Archiv 2017


Videoserie: Richtig handeln bei Unfällen im Revier

Manchmal werden Jäger im Revier mit medizinischen Notfällen konfrontiert. Der DJV erklärt in vier Erste-Hilfe-Videos was im Ernstfall zu tun ist.

 

(Berlin, 14. Dezember 2017) Jäger verunglücken gelegentlich während der Jagd durch Stürze vom Hochsitz, Herzversagen oder bei Waldarbeiten. Beteiligte sind oft ratlos und wissen nicht wie sie verletzten Personen helfen können, doch gerade im Wald ist eine effektive und schnelle Hilfe überlebenswichtig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) lässt Experten des Deutschen Verbandes für Jagdmedizin zu Wort kommen, die richtiges Verhalten in Notfallsituationen zeigen. Ab heute ist das zweite Video einer 4-teiligen Serie zum Thema "Erste Hilfe bei der Jagd" online verfügbar. Der rund fünfminütige Clip erklärt, was bei stark blutenden Wunden, etwa nach einer Keilerattacke, beachtet werden muss.

 

Alle Videos sind nach der Veröffentlichung auf dem DJV-Youtube-Kanal auf folgender Seite abrufbar: bit.ly/2B61Vhk Jägerschaften können die Clips auf der eigenen Internetseite einbetten oder in den sozialen Medien teilen. Auf Anfrage bietet der DJV die Videoclips zum Download an.


Begehrtes Lebensmittel: Wildfleisch

Fleisch von Wildschwein, Reh, Rot- und Damwild ist nach wie vor ein geschätztes Lebensmittel: Knapp 26.800 Tonnen Wildbret verspeisten die Deutschen im letzten Jagdjahr.

 

(Berlin, 19. Dezember 2017) Saftiger Wildschweinschinken oder zarte Rehkeule stehen nicht nur zu Weihnachten hoch im Kurs. Nach einer aktuellen Hochrechnung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wurden in der vergangenen Jagdsaison (1. April 2016 bis 31. März 2017) 26.800 Tonnen heimisches Wildbret zubereitet und gegessen. Das Fleisch vom Wildschwein mit 13.900 Tonnen ist nach wie vor am begehrtesten. Auch Reh erfreut sich mit 8.900 Tonnen großer Beliebtheit. Vom Rotwild wurden 2.700 Tonnen verzehrt, gefolgt vom Damwild mit 1300 Tonnen.

 

Nach einer DJV-Umfrage ist Wildfleisch ein beliebtes Lebensmittel: 60 Prozent der Deutschen essen mindestens einmal im Jahr Wild. Beim Kauf empfiehlt der DJV allerdings genau hinzuschauen und auf Regionalität zu achten. „Idealerweise kaufen Verbraucher direkt beim Jäger oder Metzger ein", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. Die Marke „Wild aus der Region" garantiert dabei die Herkunft aus heimischen Revieren.

 

Mit der Kampagne „Wild auf Wild" macht der DJV Appetit auf mehr: Über 200 Rezepte für die moderne Küche gibt es zum Herunterladen auf wild-auf-wild.de, einige sogar mit Videoanleitung. Wildbretanbieter in der Nähe finden Interessierte über die Postleitzahlensuche.

Fast 27.000 Tonnen heimisches Wildbret kamen im vergangenen Jagdjahr auf den Teller. Quelle: DJV
Fast 27.000 Tonnen heimisches Wildbret kamen im vergangenen Jagdjahr auf den Teller. Quelle: DJV

Strategische Neuausrichtung des DJV

Das DJV-Präsidium hat auf Basis der Beschlüsse des diesjährigen Bundesjägertages ein umfangreiches Personal- und Finanzkonzept einstimmig beschlossen.  

 

(Berlin, 12. Dezember 2017) Das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) hat in seiner Sitzung Anfang Dezember 2017 unter anderem die personelle Stärkung der Bereiche „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Wildtiermonitoring“ beschlossen. Darüber hinaus wird der derzeitige DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann seinen Arbeitsschwerpunkt schrittweise verlagern. Ein Stufenplan sieht vor, dass Leppmann sich verstärkt auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer der neu gegründeten Fellwechsel GmbH konzentriert und Olaf Niestroj, derzeitiger Assistent der Geschäftsführung, die Aufgaben von Leppmann im DJV übernimmt. Ab dem Bundesjägertag 2019 soll dann die Geschäftsführung des Verbandes vollständig an Niestroj übergehen. Stellvertretender Geschäftsführer bleibt DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald.

 

„Wir stellen damit sicher, dass wir das Know-how der Geschäftsstelle in den essentiellen Kernbereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobbyarbeit und Wissenschaft stärken. Wir nehmen damit den Auftrag ernst, den uns unsere Jägerinnen und Jäger in der Mitgliederbefragung 2016 gegeben haben“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Durch den Stufenplan für die Übergabe der Geschäftsführung sei ein reibungsloser Übergang gewährleistet, so Fischer.

 

Andreas Leppmann wird nach über 10-jähriger Tätigkeit beim DJV eine neue berufliche Herausforderung annehmen und sich künftig auf die Tätigkeit als Geschäftsführer der Fellwechsel GmbH konzentrieren. „Die Fellwechsel GmbH, ein Gemeinschaftsprojekt von DJV und LJV Baden-Württemberg, ist mir ein persönliches Anliegen. Mit diesem neuartigen Projekt wollen wir die konsumtive Nutzung von Fellen aus heimischer Jagd voranbringen und deren Akzeptanz in der Gesellschaft fördern“, sagte Leppmann. Dieses Nachhaltigkeitsprojekt sei eine einzigartige Chance für den Artenschutz und die Jägerschaft vor Ort. 

 

Olaf Niestroj arbeitet seit 2014 als Assistent der Geschäftsführung in der DJV-Geschäftsstelle. Zuvor war der studierte Politikwissenschaftler seit 2004 in verschiedenen Positionen und Aufgabenfeldern im Deutschen Bundestag tätig. Als Assistent der Geschäftsführung hat er bisher Kontaktaufbau und -pflege zu politischen Institutionen und Organisationen auf Bundes- und Europaebene mit verantwortet. „Meine Erfahrungen und Kontakte im politischen Umfeld sowie zur Wirtschaft will ich als Geschäftsführer noch intensiver nutzen, um die Position des DJV als Meinungsführer in der Jagdpolitik auf Bundesebene gemeinsam mit dem DJV-Präsidium und unserem Team weiter auszubauen“, sagte Olaf Niestroj.

Weitere Informationen zum Team der DJV-Geschäftsstelle gibt es hier: http://www.jagdverband.de/content/team 

Die DJV-Geschäftsstelle auf der Chausseestraße in Berlin. Quelle: DJV
Die DJV-Geschäftsstelle auf der Chausseestraße in Berlin. Quelle: DJV

Wildunfälle in Deutschland

Aktuelle DJV-Statistik: Knapp 228.500 Wildunfälle im Jagdjahr 2016/17 / Experten diskutieren auf einer Fachtagung von ADAC und DJV in Hannover über die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen.

 

(Berlin/München, 7. Dezember 2017) Laut aktueller Statistik des Deutschen Jagdverbands (DJV) gab es im vergangenen Jagdjahr – die Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 – knapp 228.500 Wildunfälle. Während das im Vergleich zum Vorjahr eine Stagnation bedeutet, ist es gemessen am Schnitt der vorangegangenen fünf Jahre eine Steigerung um fünf Prozent. Hauptverursacher ist das Reh (86 Prozent), gefolgt vom Wildschwein (12 Prozent).

 

Diese aktuellen Zahlen hat der DJV heute anlässlich der Fachtagung „Reflektoren wirken/nicht“ zur Wildunfallprävention vorgestellt, die der Verband gemeinsam mit dem ADAC in Hannover veranstaltet. Gut 200 Experten aus Wissenschaft, Straßenbau, Politik und Polizei diskutieren kontrovers über die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren, die häufig an Straßenleitpfosten angebracht werden. Vorgestellt werden unter anderem die Forschungsergebnisse eines Langzeitprojektes, das ADAC, DJV und regionale Partner in Schleswig-Holstein durchgeführt haben.

 

"Wildtiere kennen keine Verkehrsregeln, sie müssen über Straßen wandern, etwa um zu fressen oder Partner zu finden“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins am Rande der Tagung. „Der beste Schutz gegen Wildunfälle sind angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren“, so Ulrich Klaus Becker, ADAC Vizepräsident für Verkehr. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, reduziert den Bremsweg um 25 Meter. Besonders unfallträchtig sind unübersichtliche Wald- und Feldränder in der Dämmerung.

 

Für Verkehrsteilnehmer haben ADAC und DJV gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Broschüre „Besser langsam als Wild“ herausgebracht. Diese enthält Verhaltenstipps und Hinweise rund um das Thema Wildunfall. Sie ist ab sofort erhältlich und kann im Internet auf www.adac.de und www.jagdverband.de kostenfrei bestellt werden.

 

Pressekontakt:

ADAC e.V.

Regina Ammel

E-Mail: regina.ammel@adac.de

Tel.: (089) 7676-3475

 

Deutscher Jagdverband e.V.

Torsten Reinwald

E-Mail: t.reinwald@jagdverband.de

Tel.: 030 2091394-23

 

Diese Presseinformation sowie Grafiken stehen Ihnen zum Download unter presse.adac.de und www.jagdverband.de zur Verfügung.

An 86 Prozent der Wildunfälle in Deutschland sind Rehe beteiligt.
An 86 Prozent der Wildunfälle in Deutschland sind Rehe beteiligt. Quelle: Mross/DJV
Knapp 228.500 Wildunfälle gab es im vergangenen Jagdjahr. Quelle: DJV
Knapp 228.500 Wildunfälle gab es im vergangenen Jagdjahr. Quelle: DJV
Je schneller die Geschwindigkeit des Autos, desto länger ist der Anhalteweg. Quelle: DJV
Je schneller die Geschwindigkeit des Autos, desto länger ist der Anhalteweg. Quelle: DJV

Koordinator "Internationale Jagdangelegenheiten" gesucht

Jagdscheininhaber, abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbarer Abschluss und bereit zu Dienstreisen ins Ausland? Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) suchen ab März Unterstützung in der Berliner Geschäftsstelle.

 

(Berlin, 30. November 2017) DJV und CIC suchen ab März 2018 einen Koordinator (m/w) für Internationale Jagdangelegenheiten und Naturschutz. Arbeitsplatz ist die Geschäftsstelle des DJV in Berlin. Die Projektstelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet und umfasst 40 Stunden pro Woche. Angesiedelt ist die Position an der Schnittstelle zwischen der "Federation of Associations for Hunting and Conversation of the EU" (FACE), dem CIC Budapest, der deutschen Delegation des CIC und dem DJV. Dazu gehört die Kommunikation und Kontaktpflege zu sämtlichen jagd- und naturschutzrelevanten nationalen und internationalen politischen Gremien, Institutionen und Verbänden. Themenfelder sind unter anderem Artenschutz, internationaler Handel mit Wildprodukten sowie die Auslands- und Trophäenjagd. Somit gehören auch Dienstreisen ins In- und Ausland zum Aufgabenfeld.

 

Ihre Aufgaben

Sie entwickeln und betreuen für den CIC Deutschland und den DJV in Angelegenheiten des internationalen Artenschutzes und der Auslandsjagd eine einschlägige Kommunikationsstrategie gegenüber der Öffentlichkeit in Deutschland. Sie unterstützen die Umsetzung dieser Strategie in Absprache mit CIC und DJV. Sie agieren in der Schnittstelle zwischen FACE, dem CIC Budapest, der DD des CIC, dem DJV und für Jagd und Naturschutz relevanten nationalen und internationalen politischen Gremien sowie Institutionen und Organisationen.

 

Im Einzelnen:

  • Beobachtung der Entwicklungen in den oben genannten Feldern in Medien, Politik und Wissenschaft,
  • Entwicklung einer auf Deutschland bezogenen Positionierung und Kommunikationsstrategie zum internationalen Artenschutz, u.a. zum Handel mit Wildprodukten, sowie zur Auslands- und Trophäenjagd.
  • Bearbeitung der öffentlichen Kommunikation zum Internationalen Artenschutz und der Auslandsjagd, u.a. Vorbereitung von Presseerklärungen zu aktuellen Themen, Betreuung von Social–Media–Initiativen.
  • Koordination der Vertretung gegenüber der FACE, sowie anderen internationalen Gremien und staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen in Zusammenarbeit mit DJV, CIC DD und CIC Budapest in Deutschland betreffenden Angelegenheiten.
  • Bearbeitung von konventionsbezogenen Aktivitäten (CBD, CITES, etc.)
  • Vertretung des DJV im Rahmen der IUCN-Vertreterversammlung.
  • Kontaktpflege (Netzwerkarbeit) in Europa (EU) zu Politik, internationalen Verbänden und NGOs.
  • Kontaktpflege (Netzwerkarbeit) in Deutschland und im Ausland zu auf die Auslandsjagd bezogen, jagdpolitisch relevanten Verbänden und Organisationen,    zur Politik sowie zu den Medien.
  • Erarbeitung von Gremienvorlagen für CIC und DJV

 

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (vorzugsweise in Politik, Naturschutz, Wildbiologie, Recht) oder vergleichbarer Abschluss
  • Mehrjährige Berufserfahrung (z.B. Verband, Politik, PR–Agentur)
  • Auslandserfahrung
  • Sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Englisch und Deutsch in Wort und Schrift verhandlungssicher
  • Sicherer Umgang mit MS Office Programmen, elektronischen Medien
  • Jagdscheininhaber
  • Großes Interesse an Jagd und Naturschutz
  • Sicheres Auftreten, gutes Durchsetzungsvermögen, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Systematische und analytische Arbeitsweise
  • Vertrauenswürdigkeit und Loyalität
  • Bereitschaft zu Dienstreisen, auch ins Ausland

 

Bitte fassen Sie die einzelnen Dokumente Ihrer Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammen und senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen, Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und der Kennziffer „KIJA-2018“ bitte bis zum 31.01.2018 an: djv@jagdverband.de.

Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an:


BfN: Wolf hat keine Scheu vor Menschen

 DJV begrüßt offizielles Eingeständnis des amtlichen Naturschutzes und moniert gleichzeitig die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Fleischfresser. Das jetzt in "Natur und Landschaft" veröffentlichte Handlungskonzept skizziert eine Bauernhofidylle, in der Wolf und Mensch auf engstem Raum friedlich nebeneinander leben. Ein steigendes Risiko von Übergriffen ist programmiert.

 

(Berlin, 08. November 2017) Erstmals erkennt der amtliche Naturschutz offiziell an, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen hat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Einsicht ausdrücklich, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jetzt in Heft 11 der hauseigenen Zeitschrift "Natur und Landschaft" veröffentlicht hat. Allerdings betrachtet der Dachverband der Jäger das skizzierte „Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ mit großer Sorge: Die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Wolf sorgt dafür, dass die Akzeptanz für den Fleischfresser zusehends schwindet.  Laut Managementempfehlung "verlangt" es lediglich "Aufmerksamkeit", wenn Wölfe mehrere Tage weniger als 30 Meter entfernt von bewohnten Häusern gesehen werden. "Ungefährlich" sei es, wenn Wölfe in Dunkelheit durch Siedlungen laufen oder tagsüber in Sichtweite von Häusern. Vorgestellt werden sollte das gesamte Konzept heute auf einer Pressekonferenz, die gestern am späten Abend überraschend abgesagt wurde.

 

Mit Blick auf die kommende Woche anstehende Umweltministerkonferenz fordert der DJV vom BfN und den zuständigen Politikern, ihre Verantwortung ernster zu nehmen und statt theoretischer, verharmlosender Konzepte praktikable, lösungsorientierte Maßnahmen für den Umgang mit dem Wolf vorzuschlagen. "Dieser große geplante Feldversuch nach dem Motto 'Versuch und Irrtum' ist risikoreich und einzigartig in Europa. Die Finnen reagieren auf Nahkontakte viel offensiver, Problemwölfe werden erlegt", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Der Wolf teste seine Grenzen aus und mache auch an der willkürlichen 30-Meter-Grenze nicht Halt. "Die Politik muss die Sorgen und Nöte der Bevölkerung endlich ernst nehmen, mehr Realitätssinn ist gefragt", so Dammann-Tamke. Der Wolf sei keine blutrünstige Bestie, aber eine Bauernhofidylle mit friedlicher Koexistenz von Mensch und Wolf auf engstem Raum sei ebenso abwegig.

 

Nach Auffassung des DJV provoziert der amtliche Naturschutz mit seiner naiven Herangehensweise und willkürlich festgelegten Fluchtdistanzen ein steigendes Risiko von Übergriffen. Das Handlungskonzept empfiehlt für Wölfe, die sich mehrfach unter 30 Metern Menschen nähern, eine "frühzeitige" Besenderung und Vergrämung. Allerdings gibt es bis heute kein Konzept, wie Vergrämung in der Praxis funktionieren soll und folgerichtig in Deutschland noch keinen einzigen Erfolg. Vergrämung wird auch von ausländischen Experten als sehr kritisch eingeschätzt und wie in Schweden so gut wie nicht mehr praktiziert.

 

Übergriffe von Wölfen auf Menschen hat es in der Vergangenheit gegeben, wenn diese mit Tollwut infiziert waren oder habituiert: Bewusste oder unbewusste Fütterung führt zu einer schwindenden Fluchtdistanz. Als intelligenter, anspruchsloser Nahrungsgeneralist ist der Wolf ein potenzieller Kulturfolger. Kritische Situationen, wie sie mit an den Menschen gewöhnten Wildschweinen etwa in Berlin an der Tagesordnung seien, müssten in Hinblick auf den Wolf um jeden Preis verhindert werden, so Dammann-Tamke. Sonst schwinde die Akzeptanz des Wolfes auch im urbanen Raum in Rekordgeschwindigkeit.

Offensichtlich doch weniger scheu als vom Amtsnaturschutz kommuniziert: der Wolf Quelle: Rolfes/DJV
Offensichtlich doch weniger scheu als vom Amtsnaturschutz kommuniziert: der Wolf Quelle: Rolfes/DJV

Neues DJV-Video: Der Mensch und die Natur

Regelt sich die Natur ohne den Menschen? Das wird oft behauptet. Auch der DJV stellt sich diese Frage und veröffentlicht heute ein Video, das Antworten liefert.

 

(Berlin, 26. Oktober 2017) "Der Mensch ist Teil der Natur. Schon seit hunderten von Jahren nimmt er großen Einfluss auf seine Umgebung": Der Deutsche Jagdverband (DJV) erklärt in einem kurzen Video-Comic die Rolle des Menschen im Ökosystem. Demnach hat die Jagd als aktive Artenschutzmaßnahme einen wichtigen Platz in der Gesellschaft. In den sozialen Netzwerken ist das Interesse groß: Bei Facebook wurde es innerhalb der ersten vier Stunden bereits 20.000 mal angesehen und über 600 mal geteilt.

 

Anschauen können Interessierte das Kurzvideo "Regelt sich die Natur ohne den Menschen?" auf Facebook und Youtube. Bereits letztes Jahr erregte der DJV Aufmerksamkeit mit einem ähnlichen Clip, das die Funktionen und Aufgaben von Jägern erklärt.


Vom Schuss bis zum küchenfertigen Lebensmittel

DJV veröffentlicht Videoserie zur Wildbrethygiene in der Praxis. Fachleute geben Tipps zum korrekten Umgang mit dem Lebensmittel Wild. Das erste Video widmet sich bedenklichen Merkmalen beim Schwarzwild.

 

(Berlin, 19. Oktober 2017) In der neuen Videoserie des Deutsche Jagdverbandes „Wildbrethygiene in der Praxis“ erklären Experten wie Amtstierarzt Dr. Thomas Stegmanns oder Wildmeister Christoph Hildebrandt, worauf es ankommt. Den Auftakt macht ein Video zu den bedenklichen Merkmalen beim Wildschwein. Vor dem Hintergrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest werden die Symptome ausführlich erläutert.

 

Es folgt in Kürze ein Video zu bedenklichen Merkmalen beim Rehwild. Aus der Deckeschlagen von Rehwild, Abschwarten von Schwarzwild sind ebenso Inhalte weiterer Videos wie das Zerwirken und Portionieren des küchenfertigen Lebensmittels Wildbret.

 

Der Jäger als kundige Person ist ausgebildet um gesundheitsbedenkliche Merkmale beim Wild zu erkennen. Dies beginnt bereits vor dem Schuss. Ausschlaggebend für eine hohe Fleischqualität ist auch die Verarbeitung des Wildtieres nach dem Schuss. Hierzu gehört es, die Genusstauglichkeit zu beurteilen, mögliche Krankheiten zu erkennen, das Wildtier fachgerecht aufzubrechen, abzuschwarten oder aus der Decke zu schlagen und letztlich küchenfertig zu zerwirken.

 

In der neuen Videoserie des Deutsche Jagdverbandes „Wildbrethygiene in der Praxis“ erklären Fachleute in neun einzelnen Folgen das korrekte Aufbrechen von Reh- und Schwarzwild, zeigen worauf bei der Organbeschau zu achten ist und geben Tipps bei der Verarbeitung zum küchenfertigen Lebensmittel.  

 

Den ersten Teil unserer Hygiene-Reihe finden Sie unter folgendem Link: http://bit.ly/2gtgbIv

Weitere Videos folgen auf unserem YouTube-Kanal.


Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und Deutscher Jagdverband (DJV) veröffentlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Tierseuche. Für Früherkennung und möglichen Seuchenfall sollten Behörden, Jäger und Landwirte eng zusammenarbeiten.

 

(Riems/Berlin, 10. Oktober 2017)  Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) haben gemeinsam Empfehlungen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erarbeitet, die sich in drei Kernthemen gliedern: Früherkennung, Übersicht der möglichen Maßnahmen im Seuchenfall sowie deren örtliche und zeitliche Anwendung anhand von konkreten Fallbeispielen. Der Fokus des Empfehlungspapiers liegt auf jagdlichen Mitteln für Wildschweine. Die Viruserkrankung wurde zuletzt in Tschechien, etwa 350 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze, nachgewiesen. Ein Impfstoff gegen die ASP ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung der unheilbaren Tierseuche eingesetzt werden. ASP befällt Haus- und Wildschweine gleichermaßen.

 

Die gemeinsame Empfehlung von DJV und FLI stellt Vor- und Nachteile möglicher Gegenmaßnahmen für den Seuchenfall vor. Falls das ASP-Virus nach Deutschland in Wildschweinbestände eingeschleppt wird, müssen unverzüglich räumliche Ausdehnung, Anzahl der betroffenen Tiere, Größe der Population im betroffenen Gebiet und weitere Faktoren eingeschätzt werden. Zudem gilt es, die Tierseuche in der betroffenen Wildschweinpopulation schnellstens zu bekämpfen, damit sie sich nicht ausbreitet und sogar auf Hausschweine übergreift. Die geeigneten Maßnahmen hängen jeweils von Landschaftslage, Jahreszeit, Vegetationsperiode, Temperatur, örtlichen Gegebenheiten oder logistischen Bedingungen ab und sind nach dem Baukasten-Prinzip frei kombinierbar.

 

Konkrete Ausbruchszenarien mit verendeten Wildschweinen für verschiedenen Regionen Deutschlands zu verschiedenen Vegetationszeiten zeigen: Jeder Fall ist differenziert zu betrachten und zu bewerten. Die eingesetzten Krisenstäbe müssen die konkreten Begebenheiten vor Ort berücksichtigen und Maßnahmen jeweils anpassen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut und der Deutsche Jagdverband appellieren an Behörden, Jäger und Landwirte bereits jetzt konstruktiv zusammenzuarbeiten. Es gehe vordringlich um bundesweit abgestimmte Maßnahmen, die praktikabel seien. Dies gelte sowohl für die Früherkennung als auch den möglichen Seuchenfall.

Die gemeinsamen Empfehlungen stehen auf den Internetseiten des FLI (www.fli.de) und des DJV (www.jagdverband.de) zur Verfügung.

 

Laden Sie hier die Maßnahmenkataloge zur Früherkennung, Bekämpfung und exemplarischen Anwendung herunter.


Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf

Die Afrikanische Schweinepest ist nur noch 300 Kilometer von Deutschland entfernt, bedroht sind Haus- und Wildschweine. Das Ansteckungsrisiko im Seuchenfall lässt sich bereits jetzt durch effektive Jagd senken. Die anstehende Maisernte bietet eine gute Möglichkeit dazu.

 

(Berlin, 01. September 2017) Ab Mitte September beginnt die Maisernte: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. Denn Wildschweine lieben Mais und verbringen ab August viel Zeit in den Feldern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) appellieren an Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Über Tschechien ist die Tierseuche inzwischen bis auf 300 Kilometer an Deutschland herangerückt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinpest ungefährlich.

 

Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Bereits jetzt, zur Milchreife des Maises, sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhächseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich - das sorgt auch für weniger Wildschäden.

 

Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.

 

Symptome für die Afrikanische Schweinepest - Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts

Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

 

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Effektive Schwarzwildbejagung dank Schneisen im Maisfeld Quelle: Mross/DJV
Effektive Schwarzwildbejagung dank Schneisen im Maisfeld Quelle: Mross/DJV

Ausmisten für den Nachwuchs

Zum Ende des Sommers greifen Jäger und andere Naturschützer den überwinternden Singvögeln unter die Flügel: Reinigung und Neubau von Nistkästen stehen auf der Agenda.  Der DJV gibt Putztipps und veröffentlicht eine Bauanleitung für den geeigneten Vogel-Unterschlupf.

 

(Berlin, 29. August 2017) 

Überwinternde Singvögel wie Meise, Kleiber und Spatz suchen schon bald nach einem wetterfesten Unterschlupf für die kalten Jahreszeit. Jäger und andere Naturfreunde sollten jetzt mit der Säuberung von Nistkästen beginnen. Denn bei ausreichendem Futterangebot brüten viele Singvögel zweimal im Jahr. Sie überbauen dafür einfach das alte Nest mit weitreichenden Folgen: Neben dem fehlenden Platz für die Jungvögel, machen sich zudem lästige Untermieter wie Vogelflöhe, Lausfliegen oder Federlinge breit, die sich in altem Nistmaterial wohl fühlen und die überwinternden Vögel schwächen können. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps zur richtigen Hilfe für unsere gefiederten Freunde.

 

Vor der eigentlichen Reinigung des Vogelkastens muss geprüft werden ob Zwischenmieter wie Fledermaus oder Siebenschläfer Quartier bezogen haben. Daher erst anklopfen und den Deckel leicht anheben. Nistkasten besetzt? Dann muss dessen Reinigung auf das Frühjahr verschoben werden.  Ist der Nistkasten leer, das alte Nistmaterial entfernen und den Kasten mit heißem Wasser oder einer Kochsalzlösung ausspülen. Anschließend gründlich austrocknen lassen. Auf Reinigungssprays oder -mittel sollte zum Wohl der Tiere gänzlich verzichtet werden. 

 

Kein Vogelquartier für den Winter in Sicht? Dann einfach selber bauen! Als Material eignen sich unbehandelte, mindestens 20 Millimeter starke Bretter aus Eiche, Erle, Weißbuche, Kiefer und Fichte. Wichtig sind auch die Eigenschaften des Fluglochs. Es sollte mindestens einen Durchmesser von 26 Millimeter haben, abhängig von der Vogelart, die einziehen soll.  Das Loch soll sich etwa 150 Millimeter über dem Kastenboden befinden. Ein Kasten mit vorgezogenem Einflugloch bietet zusätzlichen Schutz vor Katze und Marder. Diese finden auf einem abgeschrägten Dach übrigens keinen Halt - gut für die Küken im Kasten. Beim Aufhängen des Kastens ist darauf zu achten, dass zum Schutz vor Witterungseinflüssen das Einflugsloch in Richtung Südosten zeigt.

 

Selbst im Wald finden manche Höhlenbrüter wenig Unterschlupf, es fehlt das Altholz. Hier hilft die Jägerschaft: Sie pflegt und repariert jedes Jahr rund 270.000 Nistkästen und gibt vielen Jungvögeln ein neues Heim. Der DJV hat jetzt eine Nistkasten-Bauanleitung für Höhlenbrüter veröffentlicht. Diese kann hier heruntergeladen werden: http://bit.ly/vogelnistkasten

Jäger pflegen und reparieren jedes Jahr tausende Nistkästen Quelle: Seifert/DJV
Jäger pflegen und reparieren jedes Jahr tausende Nistkästen Quelle: Seifert/DJV

Fokus Naturbildung: Wie tickt die Jugend in Sachen Natur?

23. August 2017

 

In Zusammenarbeit mit information.medien.agrar des Deutschen Bauernverbandes (i.m.a.) und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW) hat der DJV in 2016 die Studie „Fokus Naturbildung“ durchgeführt. Befragt wurden über 1.000 Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 15 Jahren. Die wissenschaftliche Auswertung erfolgte durch das Ecolog-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung. Mithilfe der Studie wollten die drei Partner herausfinden, welches Verhältnis junge Menschen zur Natur haben und welchen Einfluss die naturpädagogischen Angebote der Verbände haben? Das Ergebnis war teilweise überraschend, weil die Jugendlichen nicht so naturfern leben, wie gemeinhin angenommen wird. Es besteht allerdings ein deutliches Interesse an praktischem Mittun. Ein Auftrag also an das außerschulische Bildungsangebot. Alle Informationen zur Studie finden Sie hier: www.fokus-naturbildung.de.

 

Praktikum beim DJV

Wer mal ein bis drei Monate Berliner Luft schnuppern möchte, dem bietet die DJV-Akademie dazu die Gelegenheit. Gesucht werden Praktikanten mit erziehungswissenschaftlichem oder naturwissenschaftlichem Hintergrund, die im Bereich der Naturpädagogik mitarbeiten wollen. Tätigkeitsschwerpunkte: Mitwirkung an pädagogischen Konzepten, Präsentation und Messekonzeption, Seminarvorbereitung und Gelegenheit zur Teilnahme an Seminaren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per mail an bildung@jagdverband.de.

 

Aktuelle Seminartermine

 

Presseseminar Teil 1:  Schreibwerkstatt, 8.-9.9.2017, Berlin, Teilnehmerbeitrag EUR 230,00/abzgl. EUR 75,00 LJV-Beteiligung nach Bewilligung. DJV und Agentur Adverb zeigen, wie Presseinfos und Artikel verfasst werden, wie Redaktionen arbeiten und was ich als Presseobfrau oder –mann beachten sollte. Natürlich geht es auch um die jagdliche Pressearbeit in der Hauptstadt. Teil 2 findet vom 20.-21.10. statt und hat den Schwerpunkt „Soziale Medien“ und Teil 3 vom 16.-17.2.2018 bietet ein praktisches Training vor Mikrofon und Kamera. Alle Teile können einzeln belegt werden.

 

Erste Hilfe draußen, 2.9.2017, Köln, Referent Oliver Blake, Teilnehmerbeitrag EUR 65,00/abzgl. EUR 20,00 LJV-Anteil bei entspr. Bewilligung. Maßnahmen der Ersten Hilfe am Kind für alle Maßnahmen draußen. Erwerb des Erste-Hilfe-Scheins.

 

Lernort Natur für Menschen mit Behinderungen, 8.-10.9.2017, Monschau, Referenten Hermann Carl und Theo Schmidtkunz, Teilnehmerbeitrag EUR 200,00/abzgl. EUR 75,00 LJV-Anteil nach Bewilligung. Das Erlebnismuseum Lernort Natur in Monschau und die faszinierende Landschaft des Hohen Venn bieten den Rahmen für dieses besondere Thema.

 

Wildbezogene Umweltbildung, 15.-17.9.2017, Northeim, Teilnehmerbeitrag EUR 200,00/abzgl. EUR 75,00 nach Bewilligung. Naturpädagoge Jens Hepper zeigt die Grundlagen der Wildpädagogik, die zukünftig gemeinsam mit der Waldpädagogik die Grundlage von Lernort Natur bilden wird.

 

Praxis des Präparierens, 22.-24.9.2017, Ibbenbüren, Teilnehmerbeitrag EUR 200,00/abzgl. EUR 75,00 nach Bewilligung. Die Leiterin der Bochumer Präparatorenschule, Ute Ledebur, zeigt die Grundlagen der Technik des Präparierens. Jeder Teilnehmer kann sich an einem Objekt versuchen. Das alles mit der passenden Kulisse des Willi-Hellermann-Museums.

 

Pädagogik-Grundkurs, 22.-24.9.2017, Bad Schwartau, Referentin: Stefanie Große, Teilnehmerbeitrag EUR 200,00/abzgl. EUR 75,00 nach Bewilligung. Das Grundlagenseminar für das Zertifikat "DJV-Naturpädagoge" und alle, die sich in Sachen Pädagogik auf den neuesten Stand bringen wollen.

 

Lernort-Natur-Mobile und ihr Einsatz, 23.9.2017, Schloß Gimborn/Marienheide, Referentin: Annina Nies, Teilnehmerbeitrag EUR 65,00/abzgl. EUR 20,00 LJV-Anteil bei Bewilligung. Mobile und Rollende Waldschulen sind zu einem Markenzeichen der Jägerschaft geworden. Dieses Seminar zeigt, was sie  pädagogisch alles zu bieten haben. Auch erfahrene Betreuer der Mobile kommen hier auf ihre Kosten.  

Weitere Seminare auf www.jagdverband.de/termine-akademie

 

Anmeldung zu Seminaren der DJV-Akademie

Da uns immer wieder Nachfragen erreichen, erläutern wir hier nochmal das Anmeldeverfahren:

Auf der Homepage www.jagdverband.de finden Sie unter der Rubrik „Bildung“ das aktuelle Seminarangebot. Bei jedem Termin finden Sie unten auf der Seite den Anmeldevordruck als downloadfähiges pdf. Die DJV-Seminare stehen allen Interessierten offen. Wenn eine Beteiligung an den Teilnahmegebühren gewünscht wird, dann senden Sie diesen Anmeldevordruck bitte an Ihren LJV. Bis auf Hessen beteiligen sich alle LJVs an den Teilnahmegebühren, wenn eine ehrenamtliche Funktion in der Jägerschaft nachgewiesen wird. Jeder LJV entscheidet darüber nach eigenem Ermessen. Wer keine Beteiligung durch den LJV wünscht zahlt den normalen Beitrag, mit dem alle Kosten des Seminars abgedeckt sind, auch Übernachtung und Verpflegung. Gleiches gilt für Nichtmitglieder. Alles zusammengefasst finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

 

15. Internationales Treffen der Jungen Jäger

Es hat mittlerweile Tradition: vom 9. bis 10. September findet das 15. Internationale Treffen der Jungen Jäger statt, diesmal in Geel in Belgien. Wie jedes Jahr kommen Junge Jäger aus Belgien, den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen zusammen. Junge Jäger aus ganz Deutschland sind auch herzlich eingeladen. Highlight des Treffens ist die Young Hunters Trophy am Samstag. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 50,00 oder EUR 70,00 (für diejenigen, die bereits am Freitag übernachten wollen). Alle Informationen gibt es bei Michael Trepmann, Tel. 01575/58 21 952, m.trepmann@web.de.


Sicherheit geht vor Jagderfolg

Wenn Landwirte auf den Feldern die Ernte einholen, bietet sich Jägern die Chance, vor allem Wildschweine zu bejagen. In der sonst dicht bewachsenen Feldflur ist die Erntejagd eine effektive Methode. Dabei steht die Sicherheit ganz vorn, Hinweise gibt der DJV. 

 

(Berlin, 15. August 2017) Die Getreide- und Rapsernte bietet Jägern die Möglichkeit zur sogenannten Erntejagd. Nachdem die dicht bewachsenen Felder bisher wenig Chancen auf Jagderfolg boten, besteht von Juli bis Oktober die Gelegenheit, vor allem Wildschweine zu bejagen. Das ist wichtig, da die Schwarzwild-Population dank idealer Lebensbedingungen in der Feldflur stark wächst. Das Eingreifen in die Bestände ist auch aufgrund des Risikos der Afrikanischen Schweinepest notwendig, eine Seuche, die sich von Ost- nach Mitteleuropa ausbreitet und auch Hausschweine bedroht. 

 

Sicherheit geht jedoch vor Jagderfolg: Jäger und Landwirte sollten Erntejagden eng abstimmen und sorgsam vorbereiten. Alle beteiligten Personen sollten aus Sicherheitsgründen gut und weithin sichtbar sein - idealerweise durch das Tragen von Warnwesten. Zur Planung gehört auch, Warnschilder an Straßen aufzustellen und an das Jagdgebiet angrenzende Pferde- oder Viehhalter zu informieren.

 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) empfiehlt, von erhöhten jagdlichen Einrichtungen zu schießen, damit der Schuss stets in Richtung Boden abgegeben und die Kugel abgefangen wird. Jäger sprechen vom "Kugelfang". Besonders gut eignen sich mobile Ansitzeinrichtungen wie Drückjagdböcke, die leicht umgesetzt werden können. Ein ausreichender Abstand zu Erntefahrzeugen sollte dabei eingehalten werden, der Schusswinkel zum Nachbarn größer als 30 Grad sein. Für das Wild gilt grundsätzlich die Regel "jung vor alt und schwach vor stark", denn besonders junge Tiere sind an der Reproduktion beteiligt. Zudem gilt der Muttertierschutz: Bachen mit Frischlingen dürfen nicht erlegt werden.

 

Bis Ende Oktober, wenn der letzte Mais von den Feldern geholt wird, ergibt sich wiederholt die Chance, Wild zu bejagen. Denn vor allem Maisfelder sind für Schwarzwild ein Schlaraffenland: In den Sommermonaten leben ganze Rotten in den Feldern, wo sie ausreichend Schutz und Nahrung finden. Für Landwirte bedeuten die ungebetenen Gäste meist hohe finanzielle Einbußen, denn das Wild frisst den Mais und zerstört viele Pflanzen. Wildschweine profitieren davon, dass heute auf etwa zehn Prozent der Fläche Deutschlands - 26 mal größer als noch vor 50 Jahren - Mais und Raps angebaut wird. Umso wichtiger ist die Erntejagd als eine besonders effektive und notwendige Form der Jagd, um regulierend in die Wildschweinpopulation einzugreifen.

 

Weitere Infos

YouTube-Video - Sicherheit bei der Erntejagd Teil 1

YouTube-Video - Sicherheit bei der Erntejagd Teil 2

Sicherheit bei der Erntejagd fängt bei der Signalkleidung an. Quelle: Kauer/DJV
Sicherheit bei der Erntejagd fängt bei der Signalkleidung an. Quelle: Kauer/DJV

Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2017 in Garlstorf

Der Deutsche Jagdverband (DJV) richtet vom 6. bis 9. September 2017 die Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen aus. Auf dem Schießstand im niedersächsischen Garlstorf treten die qualifizierten Teilnehmer in verschiedenen Disziplinen gegeneinander an.

 

Im vergangenen Jahr konnte unter den Damen eine Rekordbeteiligung verzeichnet werden. Insgesamt nahmen 84 Schützinnen an der Bundesmeisterschaft 2016 teil. Gesamtsiegerin wurde Kristin Sendker-Behrens aus Nordrhein-Westfalen. Bei den Herren gelang Claus Schäfer aus Rheinland-Pfalz zum zweiten Mal der Gesamtsieg. In der Mannschaftswertung gewann die Mannschaft aus Hamburg.

 

Auch in diesem Jahr werden ein großes Starterfeld und ein spannender Wettkampf erwartet. Der Schießstand Garlstorf bietet ideale Bedingungen für die Meisterschaft.

Die Presse ist herzlich eingeladen, von der Bundesmeisterschaft zu berichten. Informationen zum jagdlichen Schießen finden Sie hier.

Die Sieger der Bundesmeisterchaft Schießen aus dem vergangenen Jahr. Quelle: Kapuhs/DJV
Die Sieger der Bundesmeisterchaft Schießen aus dem vergangenen Jahr. Quelle: Kapuhs/DJV

Zuschüsse für Jäger möglich

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten. Die Mitgliedsbetriebe, z.B. Jagdreviere, sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Besonders interessant für Revierinhaber: Die SVLFG bezuschusst u.a. aktiven Gehörschutz.

 

(Berlin, 10. August 2017) Seit Anfang August nimmt die SVLFG entsprechende Anträge entgegen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder ausgeschüttet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2017. Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

 

Zu den geförderten Produkten gehört auch aktive Gehörschutz, was besonders für Jäger wichtig ist.

 

Jeder Betrieb kann ein Produkt fördern lassen, pro Stück wird maximal ein Zuschuss von 100 Euro ausgezahlt. Bei Anschaffung unter 100 Euro wird maximal der Kaufpreis erstattet. Es stehen in diesem Jahr 200.000 Euro zur Verfügung.

 

Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind zwingend einzuhalten, um eine Förderung zu bekommen.

  • Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab 1. August bis zum 31.Dezember 2017 gestellt werden.
  • Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 1. August 2017 gekauft wurden.
  • Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen.
  • Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Die Gesamtförderung ist begrenzt auf 200.000 Euro.
  • Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge.
  • Mitarbeiter der SVLFG sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Hier finden Sie nähere Informationen der SVLFG.


Koordinator "Internationale Jagdangelengenheiten" gesucht

Jagdscheininhaber, abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbarer Abschluss und bereit zu Dienstreisen ins Ausland? Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) suchen ab Oktober Unterstützung.

 

(Berlin, 30. Juli 2017) DJV und CIC suchen ab Oktober 2017 einen Koordinator (m/w) für Internationale Jagdangelegenheiten und Naturschutz. Arbeitsplatz ist die Geschäftsstelle des DJV in Berlin. Die Projektstelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet und umfasst 40 Stunden pro Woche. Angesiedelt ist die Position an der Schnittstelle zwischen der "Federation of Associations for Hunting and Conversation of the EU" (FACE), dem CIC Budapest, der deutschen Delegation des CIC und dem DJV. Dazu gehört die Kommunikation und Kontaktpflege zu sämtlichen jagd- und naturschutzrelevanten nationalen und internationalen politischen Gremien, Institutionen und Verbänden. Themenfelder sind unter anderem Artenschutz, internationaler Handel mit Wildprodukten sowie die Auslands- und Trophäenjagd. Somit gehören auch Dienstreisen ins In- und Ausland zum Aufgabenfeld.

 

Die vollständige Stellenausschreibung als PDF herunterladen.


Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend

Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.

 

(Berlin, 29. Juli 2017) Nachdem das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, häufen sich beim DJV Fragen von Jägern zum Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken. Offenbar wollen einige zuständige Behörden die Nachmeldung von Schränken nicht akzeptieren, die vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes in Benutzung, aber nicht bei der Behörde gemeldet waren. Auf DJV-Nachfrage hat der Geschäftsführer des Forum Waffenrecht, Frank Göpper, klargestellt: Die Voraussetzung für den Bestandsschutz nach § 36 Abs. 4 des Waffengesetzes ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde, sondern die Aufrechterhaltung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung. Wenn also bis zum 6. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Waffengesetz mit seinen Änderungen in Kraft trat, Waffen zulässig in Schränken der Widerstandsgrade A oder B gemäß VDMA 24992 aufbewahrt worden sind, dürfen diese auch weiterhin vom bisherigen Nutzer verwendet werden.

 

 

Das Forum Waffenrecht empfiehlt Jägern, der Behörde, die eine Nutzung vor dem Stichtag anzweifelt, entsprechende Nachweise - etwa Zeugen oder Kaufbelege - anzubieten und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. In letzter Konsequenz müsste das Bestehen der bisherigen Nutzung und damit des Bestandsschutzes durch Verwaltungsgerichte festgestellt werden. Um künftig Unsicherheiten auszuschließen, weist das Forum Waffenrecht Besitzer von A- und B-Schränken darauf hin, Belege für die Nutzung der Schränke vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes sorgfältig aufzubewahren und ihren Waffenbehörden die genutzten Waffenschränke zu melden. 


Zum ausführlichen Frage-Antwort-Papier geht es hier.


"Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar"

Über philosophische Ansätze zum Mensch-Tier-Verhältnis und die Auswirkungen auf Jagd und Artenschutz hat der DJV mit dem Schweizer Publizisten Alexander Schwab gesprochen. Das 2-teilige Interview gibt Einblicke in die bizarre Gedankenwelt der Tierrechtsbewegung. Den zweiten Teil des Interviews gibt es auf jagdverband.de.

 

(Berlin, 28. Juli 2017) Tierbefreiung, Tierrechte und Tierschutz: Zwischenzeitlich gibt es viele Theorien, die sich damit beschäftigen, wie Menschen den Tieren auf diesem Planeten ein besseres oder gerechteres Leben ermöglichen könnten. Treibende Kraft sind vor allem Philosophen, die seit den späten 1970er Jahren die Sache der Tiere ideell befeuern. Die Tierrechtsbewegung ist ein Sammelbecken verschiedenster weltanschaulicher Strömungen, aber die wesentlichen praktischen Forderungen bleiben gleich: Tiere haben ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Die konsequente Folge ist das Bestreben, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen, denn diese tangiert und verletzt immer deren vermutete Rechte. Ungeachtet dessen sind die Glücksbestrebungen von Wolf und Reh kaum unter einen Hut zu bringen sind. Aber es gibt ja die Idee vom "Paradise Engineering", also die genetische Manipulation von Fleischfressern. Wie weit die Gedanken der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet sind, erläutert der Schweizer Publizist Alexander Schwab im DJV-Interview.

 

DJV: Verbot von Zirkustieren, Einbrüche in Ställe oder Anti-Jagd-Demos: Welche eigentlichen Ziele verfolgt die Tierrechtsbewegung?

Alexander Schwab: Das Ziel der Tierrechtsbewegung ist es, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen. Dazu gehören natürlich auch Jagd, tierische Landwirtschaft oder Zoos - und die erzwungene weltweite Einführung des Veganismus. Die konsequente Durchsetzung von Tierrechten würde auch bedeuten, dass zum Beispiel die Ausbildung von Blindenhunden nicht mehr möglich wäre, weil kein Hund aus freien Stücken zum Blindenhund wird. Und so hat der Tierrechtsphilosoph Klaus Petrus folgerichtig zu Protokoll gegeben, dass die Ausbildung eines Blindenhundes der Versklavung eines Menschen gleichkomme. Gleiches gilt natürlich für Lawinen-, Polizei- und Jagdhunde.

 

Wie weit ist die Philosophie der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet?

Die eine Tierrechtsphilosophie gibt es nicht, aber die Tierrechtsbewegung, hauptsächlich getragen von Philosophen, Theologen, Soziologen, Psychologen und Juristen.  Sie hat über die Jahre aus den Universitäten heraus den Weg in politische Beratungsgremien und Ethikkommissionen gefunden. Dort hat sie nachweislich großen Einfluss, was sich nicht nur in der Gestaltung von Jagdgesetzen zeigt, sondern auch in der EU-Verfassung, wo Tierrechte im Grundsatz über die Verträge von Lissabon festgehalten sind.

 

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

In der Schweiz ist die „Würde des Tieres“ in der Verfassung verankert, was ebenfalls ein großer Erfolg der Tierrechtsbewegung ist. Dieses Würdekonzept soll nach dem Willen von einigen Mitgliedern der entsprechenden Ethikkommission auch auf Pflanzen übertragen werden, was Tomatenspaghetti zum moralischen Problem machen würde. Tierrechtlich motiviert ist auch die aktuelle Initiative im Kanton Zürich mit dem Ziel, die bürgerliche Jagd (Volksjagd, Milizjagd) abzuschaffen – die Initianten hatten die nötigen 6000 Unterschriften im Nullkommanichts zusammen. Ebenso problemlos verlief die Unterschriftensammlung für die Initiative „Grundrechte für Menschenaffen“ im Kanton Basel Stadt.

 

Nach Meinung von Tierrechtlern haben Tiere ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Im wahren Leben frisst allerdings der Wolf das Reh und der Waschbär gefährdet den Uhu. Wie verhält es sich da mit den tierischen Rechten?

Es ist eine Form der intellektuellen Wohlstandsverwahrlosung, Ideologie über Realität zu setzen. Die Vorgänge in der Natur drehen sich im Wesentlichen ums Fressen und Gefressen werden sowie um Fortpflanzung. Die „Glücksvorstellungen“ von Tieren sind eh nicht harmonisierbar. Das durch die Evolution gegebene Wolf-Reh-Dilemma lässt sich „natürlich“ nicht lösen. Die Tierrechtsbewegung hat große Probleme damit, die Natur so zu nehmen, wie sie ist. Also auch zu akzeptieren, dass der Mensch in seiner Lebensgrundlage handeln muss, um zu überleben.

 

Und wie will die Tierrechtsbewegung dieses Dilemma lösen?

Philosophisch betrachtet kann sie es nicht lösen, denn die Evolution kann man nicht mit Wunschdenken und Haarspaltereien im Nanobereich aushebeln.

 

Es gibt ja auch das Konzept des "Paradise Engineering" ...

Genau. Der britische Philosoph David Pearce ist der Überzeugung, dass wir das Leiden auf der Welt komplett verschwinden lassen könnten, indem wir die Raubtiere genetisch zu Pflanzenfressern umprogrammieren und damit paradiesische Zustände herstellen: Der Wolf grast friedlich neben dem Reh. Die technischen Voraussetzungen dafür seien bereits gegeben, meint Pearce. Das sind gefährliche Allmachtsfantasien. Das ist der Stoff, aus dem die Albträume gemacht sind.

 

Die Bundesregierung hat sich in internationalen Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. Wie soll Artenschutz in den Augen der Tierrechtsbewegung aussehen?

Keine Ahnung, dazu müssten Sie einen Tierrechtsphilosophen befragen. Für führende Köpfe der Tierrechtsbewegung steht das Lebensrecht des einzelnen Tieres über jeglichen ökonomischen oder ökologischen Interessen. Das bedeutet im Wesentlichen das Ende aller jagdlichen Eingriffe in der Kulturlandschaft. In dieser Selbstregulierungsromantik werden als Konzession an die Realität einige Ausnahmen gemacht etwa Notwehr oder Bewahrung einer Art vor der kompletten Ausrottung. Erst dann also sind Eingriffe legitim, wenn das Haus schon lichterloh brennt. Wäre ein Lawinenschutzwald durch Rotwild gefährdet, das an Bäumen knabbert, stünde das Lebensrecht einzelner Tiere über dem Ziel den Schutzwald zu erhalten, denn das Rotwild ist nicht von der Ausrottung bedroht. Die Realitätsverweigerung der Tierrechtsbewegung ist zutiefst menschenfeindlich. Außerdem stehen die genannten und andere Ausnahmen, genau betrachtet, im Widerspruch zum grundsätzlichen Lebensrecht eines Einzeltieres. Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar.

 

Den zweiten Teil des Interviews finden Sie hier.

 

 

Zur Person Alexander Schwab 

 

Alexander Schwab (1953) wuchs in Brugg in der Schweiz auf, besuchte das College in Swindon, England und hat in Aberdeen, Schottland, Philosophie und Geschichte studiert. Beruflich war er in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Beratung engagiert. Seit 2003 ist Schwab als Autor, Publizist und Verleger tätig. In der englischsprachigen Welt ist er vor allem durch  „Hook, Line and Thinker – Angling & Ethics“ (2003) und den Bestseller „Mushrooming Without Fear“ (2006) bekannt. Auf Deutsch erschienen sind 2016 „Werte, Wandel, Weidgerechtigkeit 2.0“ und „Jagen für Nichtjäger“. Mehr Infos zu Autor und Büchern: www.eichelmändli.ch


Brücken für die Artenvielfalt

BfN gibt Leitfaden heraus für das Anlegen von Querungshilfen. Konkrete Beispiele sollen Planern von Grünbrücke, Faunatunnel oder Tierdurchlass helfen, Fehler zu vermeiden. Arten vom Laufkäfer bis zum Rothirsch sollen profitieren. Eingeflossen sind auch die Ergebnisse von Forschungsprojekten, die der DJV maßgeblich unterstützt hat.

 

(Berlin, 26. Juli 2017) Querungshilfen sollen helfen, die Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrswege zu vermeiden, die biologische Vielfalt erhalten und Wildunfälle reduzieren. Doch wie groß müssen Querungshilfen sein und wo sollten sie positioniert sein? Wie muss die Umgebung gestaltet sein und wie lässt sich das Hinterland langfristig anbinden? Eine aktuelle Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) liefert Antworten auf Fragen rund um Planung, Gestaltung und Management von Querungshilfen. Eingeflossen ist das Praxiswissen zahlreicher Projekte zur Wiedervernetzung, an denen auch der Deutsche Jagdverband (DJV) beteiligt war.

 

Mit dem BfN-Skript 465 "Grünbrücken, Faunatunnel und Tierdurchlässe - Anforderungen an Querungshilfen" werden erstmals integrative Empfehlungen vorgelegt, die auf einer ökosystemaren Betrachtungsweise beruhen, also sich nicht nur auf einzelne Arten beziehen. Die resultierenden Anforderungen an Querungshilfen werden anhand konkreter Gestaltungsbeispiele dargestellt. Auf 50 Seiten erläutern die Autoren des Leitfadens unter anderem, welche Substrate sich für Grünbrücken und Unterführungen eignen, wie deren Relief gestaltet werden sollte oder wie Querungshilfen beruhigt werden können.

 

Mit den vorgelegten Handlungsempfehlungen haben Planer die Möglichkeit, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Ein wichtiger Schritt hin zur Erfüllung der Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Der Leitfaden hilft zudem, die aus dem Bundesnaturschutzgesetz resultierenden Anforderungen zur Vermeidung und Verminderung von Zerschneidungswirkungen zu erfüllen.

Kostenfreie Exemplare des Skriptes 465 können beim Bundesamt für Naturschutz per E-Mail über Andrea.Loehnert@BfN.de angefordert werden.

 

Quelle:

Reck, H., Hänel, K., Strein, M., Georgii, B., Henneberg, M., Peters-Ostenberg, E. und M. Böttcher (2017): Grünbrücken, Faunatunnel und Tierdurchlässe - Anforderungen an Querungshilfen. BfN-Skripten 465, 50 Seiten. ISBN 978-3-89624-202-0

Der BfN-Leitfaden hilft Planung, Gestaltung und Management von Querungshilfen zu erleichtern. Quelle: Innenministerium BW/DJV
Der BfN-Leitfaden hilft Planung, Gestaltung und Management von Querungshilfen zu erleichtern. Quelle: Innenministerium BW/DJV

Jägerschaft trauert um Ehrenpräsidenten Constantin Freiherr Heereman

Fels in der Brandung des ländlichen Raums: Der Deutsche Jagdverband (DJV) und seine Landesjagdverbände trauern um ihren Ehrenpräsidenten Constantin Freiherr Heereman von Zuydtwyck. Er verstarb im 86. Lebensjahr am 26. Juli 2017.

Stand auch in schwierigen Situationen immer hinter dem Deutschen Jagdverband – DJV-Ehrenpräsident Constantin Freiherr Heereman. Foto: LJV NRW
Stand auch in schwierigen Situationen immer hinter dem Deutschen Jagdverband – DJV-Ehrenpräsident Constantin Freiherr Heereman. Foto: LJV NRW

(Berlin, 27. Juli 2017) Diejenigen von uns, die Constantin Freiherr Heereman erlebt haben, kannten ihn als einen verlässlichen, entschlossenen, fachlich hoch versierten Gesprächspartner, der immer bereit war, bis zum Letzten für die Belange der Natur, der Jagd und des gesamten ländlichen Raums einzutreten. Aufgrund seiner Wurzeln und der damit verbundenen Verankerung mit dem ländlichen Raum, gepaart mit seinem ehrenamtlichen Engagement und seiner Leidenschaft, hat er sich voll und ganz der politischen Einflussnahme verschrieben und oftmals private Belange hinten angestellt. "Eigentum verpflichtet" war für Freiherr Heereman keine leere Worthülse, sondern Leitsatz für sein politisches Wirken. Er trat für ein wiedervereintes Deutschland und für ein geschlossenes Europa ein, vergaß aber nie die Auswirkungen politischer Entscheidungen für den Einzelnen.

Wer Streit mit Freiherr Heereman suchte, konnte ihn bekommen. Aber niemals nachtragend, sondern in der Sache konsequent und menschlich fair. Diese Streitkultur werden wir vermissen, wünschten uns diese aber von vielen Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft. Wer mit Ideologie und fadenscheinigen Argumenten gegen ihn antreten wollte, konnte sicher sein, nicht als Sieger aus dem Streitgespräch herauszugehen. Freiherr Heereman bestach dabei immer mit einer Mischung aus enormen Fachwissen und gekonnter Zuspitzung mit dem nötigen Witz. Kernsätze wie „Die können ihre Mitgliederversammlung in einer Telefonzelle abhalten.“, bleiben für uns unvergessen.

 

Wir sind in diesen Stunden mit tiefem Mitgefühl bei seiner Familie. Die Fußspuren, die Freiherr Heereman hinterlassen hat, bleiben bestehen. Die Erinnerungen an einen wundervollen Menschen geben die Kraft, bei aller Trauer auch Dankbarkeit zu empfinden.

 

Die Fährte seines Schaffens beim Deutschen Jagdverband ist lang: Er war von 1976 bis 2004 Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, von 1995 bis 2003 Präsident des DJV und von 1997 bis 2006 Vizepräsident des Europäischen Dachverbandes FACE. 28 Jahre führte Freiherr Heereman den Deutschen Bauernverband. Bei seiner Wahl zum DJV-Präsidenten wurden die tiefe Verbundenheit mit seinem Berufsstand und sein authentisches Auftreten deutlich: Die Delegierten des damaligen Bundesjägertages begrüßte er als frisch gewählter Jägerpräsident mit den Worten "liebe Bäuerinnen und Bauern". Sowohl national als auch international hat er sich immer für die Belange der Erhaltung der Lebensräume und der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt. Dabei waren kooperative Ansätze und freiwillige Maßnahmen seine Prämissen.

Mit den Menschen zu sein, war Freiherr Heereman wichtig. Auch nach Ende seiner Amtszeit als DJV-Präsident lies er es sich nicht nehmen, möglichst bei jeden Bundesjägertag und jeder Internationalen Grünen Woche zu sein. Foto: DJV
Mit den Menschen zu sein, war Freiherr Heereman wichtig. Auch nach Ende seiner Amtszeit als DJV-Präsident lies er es sich nicht nehmen, möglichst bei jeden Bundesjägertag und jeder Internationalen Grünen Woche zu sein. Foto: DJV

Sein Engagement für Politik und Gesellschaft wurde mit dem Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Vom Deutschen Jagdverband wurde ihm bereits 1980 die DJV-Verdienstnadel in Gold, als höchste Auszeichnung des Verbandes, verliehen. Nach Ende der Amtszeit als DJV-Präsident wurde er zum Ehrenpräsidenten des DJV ernannt und lies es sich nicht nehmen, möglichst auf jedem Bundesjägertag und jeder Internationalen Grünen Woche anwesend zu sein.

 

Er stand uns immer mit Rat und Tat zur Seite und auch in schwierigen Situationen immer hinter dem Deutschen Jagdverband.

 

Wir werden sein Andenken bewahren, seine Fährte weitergehen für die Zukunft von Wild, Jagd und Natur und sagen Waidmannsdank.


DJV bietet dreiteiliges Presseseminar für aktives Ehrenamt

Der alte Leitspruch "Es gibt keine schlechte Presse" ist längst nicht mehr gültig. Moderne Öffentlichkeitsarbeit und der professionelle Umgang mit Medienvertretern bedürfen fundierter Kenntnisse. Das grundlegende Handwerkszeug können Jäger im neuen Presseseminar des DJV erlernen.

 

(Berlin, 25. Juli 2017) Ob Kitzrettung, Wildunfall, Lernort Natur oder Biotoppflege: die Vielfalt der jagdlichen Themen bietet eine Menge Möglichkeiten, in der örtlichen Presse zu punkten. Doch wie spricht man Journalisten an? Wie gibt man ein professionelles Interview? Wie setzt man soziale Medien für die Pressearbeit ein? Zu diesen und vielen weiteren Fragen hat der DJV ein dreiteiliges Presseseminar für aktive Presse- und Öffentlichkeitsobleute in den Jägervereinigungen und Kreisjägerschaften erstellt. Egal ob Neuling im Ehrenamt oder alter Hase: Wer gern etwas hinzulernt und Wert auf den Austausch mit den Kollegen aus anderen Bundesländern legt, ist beim Presseseminar richtig.

 

Die Seminare werden vom DJV und der Agentur Adverb geleitet und finden in der Geschäftsstelle des DJV in Berlin (Chausseestraße 37) statt. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 200,00€ (75,00€ übernimmt LJV bei entsprechender Bewilligung).

Anmeldungen und Information: bildung@jagdverband.de, Tel. 030/209 1394-19

 

Presseseminarreihe Teil 1: Schreibwerkstatt

  • Wie schreibe ich eine Pressemitteilung?
  • Zusammenarbeit mit Redaktionen
  • Gespräch mit Medienvertretern
  • Organisation der Pressearbeit
  • Informationen über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DJV

Termin: 8.-9. September 2017

Anmeldefrist: 15. August 2017

 

 

Presseseminarreihe Teil 2: Social Media

  • Facebook, Twitter, Xing und Co.: Die Welt des Social Media
  • Wie nutze ich die sozialen Medien für unsere Pressearbeit?
  • Gestaltung des eigenen Auftritts
  • Schreiben im Internet
  • Umgang mit der Community

Termin: 20.-21. Oktober 2017

Anmeldefrist: 15. September 2017

 

Presseseminarreihe Teil 3: Vor Mikrofon und Kamera

  • Formen von Interviews
  • Sprechen vor Mikrofon und Kamera
  • Statements vorbereiten
  • Umgang mit Provokationen
  • selbstsicheres Auftreten 

Termin: 16.-17. Februar 2018

Anmeldefrist: 15. Januar 2018 


„Trophäenjägerjäger“ bleiben arbeitslos

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes (CIC) würdigen die wichtige Rolle des Zolls bei der Bekämpfung von Artenschutzkriminalität. Immer wieder beschlagnahmen Behörden geschützte Tier- und Pflanzenarten, die illegal eingeführt werden. Ein neues Werbeplakat sorgt allerdings für Unverständnis.

 

(Berlin, 14. Juli 2017) Aktuell wirbt der Zoll um neue Nachwuchskräfte mit dem Werbeslogan: „Trophäenjägerjäger gesucht“ – und stößt damit die Jägerschaft vor den Kopf. Der Slogan pauschalisiert und bedient Jagdgegner-Klischees von der Auslandsjagd, die schlecht sei für den Artenschutz. In der Realität sind es allerdings Urlauber, die Einfuhrvergehen begehen: Mehr als 90 Prozent geschützter Tier- und Pflanzenarten, die vom Zoll beschlagnahmt wurden, sind Souvenirs, die Touristen von Auslandsreisen mit nach Deutschland bringen. Gelegentliche Beanstandungen bei Jägern sind in aller Regel harmlose Formfehler, etwa wenn ein Einfuhrdokument in Kopie und nicht als Original vorgelegt wird. Darauf weisen der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) hin. Im Jahr 2000 hat die Internationale Weltnaturschutzunion IUCN nachhaltige Jagd sogar als eine Form des Natur- und Artenschutzes anerkannt.

 

Ziel der Kampagne für Nachwuchskräfte beim Zoll solle es sein, mit Vorurteilen zu brechen, erklärte der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder: „Wir wollen vor allem zeigen, wie facettenreich und spannend unser Beruf ist und mit Klischees aufräumen [...]“. Das ging mit dem Plakat zur Werbung für Nachwuchskräfte völlig daneben, weil eben Jagdgegner-Klischees bedient werden, meinte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe: „Deutschlands Jäger halten sich an Gesetze, wenn es um Jagdtourismus und Einfuhr von Trophäen geht. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik: Sollten Jäger im Ausnahmefall gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen, dann können sie nicht auf Verständnis bei der organisierten Jägerschaft hoffen“. Der Bundesfinanzminister wäre gut beraten, das Werbemotiv einzustampfen, so die Meinung von DJV und CIC.


Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

(Berlin, 10. Juli 2017) Das geänderte Waffengesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Sfufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.

 

Fragen und Antworten

 

DJV: Wie schnell muss eine Waffe nach Erwerb gemäß §13 WaffG bei den Behörden gemeldet werden?

Frank Göpper: Jäger müssen den Erwerb einer Waffe - egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) - innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden.

Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Schusswaffen?

Der Neukauf von Schränken der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen – also auch Jagdwaffen – ist ab dem 6. Juli 2017 nicht mehr zulässig. Ab dann können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stufe 0 oder 1) entsprechen.

Für Waffenschränke ab Stufe 0 gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass Waffen nur ungeladen gelagert werden dürfen, eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

 

Wie muss Munition zu Hause gelagert werden und in welchem Behältnis?

Der Mindestaufbewahrungsstandard für erlaubnispflichtige Munition ist und bleibt das Stahlblechbehältnis ? (Metallkassette) mit Schwenkriegelschloss.

Wie muss ich Waffen und Munition in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 lagern?

Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. Unter 200 Kilogramm Gewicht dürfen im Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, ebenso Munition. Eine Trennung von Munition und Waffen ist in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 grundsätzlich nicht notwendig.

Ich besitze einen Waffenschrank der Klasse 0. Eine Befestigungsmöglichkeit gibt es nur im Schrankboden. Diese kann ich nicht nutzen, ohne die Isolierung zu beschädigen. Der Waffenschrank steht also frei ohne Befestigung. Ist das erlaubt?

Eine weitere Verankerung eines Schrankes der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 ist unabhängig vom Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Was passiert mit A- und B-Schränken, die vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden?

Für A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der jetzige Besitzer kann auch weitere Waffen hinzukaufen und diese in den bestehenden Schränken lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist muss bei Neukauf mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden.

Folgende Lagerkapazitäten gelten für Schränke mit Bestandsschutz: Im A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen gelagert werden. Beim B-Schrank gibt es keine Begrenzung für Langwaffen. Ein B-Schrank unter 200 Kilogramm Gewicht darf zudem 5 Kurzwaffen enthalten, ab 200 Kilogramm Gewicht 10 Kurzwaffen. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten.

 

Kann ich jetzt noch einen gebrauchten, bei der Waffenbehörde eingetragenen A- oder B-Schrank für die Aufbewahrung meiner erlaubnispflichtigen Waffen erwerben?

Die Besitzstandswahrung für A- und B-Schränke gemäß VDMA 24992 gilt für die „Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung“ und grundsätzlich nicht bei Weitergabe an andere Besitzer. Ein solcher Erwerb wäre also zur Waffenaufbewahrung nicht geeignet.

Wie ist das nun konkret mit dem Vererben von Waffenschränken der Klassen A und B?

Waffenschränke der Klassen A und B gemäß VDMA 24992 dürfen zur Waffenaufbewahrung nicht vererbt werden und anschließend durch den oder die Erben nicht zur Waffenaufbewahrung (weiter-) genutzt werden.

 

Darf ein Familienmitglied, das nächstes Jahr den Jagdschein besteht und sich die erste Waffen zulegt, diese im vorhandenen legalen A- oder B-Schrank aufbewahren?

Ja, das ist erlaubt. Die gemeinsame Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft ist bei der Weiternutzung von A- und B-Schränken erlaubt und selbst bei Versterben des heutigen Besitzers dürfen die späteren Mitaufbewahrer den Schrank weiternutzen.

 

Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?

Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.

 

Was ist bei bestehenden Waffenräumen zu beachten?

Es gibt keine Änderungen. Ein bestehender, behördlich abgenommener Waffenraum behält seine Gültigkeit.

 

Was passiert, wenn ich Waffen falsch aufbewahre?

Es gibt keine Änderungen. Wenn Waffen unzulässig aufbewahrt werden und dadurch die Gefahr des Abhandenkommens geschaffen wird, ist dies - bei Vorsatz - ein Straftatbestand. Dies kann nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Besitzt jemand zum Beispiel mehrere Kurzwaffen, die ordnungsgemäß gelagert sind, hält jedoch eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung im Kleiderschrank zurück, so ist dies vorsätzlich unsachgemäße Lagerung.

Die fahrlässige Aufbewahrung ist kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Jeder der seine Waffen und Munition fehlerhaft aufbewahrt, riskiert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

 

Was passiert, wenn ich eine Patrone in der Jackentasche vergesse?

Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in einer Jackentasche ist zwar kein Straftatbestand, diese Fahrlässigkeit kann aber im Einzelfall auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

 

Wie sieht es mit der Aufbewahrung von Munition und Waffen in der Jagdhütte aus?

Der bisher § 13 Abs. 6 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) wird inhaltlich unverändert zum § 13 Abs. 4 AWaffV: „In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.“ Es ändert sich hier also nichts.

 

Was passiert bei Diebstahl  Waffen und Munition  in der Jagdhütte während der Nacht, wenn alle schlafen?

Wenn Waffen oder Munition abhanden gekommen sind, ist gemäß § 37 Abs. 2 WaffG unverzüglich (so schnell wie möglich) die zuständige Behörde hierüber zu unterrichten. Verspätete Anzeigen bedeuten eine Ordnungswidrigkeit.

 

Was ist bei einer Übernachtung in der Jagdhütte hinsichtlich Aufbewahrung von Waffen und Munition zu beachten (ein Waffenschrank ist in der Regel nicht vorhanden)?

Hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden; es gilt der ehemalige § 13 Abs. 11 AWaffV, der jetzt weitestgehend unverändert zu Abs. 9 wird. Lediglich statt „Absätze 1 bis 8“ werden zukünftig „Absätze 1 und 2“ stehen: „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.“

Schwerpunkt ist also die „angemessene Aufsicht“: Situationsbedingt muss alles vorgenommen werden, was sinnvoll möglich ist. In diesem Zusammenhang könnte das „Führen wesentlicher Teile“ helfen (siehe Frage "Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?")

 

Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen?

Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

 

Gibt es Änderungen bezüglich des Waffentransportes?

Es gibt keine Änderungen bezüglich des Waffentransportes. Es gilt weiterhin: Auf dem Weg zum Jagdrevier darf die Waffe nicht schussbereit (ungeladen) frei geführt werden. Beim Transport - etwa zum Büchsenmacher oder zum Schießstand - darf die Waffe weder schussbereit noch zugriffsbereit sein und muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. Für "nicht zugriffsbereit" gilt die Regel: Die Waffe darf nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden, also mit drei Handgriffen in drei Sekunden. Grundsätzlich empfehlenswert ist für den Transport ein separates Schloss am Waffenkoffer.

Bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe - etwa  in Hotel oder Gaststätte - kann künftig ein wesentliches Teil der Waffe, wie das Schloss oder der Vorderschaft, erlaubnisfrei geführt werden. Die Vorteile: Wenn die Waffe abhanden kommt, ist sie nicht schießfähig. Potenzielle Diebe werden darüber hinaus durch eine unvollständige Waffe möglicherweise direkt abgeschreckt.

 

Wie erfolgt der Transport von Waffen und Munition zum Schießstand?

Waffen und Munition dürfen zum Schießstand nur „nicht schussbereit“ (Waffen müssen ungeladen sein) und „nicht zugriffsbereit“ transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen und Munition beispielsweise in einem verschlossenen Behältnis.

 

Wie erfolgt der Transport  von Waffen und Munition  zur Jagd? Was ist dabei genau zu beachten?

Auf dem Weg in das Jagdrevier entfällt die Verpflichtung, die Waffen „nicht zugriffsbereit“ zu führen, also der Transport im verschlossenen Behältnis. Die Waffen müssen lediglich ungeladen sein. Für den Transport der Munition gibt es keine weiteren Bestimmungen.

 

Wie erfolgt der Transport von Munition und Pulver für Wiederlader vom Büchsenmacher nach Hause?

Für den privaten Gebrauch können folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden: 3 Kilogramm Schwarzpulver oder 50 Kilogramm Munition (Bruttomasse). Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.

 

Was ist, wenn ich Munition bei einem Händler bestelle und diese dann per DHL (oder ähnlich) geliefert wird. Bin ich für Missstände beim Transport verantwortlich?

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Transport von Waffen und Munition trägt gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 u. 4 der Versender: Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden.

 

Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?

Bei Aufenthalt in Hotels oder Gasthöfen kann ein wesentliches Teil der Waffe, wie etwa das Schloss oder der Vorderschaft, erlaubnisfrei geführt werden. Bei Abhandenkommen der Waffe wäre diese nicht vollständig und somit nicht einsatzbereit. Dies zielt darauf ab, dass ein Dieb eine nicht schießfähige Waffe möglicherweise eher zurücklässt.

 

Welche neuen Besitzverbote gibt es?

Es gibt ein neues Besitzverbot ausschließlich für Hartkerngeschosse. Diese sind für Jäger nicht relevant, höchstens für Waffensammler. Hartkerngeschosse sind Geschosse mit einer Brinellhärte über 400HB. Bei Besitz von Hartkerngeschossen und -munitionriskiert der Legalwaffenbesitzer, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

 

Wie genau sieht die neue Amnestie-Regelung für illegale Waffen aus?

Ab dem 6. Juli 2017 ist die straffreie Abgabe verbotener Gegenstände - etwa Hartkerngeschosse - und nicht rechtmäßig besessener Waffen für ein Jahr bei der zuständigen Behörde möglich. Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition, wie etwa Granatwerfer oder Granatwerfer-Munition, sind von der Amnestie ausgenommen.

 

In welchen Fällen ist eine Verfassungsschutzabfrage vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis notwendig?

Zwingend notwendig ist sie gar nicht. Lediglich bei Personen, die dem Verfassungsschutz als Gefährder bekannt sind, werden die Daten des nationalen Waffenregisters gegengeprüft und dann die Waffen- oder Jagdbehörde in Kenntnis gesetzt.


Jäger verabschieden Grundsatzposition Jagd

Die Delegierten des Bundesjägertags 2017 haben einstimmig eine Grundsatzposition Jagd verabschiedet. Auch zur Zukunft des Monitoring-Programms WILD und zur Fellwechsel GmbH wurden Beschlüsse gefasst. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion haben Politiker im Hinblick auf die Bundestagswahl ihre Positionen dargelegt.

 

(Berlin, 29. Juni 2017) Die rund 250 Delegierten haben auf dem Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde eine umfassende Grundsatzposition Jagd einstimmig beschlossen. Diese befasst sich mit grundlegenden Fragen, unter anderem mit dem Verhältnis von Jagd zu Tierschutz, mit Eigentum, Ausbildung, traditionellen Grundlagen der Jagd und mit Einzelfragen wie dem Umgang mit invasiven Arten, Jagdhunden und Wildschäden. Das Papier wurde in einem langen Diskussionsprozess innerhalb des Verbandes entwickelt, in den auch die Organisationen auf Kreisebene einbezogen waren.

 

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt des Bundesjägertages 2017 war die Weiterentwicklung des WILD-Monitorings. Ein entsprechender Beschluss sieht vor, dass der DJV das Programm auf Bundesebene weiter ausbaut, da nur langfristige Datenreihen belastbar sind in der politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion. Maßnahmen sollen entwickelt werden, um Jäger weiterhin für die anspruchsvolle Datenerhebung zu begeistern. Die Landesjagdverbände sind aufgerufen, den Aufbau staatlicher Monitoringsysteme kritisch zu begleiten und inhaltlich mitzugestalten. "Wir dürfen uns das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen. Es geht um nicht weniger als die Deutungshoheit für die künftige Ausrichtung der Jagd. Dafür benötigen wir fundierte Zahlen", betonte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Die Delegierten haben den entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst, der einen Tag zuvor in einem Workshop von rund 100 Teilnehmern erarbeitet wurde.

 

Die Delegierten haben ebenfalls einstimmig einen Beschluss zur nachhaltigen Nutzung von Fellen aus heimischer Jagd gefasst. Darin bekennen sich die Jäger zur regionalen, nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen für die Fertigung ökologisch hochwertiger Pelzprodukte. Die Abbalgstation für das Projekt Fellwechsel soll bereits in der kommenden Wintersaison ihren Betrieb aufnehmen. Felle von Raubsäugern aus heimischer Jagd sollen dort verarbeitet werden, Ziel ist deren lückenlose Rückverfolgbarkeit.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten wie Waschbär und Marderhund fordern die Delegierten eine finanzielle Unterstützung von der Politik, etwa für Kühltruhen oder Fanggeräte, da mit dem Projekt Fellwechsel umweltpolitische Ziele maßgeblich unterstützt werden.

 

Weitere Forderungen an die Adresse der Volksvertreter: eine Aufhebung sämtlicher Einschränkungen für die Bau- und Fangjagd sowie ein klares Bekenntnis zur Fellnutzung aus nachhaltiger Jagd. "Jeder Jäger ist angesprochen, mitzumachen. Raubsäuger bejagen und hochwertige Felle liefern, dass ist Artenschutz mit Mehrwert. Durch die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Felle haben wir als Jäger ein Alleinstellungsmerkmal, das wir nutzen müssen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jörg Friedmann. "Fellwechsel ist ein Angebot an den Natur- und Artenschutz, das Thema konsumtive Nutzung ernst zu nehmen und Produkte mit hervorragender Ökobilanz zu erzeugen."

 

Die Politik müsse sich zu diesem nachhaltigen Ansatz bekennen und dürfe nicht Tierrechtlern auf den Leim gehen, die dem Verbraucher weis machen wollen, dass Pelz per se schlecht sei. "Wir Jäger lehnen tierschutzwidrige Zustände ab, wie sie teilweise in der asiatischen Pelzproduktion herrschen", so Dr. Friedmann. Diese hätten aber nichts gemein mit Fellen aus der heimischen Jagd. Zudem sei "Fell statt Faserpelz", ökologisch betrachtet, die eindeutig bessere Wahl.

Weitere Infos:


Verstehen, Mitreden, Mitgestalten

Jagdgesetz, Wildbret und ein Jubiläum: Die Fülle und Notwendigkeit  der Verbandsarbeit dokumentiert der aktuelle Jahresbericht des Deutschen Jagdverbandes.

 

(Berlin, 27. Juni 2017) Für Jäger gehört Wildbret zum Alltag, auch immer mehr Verbraucher schätzen Wildfleisch als gesundes und natürliches Lebensmittel. Das zeigt die bundesweite Testphase von „Wild auf Wild“. Die Kampagne des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die sich mit vielen Aktionsmitteln an Jäger und Verbraucher richtet, ist ein Schwerpunkt im aktuellen DJV-Verbandsbericht (S. 24 ff.). Beides wurde auf dem Bundesjägertag 2017 in Rostock-Warnemünde am vergangenen Freitag vorgestellt.

 

Weitere Schwerpunkte im Heft sind das Jubiläum der Jägerinitiative Lernort Natur, deren 25-jähriges Bestehen 2016 mit vielen Aktionen und einer Sonderbroschüre gewürdigt wurde (S. 28 ff), sowie der Bericht über das Leuchtturmprojekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Im März hatte der DJV eine Fachtagung durchgeführt, um Ergebnisse und notwendige Maßnahmen für die Wiedervernetzung von Lebensräumen zu kommunizieren.

 

Der 82-seitige Verbandsbericht informiert zudem über Themen, die den DJV im vergangenen Jagdjahr auf politischer Ebene beschäftigt haben: die Änderungen des Bundesjagdgesetzes wegen halbautomatischer Waffen, der EU-Feuerwaffenrichtlinie und des Waffengesetzes (S. 34 ff.), die EU-Verordnung zu invasiven Arten und die Sozialwahl 2017. Weiterhin dokumentiert der Bericht die Arbeit am Wildtier-Monitoring des Verbandes, dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD), und stellt das Tierfundkataster vor (S. 39 ff). Wichtige Ereignisse für Verband und Jägerschaft sind unter „Schlaglichter“ zusammengefasst.

 

 

Lesenswert sind zudem Zahlen, Daten und Fakten zur Jagd und zum Verband sowie die Übersicht über laufende Projekte. Auf nahezu allen Seiten weisen Links auf Filme, Bildergalerien, Bestellmöglichkeiten oder zusätzliche Informationen hin.

Der DJV-Verbandsbericht dokumentiert die Höhepunkte des Jagdjahres 2016/17 und gibt Auskunft über die Arbeit des Dachverbandes der Jäger. Es gibt ihn auf www.jagdverband.de/content/verbandsberichte als leseoptimiertes PDF oder zum Herunterladen.

 

Druckexemplare können gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro bei der DJV-Service GmbH bestellt werden:

 


 

Kontakt:

DJV-Service GmbH

Friesdorfer Straße 194a - 53175 Bonn

(02 28) 38 72 90-0 info@djv-service.de


Ist das Küken glücklich, wenn der Fuchs es frisst?

PETA protestiert wieder gegen die Jagd: Weil alle Lebewesen ein Recht auf Leben haben und nach Glück streben sollen. Und um Spenden zu sammeln. Der DJV stellt in Frage, ob Beutetiere glücklich sind, wenn sie gefressen werden. Jagd auf Fuchs und Waschbär dient dem Artenschutz. Eine Umprogrammierung von Fleisch- zu Pflanzenfressern zum Wohle der Tierwelt hält der DJV für Unsinn.

 

(Berlin/Rostock-Warnemünde, 22. Juni 2017) „Eine Ratte ist ein Schwein ist ein Hund ist ein Mensch“: Die Gründerin der Tierrechtsorganisation PETA, Ingrid Newkirk, hat diesen Satz geprägt. Dahinter steht der Gedanke, dass jedes empfindungsfähige Wesen ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück hat. Aus diesem Verständnis heraus protestieren Anhänger der Tierrechtsszene nicht nur gegen Jagd, sondern in letzter Konsequenz auch gegen Schädlingsbekämpfung und sogar Haustiere. Die philosophische Theorie vom allgemeinen Glücksempfinden besteht allerdings nicht den Härtetest im wahren Leben und führt Anti-Jagd-Proteste von PETA ad absurdum, meint der Deutsche Jagdverband (DJV): Der Waschbär mag Glück empfinden, wenn er vom Hunger getrieben eine seltene Rotbauchunke verstümmelt. Ebenso der Fuchs, der ein Küken der bedrohten Trauerseeschwalbe bei lebendigem Leibe frisst. Aber wie viel Glück empfinden dabei die Beutetiere?

 

Der DJV warnt, dass dieses Alle-sollen-glücklich-sein-Konzept zwar geeignet ist, ahnungslosen Menschen Spenden zu entlocken. Für den Artenschutz wäre es katastrophal. Anpassungsfähige Arten wie Fuchs, Marderhund oder Waschbär bedrängen spezialisierte Arten wie Kiebitz, Großtrappe oder Sumpfschildkröte. „Es gilt nach wie vor die alte Regel ‚fressen und gefressen werden‘ – wobei die Beutetiere dabei zumeist weniger Glück empfinden“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer am Rande des Bundesjägertages. Deutschland habe sich vertraglich zum Erhalt der Vielfalt der Arten verpflichtet, dafür gebe es drei Stellschrauben: Klimawandel bremsen, Lebensraum verbessern und Fressfeinde reduzieren.

 

Die Intensivierung der Bejagung anpassungsfähiger Fleischfresser ist dringend notwendig zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Dank erfolgreicher Tollwutimpfung hat beispielsweise der Fuchs seine Bestände in Deutschland in 30 Jahren verdreifacht. Den aus Nordamerika stammenden Waschbär hat die Europäische Union mittlerweile auf die Liste der invasiven Arten gesetzt, einher geht damit die Aufgabe für Deutschland, dessen Bestand zu reduzieren. Der Waschbär kommt derzeit in 43 Prozent der Reviere Deutschlands vor. Die Zahl der erlegten Tiere stieg von 3.500 (1996) auf 128.100 (2016). Besonders effektiv für die Jagd auf die dämmerungs- und nachtaktiven Raubsäuger ist die Fangjagd.

 

PETA unterstellt Jägern allerdings, dass der Einsatz von Fanggeräten grausam sei. Dies ist schlicht falsch. Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Ausübung einer ordnungsgemäßen Jagd. Die in Deutschland gängigsten Fallentypen hat der DJV erfolgreich nach internationalen Normen für eine humane Fangjagd (Agreement on International Humane Trapping Standards – AIHTS) prüfen lassen. Dazu gehören die Betonwipprohrfalle oder die Strack’sche Holzkastenfalle. Erfolgreich AIHTS-geprüft sind ebenfalls Totfangfallen, wie Eiabzugseisen oder „Kleiner Schwanenhals“, die auf DJV-Initiative in Kanada getestet wurden.

 

Die Tierechtsszene hat übrigens jetzt eine neue fabelhafte Idee, um das Dilemma ihrer eigenen Existenzgrundlage zu lösen und allen Tieren das Streben nach Glück zu ermöglichen: Jetzt sollen Raubtiere genetisch umprogrammiert werden, damit sie gänzlich auf Fleisch verzichten. Der Wolf soll also künftig friedlich neben dem Schaf auf der Wiese weiden. „Paradise Engineering“ nennt David Pearce dieses Konzept gegen „Wildtierleid“.


Startschuss für Bundesjägertag 2017

Rund 400 Delegierte und Gäste besuchen ab morgen den Bundesjägertag. Auf der zweitägigen Veranstaltung kommen Vertreter aus Jagd, Politik, Verbänden und Unternehmen zusammen, um über Zukunftsfragen des Verbandes und die Bedeutung der Jagd in Deutschland zu diskutieren.

 

(Rostock-Warnemünde/Berlin, 21. Juni 2017) Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern (LJV) laden ab morgen zum Bundesjägertag nach Rostock-Warnemünde ein. Am 22. und 23. Juni 2017 werden etwa 400 Gäste aus ganz Deutschland erwartet, darunter Delegierte der Landesjagdverbände, Landes- und Bundespolitiker sowie Vertreter von Verbänden und Unternehmen. Unter dem Motto „Nachhaltig. Ehrlich. Wild“ stehen regionales Wildfleisch als modernes Lebensmittel und Felle aus heimischer Jagd als nachhaltige Ressource im Fokus. Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl diskutieren führende Politiker ihre Jagdpositionen.

 

Am Donnerstag erarbeiten Delegierte die zukünftige Ausrichtung des Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD), für das Jäger in den vergangenen 15 Jahren bereits Daten zu Vorkommen, Ausbreitung oder Krankheiten für insgesamt 37 Tierarten erfasst haben. Vorgestellt wird auch die neu gegründete Fellwechsel GmbH: Workshop-Teilnehmer erörtern die Ausrichtung des Unternehmens, das eine nachhaltige Nutzung von Fellen aus heimischer Jagd fördern soll. Am Abend gedenken Tagungsteilnehmer bei einer Messe dem Schutzpatron der Jagd "St. Hubertus" in der Warnemünder Kirche.

 

Den zweiten Veranstaltungstag eröffnet der amtierende Oberbürgermeister von Rostock, Roland Methling, zusammen mit DJV-Präsident Hartwig Fischer und dem LJV-Präsidenten Dr. Volker Böhning. Delegierte diskutieren unter anderem eine Grundsatzposition Jagd. Vorgestellt wird zudem die DJV-Kampagne „Wild auf Wild“. Bei der anschließenden Verleihung des Journalistenpreises „Wildtier und Umwelt“ 2016 dürfen sich fünf Autoren über die Auszeichnung für journalistische Beiträge zum Thema Jagd und Natur freuen. Das Preisgeld beträgt insgesamt 17.000 Euro.

Den öffentlichen Teil der Veranstaltung eröffnet Agrarminister Dr. Till Backhaus mit einem Grußwort. Führende Politiker aus dem Bereich der Jagdpolitik debattieren mit den Delegierten ihre Position zur Zukunft der Jagd in einer Podiumsdiskussion. Den politische Dialog im Vorfeld der Bundestagswahl können Facebook-User ab etwa 15.30 Uhr über einen Livestream mitverfolgen.

 

Die wichtigsten Beschlüsse veröffentlicht der DJV auf www.jagdverband.de und berichtet laufend über das aktuelle Geschehen via Facebook und Twitter unter dem Hashtag #BJT17.

 

Die Delegiertenversammlung findet jährlich auf dem Bundesjägertag statt und ist das höchste Beschlussgremium. Ausgerichtet wird der Bundesjägertag vom DJV und jeweils einem Landesjagdverband.

 

Das Programm des Bundejägertages als PDF.


Fischotter breitet sich in Deutschland aus

Anlässlich des Welt-Otter-Tags veröffentlicht der DJV aktuelle Monitoring-Zahlen: 2015 haben Jäger im Vergleich zu 2006 in fast allen Bundesländern mehr Vorkommen gemeldet. Am häufigsten angetroffen wird der Fischotter in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg.

 

(Berlin, 31. Mai 2017) Der Fischotter breitet sich langsam wieder in Deutschland aus, nachdem er im 20. Jahrhundert nahezu ausgerottet war. Anlässlich des Welt-Otter-Tags hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute aktuelle Monitoring-Daten vorgelegt. Demnach ist der Wassermarder vor allem wieder im Nordosten Deutschlands zu beobachten. In Brandenburg meldeten 29 Prozent, in Mecklenburg Vorpommern 34 Prozent der befragten Jagdbezirke 2015 ein Vorkommen. Dies sind bis zu 7 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2006. Auch in fast allen anderen Bundesländern breitet sich der Fischotter wieder langsam aus. Für die positive Bestandsentwicklung macht der DJV Renaturierungsmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen im Bereich vieler Gewässer verantwortlich. Für das Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) haben Jäger in etwa 24.000 Revieren – 40 Prozent der Fläche Deutschlands – ihre Beobachtungen notiert, die wissenschaftlich ausgewertet wurden.

 

Fischotter können große Strecken auf dem Landweg überwinden und besiedeln so auch abgelegene Gewässer. Eine große Bedrohung stellen dabei Verkehrswege dar: 80 Prozent der tot aufgefundenen Fischotter starben auf Straßen oder Bahnschienen. Damit sich die bedrohte Tierart auch weiterhin in Deutschland ausbreiten kann, fordert der DJV entlang der bekannten Wanderrouten ottergerechte Querungshilfen, damit Verkehrswege nicht zur Todesfalle werden. Das bestehende Bundesprogramm Wiedervernetzung bietet die planerische Grundlage. Für die Umsetzung ist allerdings dringend Geld notwendig. Ab sofort sollte mindestens ein Prozent der Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen verwendet werden. Bis zum Jahr 2027 sollen so die 93 wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte aus dem Bundesprogramm abgearbeitet sein. Dies forderte der DJV kürzlich gemeinsam mit ADAC, Nabu und WWF in Berlin.

 

Als Partner des Projekts der „Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein“ engagiert sich der Dachverband der Jäger mit dem Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“ für die Vernetzung von Lebensräumen – unter anderem für den Fischotter. Der wasserliebende Otter unterliegt dem Jagdrecht und ist ganzjährig geschont. Mehr Informationen zur Biologie des Fischotters im DJV-Tier-Steckbrief.


Wildgenuss zu jeder Jahreszeit

Karten mit einfachen und schnellen Wild-Rezepten sind ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erhältlich. Das Set mit acht Motiven lässt sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

 

Wildfleisch zubereiten ist kompliziert und nur etwas für den Winter? Keineswegs, wie die neuen Rezeptkarten der Kampagne "Wild auf Wild" beweisen. Acht schmackhafte Rezepte der  modernen Wild-Küche inspirieren zu jeder Jahreszeit: vom zarten Rehfilet mit Rhabarber-Spargel-Gemüse für das Frühjahr bis zur winterlichen Wildrahmsuppe von Reh oder Hirsch. Die Gerichte lassen sich einfach und schnell zubereiten und bleiben dabei vielfältig. Das Rezeptkarten-Set eignet sich zum Verschenken, für Koch-Veranstaltungen oder die eigene Küche.

 

Das Karten-Set ist Teil der Kampagne "Wild auf Wild": Der DJV hat für Jäger vielfältige Aktionsmittel entwickelt, um auf einfache, aber professionelle Weise für Wild und Jagd zu werben. Darunter befinden sich Roll-Ups, Broschüren, Plakate, Servietten und vieles mehr. Diese lassen sich einfach kombinieren und ermöglichen so einen überzeugenden Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen. Weitere Informationen gibt es im Internet: https://djv-shop.de sowie www.wild-auf-wild.de.

 

Erhältlich sind die kostenfreien Rezeptkarten (Versandkosten: 3 Euro bei einer Bestellung bis 14 Sets; 5,90 Euro ab 15 Sets) und weiteres Aktionsmaterial online auf https://djv-shop.de. Eine schriftliche oder telefonische Bestellung ist möglich bei der DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Telefon: (02 28) 38 72 90-0, Fax: (02 28) 38 72 90-25, E-Mail: info@djv-service.de.


Jäger und Falkner fordern schärfere Strafverfolgung für Nestzerstörungen

Gemeinsame Pressemeldung vom Deutschen Falkenorden (DFO) und Deutschen Jagdverband (DJV) 

 

Energiewende auf Kosten der Artenvielfalt: Fälle treten besonders in Planungsgebieten für Windkraftanlagen auf

 

(Berlin, 16. Mai 2017) In Planungsgebieten für Windkraftanlagen kommt es immer wieder zu illegalen Nest- oder Brutbaumzerstörungen an den Brutplätzen streng geschützter Arten. Hintergrund sind die Auflagen, die für Grundbesitzer und Betreiber gelten: Das Vorkommen von geschützten Arten verhindert oder erschwert die Zulassung der Anlagen. Betroffen sind unter anderem Rotmilane und Seeadler, Schwarzstörche, Baumfalken, Schreiadler oder auch der Uhu. Obwohl es sich dabei um Straftaten handelt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, liegt die Aufklärungsquote nahezu bei Null. Da über Fälle von Nestzerstörungen und illegale Tötungen meist nur regionale Medien berichten, bleibt das wahre Ausmaß des Problems unerkannt.

 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) fordern daher einen besseren Schutz der gefährdeten Horste und konsequente Strafverfolgung. "Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der heimischen Artenvielfalt ausgetragen wird", kritisierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Schreiadler und Rotmilane sind ebenso schützenswerte Arten wie der Wolf", gibt DFO-Bundesvorsitzender Hans-Albrecht Hewicker zu bedenken. "Das Zerstören von Nestern ist keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Straftat, und diese Straftat muss härter verfolgt werden."

 

Beispiel Rotmilan

Sucht man im Internet nach den Worten "Rotmilanhorst" und "Zerstörung", erhält man über die Suchmaschine Google etwa 10.000 Treffer. Immer häufiger wenden sich Naturbeobachter wie Jäger oder andere engagierte Naturschützer an die Presse, wenn ihnen Zerstörungen auffallen. Im mecklenburg-vorpommerschen Ivenack haben nach Angaben des Fachweblogs "jawina.de" die Hobby-Ornithologen Bettina und Norbert Kern (siehe beigefügtes Interview) in den vergangenen drei Jahren sieben Horstzerstörungen dokumentiert. Auch sie wandten sich an die zuständigen Behörden und die Presse. Die Anzeigen wurden jedoch eingestellt, die Zahl der aufgeklärten Fälle ist gleich Null.

Nach Erhebungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geht der Bestand des Rotmilans in ganz Deutschland zurück. Allein von 1995 bis 2009 war in Brandenburg ein Rückgang um 15 Prozent zu verzeichnen. Bei den Opfern von Kollisionen mit Windanlagen liegt der Rotmilan nach dem Mäusebussard an zweiter Stelle. Einer Untersuchung von 2012 zufolge ist beim Ausbauzustand der Windenergie auf dem Stand von 2011 mit 304 bis 354 durch Windräder getöteten Rotmilanen pro Jahr in Brandenburg zu rechnen. Mehr als 50 Prozent des weltweiten Rotmilanbestands lebt in Deutschland, dem Land erwächst daraus eine besondere Verantwortung für diese Art. Vor diesem Hintergrund sind illegale Nestzerstörungen und Tötungen in Planungsgebieten für Windkraftanlagen, von denen der Rotmilan ebenfalls in besonderem Ausmaß betroffen zu sein scheint, unerträglich und schlicht nicht hinnehmbar.

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"Sieben verschwundene Horste in weniger als drei Jahren"

Die Hobby-Ornithologen Bettina und Norbert Kern beobachten seit Jahren, wie in ihrer Region Greifvogelhorste verschwinden. Sie dokumentieren die Fälle, bringen sie zur Anzeige und veröffentlichen sie. Im Kurzinterview verraten sie, welche Erfahrungen Sie bisher gemacht haben und wie man als Naturschützer ihre Arbeit unterstützen kann (zur vollen Version: jawina.de).

 

DJV: Wie sind Sie auf illegale Nestzerstörung in Ivenack aufmerksam geworden?

Bettina und Norbert Kern: "In unserer Region wird von einigen Leuten aus unserer Bürgerinitiative ehrenamtlich kartiert und die Horststandorte werden an die entsprechenden Behörden weitergeleitet. Durch die regelmäßigen Kontrollen in den folgenden Jahren wurde das Fehlen der Horste bemerkt. Insgesamt waren es sieben verschwundene Horste in weniger als drei Jahren. 2015 verschwand ein Rotmilanhorst. 2016 verschwanden zwei Rotmilanhorste, ein Schreiadlerhorst, ein Bussardhorst und ein Horst ohne Zuordnung der Besetzung. 2017 verschwand ein weiterer Bussardhorst."

 

Wie sind Sie dagegen vorgegangen und was raten Sie Betroffenen vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrungen?

"Wir haben eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde in allen sieben Fällen gemacht. Die verschwundenen Horste aus dem Jahr 2016 wurden zusätzlich bei der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg angezeigt. Bei dem Horst aus 2017 erfolgte eine polizeiliche Anzeige und eine Anzeige bei der UNB. Wir raten grundsätzlich, sofort eine polizeiliche Anzeige zu tätigen und darauf zu bestehen beziehungsweise durchzusetzen, dass sofort eine Spurensicherung erfolgt. Des Weiteren sollte der Horst dokumentiert sein, besser noch kartiert und das Horstverschwinden mit eigenen Fotos zusätzlich belegt werden. Parallel sollte der Fall bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden und Presse und Umweltverbände wie Landesjagdverband oder Deutsche Wildtierstiftung informiert werden."

 

Was haben Ihre Anzeigen gebracht? Wurden die Täter ermittelt?

"Die Vorfälle sind aktenkundig und haben ein Aktenzeichen. Leider wurde in keinem der Fälle ein Täter ermittelt. Die Verfahren wurden eingestellt."


Frühmahd tierschutzgerecht gestalten

Gemeinsame Pressemeldung Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV)

 

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.

 

Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.

 

Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Der Einsatz von elektronischen Wildscheuchen, die unterschiedlichste Töne wie zum Beispiel Menschenstimmen, klassische Musik oder auch Motorengeräusche in verschiedenen Lautstärken aussenden, hat sich im Praxiseinsatz bewährt. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen hilft auch Drohnen- und Infrarot-Technik. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden.

 

Von innen nach außen mähen, rettet Wildtierleben. In einem Video erklärt der DJV, wie es geht. 


DJV begrüßt Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Wolf

Bundesweite Arbeitsgruppe unter Leitung von Brandenburg soll Erhaltungszustand des Wolfes klären. Dieser muss wildbiologisch begründet sein und nicht politisch.

 

(Berlin, 8. Mai 2017) Vergangenen Freitag hat die Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Saarow über den weiteren Umgang mit geschützten Arten diskutiert. Ein Schwerpunkt lag auf dem Wolf, der zwischenzeitlich in Deutschland eine jährliche Zuwachsrate von 40 Prozent aufweist, Konflikte nehmen vielerorts zu. Auf Grund vieler offener Fragen zum weiteren Umgang mit dem Wolf hat die UMK eine länderoffene Ad hoc-Arbeitsgruppe auf Amtschef- bzw. Staatssekretärsebene unter Federführung von Brandenburg einberufen. Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sollen der Umgang mit Problemwölfen, das zukünftige Management sowie die Schadensregulierung sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt hin zu klaren Regeln im Umgang mit dem Wolf.

 

Gleichzeitig mahnt der Dachverband der Jäger an, dass die Diskussion um einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes nicht politisch gewollten Zielvorgaben folgen, sondern sich rein an biologischen Erkenntnissen orientieren sollte. „Der Wolf kennt keine Ländergrenzen und nicht jedes EU-Land braucht 1.000 Wölfe. Für ein vernünftiges Wolfsmanagement müssen wir das internationale Monitoring und den Datenaustausch mit den Nachbarländern intensivieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke.

 

Laut Dammann-Tamke gehe die Akzeptanz für den Wolf dort dramatisch zurück, wo er sich etabliert habe. Eine Selbstregulierung des Wolfes durch Nahrungsmangel sei in Deutschland unrealistisch und seine Ausbreitung werde sich rasant fortsetzen. Hinzu komme, dass der Wolf keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen habe. Diese wird erlernt und an die nächste Generation weitergegeben. „Wir müssen dem Wolf also beibringen, sich vom Menschen und seinen Nutztieren fern zu halten“, so Helmut Dammann-Tamke. Dies sei notwendig, um insbesondere die Weidetierhaltung in Deutschland zu erhalten. Sie ist laut Bundesamt für den Naturschutz ein unverzichtbares Instrument für die Pflege von wertvollen Naturschutzflächen.

 

Denkbar für ein effektives Management wäre laut DJV beispielsweise, mindestens ein Tier je Rudel mit einem Sender zu versehen. Zeigen die Monitoring-Daten, dass ein Rudel auffällig ist, können entsprechende Vergrämungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Abschuss von einzelnen Tieren darf dabei kein Tabu sein.

"Für ein vernünftiges Wolfsmanagement müssen wir das internationale Monitoring und den Datenaustausch mit den Nachbarländern intensivieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Quelle: Rolfes/DJV
"Für ein vernünftiges Wolfsmanagement müssen wir das internationale Monitoring und den Datenaustausch mit den Nachbarländern intensivieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Quelle: Rolfes/DJV

Beginn der Jagd: Hochsaison für Feinschmecker

Seit Anfang Mai gibt es wieder frisches Wildfleisch direkt vom Jäger. Auf dem Grill oder in der Küche – Wildbret wird laut einer aktuellen DJV-Umfrage immer öfter zubereitet und gegessen.

 

(Berlin, 2. Mai 2017) Mit Picknick-Decke und Grillzange zieht es die Deutschen hinaus ins Grüne: Der Mai ist für viele Auftakt der Grillsaison. Und Jäger starten in die eigentliche Jagdsaison, in vielen Teilen Deutschlands dürfen jetzt Rehböcke, Dam- und Rothirsche gejagt werden. Wild ist ein kulinarischer Höhepunkt für ernährungsbewusste Grillfans: Die Tiere fressen im Frühling hauptsächlich junge, saftige Pflanzentriebe, was sich positiv auf den Geschmack auswirkt.

 

Wildbret liegt im Trend

Bei immer mehr Menschen steht Fleisch von wildlebenden Tieren auf dem Speiseplan. Laut repräsentativer Umfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) haben mehr als 60 Prozent der Befragten im vergangenen Jahr Wildbret gegessen oder sogar selbst zubereitet. Dies sind 12 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2008. Die Wertschätzung für Wildbret ist sogar noch höher: Acht von zehn Befragten schätzen Wildfleisch als gesundes und natürliches Lebensmittel.

 

Jagd und Genuss gehören zusammen

Grill-Rezepte, Hintergrundwissen und Kochvideos rund um Wildbret finden Verbraucher auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de. Die Informationsplattform erleichtert Verbrauchern den Zugang zum Lebensmittel Wildbret. Über ein Verzeichnis von Restaurants, Jägern und Vermarktern finden Konsumenten leicht den nächstgelegenen der fast 3.000 Anbieter.


Bock auf Bockjagd

Die Aktion "Gemeinsam Jagd erleben" von dlv-Jagdmedien und Deutschem Jagdverband (DJV) startet ins dritte Jahr: Das ist die Chance für interessierte Stadtmenschen, Naturliebhaber oder auch kritische Mitbürger einen Jäger auf der Jagd zu begleiten, um sich ein eigenes Bild zu machen. Dokumentieren Jäger oder Jagdgäste das Erlebnis mit Bild und kurzem Text, können Sie hochwertige Preise gewinnen.

 

(Berlin, 29. April 2017) Am 1. Mai startet die Jagd auf den Rehbock - die perfekte Gelegenheit für Jäger, einen Gast mit auf den Hochsitz zu nehmen und ihm zu zeigen, weshalb die Jagd so spannend ist! Auch in diesem Jahr sind alle Jägerinnen und Jäger aufgerufen, Teil der Aktion "Gemeinsam Jagd erleben" (#jaeben17) zu werden. Ob Ansitz, Hundetraining oder Biotoppflege: Jagd hat viele Facetten. Auch ein gemeinsames Wildgrillen oder eine Waldralley mit Kindern sind tolle Aktionen, um über die Jagd zu informieren. "Wir wollen transparent machen, was wir Jäger in Wald und Feld tun und erklären, wieso wir jagen", sagt Dr. Hermann Hallermann, Vizepräsident im Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV). "Das Dabeisein und Erleben fördert das Verständnis für die Jagd als nachhaltige Nutzungsform in unserer Kulturlandschaft. Und selbst erleben ist immer besser als tausend Worte."

 

Halten Jagdgast oder Jäger das Erlebnis mit Foto und kleinem Bericht fest, können sie zudem wertvolle Preise gewinnen. Ein kurzer Text und ein Foto genügen, um am Ende vielleicht einen der attraktiven Hauptgewinne in den Händen zu halten. Die Übergabe findet Anfang Februar 2018 auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund statt.

Einsendeschluss ist der 30. November 2017. „Gemeinsam Jagd erleben“ ist eine Aktion der dlv-Jagdmedien (unsere Jagd, PIRSCH, Niedersächsischer Jäger, jagderleben.de) und des DJV. 2015 wurde die Aktion ins Leben gerufen, um Nichtjäger zu begeistern und gegebenenfalls mit Vorurteilen aufzuräumen. Die Resonanz war so groß, dass auch 2017 "Gemeinsam Jagd erleben" erneut startet.

 

Mitmachen, aber wie?

Teilnehmen kann (und soll) jeder: Einfach Texte, Bilder oder Videoclips senden an jaeben@jagderleben.de. (Bei großen Datenmengen bitte gängige Filesharing-Programme benutzen.) Vom Gewinnspiel ausgenommen sind hauptamtlich tätige Mitarbeiter des DJV, der Landesjagdverbände und der Deutschen Landwirtschaftsverlag GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen gibt es unter www.jaeben.jagderleben.de. Unter #jaeben17 erscheinen die eingesandten Beiträge auch auf der Facebook-Seite www.facebook.com/jaeben.jagd.erleben sowie auf Twitter.

 


Eingeschleppte Arten breiten sich weiter aus

DJV legt Monitoring-Daten für Waschbär, Marderhund und Mink vor. Innerhalb von neun Jahren hat der Waschbär sein Vorkommen im Kerngebiet um 32 Prozentpunkte gesteigert. Auch Marderhund und Mink breiten sich weiter aus, allerdings weniger ausgeprägt. Artenschutz: DJV fordert Erleichterungen für die Jagd auf die nachtaktiven Fleischfresser.

 

(Berlin, 19. April 2017) Seit dem Jahr 2006 überwachen Jäger systematisch die Ausbreitung von Waschbär, Marderhund und Mink in Deutschland. Wissenschaftler haben jetzt Datenreihen aus über 24.000 Revieren bis zum Jahr 2015 für das Wildtier-Informationssystem der Länder (WILD) ausgewertet. Das deutschlandweit umfangreichste Monitoring umfasst 13 Millionen Hektar - das entspricht etwa 40 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche. Die wichtigsten Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

 

Waschbär bricht alle Rekorde

Besonders auffällig ist die Entwicklung beim Waschbären, einem nordamerikanischen Kleinbären: Er hat sich bundesweit ausgebreitet und kommt inzwischen in 43 Prozent der Reviere vor. Das sind 19 Prozentpunkte mehr als bei der ersten Erfassung im Jahr 2006. Die historisch bedingten Hochburgen Brandenburg und Hessen sind zwischenzeitlich Teil eines größeren Kerngebiets (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern). Dort haben Jäger den Waschbär 2015 in 74 Prozent der Reviere nachgewiesen. Im Jahr 2006 haben nur 42 Prozent ein Vorkommen gemeldet.

 

Besonders weit verbreitet ist der Kleinbär in Sachsen-Anhalt (91 Prozent der Reviere), in Brandenburg (88 Prozent) und in Hessen (78 Prozent). Der größte Zuwachs von 2006 bis 2015 ist in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen (plus 47 Prozentpunkte). Selbst in Baden-Württemberg (plus 14 Prozentpunkte seit 2006) und Nordrhein-Westfalen (plus 18 Prozentpunkte) ist der Waschbär auf dem Vormarsch. Die Ausbreitung macht sich auch in der Jagdstatistik bemerkbar. Bundesweit haben Jäger in der Jagdsaison 1995/96  rund 3300 Tiere erlegt. In der vergangenen Jagdsaison (2015/16) waren es 128 100, eine Rekordzahl.

 

Marderhund auf konstant hohem Niveau

Den aus China stammenden Marderhund haben Jäger 2015 deutschlandweit in über einem Viertel aller teilnehmenden Reviere bestätigt - eine Steigerung um 6 Prozentpunkte gegenüber 2006. Sein Vorkommen konzentriert sich hauptsächlich auf ein Kerngebiet, das Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt umfasst. Dort kommt der Marderhund in 80 Prozent der Reviere vor, das sind 16 Prozentpunkte mehr als neun Jahre zuvor.

Am häufigsten haben Jäger den Marderhund in Mecklenburg-Vorpommern (92 Prozent der Reviere) angetroffen, gefolgt von Brandenburg (84 Prozent). In Sachsen-Anhalt hat sich der Marderhund zwar nur in 64 Prozent der Reviere gezeigt, der Zuwachs war mit 29 Prozentpunkten allerdings am größten.

 

Gewässerspezialist Mink breitet sich langsam aus

Der Mink oder amerikanische Nerz ist als Fleischfresser an den Lebensraum Wasser gebunden. Dementsprechend ist seine flächenmäßige Ausbreitung in Deutschland begrenzt: Jäger haben ihn 2015 in 7 Prozent der Jagdbezirke nachgewiesen, das entspricht einer Steigerung von 2 Prozentpunkten gegenüber 2006.

Aus Nerzfarmen entlaufene oder von Tierschützern "befreite" Tiere haben sich unter anderem entlang der Elbe ausgebreitet und fressen bedrohte Krebse, Amphibien und Vögel. Das Hauptverbreitungsgebiet erstreckt sich von Sachsen-Anhalt über Brandenburg bis Mecklenburg-Vorpommern. Dort kommt er in 24 Prozent der Reviere vor, das sind 10 Prozentpunkte mehr als 2006.

 

Jäger fordern Unterstützung bei der Bejagung

Jegliche Einschränkung, die eine effektive Bejagung von gebietsfremden Arten erschwert, ist laut DJV kontraproduktiv für den Artenschutz. Dies gilt insbesondere für den Waschbären, den die Europäische Union (EU) kürzlich in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen hat. Primäres Ziel: die Eindämmung. „Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der DJV eine flächendeckende Bejagung. Dies schließt insbesondere Naturschutzgebiete, befriedete Bezirke nach §6a BJagdG sowie urbane Räume ein.

 

Eine drastische Einschränkung der Jagdzeit für den Waschbären - wie derzeit in Hessen praktiziert - lehnen Jäger ab, sprechen sich jedoch gegen einen Vernichtungsfeldzug aus: Der Elterntierschutz gilt auch für invasive Arten. Waschbärmütter, die Junge versorgen müssen, dürfen demnach nicht bejagt werden. Ebenso unsinnig für den Artenschutz ist ein Verbot der Fallenjagd wie in Berlin oder deren Einschränkung. Denn Waschbär, Marderhund und Mink sind nachtaktiv und können mit tierschutzgerechten Fanggeräten effektiv bejagt werden.

 

Im Falle des Waschbären geht Dr. Ellenberger noch einen Schritt weiter: "Öffentliche Aufträge bedürfen öffentlicher Mittel, wir fordern eine finanzielle Unterstützung der Jäger.“  Dies könnten Zuschüsse für Fallen und elektronische Fallenmelder oder Fahrtgeld sein. Denn Fangjagd sei zwar eine äußerst effektive Jagdart, aber eben auch sehr kosten- und zeitaufwändig.


Barrierefreiheit für die biologische Vielfalt

Trotz Grünbrücken ist die Durchgängigkeit der Landschaft für Tiere noch nicht erreicht, die Tiermortalität an Straßen zu hoch. Die Wiedervernetzung von Lebensräumen wirkt dem entgegen und muss bundesweit Schule machen. Wie das funktionieren kann, erklären Experten während der Fachtagung „Lebensraumkorridore für Mensch und Natur“ in Berlin.

 

(Berlin, 28. März 2017) Verkehrswege müssen keine Barriere für die biologische Vielfalt sein, wenn große Querungshilfen wie Grünbrücken und Ottertunnel ökologisch hochwertig an das Hinterland angebunden werden. Gleichzeitig können Verkehrsunfälle mit Wildtieren vermieden werden. Das Leuchtturmprojekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“ zeigt, wie wichtig die richtige Gestaltung auf der Grünbrücke und deren Einbindung in die umgebende Landschaft ist: So haben sich zum Beispiel seltene Arten wie Kreuzkröte oder der Warzenbeißer, die sich nur langsam fortbewegen können, bis zur Grünbrücke bei Kiebitzholm ausgebreitet. Die Haselmaus, das Blutströpfchen – eine Schmetterlingsart – und der Kammmolch nutzen inzwischen die Grünbrücke, der Fischotter ist im benachbarten Ottertunnel nachgewiesen worden. Im an die Grünbrücke angrenzenden Naturwaldband lebt eine hohe Artenvielfalt von Brutvögeln und Fledermäusen.

 

Was inzwischen kleinräumig funktioniert, muss aber auch im regionalen Maßstab wirken. Daher wird in einem weiteren Projekt der „Regionen- und naturraumübergreifenden Wiedervernetzung“ die großräumige Wiedervernetzung von Naturschutzflächen zwischen und über die Autobahnen A 7 und A 21 im Kreis Segeberg erprobt und entwickelt.

 

Dass die Verkehrsinfrastruktur durchaus mit einer grünen Infrastruktur vereinbar ist, ist ein Ergebnis, welches heute rund 130 Wiedervernetzungsexperten aus ganz Deutschland während der Tagung „Lebensraumkorridore für Mensch und Natur“ in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin vorgestellt wird. Eingeladen haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) Fachleute aus den Bereichen Straßenbau, Verwaltung, Forst, Jagd und Naturschutz. Gemeinsam mit den politischen Vertretern sollen neue Erkenntnisse zum Thema Wiedervernetzung von Lebensräumen für Wildtiere über trennende Verkehrswege hinweg diskutiert und Impulse für Handlungsempfehlungen gegeben werden.

 

„Mit Blick auf das Artensterben können wir es uns nicht leisten, noch mehr Landschaft unüberwindbar zu zerschneiden", sagt Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMUB). "Im Gegenteil: Um dem Verlust von Artenvielfalt entgegenzuwirken, müssen wir die mit Straßen, Bahntrassen und Siedlungen geschlagenen Schneisen konsequent wieder miteinander vernetzen. Die künftige Verkehrs- und Bauplanung muss sich stärker an ökologischen Kriterien orientieren – nur dann ist sie wirklich zeitgemäß, richtungsweisend und zukunftsfähig.“

 

„Die Zerschneidung von Lebensräumen gehört zu den gravierendsten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt“, sagt Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). „Im BfN befassen wir uns seit knapp 20 Jahren mit dieser Thematik. Mit unseren Vorhaben konnten wir beispielsweise nachweisen, dass Grünbrücken viel effizienter für die biologische Vielfalt wirksam sind, wenn sie in das landschaftliche Umfeld ein- und an das Hinterland angebunden sind.“

„Für große und kleine Wildtiere, von der Haselmaus – Tier des Jahres 2017 – bis zum Rothirsch, sind Straßen oft unüberwindbare Hindernisse“, sagt Hartwig Fischer, DJV-Präsident. „Sie zerschneiden deren Lebensräume und beschränken die natürlichen Wanderungen der Tiere. Um eine genetische Verarmung zu verhindern, müssen die uralten Wanderrouten von Tieren wie dem Rothirsch auch über Straßen hinweg erhalten bleiben.“

 

Während der eintägigen Veranstaltung werden neue Entwicklungen aus Erprobungsvorhaben und aus der Praxis gegeben, die die strategischen Ansätze aus Politik und Forschung aufgreifen, sowie wichtige Impulse für eine künftige Ausrichtung. Zu diesen Ergebnissen zählen konkrete Anforderungen an Wiedervernetzungsmaßnahmen, die Eingang in Leitfäden des Straßenbaus finden, aber auch vorbildliche und erfolgreiche Umsetzungen in den Ländern. Hinzu kommen Untersuchungen zu Möglichkeiten und Grenzen von Straßenbegleitgrün als Lebensraum und Vernetzungselement oder Ansätze zur Beurteilung von Wildunfällen und zur Wildunfallvermeidung.

 


Wildtiere kennen keine Sommerzeit!

Mit der Zeitumstellung nimmt die Gefahr von Wildunfällen über Nacht rapide zu. Jetzt ist besonders im ländlichen Straßenverkehr Vorsicht geboten. Die aktuelle DJV-Statistik zeigt: Wildunfälle nehmen leicht zu. Rehe verursachen über 90 Prozent der Kollisionen.

 

(Berlin, 23. März 2017) Am kommenden Sonntag (26. März 2017) werden die Uhren wieder auf Sommerzeit gestellt. Morgendlicher Berufsverkehr und Dämmerung fallen dann für mehrere Wochen zusammen – das Risiko für Wildunfälle steigt erheblich. Denn Reh, Hirsch und Wildschwein folgen weiterhin ihrem natürlichen Rhythmus und sind vor allem in den Morgen- und Abendstunden auf den Läufen. Nach dem Winter sind die Notreserven von Pflanzenfressern aufgebraucht, frisches Grün und Streusalzreste locken besonders Rehe an Straßenränder. Hinzu kommen Revierkämpfe, die jungen Rehböcke werden vertrieben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, in der Dämmerung besonders auf Landstraßen, an Feldern und in Waldgebieten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren.

 

Laut aktueller Wildunfallstatistik haben im Jagdjahr 2015/16 (1. April bis 31. März) rund 228.550 Rehe, Hirsche und Wildschweine ihr Leben auf deutschen Straßen gelassen. Seit rund zwei Jahrzehnten bewegt sich diese Zahl auf einem konstant hohen Niveau. Im Vergleich zum Fünf-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre haben die Wildunfälle sogar um 4 Prozent zugenommen. Im Jahr zuvor sind die Unfälle allerdings um 5 Prozent zurückgegangen. „Die hohe Zahl der Wildunfälle ist ein Ergebnis des Verkehrsaufkommens, das seit den 1970er Jahren um das 4-fache gestiegen ist“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger. Ein weiteres Risiko sei die immer weiter sinkende Durchlässigkeit des Verkehrswegenetzes für wandernde Tiere. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung müsse deshalb dringend umgesetzt werden.

 

Achtung Wildunfall – Verhaltenstipps

  • Taucht Wild am Straßenrand auf: abblenden, hupen und kontrolliert bremsen. Achtung: Rehe, Hirsche und Wildschweine sind meist nicht allein unterwegs.
  • Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidbar, Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Unkontrollierte Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben. Auch für andere Verkehrsteilnehmer.
  • Nach einem Unfall: Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle absichern. Das Tier, sofern möglich, mit Handschuhen bergen und an den Randstreifen schaffen, damit keine Folgeunfälle passieren. Eigene Sicherheit beachten!
  • Ein verletztes Tier weder berühren noch verfolgen oder gar mitnehmen: Verletzungsgefahr für den Menschen und Todesangst für das Wildtier. Wer sich Wild aneignet, macht sich zudem der Wilderei schuldig, Strafanzeige droht.
  • Unfall unverzüglich der Polizei melden – auch wenn das Tier geflüchtet ist. Tierschutz geht vor. Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen. Das ist wichtig für den Schadensersatzanspruch.

Freie Bahn für Wildtiere

ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland wollen fünf Prozent weniger Wildunfälle jährlich. Deutschland hat zu wenig „Grüne Infrastruktur“. 

 

(Berlin, 22. März 2017) Hunderttausende Rehe, Hirsche, Füchse und viele andere Tiere sterben jedes Jahr auf unseren Straßen. Wildunfälle stellen zudem für Autofahrer ein erhebliches Risiko dar. Zum anderen gefährden die Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen die biologische Vielfalt in Deutschland.

 

ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland begrüßen deshalb das heute vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Berlin vorgestellte „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als eine dringend notwendige Grundlage. Gleichzeitig kritisieren sie die schleppende Umsetzung des 2012 beschlossenen Bundesprogramms Wiedervernetzung sowie eines bundesweiten Biotopverbunds. Grund dafür ist neben der unzureichenden Finanzierung auch der bestehende Mangel von bundesweiten Planungsgrundlagen und Umsetzungsstrategien.

 

In einem gemeinsamen Papier fordern die Verbände daher Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung von Wiedervernetzung und Biotopverbund deutlich zu verstärken. Ziel müsse es sein, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Wildtieren – auch zum Schutz des Menschen – um jährlich fünf Prozent zu verringern. Hierfür brauche es geeignete Maßnahmen wie Querungshilfen, Wildwarnanlagen oder Zäunung.

 

Außerdem sollte ab sofort mindestens ein Prozent der Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesauto-bahnen und Bundesfernstraßen verwendet werden. Bis zum Jahr 2027 sollen so die 93 wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte aus dem Bundesprogramm abgearbeitet sein.

 

Für den dauerhaften Ausbau und den Erhalt Grüner Infrastruktur sollte ein „Bundesnetzplan Biotopverbund“ eine länderübergreifende Vernetzung von Lebensräumen gewährleisten. Als fester Bestandteil der Raumplanung wären auf diese Weise wichtige Achsen sowie überlebenswichtige Kernflächen des Biotopverbundsystems dauerhaft gesichert. Besonderer Wert ist dabei auf die bestmögliche Einbindung von Wildbrücken und anderen Querungshilfen in das Netz der Natur zu legen.

 

Eines der größten Probleme stellt derzeit die intensive Landnutzung und damit die Verfügbarkeit von Fläche für den Naturschutz dar. Hier fordern die Verbände von der öffentlichen Hand, den Verkauf wichtiger Flächen aus ihrem Besitz einzustellen und diese für die Umsetzung des länderübergreifenden Biotopverbundes bereitzuhalten. Insbesondere in der Agrarlandschaft  müssten ausreichend Trittstein- und Vernetzungslebensräume wie z.B. Waldinseln, Feuchtgebiete oder Hecken geschaffen werden. Hier ist auch die Agrarpolitik gefordert.

 

Die Tagung „Lebensraumkorridore für Mensch und Natur“ am 27. März 2017 in der Berliner Landesvertretung von Baden-Württemberg befasst sich ebenfalls mit der Thematik der Wiedervernetzung und stellt zahlreiche Praxisbeispiele vor.

 

Laden Sie sich nebenstehend die gemeinsame Pressemitteilung als PDF herunter.

 

Hier finden Sie das Forderungspapier der Verbände ADAC, DJV, NABU und WMF.

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Europäisches Parlament stimmt Feuerwaffen-Richtlinie zu

Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg der umstrittenen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde deutlich entschärft. Der jetzt beschlossene Kompromiss ist zwar anwenderfreundlicher, enthält aber immer noch eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen. Der ursprünglichen Idee, nämlich europaweiter Terrorismusbekämpfung, wird die geplante Reform nicht gerecht.

 

(Berlin, 15. März 2017). Das europäische Parlament hat gestern einer fragwürdigen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen, umfassendere Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen, zum Austausch von Daten unter EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Handel mit Waffen und eine verschärfte Überwachung der Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Nach Auffassung des Deutschen Jagdverbands (DJV) verfehlt die Reform ihr eigentliches Ziel – Terrorismusbekämpfung – nahezu gänzlich. Die EU-Kommission hat Ende 2015 unter dem Eindruck der Anschläge von Paris ein noch deutlich umfangreicheres Reformpaket vorgelegt. Experten haben bereits damals heftige Kritik geäußert und den Großteil der Maßnahmen als ungeeignet für Terrorismusbekämpfung abgelehnt. Zu einer kompletten Zurückweisung konnten sich die Parlamentsabgeordneten nicht durchringen, haben den Kommissionsentwurf aber deutlich entschärft.

 

In der Richtlinie werden detaillierte Vorgaben zur Deaktivierung von Waffen sowie zu Alarm- und Schreckschusswaffen gemacht. Es darf nicht mehr möglich sein, diese zu scharfen Waffen umzubauen. Strenge Vorgaben gibt es auch für den Handel mit Waffen im Fernabsatz. Diesen wollte die Kommission ursprünglich ganz verbieten, nun soll der Handel unter strikter Überwachung doch möglich sein. Verboten sind künftig halbautomatische Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen, sowie entsprechende Magazine. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zudem einen engeren Rahmen für die Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung zum Waffenbesitz sowie für die Waffenaufbewahrung.

Welche Änderungen im Einzelfall auf Waffenbesitzer in Deutschland zukommen, hängt jetzt von der Umsetzung ins deutsche Recht ab. Das deutsche Waffengesetz gilt bereits als eines der strengsten der Welt. Deutsche EU-Abgeordnete haben während des Verfahrens immer wieder betont, dass die Änderungen für Jäger und Sportschützen in Deutschland marginal seien. Änderungen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung sowie bei den Aufbewahrungsvorschriften sind nach Einschätzung des DJV sowie deutscher EU-Abgeordneter nicht erforderlich, um die Richtlinie umzusetzen.

 

Bürokratie verhindert Terror nicht

"Bürokratische Restriktionen gegen legale Waffenbesitzer verhindern weder Terror noch Kriminalität", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Im Gegenteil: Für die Kontrolle der Umsetzung werde Personal benötigt, das dann bei der eigentlichen Terrorbekämpfung und der Zerschlagung des illegalen Waffenmarktes fehle. „Kein Terrorist wird sich um das verschärfte Waffenrecht kümmern. Auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist nur ein Beispiel für viele EU-Gesetzesvorhaben, die zwar hehre Ziele verfolgen, aber letztendlich nur den gesetzestreuen Bürger treffen“, so Dammann-Tamke weiter. Einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität könnten aber die strengeren Dektivierungsstandards leisten, betonte Dammann-Tamke.

 

Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission war im Europäischen Parlament und in den Mitgliedsstaaten auf heftige Kritik gestoßen. Auch im Rat hatten viele EU-Mitgliedsstaaten Kritik vorgebracht. Parlament und Rat haben sich im Dezember 2016 auf einen vorläufigen Kompromiss geeinigt, den das Parlament nun beschlossen hat. Der Ministerrat muss der Richtlinie noch zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate, um das nationale Waffenrecht anzupassen.

 

Straftaten mit Schusswaffen rückgängig

Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt einen konstanten Rückgang der Straftaten mit Schusswaffen: 23 Prozent weniger seit 2011 (2011: 11.710, 2015: 9.000). Bei den sichergestellten Schusswaffen handelte es sich in drei Viertel der Fälle um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug etwa ein Viertel davon waren 95 Prozent illegal. Nur etwa ein Prozent aller sichergestellten Schusswaffen war erlaubnispflichtig und legal. Mit geschätzten 20 Millionen Stück übersteigt der Anteil der illegalen Schusswaffen in Deutschland den Anteil der legalen Schusswaffen (etwa 5 Millionen) um ein Vielfaches.


Bundestag und Bundesrat beraten über Waffengesetz

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt.

 

(Berlin, 10. März 2017) Der Bundesrat hat heute zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung Ende Januar 2017 beschlossen hat, sollen unter anderem neue Bestimmungen für die Waffenaufbewahrung erlassen werden. Der Bundesrat schlägt hierzu unter anderem eine Ergänzung des Bestandsschutzes für Waffenschränke vor, die der bisherigen Norm entsprechen. Der DJV begrüßt diese Entscheidung, mit der eine seiner Forderungen umgesetzt wird.

 

Bundesrat sieht illegale Waffen als Hauptproblem

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist und erkennt ausdrücklich an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Dort und nicht beim legalen Waffenbesitz müssten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen. Der DJV begrüßt diese Position. Bereits Ende 2016 formulierte der Sachverständige von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei einer Anhörung im Bundestag: Schusswaffen, die für Straftaten einschließlich Terrorismus verwendet würden, gelangten kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden.

 

Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundesrat heute ein Ansinnen Bremens, ein Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen auszusprechen. Dieses Vorhaben hat der DJV bereits vor Monaten als Augenwischerei abgelehnt. Eine entsprechende Vorschrift gab es übrigens im Waffengesetz schon einmal – sie wurde allerdings bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant.

 

DJV benennt kritische Punkte

Kritisch sieht der DJV die erneute Bundesratsforderung nach einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Bereits im Vorfeld haben DJV und weitere, im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossene, Verbände dies abgelehnt. Auch die Bundesregierung hatte den Vorschlag in ihrer Stellungnahme kritisiert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht – neben einigen sinnvollen Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und Bereinigungen – auch eine Anpassung an neuere Normen und eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards für Waffen vor. Vor allem diesen Punkt haben DJV und FWR bereits in der Verbändeanhörung Ende 2016 kritisiert: Eine deutliche Anhebung der schon jetzt hohen Aufbewahrungsstandards sei nicht nötig und angesichts des damit verbundenen Aufwands unverhältnismäßig. Keine Bedenken bestünden dagegen gegen eine Ersetzung der geltenden Standards durch die aktuellen Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450.

 

Erste Lesung im Bundestag

Parallel zum Bundesrat hat sich heute der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes in erster Lesung beschäftigt. Nun werden die zuständigen Ausschüsse darüber beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten abschließend beraten soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden und verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Andererseits sprach sie sich für eine zusätzliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeitsprüfung aus.

 

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrschte: Sie bezeichnete Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag teilweise übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.

 

DJV: Mehr gegen den illegalen Waffenhandel tun

DJV und die im FWR vertretenen Verbände repräsentieren etwa 2,5 Millionen legale Waffenbesitzer. Sie lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. „Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig“, so ein Fazit des Berichts. "Legale Waffenbesitzer mit immer neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Es müsse mehr Energie in die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden. Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen. 


Jäger stellen Strafanzeige gegen Tierrechtler

PETA beschäftigt mit falschen Verdächtigungen regelmäßig die Staatsanwaltschaften

 

(Berlin, 06. Februar 2017) Die Tierrechtsorganisation PETA hat nach eigenem Bekunden im Jahr 2016 bundesweit mindestens 16 Strafanzeigen gegen ordnungsgemäß durchgeführte Jagden gestellt. Die haltlose Begründung: Es läge kein vernünftiger Grund für die Jagd vor. In der Vergangenheit hatten die Staatsanwaltschaften ähnliche Ermittlungsverfahren immer wieder eingestellt. Zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung ist es nach Informationen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) nie gekommen.

 

"Dieser reine PR-Gag von PETA beschäftigt regelmäßig und grundlos die Behörden. Die PETA-Anzeigen haben nur einen Zweck: Die legale Jagd und die Beteiligten in ein schlechtes Licht zu rücken", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg. Der DJV protestiert gegen diese Effekthascherei und hat heute Strafanzeige gegen die selbst ernannten Tierrechtler gestellt, unter anderem wegen falscher Verdächtigung.

Jäger übernähmen in Deutschland wichtige, teils staatliche Aufgaben, so Müller-Schallenberg. Dazu gehörten die Prävention von Seuchen und Wildschäden, Artenschutz sowie der aktive Tierschutz, so Müller-Schallenberg. Der DJV rät Jägern, bei PETA-Anzeigen sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Betroffene könnten wegen Straftaten wie Verleumdung ebenfalls Anzeige erstatten und auf Unterlassung klagen. Sie sollten außerdem den Dachverband informieren.

 

Immer wieder bemühen angebliche Tierrechtler von PETA die Floskel "die Natur regelt sich selbst", um gegen die legale und notwendige Jagd Stimmung zu machen. "Es gibt keine Bauernhof-Idylle, wo Menschen und Tiere, egal ob Fleisch- oder Pflanzenfresser, friedlich nebeneinander leben", so Müller-Schallenberg.  

 

Die Selbstregulierungsmechanismen der Natur sind in erster Linie Tierseuchen, die mit großem Leid für die Tiere verbunden sind. Aus reinem Selbstschutz hat der Mensch laut DJV beispielsweise die Füchse erfolgreich gegen Tollwut geimpft und so in den Naturhaushalt eingegriffen. Die Folge: Weil das Regulativ fehlt, hat sich der Fuchsbestand seit den 1980er Jahren in  Deutschland etwa verdreifacht. Zum Nachteil der Beutetiere, zu denen viele seltene Vogelarten gehören. Steigende Fuchsbestände führen darüber hinaus zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko durch Räude (Parasiten) und Staupe (Virus). Beide können auf Haustiere übertragen werden und sorgen für einen qualvollen Tod. Die Bejagung von Füchsen ist demnach aktiver Tier- und Artenschutz.

PETA macht immer wieder mit fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam. Ein juristisches Gutachten, das dem DJV vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Punkten dafür spräche, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. Führende Persönlichkeiten dieser Organisation seien bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie behaupteten unter anderem, der militante Kampf für Tiere sei ein Eintreten für Gerechtigkeit; ein Leben habe immer mehr Wert als eine aufgebrochene Tür oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster.

 

Auch in den USA, dem Gründungsland, steht PETA ebenfalls in der Kritik. Die Behörde für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundesstaates Virginia hat Zahlen zum dortigen Tierheim der Tierrechtler veröffentlicht. Demnach werden jährlich bis zu 97 Prozent der aufgenommenen Haustiere getötet. Seit 1998 sollen bereits über 34.000 Haustiere getötet worden sein.


Sozialversicherung: Jäger wollen mitreden!

Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist weiterhin Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) und der Bayerische Jagdverband e. V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. DJV und BJV beteiligen sich mit einer eigenen Liste an der Sozialwahl 2017. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben, um die Wahlen vorzubereiten. Die Rückmeldung an die SVLFG ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl und daher enorm wichtig!

 

(Berlin, 12. Januar 2017)

Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?

Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:

  • Zunächst mangelt es an der notwendigen Transparenz bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
  • Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt.
  • Und schließlich bietet die SVLFG kaum Präventionsleistungen für den Bereich der Jagd an.

Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.

Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt

Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.

 

Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.

 

Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.

 

Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!

In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle Mitpächter genannt werden.

 

Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.


Der Weg zum Jagdschein

Die Zahl der Jäger wächst seit Jahren. Wer dazu gehören will muss eine anspruchsvolle Prüfung bestehen. Viele Informationen zum Erwerb des Jagdscheins hält eine neue DJV-Broschüre bereit.

 

(Berlin, 09. Januar 2017) In der Natur aktiv sein, Beute machen und gesundes Fleisch essen – immer mehr Menschen interessieren sich für die Jagd. Die neue DJV-Broschüre "Der Weg zum Jagdschein" liefert grundlegende Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalten der Jägerausbildung. Unterschiedliche Kursformen werden ebenso erläutert wie die benötigte Erstausstattung für Jäger.

 

Die 28-seitige Broschüre im DIN-A6-Format wird auf der Grünen Woche 2017 vorgestellt. Sie kann ab Mitte Januar 2017 kostenlos im DJV-Shop bestellt werden.

Die neue Broschüre ,,Der Weg zum Jagdschein'' ist ab Mitte Januar im Shop der DJV-Service GmbH erhältlich.