlich auch die Einnahmen aus dem Trainings- und Übungsbetrieb so gut wie weg. Die Landesjagdverbände haben bereits ihre Landesmeisterschaften abgesagt. Ebenso hat das DJV-Präsidium entschieden, die für September geplante Bundesmeisterschaft in Garlstorf nicht durchzuführen. Gleiches gilt für die Meisterschaften der Landessportschützenverbände. Die Deutsche Meisterschaft des DSB in München- Hochbrück ist noch nicht gecancelt. Auch die vorgelagerten Meisterschaften, wo man sich qualifizieren kann, fallen weg. Gerade die Schützenvereine sind auf diese Einnahmen angewiesen. Die jagdlichen Stände können sich mit der Jungjägerausbildung und Jägerprüfungen mehr schlecht als recht über Wasser halten. Damit wir langsam wieder in ein ruhiges Fahrwasser mit Einnahmen kommen, ist es dringend notwendig, dass der Bund und die Länder endlich vernünftige und umsetzbare Impf- und Teststrategien entwickeln. Leider scheint dies in unserem föderalen System kaum möglich. Wie heißt ein schönes Sprichwort: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“ 

 

Unabhängig von diesen großen Sorgen um den Erhalt der Schießstände wegen der Corona Pandemie hat es im neuen Jahr bereits einige Ereignisse gegeben, über die ich Sie informieren möchte.

 

1.  Wir berichteten im letzten Jahr mehrfach von den Arbeiten an einer Musterverordnung für die Schießstandsachverständigen zu deren Ausbildung und Prüfung. Diese Musterverordnung hatten wir mit Vertretern des DSB, DJV, FWR und des BVSSV in einer Arbeitsgruppe verfasst und dann durch die guten Verbindungen des Präsidenten des Rheinischen Schützenbundes Herrn Willi Palm zu dem NRW-Innenminister Herbert Reul geleitet. Seine zuständigen Beamtinnen haben die Musterverordnung geprüft und in einer im Januar stattgefundenen Videokonferenz, an der für uns Präsidiumsmitglied Jürgen Kohlheim teilgenommen hat, ihre Änderungsvorschläge unterbreitet. Aus der intensiven Diskussion haben sie die Argumente der Experten mitgenommen und werden voraussichtlich Ende April einen fertigen Entwurf vorlegen, worüber dann noch einmal in großer Runde gesprochen wird. 

An dieser Stelle sei dem Präsidenten des Rheinischen Schützenbundes Willi Palm ganz herzlich gedankt, da er nicht nur die Verbindung zum NRW-Innenminister hergestellt hat, sondern weil er auch erster Ansprechpartner für das Innenministerium in dieser Sache ist.

 

2.  Ein weiteres Betätigungsfeld vom BVS waren in diesem Frühjahr die Bemühungen zusammen mit Schießsportverbänden, dem DJV sowie der DEVA, das Bundesinnenministerium zu bewegen, die Überarbeitung der Schießstandrichtlinien in Angriff zu nehmen. Hierzu hatten die beteiligten Verbände einen gemeinsamen Brief an den Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium Stephan Mayer, MdB geschickt. (Anlage) Leider erreichte uns letzte Woche ein Schreiben des Bundesministeriums, in dem den Verbänden lapidar mitgeteilt wurde, dass das Haus im Augenblick prüft, “wie eine Überprüfung der Schießstandrichtlinien effektiv und Sachkundig durchgeführt werden kann“. Natürlich will man auf die Sachkenntnis der Verbände nicht verzichten. Hier stellt sich doch dann die Frage, warum geht man dann nicht auf den gemachten Vorschlag der betroffenen Verbände ein oder hat die entsprechende Abteilung bereits Gespräche mit einer anderen Institution geführt und vielleicht auch schon Zusagen gemacht? Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn man sich das Schreiben an den Justitiar des DSB aus dem vergangenen Jahr anschaut, wo die Fachabteilung der Anfrage des DSB eine klare Absage zu der Erarbeitung der Schießstandrichtlinien erteilte.

 

Es bleibt uns nur, jetzt abzuwarten, wie sich das Bundesinnenministerium positioniert und wem der Auftrag zur Überarbeitung der Richtlinien gegeben wird. Lassen wir uns überraschen!

 

3.  Verschweigen möchte ich Ihnen nicht eine weitere „Posse“ des Bundesinnenministeriums, wo wieder die Personen des unter 2.  vorher besprochenen Punktes beteiligt sind. Es geht um die §§ 5, 6 WaffG, in denen die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Waffeninhaber geregelt ist.

 

Das Bundesinnenministerium hatte zum 4.3.2021 die Schießsportverbände zu einem Gespräch geladen, um mit Ihnen über die Problematik der Überprüfung von Mitgliedern durch die Vereine, bei denen der Verdacht bestünde, dass sie Reichsbürger, Rechtsradikale oder psychisch labil sind, zu diskutieren. Dies sollte dazu dienen, nach Meldung bei den zuständigen Behörden den Erwerb von Waffen durch diese Personengruppen zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Die Verbände haben zugesagt, eine abgestimmte Verlautbarung zu dieser Problematik zu verfassen, die dann auch von der Politik benutzt werden könnte. In diesem Zusammenhang wurden die Vertreter des Ministeriums gefragt, ob dann noch in dieser Legislaturperiode mit einer Überarbeitung des WaffG, insbesondere der §§ 5, 6 WaffG zu rechnen wäre. Dies wurde durch den Parlamentarischen Staatssekretär verneint. Rund 14 Tage später schlug die Bombe in Form eines Referentenentwurfs zur Änderung der §§ 5, 6 WaffG ein. Die Verbände wurden aufgefordert innerhalb von vier Tagen hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Sie können sich vorstellen, was das für eine Verärgerung bei den Betroffenen hervorgerufen hat, ganz zu Schweigen von dem Vertrauensverlust, der bei solch einem Verhalten entsteht. Es ist wohl kaum jemanden begreiflich zu machen, dass zumindest die anwesenden Beamten aus der zuständigen Abteilung nichts von dem Referentenentwurf gewusst haben.

 

Die im Forum Waffenrecht organisierten Verbände haben die Gelegenheit genutzt, jetzt die noch nicht zur Zufriedenheit in dem im Februar 2020 erlassenem WaffG geregelten Tatbestände wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Auch der DSB hat zu dem Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben und im Übrigen die Forderungen des FWR voll unterstützt.

 

4.  Auch der nächste Punkt in diesem Newsletter ist hoch politisch. Die Partei Bündnis 90/ Die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl im September 2021 die legalen Waffenbesitzer auf eine Stufe mit Terroristen gestellt. In ihrem Wahlprogramm heißt es: 

 

 "Vor Terrorismus schützen....

Den privaten Waffenbesitz tödlicher Schusswaffen wollen wir weitestgehend beenden."

Bündnis 90/Die Grünen begründen ihre Forderungen unter anderem wie folgt:

"Die rechtsterroristischen Anschläge von Halle und Hanau, der Mord an Walter Lübcke und nicht zuletzt die tödlichen Schüsse eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Georgensgmünd haben gezeigt, dass gerade im rechtsextremen Spektrum auch die Gefahr durch Waffen aus legalen Beständen sehr hoch ist."

Nimmt man diese Fälle etwas genauer unter die Lupe, stellt sich die Wahrheit erheblich anders dar.

  • Halle: Der Täter benutze keine legalen Waffen. Er hatte sie sich aus Baumarktartikeln selbst gebaut.
  • Hanau: Der Täter fiel lange im Vorfeld bereits als gefährlicher und psychisch gestörter Mensch bis in höchste Behördenkreise auf. Sogar der Generalbundesanwalt war eingeschaltet. Ein einziger Klick in unser sündhaft teures Nationales Waffenregister hätte genügt, ihn nach bereits geltender Waffengesetzlage zu entwaffnen.
  • Wolfhagen-Istha: Der Mörder von Walter Lübcke war nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
  • Georgensgmünd: Es handelte sich um eine Person, dessen waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgestellt wurde und der zu Recht aufgrund der aktuellen Waffengesetzlage die Berechtigung zum Umgang mit Waffen verlor. Hier hat das bereits bestehende Waffengesetz gegriffen. Die tödlichen Schüsse auf den Polizisten sind tragisch. Das ist aber nicht dem Waffenrecht anzulasten, sondern der Einsatzführung vor Ort.

 

Hauptzielrichtung der Grünen sind zu aller erst die Sportschützen. Diese sollen entwaffnet werden. Jäger werden vorerst ausgeklammert, da sie ja einen gesetzlichen Auftrag mit der Jagd erfüllen. Irgendwann wird sich da auch was tun, da bin ich mir sicher.

 

Bei den Verbänden klingelten, nachdem bereits der Entwurf dieses Wahlprogramms publik geworden war, alle Alarmglocken, denn das Ansinnen der Grünen würde fast den gesamten Schießsport lahmlegen. Die Führung des DSB hat bereits Kontakt mit den Grünen aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gespräche erfolgreich sind und auch diese Partei erkennt, dass die legalen Waffenbesitzer keine Terroristen und Mörder sind.

 

5.  Zu guter Letzt muss noch das Thema bleifreie Munition erwähnt werden. Die auf Europäischer Ebene erlassene REACH-Verordnung wird ab 2023 in Kraft treten. Für die Jagd bedeutet sie starke Einschränkungen dahin, dass bleihaltige Munition in der Nähe von Gewässern nicht mehr verwandt werden darf. In unseren letzten Newslettern hatten wir diese Thematik bereits vertieft. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob diese REACH-Verordnung noch gerichtlich überprüft wird. 

 

Parallel dazu hat die ECHA, die die EU-Kommission in wissenschaftlichen Fragen berät, ein Totalverbot für Bleimunition ins Spiel gebracht. Sie können sich vorstellen, dass das Auswirkungen auf den Schießsport haben wird. Zukünftig gewinnt beim Kugelschießen nicht der Beste, sondern der Glücklichste, wenn Bleimunition verboten ist.  Möglicherweise kommen Indoorstände und Anlagen, wo die Möglichkeit besteht, 90 % der Munition durch Vorrichtungen wieder aufzunehmen, mit einem blauen Auge davon, denn im Vorschlag der ECHA wird eine solche Möglichkeit in Betracht gezogen. 

Mehr zu dieser Problematik im nächsten Newsletter.

 

Neben der Pandemie haben wir im Augenblick und auch in der nächsten Zeit politisch stürmische Zeiten vor uns, die Jäger und Schützen gemeinsam zu meistern haben. Bisher haben wir alle Stürme überstanden. Wir, der BVS, aber auch alle anderen Jagd- und Schießsportverbände werden zusammen alles tun, um soviel Ungemach wie möglich zu verhindern.

 

Trotz der dunklen Wolken am Horizont bin ich optimistisch, dass wir auch in Zukunft auf unseren Schießständen Üben und Trainieren sowie Wettbewerbe durchführen können.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich trotz Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen ein schönes Osterfest.

 

Das Wichtigste aber ist mein Wunsch: „Bleiben Sie gesund!“

 

Ihr Dirk Schulte-Frohlinde, BVS-Präsident


KW-Schießstand des „Hubertus“ Gießen modernisiert

10. März 2021

 

Erfreulicherweise wurde nach einigen arbeitsintensiven Wochen die Modernisierung der 25m-Anlage des Kurzwaffenstands rechtzeitig zum Saisonbeginn 2021 fertig gestellt. Der Stand ist jetzt mit einem Sandgeschossfang ausgerüstet und zur Nutzung frei gegeben. Der Umbau des alten Holzgeschossfang zum modernen Sandgeschossfang war sehr umfangreich, unter anderem musste der gesamte Kugelfang erneuert werden bzw. wurde er durch einen Sandgeschossfang ersetzt. 

Die Änderung war erforderlich, da die Art des Geschossfang nicht mehr zeitgerecht war. Wir danken der Fa. Faber & Schnepp für die rechtzeitige Fertigstellung der Anlage. Eigenleistung erbrachte dabei unser Hausmeister Klaus Braungart. Ihm zur Seite standen Ralf Weber, Dieter Jüttemeier und Alexander Thiel.

 

Die aufwendigen Arbeiten wurden mit viel Eigenleistung durchgeführt. Eine beantragte finanzielle Unterstützung aus der Jagdabgabe beim zuständigen Ministerium wurde uns nicht gewährt. Daher war die finanzielle Unterstützung durch den LJV Hessen an die hessischen Jagdvereine zum Jahreswechsel eine willkommene Hilfe. Coronabedingt musste der Schießstand im vergangenen Jahr einige Monate schließen. Umsatzeinbußen waren die Folge.

Der „Hubertus“-Vorstand hatte diese Modernisierung beschlossen und das Regierungspräsidium Gießen dem Antrag zugestimmt. Die Arbeiten wurden im ständigen Austausch mit unserem Schießstandsachverständigen Dieter Klee (Butzbach) durchgeführt. Alle Mitglieder und Gäste am Schießstand sind nun herzlich eingeladen auf der modernisierten KW-Anlage ihre Schießfertigkeiten mit der Kurzwaffe zu üben. Die Schießzeiten 2021 entnehmen Sie bitte dem aktuellen Schießkalender.