Aktuelles aus dem LJV Hessen

Archiv 2023


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Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD Hessen unterzeichnet

19. Dezember 2023

 

Heute haben Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und die SPD-Landesvorsitzende Nancy Faeser den Koalitionsvertrag für ihr künftiges Regierungsbündnis und die Legislaturperiode von 2024-2029 unterzeichnet. Die neue Regierung wird am 18. Januar 2024 mit ihrer Arbeit beginnen, wenn sich der neue Landtag konstituiert und der Ministerpräsident gewählt wird.

 

Der Landesjagdverband Hessen zeigt sich sehr erfreut, dass sich die wichtigsten Forderungen der organisierten Jägerschaft und des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“, das 2,5 Millionen Menschen in Hessen repräsentiert, im neuen Koalitionsvertrag wiederfinden:

 

 

Der Landesjagdverband Hessen hat über ein Jahr gemeinsam mit den Vereinen und Hegegemeinschaften sowie den sehr engagierten Jägerinnen und Jägern dafür gearbeitet, dass die Jagd in Hessen wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient hat.

 

Viele wichtigen Ziele konnten erreicht werden. So wird das Hessische Jagdgesetz in seinen Grundzügen nicht verändert, das Wildmonitoring soll in der Federführung der Jägerschaft verbleiben, die Förderung der Jägerschaft aus der Jagdabgabe soll entbürokratisiert werden, die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes sollen aufgehoben werden, die Schalenwildrichtlinie soll weiterentwickelt werden und das Rotwild soll wieder wandern dürfen! Darüber hinaus soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden und soweit es rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandregulierung ermöglicht werden",

so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des LJV Hessen über den vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages.

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD Hessen

(Entwurfsversion, veröffentlicht am 14.12.2023 auf Hessenschau.de). Die offizielle und unterzeichnete Version wird voraussichtlich in den kommenden Tagen veröffentlicht.

 

Seite 122, ff.:

Jagd und Fischerei

 

Wir stehen zur Jagd als Kulturgut. Sie leistet einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Wir werden gemeinsam mit der Jägerschaft für die Bedeutung der Jagd werben und stärken die Rechte der Jägerinnen und Jäger insgesamt.

 

Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren und die Selbstverwaltungsverantwortung des Landesjagdverbandes stärken. Insbesondere werden wir dafür sorgen, dass das Monitoring der Wildbestände in der Federführung der Jägerschaft verbleibt. Die wildbiologische Forschungsstelle soll dabei der Unterstützung dieser Arbeit dienen und als Bindeglied zur Jagdverwaltung ausgebaut werden. Die Ausbildung und das Prüfungswesen von Jägern werden wir in Selbstverantwortung der Jägerschaft belassen und die Nachwuchsgewinnung stärken.

 

Beim Umbau der Wälder spielt neben den forstwirtschaftlichen Grundprinzipien auch die Jagd eine entscheidende Rolle. Um dem kooperativen Ansatz „Wald mit Wild“ gerecht zu werden, suchen wir den Ausgleich zwischen Interessen der Jägerschaft und der Waldeigentümer. Ziel ist es, einen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand in Einklang mit der Waldbewirtschaftung zu bringen und Wildschäden zu reduzieren.

 

Wir werden die Förderung der Jägerschaft aus der Jagdabgabe innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen entbürokratisieren.

 

Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundzügen nicht verändert.

 

Wir werden zum besseren Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufheben und angemessene Jagdzeiten für die Prädatoren (wie Baummarder, Iltis, Wiesel usw.) sowie des Dachs vorsehen.

 

Wir werden zum Zweck der Schadensverhütung und Bestandsregulierung die Jagdzeiten für Federwild (Gänse, Krähe, Elster, Ringeltaube) erweitern.

 

Zum Schutz vor der Schweinepest und zur Prävention vor Schäden in der Landwirtschaft muss das Schwarzwild ganzjährig bejagbar sein. Für die Schwarzwildjagd werden wir zudem die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ermöglichen.

 

Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.

 

Wir werden mehr zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen tun. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen müssen hier zusammen gedacht werden.

 

Den Wolf werden wir ins Jagdrecht aufnehmen und, soweit des rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Die bisher durch das Naturschutzrecht eng begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor Übergriffen zu schützen.

 

Um eine effiziente Steuerung der Bestände und eine praktikable Schadensprävention zu ermöglichen, müssen auch Biber und Kormoran in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen werden und über eine Verordnung regeln, wie das naturschutzfachliche Management der Bestände unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen kann.

 

Der Landesjagdverband Hessen dankt allen Jagdvereinen und Hegegemeinschaften und den vielen Jägerinnen und Jägern, die sich im vergangenen Jahr an der Seite des Landesjagdverbandes und des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ für einen Richtungswechsel in der Jagdpolitik eingesetzt haben. Jedes persönliche Gespräch, die Weitergabe der vom Landesjagdverband Hessen entwickelten Wahlprüfsteine an Familie, Freunde und Bekannte, Diskussionen mit den Landtagskandidaten, jeder sachliche Brief, E-Mail oder Nachricht in den Sozialen Medien hat zu diesem überragenden Erfolg beigetragen!

 

Wir alle können stolz darauf sein, was wir gemeinsam für die Jagd in Hessen erreicht haben! Nun gilt es, das Papier mit Leben zu füllen!

 

Ihr Landesjagdverband Hessen wird direkt nach der Regierungsbildung im Januar 2024 die Umsetzung der ambitionierten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag engmaschig und als fachkundiger Jagd- und Naturschutzverband begleiten.

LJV-Weihnachtswuensche2023_newsletter_560

Nun wünsche ich Ihnen – im Namen des gesamten Vorstandes und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LJV-Geschäftsstelle – ein frohes Weihnachtsfest und ein friedliches, gesundes und glückliches neues Jahr 2024.

 

Ihr

 

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes Hessen e. V.


Erfassung und Bewertung von Wildvorkommen

24. Oktober 2023

 

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Erfassung und Bewertung von Wildvorkommen und weiteren wichtigen Informationen aus unseren hessischen Revieren! Valide und belastbare Informationen aus unseren hessischen Revieren werden dringend benötigt, um gegenüber der Gesellschaft, der Verwaltung und insbesondere aber auch gegenüber der Landespolitik der Notwendigkeit und Bedeutung einer nachhaltigen und selbstverantwortlichen Jagd zum Artenschutz, zu ökologisch stabilen Verhältnissen in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und Förderung des heimischen Wildes Nachdruck zu verleihen!

 

Angesichts der aktuellen Entwicklung in den Bestrebungen verschiedener Landesregierungen, das Jagdrecht mehr und mehr unter staatliches Kuratel zu stellen und die Eigenverantwortung der Jägerschaft massiv einzuschränken, ist es höchste Zeit, den politischen Entscheidungsträgern unsere entsprechenden Forderungen anzutragen und zwar auf einer faktenbasierten und wissenschaftlichen Grundlage. Die vom Landesjagdverband Hessen im Verbund mit dem DJV und allen anderen Landesjagverbänden eingeführte Wildtiererfassung WILD bietet hierfür ideale Voraussetzungen, insbesondere durch das ergänzende System der „flächendeckenden Erfassung (FE)“.

 

Bezüglich der notwendigen Flächenabdeckung ist Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern Schlusslicht. Lediglich nur 10 % der über 4.000 Reviere in Hessen haben sich aktuell an der FE beteiligt! Bei diesen Revieren möchten wir uns ausdrücklich bedanken! Alle anderen möchten wir gerne bitten, sich noch anzuschließen.

 

Mit der Hoffnung auf die dringend notwendige breite Beteiligung haben wir die Einsendemöglichkeit für dieses Jahr nochmals um 14 Tage bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

 

Machen Sie mit! Nehmen Sie sich, falls noch nicht geschehen, ca. 10 Minuten Zeit, um den FE-Bogen auszufüllen und an die Geschäftsstelle des LJV Hessen (info@ljv-hessen.de) zu senden. Sie können den FE-Bogen als beschreibbare PDF-Datei ausfüllen oder Ihre Angaben direkt ins Online-Formular eintragen… einfacher geht es nicht!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Nadine Stöveken, Referentin für Naturschutz


Achtung Autofahrer: Liebestolle Rehe unterwegs Paarungszeit beim Rehwild erhöht Wildunfallgefahr

22. Juli 2023

 

Achtung Autofahrer: Liebestolle Rehe unterwegs Paarungszeit beim Rehwild erhöht Wildunfallgefahr

 

Nach der alten Jägerweisheit „Den Bock verwirrt der Sonne Glut“ ist das Rehwild an heißen Tagen während der Brunft (Paarungszeit), die von Mitte Juli bis etwa Mitte August andauert, besonders aktiv. Autofahrer sollten daher auch tagsüber mit überraschenden Wildwechseln rechnen. Es gilt die Geschwindigkeit zu reduzieren und einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten.

 

"Während des Liebesspiels treibt der Rehbock die auserwählte Ricke teilweise kilometerweit über Felder und Wiesen. Völlig kopflos überquert das liebestolle Paar auch Landstraßen und das häufig völlig unvermittelt“, so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.

 

 

Autofahrer sollten daher auch tagsüber und besonders auf Überlandstrecken vorsichtig fahren und stets bremsbereit sein. „Tauchen Rehe am Straßenrand auf, sollte die Geschwindigkeit reduziert und mehrfach hintereinander gehupt werden. Auf ein Reh können häufig noch weitere folgen. Anhand der Streckenstatistik der letzten fünf Jahre fallen täglich im Durchschnitt 35 Rehe dem hessischen Straßenverkehr zum Opfer. (12.747 Rehe pro Jahr im 5-Jahres-Durchschnitt).

 

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, sollte der Fahrer nicht versuchen auszuweichen, sondern bremsen und das Lenkrad festhalten“, so Stifter weiter. Sollte es zu einem Unfall mit einem Wildtier gekommen sein, gilt: Unfallstelle absichern, den Polizeinotruf 110 wählen und das verletzte Tier nicht anfassen.

 

Hintergrund:

In der Jägersprache wird die Paarungszeit des Rehwildes auch „Blattzeit“ genannt. Häufig entstehen bei diesem Liebesspiel der Rehe sogenannte „Hexenringe“ (kreisförmige Spuren z. B. im hohen Gras oder im Getreidefeld), wenn der Rehbock die Ricke im Kreis vor sich „hertreibt“. Wer dieses Naturschauspiel einmal hautnah miterleben möchte, wendet sich am besten an die örtliche Jägerin oder den Jäger.                                                                                         

Service

Gemeinsam mit der Polizei Mittelhessen, dem ADAC Hessen-Thüringen, dem Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. hat der Landesjagdverband Hessen den Ratgeberfilm „Wildunfall verhindern – Tierleid vermeiden“ produziert. Dieser Film beantwortet wichtige Fragen von Verkehrsteilnehmern und kann unter folgender Adresse (oder auf Youtube) angeschaut, heruntergeladen und geteilt werden:

www.ljv-hessen.de/wildunfall-film

 

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

Geschwindigkeit entlang unübersichtlichen Wald- und Feldrändern reduzieren.

Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.

Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel. In der Paarungszeit des Rehwildes sollte auch am Tage mit plötzlichen Wildwechseln gerechnet werden.

 

Tier am Straßenrand: Abblenden, Bremsen, Hupen.

Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern: Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten. Nicht ausweichen! Sonst endet die Fahrt schnell im Gegenverkehr oder an einem Baum.

 

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei unter 110 anrufen. Sind Personen verletzt, muss der Notruf 112 gewählt werden.

Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.

 

Wer Wild mitnimmt, kann sich wegen Wilderei strafbar machen.

 

Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen und die Unfallstelle markieren. Dies gelingt z. B. mit einem weißen Papiertaschentuch, das an einen Ast oder Busch, von der Straße aus gut sichtbar, befestigt wird. Auch ein Einmalhandschuh aus dem Verbandskasten kann z. B. über den nächstgelegenen Leitpfosten gestülpt werden, um den Unfallort zu markieren. So kann der Jäger das verletzte Tier leichter finden.

 

Markus Stifter, Pressesprecher


Tag des Rotwildes am Samstag, 15. Juli 2023

22. Mai 2023

 

Der Landesjagdverband Hessen e. V. (LJV) veranstaltet gemeinsam mit dem Landesjagverband Bayern e. V. (BJV) den

  

Tag des Rotwildes

am Samstag, 15. Juli 2023 um 9.30 Uhr

in der Konzerthalle Bad Orb.

(Einlass ab 8.30 Uhr)

 

Die Jägerschaft Hessens und Bayerns ist mit dem ländlichen Raum sowie der Land- und Forstwirtschaft eng verbunden. Wir sehen die Nöte und Schwierigkeiten in diesen Bereichen. Dennoch müssen wir den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der wildbiologischen Forschung Rechnung tragen und diese in eine Weiterentwicklung des Rotwildmanagements einfließen lassen. Die genetische Verarmung innerhalb der Rotwildvorkommen in Hessen und Bayern aber auch über die Landesgrenzen hinaus, sind längst wissenschaftlich nachgewiesen. Verkürze Unterkiefer, eine erhöhte Mortalität bei frisch gesetzten Kälbern und andere Anomalien sind bereits mehrfach aufgetreten. Um diesem gefährlichen Trend entgegen zu wirken, ist es zwingend notwendig die Lebensraumverknüpfung mit Grünbrücken sowie Wanderkorridore auszuweisen. Per Gesetz definierte rotwildfreie Gebiete, die Zerschneidung der Landschaft durch Verkehr, Siedlungen, Zäune etc. sind deutschlandweit ein großes Problem und verhindern den überlebenswichtigen Genfluss zwischen den Rotwildpopulationen. Das größte heimische Wildtier steht vor existentiellen Herausforderungen.

 

Nur die Kombination aus der Lebensraumvernetzung, einer Schonung junger wandernder Hirsche sowie eine waidgerechte Bejagung in Verbindung mit lebensraumverbessernden Maßnahmen und das großflächige Hegen der Leitwildart auf der Ebene von Hegegemeinschaften können diese besorgniserregende Entwicklung aufhalten.  Genau hier setzen die Referenten aus Wissenschaft als auch Praxis an und zeigen aktuelle Problematiken sowie Lösungsansätze auf.

 

Der „Tag des Rotwildes“ findet dieses Jahr erstmals als Kooperationsveranstaltung des Landesjagdverbandes Hessen e.V. mit dem Bayerischen Jagdverband am 15.07.2023 in der Konzerthalle in Bad Orb statt.

 

Die Eröffnung wird durch beide Verbandspräsidenten vorgenommen und ist für 09.30 Uhr angesetzt. Die Türen der Konzerthalle sind bereits ab 08.30 Uhr für den Einlass geöffnet.

 

Beide Verbände hoffen auf Ihre Unterstützung – für einen zeit- und vor allem artgerechten Umgang mit dem Rotwild in Hessen und Bayern. 


Bilder von ersten geretteten Kitzen, Junghasen und Gelegen gesucht

5. Mai 2023

 

Die Mähsaison nimmt Fahrt auf. Die ersten Termine zur Silage-Mahd wurden bereits angekündigt.

 

Der LJV Hessen möchte auch in diesem Jahr Bilder und Videos von den ersten geretteten Kitzen, Junghasen oder Gelegen veröffentlichen.

 

Bitte senden Sie uns Ihre Fotos und Videos von den Kitzrettungsaktionen und den geretteten Tieren an: info@ljv-hessen.de

 

Nicht vergessen: 

• Namen der abgebildeten Personen

• Namen des Fotografen/Videoerstellers

• Jagdverein

• Landkreis

 

Wichtig: Bitte fragen Sie alle an der Kitzrettung beteiligten Personen, ob diese mit einer Veröffentlichung der Fotos durch den LJV Hessen in der Presse, im Hessenjäger und in den Sozialen Medien einverstanden sind.

 

Große Bild- oder Videodateien können Sie über den kostenfreien Dienst www.wetransfer.com versenden (bitte Datenschutz beachten).

 


Wildunfallgefahr steigt nach Zeitumstellung rapide an

27. März 2023

 

Nach der Zeitumstellung am Wochenende steigt die Wildunfallgefahr rapide an. Ein guter Zeitpunkt, um Familie, Freunde und Bekannte auf das erhöhte Unfallrisiko aufmerksam zu machen. Ihr LJV Hessen stellt Ihnen dafür ein Ratgebervideo (MP4, ca. 50 MB) sowie einen Handschuhfachflyer zum Selbstausdrucken, Teilen und Weiterleiten zur Verfügung.

 

Die nachfolgende Pressemitteilung haben wir kürzlich veröffentlicht:

Achtung: Wildunfallgefahr steigt nach Zeitumstellung rapide an - Die meisten Zusammenstöße mit Wildtieren passieren im April und Mai

 

 

Eine aktuelle Auswertung des Tierfundkatasters zeigt: Die Hälfte aller Wildunfälle ereignet sich mit Rehen. Besonders risikoreich für Mensch und Tier sind die Morgen- und Abendstunden in den Monaten April und Mai. Der Landesjagdverband Hessen e. V. gibt Tipps, wie Autofahrer das Wildunfallrisiko reduzieren können und was zu tun ist, falls es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kommen sollte. Ein Ratgeberfilm sowie eine Broschüre für das Handschuhfach stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. Die kostenfreie App „hessenWARN“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport warnt zudem tageszeitabhängig vor Wildunfallschwerpunkten.

 

Am letzten Wochenende wurden in Deutschland die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt. Die Gefahr von Wildunfällen nimmt besonders im April und Mai, vor allem zwischen 5.00 Uhr 7.00 Uhr morgens und 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr abends, rapide zu. Rehe sind die häufigsten Opfer, sie sind in knapp der Hälfte der Wildunfälle verwickelt. Fleischfresser wie Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär machen 15 % der Wildunfälle aus. Jeder zehnte Zusammenstoß auf Straßen ereignet sich mit Hasen und Kaninchen. Diese Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) aufgrund einer Auswertung aus 48.200 gemeldeten Fällen aus dem Tierfund-Kataster aus den Jahren 2019 bis 2022 veröffentlicht. Über die App „Tierfundkataster“ können Verkehrsteilnehmer und Jäger tot aufgefundene Tiere per App melden. Das Ausmaß von Wildunfällen mit kleineren Säugetieren, die in der offiziellen Wildunfallstatistik nicht erfasst werden, wurde erst durch dieses Projekt sichtbar.

 

Während heute noch die Sonne je nach Region schon um kurz nach 6.00 Uhr morgens aufgeht, verschiebt sich der Sonnenaufgang ab dem kommenden Sonntag auf kurz nach 7.00 Uhr und fällt damit direkt in den morgendlichen Berufsverkehr. Denn die Uhren werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr um eine Stunde vorgestellt. 

 

„Wie die Erfahrung der Jägerinnen und Jäger zeigt, kommt es insbesondere mit Rehen im April und Mai sehr oft zu Verkehrsunfällen. Die einjährigen männlichen Tiere (Jährlingsböcke), die gerade geschlechtsreif geworden sind, werden auf der Suche nach einem eigenen Territorium oft von den älteren Platzböcken vertrieben. Deshalb laufen die jungen Rehböcke häufig unvermittelt und hochflüchtig auf die Fahrbahn. Auch das frische Grün im April und Mai auf den Wiesen lockt die Rehe, die im Winter über im ‚Energiesparmodus‘ leben, oft über gefährliche Straßen“, so LJV-Pressesprecher Markus Stifter.

 

 

Auch am Abend ist Vorsicht geboten. Besonders in der Dämmerungsphase, ca. eine Stunde vor dem Dunkelwerden, steigt die Wildunfallgefahr besonders auf Überlandstrecken an. 

 

Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer:

Der Landesjagdverband Hessen rät besonders in wald- und feldreichen Gebieten zu einer angepassten Fahrweise. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter. Der Straßenrand sollte stets genau beobachtet werden. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, gilt es das Fahrzeug abzubremsen, ohne dabei auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollte sofort über die Notrufnummer 110 die Polizei verständigt werden, die dann den Jagdpächter oder den zuständigen Forstbeamten benachrichtigt.

 

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen und dem ADAC Hessen-Thüringen hat der Landesjagdverband Hessen den Präventionsfilm „Wildunfälle verhindern - Und was tun nach einem Wildunfall?“ veröffentlicht. Der Film kann unter folgender Webadresse kostenlos angesehen, weitergeleitet, geteilt und heruntergeladen werden:

 

https://ljv-hessen.de/wildunfall-film/

 

TV- und Onlineredaktionen können das Material gerne mit Quellenangabe verwenden. Ein Youtube-Link steht ebenfalls zur Verfügung: https://www.youtube.com/watch?v=Zpt4LI5F5j0

 

Über die kostenlose App „hessenWARN“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Wildwechseln gewarnt. Während der Fahrt ertönt aus dem Smartphone ein Signalton sowie ein Sprachhinweis, sobald sich das Fahrzeug einem Wildunfallschwerpunkt nähert. Sollte es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen sein, lässt sich über die App ganz einfach ein Notruf mit Positionsübermittlung absetzen. 

 

Service:

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

  • Geschwindigkeit entlang von unübersichtlichen Wald- und Feldrändern reduzieren.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
  • Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.
  • Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern: Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten. Nicht ausweichen! Sonst endet die Fahrt schnell im Gegenverkehr oder an einem Baum.

 Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei unter 110 anrufen. Sind Personen verletzt, muss der Notruf 112 gewählt werden.
  • Aufgrund einer möglichen Infektionsgefahr: Tote Tiere nur mit Handschuhen anfassen.
  • Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen und die Unfallstelle markieren. Dies gelingt z. B. mit einem weißen Papiertaschentuch, das an einen Ast oder Busch, von der Straße aus gut sichtbar, befestigt wird. Auch ein Einmalhandschuh aus dem Verbandskasten kann z. B. über den nächstgelegenen Leitpfosten gestülpt werden, um den Unfallort zu markieren. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.

Hintergrundinformationen:

Das Tierfund-Kataster – Mitmachen und Leben retten!

Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell erfassen. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Bisher haben über 25.000 Nutzerinnen und Nutzer knapp 130.000 Funde gemeldet. Alle Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite www.tierfund-kataster.de.

 

Download: Ratgeberfilm und Flyer für das Handschuhfach 


Online-Vortrag des DJV: Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark

6. März 2023

 

Seit dem 16. Februar gilt das generelle Verbot von bleihaltiger Jagdmunition in und um Feuchtgebieten. Der DJV hat mit den Bleifrei-Tutorials dazu eine spezielle Videoreihe veröffentlicht. Für die letzte, bisher noch nicht veröffentlichen Folge, konnten wir mit Lars Thune Andersen vom Dänischen Jagdverband einen echten Experten gewinnen. Und dieser steht uns auch als Referent in unserer Online-Vortragsreihe zur Verfügung.

 

Am 7. März 2023 von 15.00 bis 17.00 Uhr berichtet er aus 26 Jahren Erfahrung im SCHIEßEN MIT BLEIFREIER MUNITION. Er geht auf Schussdistanzen, Material und Wirkungsweise von alternativen Schroten ein und hat viele Tipps für die jagdliche Praxis. Sie können Ihre Fragen an den Referenten während des Vortrages über die Chatfunktion stellen. Anmelden und informieren können Sie sich auf unserer Online-Akademieseite.


WILD Flächendeckende Erfassung 2023 startet in Hessen - Machen Sie mit!

6. März 2023

 

Alle Jagdreviere in Hessen sind wieder aufgerufen sich an der Flächendeckenden Erfassung des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands, kurz WILD zu beteiligen. Die Daten helfen uns, die Jagd, so wie wir sie kennen und lieben, zu erhalten. Denn gegen ideologisch motivierte Entscheidungen können wir uns nur zur Wehr setzen, wenn wir unsere Forderungen auch mit Daten und Fakten untermauern. Dies haben wir nicht zuletzt wieder im Rahmen der Diskussion um den Entwurf der Hessischen Jagdverordnung erfahren müssen.

 

Ihre Angaben zum Vorkommen bestimmter Wildarten ermöglichen aber auch, die Ausbreitung wild lebender Tiere nachzuvollziehen. Dies ist nicht nur bei invasiven Arten wie dem Waschbären oder dem Marderhund eine wichtige Bewertungsgrundlage, sondern auch bei anderen expandierenden Arten wie dem Goldschakal, dem Wolf, der Wildkatze oder den Wildgänsen. Machen Sie mit und seien Sie Teil eines der wichtigsten Projekte der Jägerschaft in Deutschland.

 

Folgende aktuelle Fragestellungen werden u.a. durch den hessischen FE-Bogen erfasst: 

  • Situation des Niederwildes
  • Ausbreitung und Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten
  • Vorkommen bestimmten Wildgänsearten bzw. Halbgänse
  • Ausbreitung und Vorkommen der Großraubsäuger Wildkatze, Luchs, Goldschakal und Wolf
  • Hegemaßnahmen als wichtiger Beitrag zum Tier-, Natur und Artenschutz: Durchgeführte Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung, angewendete Methoden zur Jungwildrettung

Den Bogen können Sie bequem online ausfüllen oder als beschreibbare PDF herunterladen.

 

Gerne senden wir Ihnen den Erfassungsbogen auch postalisch zu. Bitte melden Sie sich per Mail (info@ljv-hessen.de) oder telefonisch (06032-93610) in der LJV-Geschäftsstelle.

 

Gewinnen Sie einen Einkaufsgutschein von FRANKONIA

Unter den zurückgesendeten Erfassungsbögen und den Teilnehmern der Online Erfassung verlosen wir wieder drei attraktive Einkaufsgutscheine, die uns von FRANKONIA zur Verfügung gestellt wurden. Vergessen Sie dafür nicht die Teilnahme durch Ankreuzen des Kästchens und Eintragen Ihres Namens zu bestätigen. Viel Glück! 

 

Für Hegegemeinschaften winkt ein Schießkinobesuch:

Der LJV Hessen lädt die drei Hegegemeinschaften mit der prozentual höchsten Beteiligung an der Erfassung zu einem Schießkinobesuch in Höhe von je 300 € ein.

 

Weitere Informationen zur Verlosung, zum Schießkinobesuch, zur Flächendeckenden Erfassung sowie zum Datenschutz finden Sie hier.

 

Der DJV hat bereits ein Video online gestellt, in dem die Flächendeckende Erfassung erläutert wird: https://www.youtube.com/watch?v=ox3pu7zVatM

 

Download A4-Poster zum Selbstausdrucken


Rebhuhnzählung in Hessen: Jäger mit Smartphone und Lautsprechern unterwegs

6. März 2023

 

In der offenen Landschaft ist in der Abenddämmerung während des Frühjahrs häufig ein schnarrendes Geräusch zu hören: „Kirik-kirik“ Das Rebhuhn hat Paarungszeit. Die Jägerinnen und Jäger in Hessen sind derzeit mit dem Balzruf eines vermeintlichen Kontrahenten, der aus einem mobilen Lautsprecher ertönt, in den Feldern unterwegs und hoffen auf die Antwort eines echten Rebhahns. Mit viel Glück kommen die sonst sehr scheuen Vögel bis auf wenige Meter herangeflogen, um den „Konkurrenten“ zu vertreiben.

 

 

Hat sich ein Rebhahn gezeigt oder war dieser aus der Ferne zu hören, tragen die Jäger diese Beobachtung in einer Revierkarte ein. Ist auch nach fünf Minuten keine „Antwort“ des echten Rebhahnes zu hören, geht der Jäger auf seiner vorher in der Karte markierten Route 50 Meter weiter und spielt erneut den Balzruf des Hahns aus dem Lautsprecher ab. Die festgelegten Zählrouten müssen dabei mindestens 250 Meter auseinanderliegen, um eine doppelte Zählung zu vermeiden.

Foto: Markus Stifter/LJV Hessen
Foto: Markus Stifter/LJV Hessen

 

Zusammen mit weiteren Sichtungen der Balzpaare und später im Jahr auch der Familiengruppen, den sogenannten Ketten, erhalten die Jäger einen guten Überblick über die Anzahl und die Entwicklung der Rebhühner und können so Ihre Hegemaßnahmen an die in Ihrem Revier vorliegenden Gegebenheiten anpassen.

 

Damit das Rebhuhn in den heimischen Feldern wieder eine Chance bekommt, müssen drei Faktoren stimmen: Nahrung, Deckung und der Schutz vor Beutegreifern. In den Revieren des Rebhuhnhegerings Wetterau sowie im Raum Gießen und im Hessischen Ried unterstützen die Jäger die Rebhühner durch Aufstellen von speziellen Futtereimern, insbesondere in den kargen Wintermonaten und in den Zeiten der Kükenaufzucht bei der Suche nach Nahrung. Damit ausreichend schützende Deckung vorhanden ist und die Rebhühner ihre Gelege an einem sicheren Ort ausbrüten können, werden in den Revieren Blühstreifen angelegt und weitere Flächen brach liegen gelassen.

 

Die in den Frühjahrs- und Sommermonaten bunt blühenden Flächen locken zudem zahlreiche Insektenarten an, die in den ersten Lebenswochen eines Rebhuhnkükens überlebenswichtig sind. Doch auch der schönste Blühstreifen und die Unterstützung bei der Nahrungssuche helfen nicht, wenn die Rebhühner oder ihre Gelege von Beutegreifern wie Fuchs, Waschbär oder Marder gefressen werden. Mithilfe von Lebendfallen machen die Jäger daher verstärkt Jagd auf Fuchs, Waschbär und Co.

 

Dass die Maßnahmen erfolgreich sind, zeigen die Ergebnisse. Anders als im deutschlandweiten Trend sind die Rebhuhnbesätze im Wetteraukreis stabil bis leichtzunehmend. In einer Hegegemeinschaft in der südlichen Wetterau konnten im vergangenen Frühjahr durchschnittlich 3,3 Rebhuhnpaare je Quadratkilometer Offenlandfläche gezählt werden. Das sind gut zehnmal so viel Brutpaare wie im Bundesschnitt (PM DJV vom 23. Juni 2022).

 

Hintergrundinformationen:

Viele Revierpächterinnen und -pächter verzichten schon seit vielen Jahren freiwillig auf die Bejagung des Rebhuhns und setzen stattdessen zahlreiche lebensraumverbessernde Maßnahmen um. Eine Bejagung des Rebhuhns ist grundsätzlich möglich, sofern die Besatzdichten ausreichend sind und die Jagdstrecke sich im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt. 


Einladung zu den Informationsabenden zur neuen Jagdverordnung

7. Februar 2023

 

Gerne möchten wir Sie zur neuen Jagdverordnung und deren Auswirkungen auf die Arbeit der hessischen Hegegemeinschaften informieren und laden Sie herzlich ein, an einem der folgenden Infoabende teilzunehmen: 

 

Infoabend in Mittelhessen:

Montag, der 27. Februar 2023 im Landhaus Klosterwald

Am Klosterwald 1, 35423 Lich

Rotwild-/Hochwildhegegemeinschaften: 18.00 -19.30 Uhr.

Niederwildhegegemeinschaften: 20.00 - 21.30 Uhr.

 

Infoabend in Südhessen:

Dienstag, der 28. Februar 2023 im Umweltbildungszentrum Schatzinsel Kühkopf,

Außerhalb 27, 64589 Stockstadt am Rhein

Rotwild-/Hochwildhegegemeinschaften: 18.00 - 19.30 Uhr.

Niederwildhegegemeinschaften: 20.00 - 21.30 Uhr. 

 

Infoabend in Nordhessen:

Donnerstag, der 2. März 2023 im Landhotel Jägerhof,

Kirchstraße 1, 34323 Malsfeld

Rotwild-/Hochwildhegegemeinschaften: 18.00 - 19.30 Uhr.

Niederwildhegegemeinschaften: 20.00 - 21.30 Uhr.

 

Über folgende Themen möchten wir informieren: 

  • Die neue Jagdverordnung und ihre Auswirkungen auf die Hegegemeinschaften
  • Förderrichtlinie
  • Wildtiermonitoring

Wir würden uns freuen, wenn aus jeder Hegegemeinschaft 1-2 Vertreter als Multiplikatoren teilnehmen würden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine formlose Anmeldung bis zum 23. Februar 2023 (Telefon: 06032-93610 oder per Mail: info@ljv-hessen.de).


Landtagswahl 2023: Aktionsbündnis Ländlicher Raum veröffentlicht Positionspapier

23. Januar 2023

 

Wie gestern in den Medien bekannt wurde, findet die Landtagswahl in Hessen am Sonntag, dem 08. Oktober 2023, statt. Der LJV Hessen ist mit weiteren 25 Bündnispartnern bereits im Wahlkampf aktiv und veröffentlicht das gemeinsame Positionspapier mit dem "Aktionsbündnis Ländlicher Raum", denn gemeinsam sind wir stark!

 

Im "Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen" hat sich ein breites Spektrum verschiedenster Organisationen zusammengefunden, welches die Interessen von rund 2,5 Millionen Menschen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten, repräsentiert. Wir alle lieben unsere Heimat in den Dörfern und kleinen Städten in den ländlich geprägten Gebieten unseres Landes.

 

 

In dem nun veröffentlichten Positionspapier fordern die 26 Bündnispartner u. a. ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und ländlichen Raum und erwarten:

  • die Wertschätzung der Leistungen der ländlichen Räume für die Gesamtgesellschaft,
  • den Ausbau und die Entwicklung von Wirtschaftskreisläufen und die Erhaltung der Wertschöpfung im ländlichen Raum,
  • die Respektierung und den Schutz des Eigentums als Grundlage erfolgreichen unternehmerischen Wirtschaftens,
  • den Erhalt einer zeitgemäßen, an den Bedürfnissen des ländlichen Raums orientieren, öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • den unverzüglichen Aufbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur,
  • den Schutz der natürlichen Ressourcen und die Eindämmung des Flächenverbrauchs,
  • Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften mit weniger Bürokratie, die es denn Unternehmen ermöglichen, wettbewerbsfähig zu bleiben und eigenverantwortlich zu entscheiden,
  • die Ermöglichung effektiver Jagd,
  • die Honorierung der Leistungen des Waldes und
  • die gezielte Unterstützung der Wertschätzung der Angelfischerei und Fischzucht

  ... die Ermöglichung effektiver Jagd

durch eine dem bewährten Hessischen Jagdgesetz entsprechende, eigenverantwortliche Jagdausübung durch die hessischen Jägerinnen und Jäger zum Schutz von Natur, Kulturlandschaft, der Wildtiere sowie der forst‐ und landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen der bewährten Reviersysteme. Im besonderen Maße gilt dies für die Schadensabwehr von Prädatoren, im Rahmen der Prävention bezüglich der Afrikanischen Schweinepest oder zur Wildschadensminimierung.

Positionspapier Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen

 

Download: Positionspapier zur Landtagswahl 2023


WICHTIG jetzt Petition unterstützen: Kirrung und Jagdhundeeinsatz im "Grünen Band Hessen" darf nicht verboten werden!

12. Januar 2023

 

vorab wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Freunden ein gesundes und glückliches neues Jahr!

 

Das Hessische Umweltministerium möchte entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein Gebiet mit besonderem Schutzstatus ausweisen, das sogenannte Nationale Naturmonument "Grünes Band Hessen".

 

Insgesamt 8.250 Hektar Wald und landwirtschaftliche Flächen an der Landesgrenze zu Thüringen sind davon betroffen. 

 

Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das unter anderem,

  • dass der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden z. B. auf Drück- und Treibjagden stark eingeschränkt,
  • Kirrungen und Luderplätze verboten sind,
  • sowie der Neubau von festen Ansitzeinrichtungen in den Monaten März bis September verboten wird und die Errichtung von ortsfesten Ansitzeinrichtungen nur nach Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde erfolgen darf.

Der Hessische Waldbesitzerverband, der Landesjagdverband Hessen sowie weitere Verbände wehren sich mit einer Kampagne gegen das drohende Gesetz.

 

Bereits am 29. Januar 2023 soll das Gesetz verabschiedet werden, deshalb bitten wir Sie dringend, sich so schnell wie möglich an der Online-Petition zu beteiligen – jede Unterschrift zählt. Alle Hintergrundinformationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Waldbesitzerverbandes.

 

Jetzt unterstützen und an der Online-Petition teilnehmen! Das Eintragen Ihres Namens und Ihrer Unterschrift dauert weniger als 2 Minuten, eine Anmeldung ist dazu nicht erforderlich. Außerdem können Sie auswählen, ob Ihr Name in der Liste der Unterzeichner veröffentlicht wird.

 

Jetzt die Petition online unterzeichnen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!