Archiv der Meldungen 2016


Traditionelle Hubertusmesse im Kloster Arnsburg

29. November 2016

Etwa 600 Besucher erleben den Jägerschlag für den Waidmanns-Nachwuchs

 

Die Jäger in Deutschland und anderen europäischen Städten gedenken im November Ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus. Bundesweit finden Hubertusmessen statt.

Die schon zur Tradition gewordene „Hubertusmesse“ des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e.V. fand in diesem Jahr wieder unter großem Interesse der Bevölkerung im Dormitorium des Kloster Arnsburg bei Lich statt. 

 

Bis auf den letzten Platz waren alle Stuhlreihen in den ehemaligen Schlafräumen (Dormitorium) des Kloster Arnsburg frühzeitig belegt. Vor allem viele Besucher aus der nichtjagenden Bevölkerung interessierten sich für die hervorragende Akkustik der Parforcehörner des Parforcehorncorps „Hoher Vogelsberg“ in den alten Gemäuern des Dormitoriums im Kloster Arnsburg. 

 

Das Parforcehorncorps wurde dabei unterstützt durch die Hubertus-Jagdhornbläser unter der Leitung von Ehrenmitglied Oswald Henzel. 

 

Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Naturschutzverbänden konnte Hubertus-Chef Dieter Mackenrodt begrüßen. Darunter auch der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen e.V. Herrn Prof. Dr. Jürgen Ellenberger aus Marburg.

Der Gottesdienst wurde gehalten von Pfarrer Dr. Ulrich Becke aus Bad Nauheim. Er wurde eingeleitet vom Bläserchor des Jagdvereins Hubertus Gießen mit der musikalischen „Begrüßung“.

Der liebevoll hergerichtete Altar im Dormitorium des Klosters wurde eingerahmt durch Falkner Franz Locher mit seinen 3 Falken sowie den Hundeführern mit ihren Jagdhunden. 

 

Nach den Eingangsworten des Hubertus-Vorsitzenden und Pfarrer Dr. Ulrich Becke übernahm dann das Parforcehorncorps „Hoher Vogelberg“ die musikalische Gestaltung,

die mit dem „Einzug“ begann und einem festgelegten Ablauf folgte. Hessens größter Jagdverein hatte für die Hubertus-Messe farbige Programmhefte drucken lassen.

Aus dem „Sonnengesang des Echnaton“ lasen die beiden 10-jährigen Mädchen Mina und Tara Rinn, gefolgt von einem getragenen „Choral“ und „Gloria“ der Bläser. Das Fürbittengebet sprach Martina Wirth-John und Frau Dr. Ines Schöndorf. 

Die „Hubertus-Legende“ lasen die beiden 10-jährigen Jungen Maximilian Mackenrodt und Moritz Müller. Simone Deeg erzählte von Sankt Hubertus  - dem Schutzpatron der Jäger.

 

Demnach war Hubertus (655-727 n. Chr.), Pfalzgraf von Burgund, zunächst keinesfalls ein Vorbild für die Jägerschaft. Nach dem Tod seiner Frau ging er einem zügellosen Leben nach und übte die Jagd rücksichtslos aus. An einem Karfreitag traf er auf einen kapitalen Hirsch, den er schon als sichere Beute glaubte. Kurz bevor er einen Pfeil auf das edle Tier schießen konnte, leuchtete zwischen dem Geweih des Hirsches plötzlich ein Kruzifix auf. Hubertus sank vor Ehrfurcht auf die Knie und gelobte Besserung.

Nach dieser Begegnung widmete Hubertus sein Leben der Kirche, was ihm später den Bischofssitz in Lüttich und die Heiligsprechung einbrachte. Zudem kann er als Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd angesehen werden. Jägerinnen und Jäger in ganz Deutschland gehen nach diesem Vorbild auf die Pirsch und entnehmen nur so viel aus der Natur, wie nachwachsen kann.

Die Legende fordert den Jäger auf, in den freilebenden Tieren Mitgeschöpfe zu sehen, auf deren Lebensrecht sie Rücksicht zu nehmen haben. Dies erkannte auch der als Symbolfigur dargestellte wilde Jäger „Hubertus“ rechtzeitig und hielt sich fortan bei weiterer Jagdausübung an die geschriebenen Gesetze der Ethik und Jagdmoral.

Als herrliche Geschöpfe Gottes bezeichnete Pfarrer Becke die drei Falken von Falkner  Franz Locher sowie die Jagdhunde am festlich geschmückten Altar. 

 

Das „Gloria“ sowie die wunderbar imitierten „Glocken“ der Parforce-Hörner gehörten 

weiterhin zum Ritual der Hubertus-Messe bevor die Besucher das „Vater unser“ sprachen und Pfarrer Dr. Ulrich Becke der großen Besucherschar den Segen sprach. 

Pfarrer Dr. Becke stimmte zum ersten Advent das Weihnachtslied „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“ an und die Gäste sangen stimmungsvoll das Weihnachtslied 

Ein lange anhaltender, nicht abreißender Applaus zeigte die Begeisterung der Besucher für die Hubertus-Messe und ihre Mitwirkenden im Dormitorium des Kloster Arnsburg. 

Der Jagdverein „Hubertus“ hatte auch in diesem Jahr den alten Brauch des „Jägerschlags“ wiederum zum Anlass genommen, während der traditionellen Hubertus-Messe den Waidmanns-Nachwuchs damit auszuzeichnen.

Dieter Mackenrodt leitete das „uralte Brauchtum“ ein und forderte die Jungjäger auf, den Auftrag der Natur entgegen zunehmen und wies darauf hin, dass Jägerprüfung und Jagdschein noch kein Garant für Waidgerechtigkeit seien. Erst die seelische und sittliche Reife geben das Recht zum Führen einer Waffe. Nicht die Flinte macht den Jäger, sondern das Herz; mit großer Bereitschaft und stetem Bemühen und Streben auch um die Kenntnisse der Lebens- und Verhaltensweisen der frei lebenden Tierwelt.

 

Dieter Mackenrodt forderte die Jungjäger auf, nach jedem jagdlichen Tun und Wirken sich einen Spiegel vorzuhalten. Das Ablegen der Jägerprüfung nach einem Jahr theoretischer und praktischer Ausbildung sei erst einem „Gesellenbrief“ gleich zu stellen. Meister werden sie erst mit Erfahrung und Praxis im Revier. 

Der Jägerschlag wird mit einem Hirschfänger durch drei Schläge auf die Schulter ausgeführt wozu der „Jägergeselle“ am Altar niederkniet. Der Hubertus-Vorsitzende Dieter Mackenrodt sowie Ausbildungsleiter Jürgen John mit Ehefrau Martina nahmen den Jägerschlag bei jedem einzelnen Jungjäger vor und überreichten Ihnen die Jägerbriefe. Dazu einen guten Tropfen aus dem Weinglas.

 

 „Der erste Schlag soll Dich zum Jäger weih´n, der zweite Schlag soll Dir die Kraft verleihn zu üben stets das Rechte, der dritte Schlag soll Dich verpflichten, nie auf die Jägerehre zu verzichten“, so der Text zu den drei Schlägen mit dem traditionellen alten Hubertus-Hirschfänger. 

Begleitet wurde die Zeremonie mit den Stücken „Blattschlagen“ und „Ein Gruß dem Jungjäger“ von der Hubertus- Bläsergruppe. 

Den Jägerbrief erhielten: Avermann Michael (Gießen), Betz Rudi (Steinau), Brouwers Dirk (Bad Nauheim), Buhl Matthias (Hüttenberg), Bils Katharina (Gießen), Dufhaus Andreas (Gießen), Fischer Florian (Laubach), Fölsing Nadine (Gießen), Hagedorn Daniel (Gießen), Hannich Axel (Pohlheim), Heinisch Peter (Reiskirchen), Jünger Sylvia (Laubach), Leinweber Steffen (Lollar), Mandler Markus (Langgöns), Osthushenrich Tanja (Gießen), Pfannenstiel Konstantin (Pohlheim), Ranft Patrick (Gießen), Roll Dr. Achim (Gießen), Schellen Diana Maria (Gießen), Schulte Dr. Dagmar (Gießen), Thiel Laura (Mühlheim), Walter Stefan (Buseck), Weber Dr. Christian (Lohra), Weber Johanna (Gießen), Weber Rosina (Gießen), Will Nina (Staufenberg), Zopf Karsten (Fernwald).

 

Vor dem „Jägerschlag“ sprach Lehrgangssprecherin Katharina Bils stellvertretend für alle Jungjäger das Gelöbnis. Mit dem Gelöbnis versprachen die neuen Jungjäger, die überlieferten, die geschriebenen und die ungeschriebenen Gesetze der Waidgerechtigkeit zu achten und die Gebote des Natur- und Tierschutzes zu befolgen und das jagdliche Brauchtum allzeit in Ehren zu halten. 

Sie wollen als Jäger – vor allem Heger und Pfleger sein und die Vorbilder überlieferter Jägertreue und den Kameradschaftsgeist zur Richtschnur ihres waidmännischen Lebens nehmen.

 

Die neuen Jungjäger stellten sich im Anschluss mit dem Vorsitzenden Dieter Mackenrodt und der Ausbildungsleitung zu einem Gruppenfoto auf. Dabei hielten sie stolz Ihre Jägerbriefe in den Händen.

Hessens größter Jagdverein „Hubertus“ hatte in diesem Jahr eine 100%ige Bestehensquote bei der Jägerprüfung im Frühjahr und Herbst erreicht.  

Der nächste Kurs beginnt im April 2017. Anmeldungen auf der Homepage

 

Der Hubertus-Vorsitzende bedankte sich bei allen Mitwirkenden für die hervorragende 

Organisation und Durchführung der feierlichen Hubertus-Messe. Der aktuelle Jungjägerkurs hatte die Hubertus-Messe tatkräftig mitunterstützt und mitgewirkt. Die Besucherzahlen der Messe wachsen jährlich und dies vor allem auch aus der nichtjagenden Bevölkerung.

 

Dies und auch der Name „Hubertus“ im Vereinsnamen sei Motivation den Hubertustag jährlich neu mit einer Messe zu feiern und man habe bereits für das kommende Jahr, den 5. November 2017 das Dormitorium wieder gebucht.  

Die feierliche Hubertus-Messe endete mit dem hervorragend geblasenen „Amazing Grace“ des Parforcehorncorps Hoher Vogelsberg. Begleitet wurde dieses Stück durch den Jagdvorsteher und hervorragenden Tenor Günter Hofmann aus Wißmar. 

Stimmungsvoll standen dabei alle Kinder mit einer brennenden Kerze vor dem Altar.


Ehrennadel des Landesjagdverband Hessen für Jörg Hessler aus Lich

23. September 2016 

In dankbarer Anerkennung langjährigen Wirkens für Wild und Waidwerk erhielt das Hubertus-Vereinsmitglied Jörg Hessler aus Lich die Bronzene Ehrennadel und Urkunde des LJV Hessen überreicht.
Der Hubertus-Vorsitzende Dieter Mackenrodt überreichte dem Jagdleiter des fürstlichen  Hauses in Lich im Namen des Landesjagdverbandes Hessen die Auszeichnung und wünschte ihm noch viele Jahre beste Gesundheit und Wirken in Hessens größtem Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V.

 

 

(links: Dieter Mackenrodt (1.Vorsitzender) mit Jörg Hessler aus Lich bei der Übergabe der Ehrennadel und Urkunde.)


Meldefristen für Wildschäden und Regulierungstermine

10. September 2016

 

Aktuelle Richtwerttabellen für Aufwuchsschäden 2016/2017

 

Die fristgerechte Anmeldung eines Wildschadens und dessen abschließende  Regulierung können je nach Sachlage zeitlich weit auseinander liegen. Eine exakte Schadensfeststellung ist häufig nur in der Ernte möglich. Zu kurze Meldefristen stehen einer zeitsparenden praxisgerechten Wildschadensregulierung in der Ernte oft im Wege. Dr. Günther Lißmann, Sachverständiger beim Regierungspräsidium in Kassel, plädiert für eine an die Kultur und an den Vegetationszeitpunkt angepasste Meldefrist.

 

Die unmittelbare Feststellung der Wildschäden nach ihrer Entstehung wird im Gesetz gefordert. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe: Zum einen können bei frischen Schäden die ersatzpflichtigen Schadensverursacher eindeutiger festgestellt werden. Zum anderen soll der Jagdausübungsberechtigte frühzeitig vom Schaden erfahren, damit er umgehend Maßnahmen zur Wildschadensvermeidung ergreifen kann. Liegt zwischen Schadenseintritt und Schadensfeststellung ein längerer Zeitraum, so kann das insbesondere für den geschädigte Landwirt zum Problem werden, da er möglicherweise nicht mehr eindeutig nachweisen kann, dass der Schaden von schadensersatzpflichtigen Wildtieren (nach § 29 BJagdG sind das Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen) ausgegangen ist.

 

Fristen

Die Fristen für die Anmeldung werden im § 34 BJagdG „Geltendmachung des Schadens“ wie folgt definiert: „Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden im Feld erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das geschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet.“  Die Frist beginnt an dem Tag, an welchem der Landwirt Kenntnis vom Schaden erhielt, oder an dem Tag, an dem er bei gehöriger Sorgfalt Kenntnis erhalten hätte. Sie endet mit Ablauf des gleichen Tages in der folgenden Woche. Ist der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am folgenden Werktag.  

 

Im Grundsatz wird hier vom Schadenseintritt bis zur Meldung eine Wochenfrist festgeschrieben. Der zweite Satzteil mit der Formulierung „… oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte“ erweitert für einen unbestimmten Sachverhalt die Frist wieder auf unbestimmte Zeit, wenn der Schaden innerhalb der Wochenfrist nicht bemerkt wurde.  Die Rechtsprechung akzeptiert für diesen Fall aber nicht einen beliebig langen Zeitraum, sondern begrenzt diesen i. d. R. auf 4 Wochen. In der juristischen Literatur wird demzufolge auch schon seit langem kommentiert, dass Wildschäden, die bei Kenntniserlangen bereits älter als ein Monat sind, nicht mehr zu ersetzen sind, weil der Landwirt seine Felder mindestens monatlich kontrollieren muss (s. Mitschke/Schäfer). Letztlich beginnt die Wochenfrist für den Landwirt zur Schadensmeldung immer dann, wenn er zwar keine Kenntnis vom Schaden hat, bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt von dem Schaden aber schon früher hätte wissen müssen.

 

Erforderliche Sorgfalt

Wird die Wochenfrist von der Entstehung des Schadens bis zu seiner Anmeldung nicht eingehalten, entsteht oft der Streit um die Frage, wann der Geschädigte bei Beachtung gehöriger Sorgfalt von dem Schaden Kenntnis hätte erlangen können. Der Landwirt ist zwar grundsätzlich gehalten, seine Felder in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, wie lange diese Abstände sein können, ist jedoch gesetzlich nicht festgelegt. Die Kontrollabstände für einen Feldschlag sollten sich daher nach dem jeweiligen Wildschadensgefährdungspotential richten, welches durch die Lage des Feldschlags in der Feldgemarkung (z. B. Waldrand), der angebauten Kultur und dem Vegetationsabschnitt, in dem sich der Pflanzenbestand befindet, bestimmt wird. Grundsätzlich sollte gelten: Je größer die Gefahr der Entstehung von Wildschaden im konkreten Fall ist, desto kürzer ist der Zeitraum für die Kontrollpflicht. Im umgekehrten Fall bedeutet das aber auch, dass bei geringem Gefährdungspotential und außerhalb der Vegetationsperiode die Kontrollfrist deutlich über den derzeitigen Fristen von einer bzw. vier Wochen hinaus verlängert werden könnte.

 

Erweiterung der Meldefrist

 

Eine Definition der erforderlichen Sorgfalt kann nicht so weit gehen, dass ein Landwirt wöchentlich oder alle 4 Wochen seine gesamten Schläge auf mögliche Wildschäden kontrollieren muss. Aus meiner fachlichen Sicht sollten sich die Meldefristen am o. g. Gefährdungspotential orientieren. So wäre bei erhöht gefährdeten Flächen, wie beispielsweise frisch gelegtem Mais, eine Wochenfrist einzuhalten. Bei Grünland außerhalb der Vegetationszeit, beispielsweise im Zeitraum von November bis Februar, wäre dagegen eine Erweiterung der Meldefrist auf 4 Monate denkbar. Ob eine Wildschweinrotte das Grünland im November oder im Februar umdreht ist, für die Schadensfeststellung und Schadensreparatur im zeitigen Frühjahr, relativ unerheblich. Bei der Wildschadensregulierung außerhalb des förmlichen Verfahrens sollte man sich mit Jagdpächter und Jagdgenossenschaft auf solche dem Gefährdungspotential angepasste Meldefristen einigen. Die über den Winter entstandenen Grünlandschäden könnten so, Ausgang des Winters aufgenommen werden und im gesamten Revier oder noch mit Nachbarrevieren gemeinsam, von einem Auftragnehmer mit einer Spezialmaschine kostengünstig repariert werden. Gerade beim Grünland könnte so das komplizierte offizielle Vorverfahren mit der kontinuierlichen Anmeldung von permanenten Neuschäden und deren Differenzierung bezüglich der Altschäden wesentlich vereinfacht werden. Wenn die Rechtsprechung dann noch solchen praxisangepassten Meldefristen folgen würde, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. 

 

Solche Wildschäden können im Winter auch nach 4 Monaten noch eindeutig als Wildschäden indendifiziert werden.        Foto: Dr.
Solche Wildschäden können im Winter auch nach 4 Monaten noch eindeutig als Wildschäden indendifiziert werden. Foto: Dr.

Schläge nicht einsehbar

Ein weiteres Problem derzeitiger Meldefristen ist, dass die Schläge immer größer werden und Schläge etwa über 5 Hektar oft nicht komplett einsehbar sind. Gerade bei Raps oder mit Mais bestellten Flächen, in topographisch ungünstigen Lagen, können Wildschäden erst bei der Ernte entdeckt werden. Solche Schäden sind oft eindeutig als Wildschäden zu identifizieren, aufgrund der engen Meldefristen aber in der Regel nicht mehr fristgerecht anzumelden. Gleiches gilt für schneebedeckte Acker- und Grünlandflächen, die ebenfalls über mehrere Wochen nicht einsehbar sind. Bezüglich der Fristen hat sich hier in der Rechtsprechung eine sehr formale Betrachtung herausgebildet, die dringend an die Produktionspraxis anzupassen ist.

 

Praxisgerecht wäre es, wenn der Landwirt während der Ernte festgestellte Wildschäden problemlos auf einmal anmelden könnte. Naturgemäß handelt es sich dann oft um Alt- und Neuschäden. Sind die Schäden eindeutig als Wildschäden erkennbar, so sollten sie als fristgerechte Anmeldungen anerkannt werden, auch wenn sie teilweise älter als eine Woche / einen Monat sind und vorher mit der üblichen Bestandsbeobachtung nicht erkannt werden konnten.

 

Schadensermittlung nach der Ernte

Der Trend zu größeren Feldschlägen lässt eine abschließende Wildschadensfeststellung häufig nur nach Abschluss des Erntevorgangs zu. Ertragsniveau, Schädigungsgrad und geschädigte Fläche sind wichtige Parameter für die Ermittlung des Aufwuchsschadens und können zuverlässig nur in der Ernte bzw. nach der Ernte zweifelsfrei bestimmt werden. 

 

§ 31 BJagdG führt dazu aus: „Werden Bodenerzeugnisse, deren voller Wert sich erst zur Zeit der Ernte bemessen lässt, vor diesem Zeitpunkt durch Wild beschädigt, so ist der Wildschaden in dem Umfang zu ersetzen, wie er sich zur Zeit der Ernte darstellt.“ In dem am Schadensort von der Gemeinde anberaumten Termin kann jeder Beteiligte beantragen, dass der Schaden erst in einem späteren, kurz vor der Ernte abzuhaltenden Termin festgestellt werden soll. Diesem Antrag muss stattgegeben werden (§ 36 Abs. 2 HJagdG). Vergleichbar ist dieser Hinweis in allen Landesjagdgesetzen zu finden. Die Formulierungen in den Landesgesetzen „…kurz vor der Ernte“ oder im BJagdG „… zur Zeit der Ernte“ beziehen sich nur auf die Ermittlung des Schadens an sich, aber nicht auf dessen genaue abschließende Ermittlung. Heutige Produktionsverfahren lassen eine abschließende, zuverlässige Schadensfeststellung weder „kurz vor der Ernte“ noch „während der Ernte“ zu. In diesen Fällen bietet es sich an, den Wildschaden nach der Ernte anhand der am Boden liegenden Halme/Stengel abzuschätzen. So können alle Schadstellen gefunden und begutachtet werden. Die korrekte Schadensfeststellung nach der Ernte ist aus meiner Sicht rechtlich nicht zu beanstanden. 

 

Das oft genannte Argument, in und nach der Ernte können im Zweifel die Wildschadensverursacher nicht mehr eindeutige zugeordnet werden, hat in der Praxis eine wesentlich geringere Bedeutung, als die vielen nicht gezahlten Wildschäden wegen Fristversäumnissen. 

 

Dr. Günther Lißmann, RP Kassel  

 

Laden Sie sich nebenstehend die Richtwerttabelle für Aufwuchsschäden 2016/2017 herunter:

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Richtwerttabelle2016.pdf
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Ehrennadel des Landesjagdverband Hessen für Gerd Loh aus Holzheim

27. Juni 2016

 

In dankbarer Anerkennung langjährigen Wirkens für Wild und Waidwerk erhielt das Hubertus-Vereinsmitglied Gerd Loh aus Pohlheim-Holzheim die Bronzene Ehrennadel und Urkunde des LJV Hessen überreicht.Seit 1975 ist das langjährige Vorstandsmitglied der Hegegemeinschaft Grüningen Mitglied im „Hubertus“ Gießen und war in den 80er Jahren viele Jahre im „Hubertus“-Schießausschuss aktiv tätig. 

Über 15 Jahre wirkte er in der Hubertus-Bläsergruppe mit und ist auch heute noch sehr am Vereinsgeschehen interessiert. 

 

Der Jagd geht Gerd Loh noch immer gerne in seinem Revier in Holzheim nach und erfreut sich besonders an seinen mittlerweile drei Enkeln. Der Hubertus-Vorsitzende Dieter Mackenrodt überreichte dem 71-jährigen Gerd Loh im Namen des Landesjagdverbandes Hessen die Auszeichnung und wünschte ihm noch viele Jahre beste Gesundheit und Wirken in Hessens größtem Jagdverein.

Ehrung für Gerd Loh vom Landesjagdverband Hessen

Bundesjägertag 2016 in Wolfsburg

22. Juni 2016

 

Delegierte feiern 25 Jahre Lernort Natur und diskutieren die Grundsatzposition Jagd

 

Der Deutsche Jagdverband berichtet auf seiner Website vom gelungenen Bundesjägertag. Hierzu hat er jedem Verein interessante Informationen zusammengestellt, die wir hier für Sie bereit stellen:

Hier lesen Sie den Nachbericht des Bundesjägertags.

 

 

Interessante Videos bzw. Animationsfilme über die Aufgaben der Jäger sowie verschiedener Wildtiere in der Stadt haben wir hier für Sie eingebunden:




Desweiteren können Sie sich Präsentationen und Informatives als PDF herunterladen:

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10 gute Gründe für den DJV
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Delegierten-Aktionen zum Bestellen - gültig bis 10. Juli 2016!
BJT-Bestellbogen 2016-DJV Service GmbH.p
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Mittelfristige Finanzplanung bis 2023
Mittelfristige Finanzplanung 2015-2023.p
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Verbandsbericht (88 Seiten)
Verbandsbericht 2016.pdf
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Landesjägertag 2016 in Nidda

31. Mai 2016

 

Viel Lob für den Jagdverein Hubertus Büdingen / 2000 Besucher

Schon das Rahmenprogramm des Landesjägertages,  im und rund um das Bürgerhaus in Nidda brachte dem ausrichtenden Jagdverein Hubertus Büdingen viel Lob ein. Tatsächlich hatte der Jagdverein Hubertus Büdingen mit einem Landmarkt, Jagdhornkonzerten und einem Feldtag, auf dem sich die Besucher  informieren konnten, wie Wildschäden, auch Verlust an Jungtieren bei der Bewirtschaftung von Wiesen und Feldern vermieden werden können, eine rundum gelungene Veranstaltung organisiert.

 

Hubertus Giessen Vorsitzender Dieter Mackenrodt dankte Andreas Mohr, als Vorsitzendem des ausrichtenden Vereins für die hervorragend organisierte Veranstaltung.

 

Das ist dem Verein Hubertus Büdingen nicht zuletzt durch das Rahmenprogramm gelungen. Normalerweise kämen etwa 400 Besucher zu den Landesjägertagen. 

„Hier laufen heute 2000 Leute rum“, freut sich Mohr. „Es ist der erste Jägertag, wo wir morgens noch zusätzlich Tisch und Stühle gestellt haben.“ Die Mischung aus politischer Diskussion, Einkaufsbummel und fachlicher in einem entspannten Rahmen dargebotene Information fand großen Anklang. Nicht nur in dem Bühnenzelt vor dem Bürgerhaus auch auf dem Gelände des Feldtages fanden sich immer wieder Gruppen von Jagdhornbläsern zu einem Konzert zusammen.

Im großen Saal des Bürgerhauses sprach die Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) vor allem die neue Landesjagdverordnung an. Nach den teilweise heftigen Auseinandersetzungen in der Diskussion versucht die Ministerin Brücken zu bauen. „Die biologische Vielfalt, der Artenschutz sind darauf angewiesen, dass wir uns zusammenraufen“, appellierte sie an die Jäger. „Was wäre der Wald ohne die Jäger, die die Abschussquote bringen und die Verbissschäden im  Zaum halten?“ Jagd müsse die Balance in einer Natur halten, wo die Tierpopulation es allein nicht mehr könne. 

 

Deutlich unterschiedliche Meinungen gibt es auch bei der Bejagung der Waschbären. „Während der Brut-, Setz- und Führzeit wird nicht gejagt“, stellt Hinz klar. Ohnehin sei über den Status des Waschbären als sogenanntem Invasor, das heißt zugewanderte fremde Art, zu diskutieren. „Ich will den sehen, der sagt, dass wir diese Arten noch ausrotten können.“

 

Die Ministerin betonte, dass die Politik den Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen, den Natur- und Umweltschützern einerseits und den Jägern andererseits schaffen müsse. „Ich glaube, dass wir hier einen guten Kompromiss gefunden haben.“

 

„Mir ist schon klar, dass das, was in der Verordnung steht, nicht Ihren Zuspruch findet“, räumte Ursula Hammann (Grüne), Vizepräsidentin des Landtags, ein. Diese Unzufriedenheit mit der Verordnung gebe es aber auch auf der Gegenseite. Mehr noch als der Fuchs seien der Lebensraumverlust durch die intensive Landwirtschaft und die Freizeitnutzung für Rückgänge beim Niederwild verantwortlich. „Wir können den letzten Fuchs erschießen. Es wird nichts daran ändern, dass wenn wir die Parameter nicht ändern, das Rebhuhn keine Chance hat.“

Der Ärger über die neue Landesjagdverordnung richtet sich nicht nur gegen die Inhalte, sondern vor allem gegen die Art, wie sie verabschiedet wurde. Der SPD-Abgeordnete Heinz Lotz kritisierte unter starkem Applaus, dass die Diskussion über die Verordnung erst nach den Protesten seiner Partei und des Landesjagdverbandes in Gang gekommen sei. Er warb ausdrücklich für eine bessere Zusammenarbeit von Jägern und Naturschutz, wie es sie an der Basis oft gebe. Allerdings sei diese Botschaft in der Verbandsspitze noch nicht angekommen.

Wolfgang Greilich betonte für die FDP die gemeinsamen verfassungsrechtlichen Wurzeln der Liberalen und der Jagd seit der Paulskirchenversammlung. „Sie haben sich vor der parlamentarischen Diskussion über diese Fragen drücken wollen“, warf er CDU und Grünen die Änderungen über die Jagdbestimmungen über die Verordnung vor. „ Diese Änderungen durch die Hintertür sind erhebliche Eingriffe in das Eigentumsrecht.“ Deshalb habe seine Fraktion beschlossen, die Landesjagdverordnung und das Verfahren zu ihrer Verabschiedung durch den Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen.

 

Dr. Walter Arnold, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, wies darauf hin, dass die Jagd in Hessen eine kulturelle Tradition habe und zum Erhalt der dicht besiedelten Kulturlandschaft notwendig sei. „Die Jäger müssen aber schmerzhaft erkennen, dass auch in anderen Bundesländern die gesellschaftliche Verankerung und Anerkennung der Jagd eine andere ist, als noch vor 20 Jahren“, mahnte er.

 

Tierschutzorganisationen, die zum Teil auch militant seien, bestimmen zunehmend die Diskussion. „Wir brauchen mehr Kenntnisse über die Jagd und warum wir es tun“, forderte er. Die CDU-Fraktion sei Hinz dankbar, dass sie mit der Landesjagdverordnung eine Diskussion angestoßen und einen Interessenausgleich herbeigeführt habe.

 

Die eindrucksvolle Landestrophäenschau moderierte LJV-Mitarbeiter Becker in gewohnt souveräner Form und bedankte sich bei der Bewertungskommission für die Beurteilung der Hessischen Trophäen von Rot - , Dam -, Schwarz- und Rehwild.

 

Die Beschlüsse in der anschließenden  Delegiertenversammlung nach teilweise heftigen Diskussionen waren gut für die Jagd und den Landesjagdverband Hessen e.V. und bestätigten die gute Arbeit des Präsidiums in Bad Nauheim.

 


Herr Wilhelm Rühl mit Hegemedaille Sonderstufe Gold ausgezeichnet

31. Mai 2016

 

Der Landesjagdverband Hessen e.V. hat den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Burkhardsfelden, Herrn Wilhelm Rühl für seine besonderen Verdienste um Wild,

Jagd- und Naturschutz mit der Hegemedaille in der Sonderstufe Gold ausgezeichnet.

 

Der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, Herr Dr. Jürgen Ellenberger sowie der LJV-Geschäftsführer Alexander Michel überreichten beim Landesjägertag in Nidda dem in Reiskirchen-Burkhardsfelden lebenden Landwirt die Auszeichnung.

 

Herr Wilhelm Rühl, geboren 23.03.1940 ist seit nunmehr 30 Jahren Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Burkhardsfelden. Als solcher hatte er bereits von Beginn an stetig darauf hin gearbeitet, den Lebensraum im Umfeld von Burkhardsfelden zu verbessern.

 

So hat er von Anfang an dafür gesorgt und selbst mit eigenen Flächen und entsprechender Mitarbeit dazu beigetragen, dass 

  • zusätzliche Äsungsflächen für das Wild entstanden sind
  • Feldholzinseln angelegt wurden und bis heute Jahr für Jahr auch abschnittsweise gepflegt werden und
  • im Rahmen der aufgegebenen Stilllegungsflächen daraus Blüh- und Äsungsflächen entstanden sind.

Dass der Bestand an heimischen Niederwild sich seit Jahren auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, ist sicher das Ergebnis seines nimmer müden Einsatzes für die verbesserte Lebensraumgestaltung.

Herr Wilhelm Rühl ist verheiratet und hat zwei Söhne. Er selbst hat die Landwirtschaft über 50 Jahre betrieben und zwar bis zum Beginn seiner Rente in 2003 auf 50 ha mit Viehhaltung und von da an bis 2015 auf 16 ha als reine Felderwirtschaft.

 

In all den Jahren hat er die Stilllegungsflächen seiner landwirtschaftlichen Flächen mit eigenen Pflanzenmischungen begrünt, soweit als möglich auch am Offenlandartenprogramm und letztlich am „Greening“ teilgenommen.

 

Der Vorschlag zur Verleihung einer Hegemedaille der Sonderstufe Gold wurde durch die Hegegemeinschaft Lich (Vorsitzender Eberhard Scheffold) eingereicht. Der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. als Mitglied im Landesjagdverband Hessen hatte diesen Antrag durch den Vorsitzenden Dieter Mackenrodt unterstützt.

 

Wir gratulieren Herrn Wilhelm Rühl zu dieser besonderen Auszeichnung mit der Hegemedaille in Gold.


Ehrenvorsitzender Peter N. Werner aus Jäger-Prüfungskommission verabschiedet

In 2010 wurde unser Ehrenvorsitzender Peter N. Werner als Mitglied der Jägerprüfungskommission Gießen/Alsfeld/Lauterbach für den Fachbereich IV. (Recht) ernannt.

Als Mitglied der Prüfungskommission bemühte sich Peter N. Werner stets um ein gutes, stressfreies Klima zwischen Prüfungskommission und den angehenden Jungjägern. 

 

In die Kommission hat er als Volljurist seinen Fach- und Sachverstand eingebracht und es stets verstanden Meinungsverschiedenheiten zu einem sachlichen Ergebnis zu führen, dass dann auch von beiden Seiten getragen werden konnte. 

 

Am Schluss der Jungjägerprüfung 2016 (14. Mai 2016) verabschiedeten die Mitglieder der Kommission unter der Leitung Ihres Vorsitzenden Hans Lang das Kommissionsmitglied Peter N. Werner und danken ihm für seine hervorragende Leistung und auch den guten Stil als Fachprüfer mit einem persönlichen Geschenk.

Der Hubertus-Vorsitzende Dieter Mackenrodt hob die Leistung Peter N. Werner für den Jagdverein „Hubertus“ sowie die Prüfungskommission Gießen/Alsfeld/Lauterbach hervor und beschrieb ihn als guten Freund und fairen Prüfer und dankte ebenso mit einem Präsent.

Peter N. Werner scheidet auf eigenem Wunsch aus dem Jägerprüfungskommission aus und wünschte seinen Kollegen weiterhin ein angenehmes Prüfungsklima. Den Fachbereich IV. (Recht) wird künftig Rechtsanwalt und Notar Werner Schäfer aus Pohlheim prüfen. Er war bisher Schriftführer in der Prüfungskommission.


Jagdbeirat im Kreis Gießen bis 2021 im Amt

19. April 2016

Landrätin hat die neuen Mitglieder des Gremiums berufen -

Vorsitzender Dieter Mackenrodt

Auf Vorschlag der Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger und der vorschlagsberechtigten Verbände hat Landrätin Anita Schneider die Mitglieder des Jagdbeirates für den Landkreis Gießen bis 31. März 2021 bestellt.

Das Gremium wählte den Vorsitzenden des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e.V. Herrn Dieter Mackenrodt aus Biebertal einstimmig zum Vorsitzenden. Stellvertreter ist Helmut Nickel aus Grünberg.

Die bei den Jagdbehörden gebildeten Jagdbeiräte üben eine beratende Tätigkeit aus. 

 

Sie wirken vor allem mit bei der Festsetzung der Abschusspläne. Zum Jagdbeirat gehören Dieter Mackenrodt (Vorsitz) und Helmut Nickel für die Jägerschaft, Harald Voll und Ulrike Henrich für die staatlichen Forstämter, Martin Albohn für die Landwirtschaft, Rüdiger Krato für die Forstwirtschaft, Jochen Otto für die Jagdgenossenschaften, Hans-Joachim Leicht für den Naturschutz sowie der Kreisjagdberater Dr. Ekkehart Hammermann. 


Informationsveranstaltungfür die Vorstände der hessischen Jagdvereine

19. April 2016

 

Dr. Jürgen Ellenberger eröffnete die Veranstaltung und begrüßte rund 60 Vorstands-mitglieder der hessischen Jagdvereine. Der LJV-Präsident lobte das Engagement der hessischen Jägerinnen und Jäger bei der Demonstration in Wiesbaden und der Unterschriftenaktion gegen die neue Jagdverordnung. „Dabei sind Bündnisse mit einer Vielzahl von anderen Verbänden entstanden, die für die Jagd in Hessen einen hohen Stellenwert haben.“

 

Deshalb sei es nun besonders wichtig, eng zusammen zu stehen und sich bei der Anwendung der neuen Jagdverordnung – aktuell mit der Hasenzählung - in Hessen gegenseitig zu unterstützen, so dass die Hegegemeinschaft eine Bejagungsempfehlung treffen kann. Für die Jägerschaft ist das Zählen der Hasen bisher nicht nur Verpflichtung gewesen, sondern sichert zukünftig auch eine nachhaltige Bejagungsmöglichkeit bei entsprechenden Besätzen. Siehe auch die Meldung „Fangt an Hasen zu zählen“ mit konkreten Antworten von LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann.

 

Besonders erfreut zeigten sich die Teilnehmer über den Besuch von DJV-Präsident Hartwig Fischer.

LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger (rechts) und Geschäftsführer Alexander Michel (links) begrüßten den Präsidenten des Deutschen Jagdverbands Hartwig Fischer in Friedberg. Foto: Markus Stifter

 

Hartwig Fischer berichtete aus Sicht des DJV zu der kontrovers diskutierten Novelle des Bundesjagdgesetzes:

Der Deutsche Jagdverband e. V. hat zur Verbändeanhörung eine 9-seitige Stellungnahme zur geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes abgegeben. Grundsätzlich beurteilt der DJV den Entwurf positiv, sieht aber einen dringenden Handlungsbedarf in einigen Punkten. „Das Jagdrecht wird in zentralen Punkten bundesweit vereinheitlicht und wesentlich anwenderfreundlicher“, kommentierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Die drohende Zersplitterung durch teils widersprüchliche Landesgesetze sei damit in einigen Bereichen gestoppt. Der DJV begrüßt die konsequente Umsetzung des wissensbasierten und praxisorientierten Wegs, den das Bundeslandwirtschaftsministerium beschritten hat.

 

Anforderung an Munition: Tötungswirkung maximieren, Bleieintrag minimieren

Die Anforderungen an Munition sind dabei eindeutig: „Tötungswirkung maximieren, Bleieintrag minimieren.“ An erster Stelle stehen eine schnelle und tierschutzgerechte Tötungswirkung und eine hohe Präzision. Ein Prüfverfahren mit Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung soll sicherstellen, dass der Anwender erkennen kann, für welche Zwecke die Munition geeignet ist und das sie die genannten Kriterien erfüllt. Auf Länderebene gibt es bereits Regelungen, die ein pauschales Verbot des Materials Blei vorsehen. Dies ist nach Ansicht des DJV praxisfern, da der Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Hartwig Fischer bezog deutlich Stellung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes. Foto: Markus Stifter

 

Jägerprüfung

Für die Jägerprüfung beinhaltet der Gesetzentwurf bundeseinheitliche Mindestvorgaben. Wie vom DJV gefordert, soll Lebensmittelhygiene künftig Sperrfach sein: Wer in diesem Teilbereich durchfällt, muss die gesamte Prüfung wiederholen. Zudem sieht der Bundesjagdgesetz-Entwurf verbindliche Vorgaben zur Ausbildung im Umgang mit Fallen vor. Der DJV bewertet positiv, dass künftig für die Schießprüfung bundesweit vereinheitlichte Mindeststandards gelten sollen.

 

Die Bundesjagdgesetz-Novelle sieht einen jährlichen, bundeseinheitlichen Schießübungsnachweis ohne Leistungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden vor. „Wir begrüßen diesen Schritt zur Vereinheitlichung. Teils verfassungsrechtlich fragwürdige und praxisferne Landesregelungen konterkarieren derzeit den bundesweit gültigen Jagdschein“, so betonte Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg zuständig für rechtliche Angelegenheiten im DJV-Präsidium in einer Pressemitteilung. Ein bundesweiter Schießleistungsnachweis hätte zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Mehrbelastung von Behörden und Ausgaben in Millionenhöhe zur Folge. Dies stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die jetzt notwendigen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen von Schießständen für die bundesweite Umsetzung des geplanten Übungsnachweises und die Einführung innovativer Jagdmunition müssen von Bund und Ländern maßgeblich finanziert werden.

 

Jagd in Schutzgebieten zulässig

Der vorliegende Entwurf des Bundesjagdgesetzes stellt eindeutig klar: Jagd ist in Schutzgebieten grundsätzlich zulässig. Dies begrüßt der DJV ausdrücklich, da insbesondere die Bejagung von räuberischen Arten notwendig ist, die seltene Spezies bedrängen. Dies gilt auch für invasive Arten. Der DJV hält allerdings eine explizite Nennung von Natura-2000-Gebieten - etwa 15 Prozent der Fläche Deutschlands - im Zusammenhang mit Jagdverboten für missverständlich und überflüssig und fordert die Streichung. Die EU-Naturschutzregelungen für Natura-2000-Gebiete lassen in allen Mitgliedsländern die Jagd ausdrücklich zu. Besonders sensible Bereiche werden in Deutschland ohnehin als Naturschutzgebiete mit detaillierten Bestimmungen für die Jagd ausgewiesen.

 

Weiterhin werde der DJV das Wild-Monitoring mit 160.000 € weiter ausbauen.

 

Zum Halbautomaten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nahm Hartwig Fischer ebenfalls Stellung. Er rät allen Betroffenen sich umgehend beim DJV zu melden, falls eine Behörde den Eintrag in die Waffenbesitzkarte verweigert oder widerruft.

 

Ein ausführliches Statement von Hartwig Fischer finden Sie unserem Videointerview.

 

Weiterhin kündigte der DJV-Präsident eine Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ab dem Jahr 2019 um 5 Euro an. Diese Erhöhung sei dringend notwendig, damit der Dachverband wichtigen Herausforderungen, insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit aber auch in der Rebhuhnforschung, dem Projekt Beutegreifer Wolf in Mecklenburg-Vorpommern und einem Totfundkataster erfüllen kann. Nach der Beitragserhöhung im Jahr 2019 sollen die Beiträge für 8-10 Jahre stabil bleiben.

 

Die anwesenden Vorstandsmitglieder sahen die Vorschläge aber auch die Beitragserhöhung als notwendig an.

Foto: Markus Stifter

Dr. Jürgen Ellenberger bedankte sich bei Hartwig Fischer für seinen Besuch und die ausführliche Stellungnahme zum Bundesjagdgesetz. 

 

Es folgte ein ausführlicher Vortrag von LJV-Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann mit dem dringenden Appell: „Fangt an Hasen zu zählen“. Er stellte in seinem Vortrag zur Hasenzählung klar: „Die Hasenbejagung wurde durch die neue Jagdverordnung an die Bestandserfassung geknüpft. Dies ist bisher beim Niederwild einmalig in Deutschland und vielen europäischen Ländern. Daraus ergeben sich für die Jägerschaft nicht nur die Pflicht zur Zählung, sondern auch die Chance Hasen weiterhin bejagen zu können!“ 

 

Laden Sie sich nebenstehend die Präsentationsfolien herunter:

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Bericht der Jahreshauptversammlung 2016

24. März 2016

 

Hubertus Vorsitzender Dieter Mackenrodt im Amt bestätigt

Horst Kuhn zum Ehrenmitglied ernannt

 

Zum wiederholten Male hielt im Kulturzentrum Großen-Buseck der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e. V. seine Jahreshauptversammlung ab.

Nach der Begrüßung durch die Hubertus-Bläsergruppen A + B eröffnete der erste Vorsitzende Dieter Mackenrodt die Versammlung und begrüßte eine große Zahl Mitglieder im großen Saal des Kulturzentrums Großen-Buseck. Die Bläsergruppe A unter der Leitung von Hornmeister Peter Diehl sowie der Bläsergruppe B unter der Leitung von Ehrenmitglied Oswald Henzel bliesen erstmals gemeinsam eine begeisternde Eröffnung. 

 

Der Hubertus-Chef Dieter Mackenrodt hieß ganz besonders nachfolgende Ehrengäste willkommen: Die Ehrenmitglieder Oswald Henzel und Karl Krautwurst, den Ehrenvorsitzenden Peter Werner, den Vorsitzenden des Wurftaubenclub Oberhessen Klaus Schwan, die Studentische Jagdgemeinschaft, die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften im Kreis Gießen, den Kreisjagdberater Dr. Ekkehart Hammermann, den Landesjagdberater Peter Seibert, den Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Lahn-Dill-Kreis und im Kreis Gießen, den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Gießen Herrn Peter Wolf, den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Grünberg Herrn Ulrich Zinn, die Vertreter befreundeter Vereine und die heimische Presse.

Der 1.Vorsitzende Dieter Mackenrodt lässt  an die verstorbenen Vereinsmitglieder  

Wolfgang Otto, Robert Jung, Gerhard Becker, Fürst Philipp zu Solms Hohensolms-Lich, Eberhard Stunz, Karl Ludwig Fröder, Alexander Prockl, Wolfgang Sommerlad, Peter Moos, Hanfried Uhl und Willi Friedl gedenken und sprach hierzu einige Worte.

Im Gedenken an die Verstorbenen blies die A-Gruppe das Musikstück „Hoherodskopffanfare“, komponiert vom verstorbenen Ehrenmitglied Willi Friedl. 

 

Für langjährige und treue Mitgliedschaft im Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. und im Deutschen Jagdverband zeichnete der Hubertus-Vorstand nachfolgende Vereinsmitglieder aus:

 

Eine Urkunde und die Treuenadel für langjährige Mitgliedschaft im Hubertus Gießen und dem Deutschen Jagdverband erhielten:  

 

65 Jahre

Oswald Henzel, Hungen

 

 

60 Jahre

Dr. Ekkehart Hammermann, Gießen

 

 

50 Jahre:

Erhard Buß, Butzbach

Gerhard Leun, Gießen

Peter Seller, Pohlheim

Gerhard Wagenbach, Staufenberg

Ekkehard Wahl, Lich

Horst Wallbott, Pohlheim

 

 

40 Jahre:

Jürgen Bepler, Heuchelheim

Josef Borowski, Gießen

Dr. Hubertus Brunn, Mücke

Ulrich Deneke, Reiskirchen

Helmut Henzel, Hungen

Rainer Herchenröther, Hungen

Edwin Neckermann, Laubach

Rainer Punzert, Pohlheim

Walter Horst Sekanina, Mücke

Karl-Friedrich Thomsen, Reiskirchen

Hermann Weiß, Fernwald

Johann Weiß, Fernwald

Volker Weller, Gießen

Jörg Zimmer, Gießen

Wolfgang Seitz, Dautphetal 

Ehrung Oswald Henzel
Ehrung Oswald Henzel
Ehrung Dr. Ekkehart Hammermann
Ehrung Dr. Ekkehart Hammermann

25 Jahre:

Oliver Bechthold, Pohlheim

Dr. Felix Hübner, Bad Homburg

Dr. Joachim Nilz, Hohenahr

Dieter Paul, Hungen

Johannes Roensch, Grünberg

Axel Zeblin, Lahnau

Rainer Biedenkapp, Laubach

Dieter Stoppok, Wartenberg

Dr. Axel Kilo, Trebur

Ursula Koch, Gießen

Rainer Steiss, Lollar


Ehrungen für 50 Jahre
Ehrungen für 50 Jahre

Im Rahmen der Ehrungen wurden aus dem Vorstand verabschiedet:

Arthur Grölz (Staufenberg), Hedwig Jung (Pohlheim), Mike Will (Wettenberg). 

Hedwig Jung und Mike Will waren als Schriftführer und Arthur Grölz als Beisitzer im Vorstand tätig. Sie standen nicht mehr für die nachfolgende Vorstandswahl zur Verfügung. Dieter Mackenrodt überreichte im Namen des Vorstands ein Präsent und hob die stets umgängliche Art und über die vielen Jahre gute Vorstandsarbeit hervor. 

 

In dankbarer Anerkennung langjährigen Wirkens für Wild und Waidwerk erhielten die Vereinsmitglieder Barbara Michalski, Jörg Hessler, Christian Weisel, Luca Bortoli, Horst Wallbott, Reiner Käs und Gerd Loh die Ehrennadel (LJV Bronze), Josef Grote die Ehrennadel (LJV Silber) sowie die Urkunde des Landesjagdverband Hessen e.V. überreicht. Diese Mitglieder hatten sich in besonderem Maße und in besonderer Anerkennung in Ihrem jeweiligen Ausschuss für den Verein ausgezeichnet. 

 

Für besondere Verdienste um die Erhaltung und Förderung des Deutschen Jagdwesens wurden die Vereinsmitglieder Jens Fischer, Günter Pötzl und Hans Algeyer durch den Deutschen Jagdverband mit der Ehrennadel (DJV Bronze) und einer Urkunde ausgezeichnet. 

Mit der höchsten Auszeichnung im „Hubertus“ Gießen die Ernennung zum Ehrenmitglied wurde Horst Kuhn aus Wöllstadt geehrt. Im Jahre 1968 machte Horst Kuhn den Jagdschein  und trat 1978 in den Jagdverein Hubertus Gießen ein. 1980 wurde er auf der Anlage in Freiburg Deutscher Meister im jagdlichen Schießen. Weitere Hessen- und Bundestitel folgten. Der 75-Jährige wirkt bereits seit 1980 auf dem Schießstand als technischer Leiter und aktives Schießausschussmitglied. Besonders der Nachwuchs hat es ihm angetan. So gibt er sein Wissen und seine praktische Erfahrung gerne den Jagdschützinnen und Jagschützen weiter. Horst Kuhn wird im Verein liebevoll „Frauenbeauftragter“ genannt und geht noch immer in der Wetterau zur Jagd.

 

Seine Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit wird im Verein hoch geschätzt. Der Deutsche Jagdverband e.V.  zeichnet Horst Kuhn mit der Ehrennadel in Silber und einer Ehrenurkunde aus. Der Vorstand des Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. ernennt Horst Kuhn auf der Jahreshauptversammlung 2016 zum neuen Ehrenmitglied in Hessens größtem Jagdverein.

Neues Ehrenmitglied Horst Kuhn
Neues Ehrenmitglied Horst Kuhn (Mitte)

Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen überreichte durch Geschäftsführer Peter Wolf einen Spendenscheck für insgesamt 1000 Wildwarnreflektoren. (siehe nachfolgender Bericht).

 

Den Kulturpreis 2016 erhielt die A-Bläsergruppe des Vereins unter Leitung von Hornmeister Peter Diehl.  (Bericht siehe hier) Die Jagdhornbläser bliesen nach den Ehrungen die imposante Ehrenfanfare!

 

Der 1. Vorsitzenden Dieter Mackenrodt gab einen Einblick in das Vereinsgeschehen und berichte in seinem Jahresbericht über 5 Vorstandssitzungen und einer Tagung mit den Hegegemeinschaftsvorsitzenden des Kreises Gießen.

 

Es war ein sehr arbeitsreiches aber auch erfolgreiches Vereinsjahr mit steigenden Mitgliederzahlen. Im Eigentum stehen einer der schönsten und modernsten jagdlichen Schießstände in Hessen und ein herrliches Vereinsgewässer für die Hundearbeit.

Der Verein wächst weiter mit steigenden Mitgliedszahlen und man habe nun 1025 Mitglieder in der Verwaltung. Eine enorme Mitgliedsverwaltung, Kassenbuchungen , Schriftverkehr und vor allem viele Termine sind die Konsequenz des stetigen Wachstums im Verein.

 

Auch habe man daher die Entscheidung getroffen einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Es ist der Steuerberater Wilfried Hein, welcher auch den Landesjagdverband Hessen e.V. sowie Deutschen Jagdverband e.V. betreut. Die Gemeinnützigkeit wurde mit Bescheid vom Februar 2016 für weitere 5 Jahre erteilt. 

 

Im letzten Jahr besuchte 16875 Nutzer die Internetseite des Vereins. Davon 52% neue Besucher. Der Hubertusvorsitzende informierte über die Partnerschaften, Pachtverträge sowie Sponsorenverbindungen. Er informierte weiter über die Kooperationsverträge mit dem WCO, Frankonia , Schmidt & Bender, Waffen-Geller und Waffen Reinig, Naturlandstiftung im Landkreis Gießen und der Studentischen Jagdgemeinschaft. Ebenso über die Arbeiten am Schießstand und die jüngst stattgefundene (erfolgreiche) Regelüberprüfung der Anlage. 

Dieter Mackenrodt erläuterte das Wachstum im Verein und begründete es mit einer fantastischen Ausschuss- und Vorstandsarbeit. Der Vorstand und die Ausschüsse sind das Herzstück und damit die wichtigste Grundlage des Jagdvereins Hubertus Gießen. Alle haben durch Ihre Leistungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen diesen Vereinserfolg erst möglich gemacht.

 

Kompetenz, Teamgeist, Wertschätzung und noch so kleine Aufgaben und Leistungsbereitschaft prägen die Vereinskultur bei Hubertus. 

„Hubertus“ Gießen stellt die erfolgreichsten Jagdschützen Deutschlands und hat in seinen Reihen die Hessischen und Deutschen Meister im Jagdhornblasen. 

Das Interesse am Jagdschein bei „Hubertus“ Gießen ist sehr groß und man bildet jährlich etwa 25 Teilnehmer aus. In diesem Jahr waren es 50 Interessenten – von denen 33 nach Auswahl aufgenommen wurden. Das Interesse am Jagdschein ist mittlerweile so groß, dass nicht mehr alle Jagdscheininteressierten aufgenommen werden können.

 

Der Baumschule Engelhardt in Gießen dankte er für die kostenfreie Dekoration durch die Blumenkübel im großen Saal des Kulturzentrums von Großen-Buseck. 

Helfende Hände aus dem Vorstand und den Ausschüssen hatten den großen Saal im Kulturzentrum geschmackvoll hergerichtet.

 

Im Einzelnen berichtete Dieter Mackenrodt besonders über die Sitzungen im Jagdbeirat, den Hegegemeinschaften, einzelnen Fortbildungsveranstaltungen, dem Landes- bzw. Bundesjägertag, Treffen mit Verbänden und der erfolgreichen Hubertus-Messe im Dormitorium des Kloster Arnsburg. 

 

Im Interesse an der Straffung des Ablaufes der Versammlung waren die Berichte der Ausschüsse im Rundschreiben I/2015 abgedruckt. Die Ausschussvorsitzenden standen für eine Erläuterung zur Verfügung. Besonders die farbigen Rundschreiben erfreuen sich großer Beliebtheit unter den Mitgliedern.

 

Der Vorsitzende warf zum Abschluss noch ein Blick auf das Jahr 2016 und wies auf wichtige  Vereinsveranstaltungen, die alle im Rundschreiben und auf der Homepage ersichtlich seien. 

 

Den Kassenbericht trug der 1. Rechner  Günter Weisel vor und für die Kassenprüfung berichtete Andreas Kühl über eine ordentlich geführte Kasse. Die Mitgliederversammlung stimmte einstimmig über die Entlastung der Kasse und des Vorstandes ab.

 

Günter Weisel stellte den Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2016 vor und die Versammlung stimmte auch darüber einstimmig ab.

 

Die Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen war nicht vorgesehen. Der Hubertus-Vorsitzende informierte dennoch über das Beitragsgefüge der hessischen  Jagdvereine.  

2. Rechner Christian Weisel begleitete die Hauptversammlung mit einer Präsentation am Beamer. Eine Fotoshow erinnerte an das erfolgreiche Vereinsjahr.

 

Dieter Mackenrodt dankte anschließend noch einmal allen Vereinsmitgliedern, die sich ehrenamtlich und in den Ausschüssen engagieren. In dem sie mehr tun als Sie müssen, leisten sie einen unverzichtbaren Verdienst für den Verein. 

Seit den letzten Vereinswahlen waren 3 Jahre vergangen, so dass Vorstand und Ausschüsse neu zu wählen waren. Als Wahlleiter fungierte Ehrenvorsitzender  Peter N. Werner.

 

Die anschließende Vorstandswahl hatte folgendes Ergebnis:  

 

Als 1. Vorsitzender wurde Dieter Mackenrodt einstimmig wiedergewählt.

Als 2. Vorsitzender wurde Ottfried Weber einstimmig wieder gewählt.

Als 1. Schriftführerin wurde Martina Wirth-John neu in den Vorstand gewählt.

Als 2. Schriftführer wurde Dr. Michael Gaudchau neu in den Vorstand gewählt. 

Als 1. Rechner wurde Günter Weisel einstimmig wiedergewählt. 

Als 2. Rechner wurde Christian Weisel einstimmig wiedergewählt.

Als 1. und 2. Beisitzer wurden die Vorstandsmitglieder Günter Pötzl, Hans Algeyer einstimmig wiedergewählt und als 3. Beisitzer Andreas Deeg neu in den Vorstand gewählt. 

 

Einige Veränderungen gab es in den Ausschüssen, die neue Zusammensetzung lesen Sie hier.

 

Dieter Mackenrodt dankte anschließend für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen und forderte die Mitglieder auf die neue Amtszeit mit Zuversicht und Mut, mit Optimismus und Lebensfreude anzugehen. Mit dem neuen Vorstand werde er mit aller Kraft für den Verein und die Mitglieder arbeiten.

 

Es lag ein Antrag zur Jahreshauptversammlung vor. Dieser wurde von Frau Hedwig Jung erläutert. Der Antrag auf Abschluss einer Jagdhundeunfallversicherung (Gruppenvertrag) wurde allerdings mehrheitlich abgelehnt. Eine Kommission soll sich noch einmal mit dieser Thematik beschäftigen.

 

Alle Vereinsmitglieder werden über die Leistungen in formiert und der Antrag ggf. im nächsten Jahr noch einmal auf die Tagesordnung genommen.

Die Hegegemeinschaften empfingen zum Schluss der Jahreshauptversammlung Ihre Wildwarnreflektoren zum Anbringen mit den jeweiligen Straßenmeistereien an den Wildunfallschwerpunkten im Landkreis Gießen. 

 

Der Vorsitzende dankte der großen Besucherschar für Ihr Kommen und wünschte für das neue Jagdjahr viel Waidmannsheil, guten Anblick und viel Freude mit Ihrem Jagdverein Hubertus Gießen. 


1000 Wildwarnreflektoren für Stadt und Landkreis Gießen 

23. März 2016

 

Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen sponsert Aktion gegen Wildunfälle

Der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. hatte sich um Fördermittel der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Gießen beworben. Ein besonderes Anliegen ist uns in diesem Jahr der Schutz von Wildtieren im Straßenverkehr, wie auch die Vermeidung von Verkehrsunfällen mit und durch Wildtiere.

 

Insbesondere Rehwild erleidet hohe Verluste bei Zusammenstößen mit Fahrzeugen. Gleichzeitig ist dadurch hoher Sachschaden verbunden, der die entsprechenden Kaskoversicherungen belastet. 

 

Durch die vermiedenen Wildunfälle ist eine ergeblicher Gewinn für die Tierwelt, insbesondere Rehwild erzielt, da dieses in erheblichem Maße im Straßenverkehr verletzt oder getötet wird. Zugleich ist die Gefahr für PKW-Fahrer bei Wildunfällen verletzt zu werden sowie die Anzahl und Höhe von Schäden an Fahrzeugen, was in der Regel die KfZ-Kaskoversicherung trägt, reduziert. 

   

Hessens größter Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. wird daher mit den Hegeringen im Kreis Gießen entlang der stark von Rehwildunfällen betroffenen Straßen die wirksam blauen Reflektoren an Leitpfosten montieren lassen.

Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen hat dieses Projekt gesponsert und unterstützt. Der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Gießen, 

Herr Peter Wolf überreichte dem „Hubertus“-Vorsitzenden Dieter Mackenrodt den Spenden-Scheck (5.000.- €) und informierte, dass auch die Landrätin Anita Schneider und die Oberbürger-meisterin Dietlind Grabe-Bolz dieses Projekt begrüßt und mit unterstützt haben.    

 

In den nächsten Wochen werden die  General-Wildwarnreflektoren in Zusammenarbeit mit Hessen-Mobil und den Straßenmeistereien Grünberg und Alten-Buseck angebracht. 


15. Jagdmesse Alsfeld - Ein großer Erfolg für Hubertus!

9. März 2016

 

Das Interesse an Natur, Jagd, Tieren und Umweltfragen ist sehr groß. Dies zeigte die 

15. Jagdmesse in den Alsfelder Hessenhallen. Auf rund 8000 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentierten über 200 Aussteller alles Wissenswertes rund um Jagd, Reiten, Fischen und Natur.

 

Der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. präsentierte sich in Halle 1 mit einem schönen Messestand seinen Mitgliedern sowie vielen interessierten Besuchern mit  interessanten Themen.

Den interessierten Messebesuchern ging es im Vorrang um die Haltung und Ausbildung von Jagdhunden, Jungjägerausbildung im Hubertus, Fortbildung von Jägern, jagdliches Schießen, sowie Jagdhornblasen in einer der Hubertus-Bläsergruppen.

Viele Fragen um das vereinseigene Hundewasser und den Schießstand mit Vereinshaus bei Garbenteich wurden beantwortet.

 

Ausgefallenen Jagdschmuck präsentierte die „Keilerin“ Barbara Michalski bei uns am Stand. Jedes Schmuckstück war ein Unikat und fand großes Interesse. 

 

Insbesondere zum Thema Vereinsarbeit standen die Vorstandsmitglieder Arthur Grölz, Ottfried Weber, Dieter Mackenrodt mit Samira Klinkel und Kai Dudenhöfer während der  Messetage Rede und Antwort.

Auch Alexander Michel, der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes sowie Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes, der bei der Begrüßung  die Jäger und Fischer als „Nutzer und Schützer der Natur“ bezeichnete, besuchten uns auf dem liebevoll hergerichteten Messestand. 

 

Am Sonntag (3. Messetag) begeisterten unsere Bläsergruppen (B-Gruppe) unter der Leitung von Ehrenmitglied Oswald Henzel sowie die Deutschen Meister (A-Gruppe) unter der Leitung von Hornmeister Peter Diehl auf der Bühne der Jagdmesse die Besucher.

 

Die A-Gruppe ließ es sich nicht nehmen auf unserem Messestand einige Stücke „musikalische Leckerbissen“ zu blasen und mit den Messebesuchern ins Gespräch zu kommen. 


75. Geburtstag von Klaus Schwan

2. März 2016

 

Am 28. Februar 2016 beging Büchsenmacher und Schießausbilder 

Klaus Schwan in Wettenberg-Wißmar mit seiner Familie, vielen privaten und jagdlichen Freunden seinen 75. Geburtstag. 

 

Der 1. Vorsitzende Dieter Mackenrodt  war mit dem Hubertus-Bläserchor unter der Leitung von Ehrenmitglied Oswald Henzel unter den Gratulanten und überbrachte dem Jubilar die Glückwünsche des Jagdvereins „Hubertus“.

Auch der Ehrenvorsitzende Peter N. Werner war unter der großen Gästeschar.

Klaus Schwan gehörte 1965 zu den Gründungsmitgliedern  des Wurftaubenclubs Oberhessen Gießen e.V. (WCO) und ist seit 15 Jahren deren 1. Vorsitzender.

Klaus Schwan nutzt  mit dem WCO als Pächter den „Hubertus“-Schießstand und das Vereinshaus des Jagdvereins Hubertus Gießen u. Umgebung e.V. und ist stets um das gute Verhältnis beider Vereine bemüht.  

 

1960 erlernte er den Beruf des Büchsenmachers und legte 1966 die Meisterprüfung ab. Seit 1962 findet man ihn in seinem Geschäft „Waffen Reinig“ in Gießens Fußgängerzone. Das Waffengeschäft wurde bereits in 1812 gegründet.

 

Klaus Schwan legte 1962 die Jägerprüfung ab und ist seit dieser Zeit Mitglied in Hessens größtem Jagdverein.

Der passionierte Jäger und Wurftauben-Schütze ist seit  2005 als Schießausbilder in der Jungjägerausbildung des Vereins aktiv. Ehrennadeln vom Landesjagdverband Hessen e.V. und dem Deutschen Jagdverband e.V. wurden ihm verliehen. 

 

Bereits seit 48 Jahren betreut der zweifache Familienvater sein Revier in Rollshausen bei Marburg. Die beiden Söhne, Rainer und Jörg, sind ebenfalls Jäger und exzellente Flintenschützen. Natürlich auch im „Hubertus“ Gießen Mitglied und Aktivposten der Hubertus-Jagdschützen.

Auch heute noch zählt Klaus Schwan zu den Aktivposten des Vereins. So gibt der anerkannte Schieß- und Waffenexperte sein Wissen in der Jungjägerausbildung weiter und steht Samstag für Samstag beim Schießtraining den „Jungjägern“ mit 

viel Erfahrung zur Seite.

 

Überhaupt: Ein Leben ohne Jagd (und Lebensgefährtin Erika)  ist für den passionierten Waidmann mit seinem Teckelrüden „Oskar“

 nicht vorstellbar.

 

Der Jagdverein Hubertus Gießen u. Umgebung e.V. gratuliert und wünscht weiterhin beste Gesundheit und allzeit Waidmannsheil!

 


1000 Wildwarnreflektoren für Stadt und Landkreis Gießen

12. Februar 2016

 

Aktion gegen Wildunfälle

 

Ein besonderes Anliegen ist uns in diesem Jahr der Schutz von Wildtieren im Straßenverkehr, wie auch die Vermeidung von Verkehrsunfällen mit und durch Wildtiere. Insbesondere Rehwild erleidet hohe Verluste bei Zusammenstößen mit Fahrzeugen. Gleichzeitig ist dadurch hoher Sachschaden verbunden, der die entsprechenden Kaskoversicherungen belastet. 

 

Über 247.000 Wildunfälle in Deutschland (Tendenz steigend), über 560 Mio. € finanzieller Schaden, eine hohe Anzahl von Folgeeinsätzen für Polizei, Jäger, Rettungsdienste und Feuerwehren sprechen eine deutliche Sprache! 

Treffen kann es jeden Verkehrsteilnehmer. Meistens kommt es plötzlich und unverhofft! Trotz vieler Bemühungen kommt es jährlich zu Tausenden dieser schrecklichen Wildunfällen. 

 

Untersuchungen jüngerer Zeit haben ergeben, dass das Sehfeld des Rehwildes „blau verschoben“ ist. Das heißt, die Wahrnehmung, der Farbe rot ist sehr schlecht, die Farbe blau wird hingegen sehr gut von Rehwild wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund erklären sich Erfahrungsberichte, wonach sich zur Vermeidung von Rehwildunfällen in den letzten Jahren an straßenbegleitenden Leitpfosten zusätzlich seitlich montierte blaue Reflektoren, anders als in Jahren zuvor montierte rote, als besonders wirksam erwiesen haben. 

 

Die jeweiligen Jagdpächter berichten, dass nach Montage dieser blauen Reflektoren die Wildunfall-häufigkeit mit Rehwild auf zuvor stark betroffenen Straßenabschnitten zum Teil gegen Null zurück gegangen ist. 

 

Der Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. möchte daher mit dieser Aktion entlang der stark von Rehwildunfällen betroffenen Straßen diese blauen Reflektoren an Leitpfosten montieren.

 

Der Jagdverein "Hubertus" stellt den Hegegemeinschaften im Kreis Gießen 1000 General-Wildwarnreflektoren im Gehäuse, Farbe lichtblau, Abmessung 250x100x25mm mit Kunststoffgehäuse schwarz und Schrauben des Straßenausrüsters Beilharz zur Verfügung. Die Reflektoren wurden bereits eingekauft und liegen in unserer Geschäftsstelle 

 

Die Gemeinnützige Stiftung Stiftung der Sparkasse Gießen hat dieses Projekt gesponsert und die Presse ist bereits darüber informiert. Auch die Landrätin Anita Schneider begrüßt diese Aktion gegen Wildunfälle. 

 

Die General-Wildwarnreflektoren sollen über einen gerechten Verteilermodus auf der Jahreshauptversammlung 2016  in Buseck (19. März) an die Hegegemeinschaften im Landkreis Gießen verteilt werden.

 

Im Interesse des Schutzes von Wildtieren im Straßenverkehr.

 

Der Vorstand des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e. V. 

 


Erfolgreiche Hubertus-Fuchswoche 2016 

4. Februar 2016

 

Respekt und Wertschätzung bei 22 waidgerecht erlegten Füchsen!

Der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. hatte seine Mitglieder und die Hegegemeinschaften im Kreis Gießen zur Teilnahme an der traditionellen „Fuchswoche“  aufgerufen. Unter großer Beteiligung seitens der Jägerschaft war in der Mondwoche intensiv dem Fuchs nachgestellt worden. 

 

Der 1. Vorsitzende Dieter Mackenrodt konnte daher eine große Zahl an Vereinsmitgliedern am Vereinshaus auf dem Schießstandgelände zum „Streckelegen“ begrüßen und beachtliche  22 Füchse und 2 Waschbären auf der Strecke zählen.

Bei der Begrüßung hieß er den  Ehrenvorsitzenden Peter N. Werner und das Bläsercorps des Jagdvereins Hubertus Gießen herzlich willkommen und dankte allen helfenden Händen, die das traditionelle „Strecke legen“ in Garbenteich wieder zu einer gelungenen Abschlussveranstaltung der „Fuchswoche 2016“ gemacht haben. Namentlich seien hier Kai Dudenhöfer, Günter Quinten und die Teilnehmer des aktuellen Jungjägerlehrganges genannt.  

 

Bei der Begrüßung hinterfragte er, wer oder was – außer der Jagd – überhaupt in der Lage sei, die hohen Fuchspopulationen unter den gegebenen Umweltbedingungen zu kontrollieren bzw. zu reduzieren?! Der Fuchs ist der absolute Gewinner der Kulturlandschaft – das Niederwild in den Agrarsteppen der Verlierer! Diese Schere ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter auseinander gegangen. 

 

Während die heimische Jägerschaft schon seit Jahren die Jagd auf Rebhuhn und Hase in vielen Revieren eingestellt hat, dezimiert Reinecke diese Wildarten weiter.  

Jeder Experte weiß, wie intensiv ein Fuchs sein Revier absucht und deutsche Studien haben ergeben, dass die Erstsätze der Junghasen so gut wie keine Chance haben, weil die Deckung noch zu niedrig ist. Und wenn der Fuchs die kleinen krabbelnden Junghasen noch nicht wittert, so erblickt sie die Rabenkrähe. Die aktuellen Niederwildbestände sowie Dezimierung der Bodenbrüter sprechen eine deutliche Sprache! 

 

Die Populationsdichte des Fuchses wird zumindest regional noch immer weit unterschätzt, denn nur ein mehr oder minder geringer Teil der Gesamtpopulationen Reinekes ist für uns sichtbar. Dies wird nicht zuletzt immer wieder an den Streckenergebnissen aus Revieren sichtbar, in denen intensiv Fuchsjagd betrieben wird.

Die Fuchsstrecke der Abschlussveranstaltung am Schießstand sowie die beiden Waschbären kamen aus den Revieren Oppenrod, Alten-Buseck, Rodheim-Bieber (West), Annerod-Nord, Staufenberg, Gambach, Hüttenberg und Grünberg. 

 

Der Hubertus-Vorsitzende sprach deutliche Worte, u.a. dass jeder erbeutete Fuchs eine Entlastung vornehmlich für die Junghasen aber auch jeden Bodenbrüter von der Lerche angefangen bis zum Fasan und Rebhuhn ist, weil ganz einfach ein Beutegreifer weniger frisst! 

 

Die territoriale Fehe jetzt am Ende der vertretbaren Jagdzeit der Wildbahn zu entnehmen, führt dazu, dass dieses Revier von einer belegten Fehe frei bleibt. Zum Wohle unseres Niederwildes, welches alle durch den Fuchs, vornehmlich durch die ein Geheck versorgende Fehe, extrem gefährdet ist. 

 

Dieter Mackenrodt sprach aber auch deutliche Worte über die „Ethik“ der Fuchsbejagung und „Wertschätzung“ gegenüber dem „roten Freibeuter“, eines der schönsten Tiere unserer heimischen Reviere. Bei den „Fuchswochen“ wird die Kreatur geachtet, waidmännisch gejagt und alle gestreckten Füchse verwertet. Ein Teil der Strecke wurde durch die Erleger selber verwertet. 

 

Der große Teil ging an die Universität Gießen-Kleintierchirugie für eine wissenschaftliche Studie zur Ellbogengelenksdysplasie bei Füchsen.

Die Ellbogengelenksdysplasie ist eine genetisch bedingte Skeletterkrankung, die besonders bei schnellwachsenden Hunden auftritt und zu Lahmheit der betroffenen Gliedmaßen führt.

 

Über die Ellbogengelenksdysplasie bei Füchsen, die genauso wie der Haushund  zur Familie der Canidae gehören, ist bisher in der Literatur nichts bekannt.

Zur Diagnostik der Ellbogengelenksdysplasie werden von den Ellbogengelenken der Füchse Röntgenaufnahmen angefertigt, sowie bei unklaren Befunden eine Computertomographie durchgeführt.

 

Das Ziel der Studie ist es zu erarbeiten, ob beim Fuchs Veränderungen am Ellbogengelenk im Sinne einer Dysplasie vorkommen und welche besondere Konformation das Ellbogengelenk beim Fuchs im Vergleich zum Hund hat. Gegebenenfalls können Rückschlüsse auf eine besondere Ellbogenkonformation, die mit Ellbogengelenksdysplasie in Verbindung steht, geschlossen werden.

Anschließend wird ein wissenschaftlicher Artikel über die Ergebnisse verfasst. 

Die Untersuchungsergebnisse werden in der örtlichen Presse veröffentlicht. 

Die Universität Gießen- Kleintierchirugie bedankte sich bereits bei allen "Fuchsjägern", die ihre Studie unterstützen! 

Dieter Mackenrodt dankte daher allen Mitwirkenden für ihre Beteiligung und verteilte mit Vorstandsmitglied Hans Algeyer die „Erlegerbrüche“ an die Reviere.

 

Im Anschluss lud der Vorstand alle Teilnehmer zu einem Imbiss in das Vereinsheim ein. Eine Runde „Jägermeister“ durfte natürlich auch nicht fehlen. 

 

Bei einem gemütlichen Beisammensein im Vereinsheim klang die traditionelle Veranstaltung bei regem Erfahrungsaustausch aus. 

 

Für alle Beteiligten war klar: Auf ein Neues im nächsten Jahr!    

 


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