Archiv 2015 Nr. 1

Blühflächen und Schonstreifen als Verbesserung des Lebensraums Acker

Blühfläche in der Gemarkung Grünberg - Lehnheim

Malven, Ringelblumen, Scharfgaben, Sonnenblumen und noch weit mehr als 10 weitere Arten blühen in einer Zeit, in der die meisten Pflanzen bereits nur noch Samen bilden, auf manchen Ackerflächen im heimischen Raum.

 

Hobbyfotografen halten das farbenfrohe Bild gern fest und viele Bürger fragen sich, welche Bedeutung diese so ungewöhnlich genutzten Felder haben.

Das vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte „Integrierte Agrarumweltprogramm“ (HIAP) ermuntert Landwirte oder auch private Landbesitzer durch entsprechende Fördergelder dazu, verstärkt Landflächen zur Verfügung zu stellen, auf denen diese Arten zu einer Zeit ausgesät werden, in der Insekten, insbesondere Bienen, Vögel, Kleinlebewesen nur noch wenig Nahrung finden. Außerdem bieten diese „Blühflächen“ Schutz für viele Wildtiere und stellen gleichzeitig ein Nahrungsangebot bis in den Winter hinein dar.

 

Die Erhaltung der Artenvielfalt und der Landschaftsschutz sind weitere Zielsetzungen dieses Förderprogramms. Bezuschusst werden daher auch bewusst Flächen, die sich in Hanglagen in der Nähe von Gewässern befinden und als „Schonstreifen“ dazu dienen, die Erosionsgefahr zu mindern. Die Gewitter mit zum Teil Starkregen des diesjährigen Sommers haben an vielen Stellen in der Landschaft zu Verschlemmungen geführt, die sich durch die bewusste Einsaat von gefährdeten Flächen vermindern lassen.

 

Gabriele Winter als Vertreterin der Arbeitsgruppe Naturschutz vom Jagdverein Hubertus Gießen u. Umgebung e.V. besuchte daher in Grünberg - Lehnheim im Kreis Gießen den Landwirt Ottmar Rühl, der in diesem Jahr mehr als 3 ha seiner landwirtschaftlichen genutzten Fläche für dieses Förderprogramm zur Verfügung stellt, um sich über die praktische Umsetzung des Programms zu informieren.

 

Für freiwillig 5 Jahre lang als „Blühflächen“ angelegte Ackerflächen wird dem Landwirt ein Ausgleich für entgangenen Nutzen gezahlt.

Die einzelne Fläche muss mindestens 0,1 ha und darf maximal 2,0 ha groß sein, muss mit einer anerkannten ( Blüh-) Mischung angesät und 5 Jahre aufrechterhalten werden. Düngung und Pflanzenschutz sowie eine Nutzung des Aufwuchses sind nicht zulässig.

 

Werden vom Landwirt entsprechend geeignete Flächen in seinem Agrarantrag zur Teilnahme an den neuen Fördermaßnahmen gemeldet, beginnt der 5-jährige Verpflichtungszeitraum im darauf folgenden Jahr.

 

Nach den Erfahrungen in Lehnheim ist es ratsam, mit der Aussaat bereits Ende März zu beginnen, da spätere Trockenphasen leicht dazu führen können, dass das Saatgut noch nicht gewurzelt hat und Gewitterregen dann die angelegte Ackerfläche verschlemmen können.

Außerdem empfiehlt es sich, die Aussaat am besten per Hand vorzunehmen, da die unterschiedliche Korngröße den Sämaschinen Schwierigkeiten bereitet. Gut überlegen sollte sich der Landwirt auch, so die Erfahrungen in Lehnheim, wo er das Saatgut kauft, denn es gibt erhebliche Preisunterschiede. 

 

Aber rückblickend kann gesagt werden, dass das erste Jahr der Bewirtschaftung dieser „Blühflächen“ und der angelegten „Schonstreifen“ als Erfolg für Landschaft, Wildtiere und natürlich auch für das Auge das Wanderers gesehen werden kann.

 

Die Arbeitsgruppe Naturschutz des Jagdvereins Hubertus hofft daher, dass auch in anderen Gemarkungen Landbesitzer dem Beispiel in Lehnheim folgen werden und bietet deshalb auch eine Beratung zur Antragstellung an, die in der Regel bis Mitte Mai (nächstes Antragsjahr 2011) für das Wirtschaftsjahr 2012 erfolgt sein muss.

 

Interessierte wenden sich dazu an den Vorsitzenden der Naturschutzgruppe Ottfried Weber, Grünberg unter Telefonnummer 06401/4948 oder ottfried.weber@t-online.de Stichwort „Blühflächen“.


Fledermäuse: schützenswerte Hightech-Flieger

Die Arbeitsgruppe Naturschutz im Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e. V. hat auch den Fledermausschutz auf ihrer Prioritätenliste.

In Deutschland kommen etwa 20 verschiedene Fledermausarten vor. Sie stehen alle auf der Roten Liste und der Bestand gilt als gefährdet, einige Arten auch als stark gefährdet.

 

Vermutlich liegt der Rückgang in erster Linie an der Anwendung von Pestiziden in der Land- und Forstwirtschaft, einmal durch direkte Vergiftung aber auch durch eine Verminderung des Beuteangebotes. In zweiter Linie fehlt es an geeigneten Quartieren. Viele Fledermausarten verstecken sich tagsüber im Wald. Sie verkriechen sich in hohlen Baumstämmen, in alten Spechthöhlen oder in Aushöhlungen bei Astabbrüchen.

 

Doch solche „Fledermauswohnungen“ sind Mangelware, zumal viele potentielle Behausungen den letzten Stürmen zum Opfer fielen. Die Arbeitsgruppe Naturschutz bietet daher den Mitgliedern des Jagdvereins, aber auch anderen Naturschützern, Fledermauskästen zum Kauf an.

 

Hergestellt wurden die Kästen von Mitarbeitern des Holzverarbeitungsbetriebes in Wächtersbach - Leisenwald, einer Einrichtung der Gemeinnützigen Schottener Reha GmbH. Neben Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, werden dort auch preiswerte Gartenmöbel gefertigt. Die Fledermauskästen sollten an lichten Stellen, an Waldrändern, an Waldlichtungen oder in ruhigen Gärten mit südöstlicher Ausrichtung der Flugöffnung angebracht werden.

 

Optimal ist es, mehrere Kästen einer unterschiedlichen Besonnung im Tagesverlauf auszusetzen. Fledermäuse wechseln ihr Sommerquartier gern, wenn es aufgrund zu hoher Temperaturen zu einem Hitzestau kommt. In einer Höhe zwischen 4 und 6 Meter sollten die Kästen aufgehängt werden und im Umkreis von 1 – 2 Meter dürfen keine Äste und Blätter den An- und Wegflug der Fledermäuse behindern.

 

Fledermauskasten-Bau

Das Bild zeigt Mitarbeiter der Behinderten-Werkstatt bei der Übergabe der Fledermauskästen in Grünberg -Reinhardshain, zusammen mit Hedi Jung, (rechts), 1. Schriftführerin des Jagdvereins Hubertus Gießen und Ottfried Weber, (links) Sprecher der Arbeitsgruppe Naturschutz.


Lerchenfenster, Blühflächen & Nutzung von Ackerrandstreifen

Für das laufende Jahr steht im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der Gruppe, Jägerschaft und Jagdgenossen, über das vom Bauernverband und NABU gemeinsam initiierte Projekt „Lerchenfenster“zu informieren, um möglichst viele Interessenten dafür zu gewinnen. Die Feldlerche ist der Charaktervogel unserer offenen Kulturlandschaft. In den letzten Jahren sind ihre Bestände jedoch stark zurückgegangen. Die Feldlerche findet im dichten Wintergetreide nicht genügend geeignete Brutplätze.

Lerchenfenster Beltershain

Als Ausweg wurden von Landwirten und Naturschützern in Großbritannien sogenannte Feldlerchenfenster entwickelt. Es handelt sich hierbei um kleine künstliche Störstellen inmitten des Ackers.

Zwei dieser Fenster pro Hektar sind ausreichend, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchenfenster wirken sich positiv auf viele andere Feldtiere wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus. Der Ernteausfall ist mit weniger als 5 Euro pro Hektar niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Für die freiwillige Teilnahme erhalten Landwirte auf Wunsch eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand „Vogelfreundlicher Acker“. (Quelle Flyer „Lerchenfenster für Hessen“. Ein Gemeinschaftsprojekt von DBV und NABU“)

 

Zusätzlich zu den „Lerchenfenstern“, auch „Offenlandfenster“ genannt, möchte die Arbeitsgruppe darauf hinwirken, dass Ackerrandstreifen verstärkt dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden. Gerade Monokulturen sollten mit Brache- und /oder Ackerstreifen umsäumt werden, die mit einer vielseitigen Mischung aus Futterpflanzen und Kräutern bestückt sein können.

Blühfläche Grünberg

Weiterhin ist angedacht, dass sich die Arbeitsgruppe Naturschutz für das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) einsetzt. Hierdurch soll die Förderung von „Blühflächen“ entscheidend verbessert werden.

 

Für freiwillig 5 Jahre lang als Blühflächen angelegte Ackerflächen wird dem Landwirt zusätzlich zur Betriebsprämie jetzt als Ausgleich für entgangenen Nutzen eine Prämie von jährlich 600 Euro je ha gezahlt.

Die einzelne Fläche muss mindestens 0,1 ha und darf maximal 2,0 ha groß sein, muss mit einer anerkannten( Blüh-) Mischung angesät und 5 Jahre aufrechterhalten werden. Düngung und Pflanzenschutz sowie eine Nutzung des Aufwuchses sind nicht zulässig. Darüber hinaus werden auf Antrag auch der Anbau von Winterzwischenfrüchten bzw. Untersaaten sowie die Anlage von Schonstreifen gefördert.

 

Werden vom Landwirt entsprechend geeignete Flächen in seinem Agrarantrag zur Teilnahme an den neuen Fördermaßnahmen gemeldet, beginnt der 5-jährige Verpflichtungszeitraum im darauf folgenden Jahr.

 

Waldschneise im Revier Grünberg 2

Nahrungsquelle für Wild und Insekten: Die Staudenlupine

 

Die mehrjährige Dauerlupine eignet sich hervorragend als Einsaat in Waldschneisen. Das Wild äst nur die Blüten, Blätter und Stängel werden wegen des hohen Alkaloidgehaltes verschmäht.