Archiv LJV-News 2019


Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Belegschaft der LJV-Geschäftsstelle dankt Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2019 und wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück, Erfolg sowie viel Freude an unserem Waidwerk in Hessen, allseits guten Anblick und ein kräftiges Waidmannsheil.

Die LJV-Geschäftsstelle bleibt vom 24.12.2019 bis zum 03.01.2020 geschlossen.

Ab Montag, 6. Januar 2020, sind wir gerne wieder für Sie da.

 

Weiterhin möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten informieren:

 

Wildgänse im Werratal - ein Zwischenstand

Nachdem im Jahr 2002 die erste Graugans im Naturschutzgebiet Freudenthal und bereits im Jahr 2003 die erste Nilgans im Werra-Meißner am Meinhardsee in Grebendorf gebrütet hatten, sind die Zahlen der brütenden Tiere aber vor allem der überwinternden Grau- und Nilgänse im Werratal stark angestiegen. In den Wintermonaten können es bis zu 1.100 Grau- und Nilgänse sein. Schon vor rund zehn Jahren gab es erste Berichte über Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Weiterlesen 

 

Umstrittene Waffengesetzänderung jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen

Bundesrat hat Reform zugestimmt. Verbände und Sicherheitsbehörden kritisieren Bürokratie. Für Jäger gibt es unter anderem neue Regeln für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik. Weiterlesen 

 

ASP: Leitfaden für Jäger

Der DJV veröffentlicht eine Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest. Typische Krankheitsbilder sind mit Fotos dargestellt. Weitere Themen: Symptome, Verbreitung und Prävention der Tierseuche. Weiterlesen und Leitfaden downloaden

 

Weichen für besseres Wolfsmanagement gestellt

Der Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DJV kritisiert: Ein bundesweites aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu. Weiterlesen

 

Terminkalender 2020 veröffentlicht

Die Termine für das kommende Jahr sind bereits in der LJV Terminübersicht veröffentlicht. Besuchen Sie uns vom 20.-22.03.2020 auf der Messe "Jagen - Fischen - Offroad" in Alsfeld und merken Sie sich schon Landesjägertag am 9. Mai 2020 in Gladenbach vor.

Alle Termine finden Sie in der LJV-Terminübersicht 2020.

 

Weitere interessante Themen z. B. über den Nachweis von Luchsnachwuchs in hessen oder der Sichtung eines Goldschakals in Idstein finden Sie auf unserer Homepage www.ljv-hessen.de

 

Folgen Sie uns auch auf Facebook, Instagram und Twitter.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Alexander Michel, Geschäftsführer

Markus Stifter, Pressesprecher


Etappensieg gegen die Schalenwildrichtlinie in Hessen

31. Oktober 2019

 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: Forstamt Jossgrund darf vorübergehend die Rotwildjagd nicht ausüben

 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main geht im Verwaltungsstreitverfahren der Rotwildhegegemeinschaft Spessart gegen das Land Hessen, das vom Landesjagdverband Hessen unterstützt wird, unter dem Aktenzeichen 10 L 3084/19 F davon aus, dass der Vollzug der streitgegenständlichen Abschussverfügung (Abschussplan) vorübergehend untersagt ist. Damit ist das hessische Forstamt Jossgrund nicht mehr berechtigt, weiter auf Rotwild zu jagen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die in jedem einzelnen Fall mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- Euro geahndet werden kann.

 

Nach der neuen Schalenwildrichtlinie, die im Februar 2019 nach der Veröffentlichung im hessischen Staatsanzeiger Gültigkeit erlangt haben soll, wies der neue Abschlussplan ein Soll von 542 Stück Rotwild aus. „Das Klageverfahren richtete sich jedoch nicht nur auf eine Absenkung der Anzahl der zu erlegenden Stücke Rotwild, sondern speziell gegen die aufgehobene Differenzierung nach Alters- und Güteklassen. Im Mittelpunkt steht die Einteilung des Rotwildes in nur eine Jugendklasse sowie die wildbiologisch unsinnige Austauschmöglichkeit zwischen Altersklassen und Geschlechtern. Außerdem sind die Abschaffung der Güteklassen beim männlichen Rotwild sowie die Bevormundung der Jagdbehörden die wesentlichen Punkte im Verwaltungsstreitverfahren der Rotwildhegegemeinschaft Spessart gegen das Land Hessen“, so der Klagevertreter Stephan Hertel aus Remscheid. In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Hertel darauf hin, dass unter Bezugnahme des Hessischen Jagdgesetzes weder der Grundsatz „Zahl vor Wahl“ noch der in Deutschland zunehmend von der Forstwirtschaft geforderte weitere Grundsatz „Wald vor Wild“ im Land Hessen gesetzlich normiert sei.

 

Der Landesjagdverband Hessen, der Verfahren sowohl finanziell als auch fachlich unterstützt, sieht diesen Etappensieg als wichtigen Zwischenschritt. Insgesamt 19 Verfahren sind derzeit gegen die Abschussfestsetzungen und die Schalenwildrichtlinie vor den Verwaltungsgerichten Kassel, Wiesbaden, Frankfurt und Gießen sowie dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 Markus Stifter, Pressesprecher


Wald mit Wild ist möglich

21. Oktober 2019

 

Der LJV Hessen veröffentlichte Ende September 2019 eine Pressemitteilung zur häufig sehr einseitig geführten Diskussion um den Waldumbau in Zeiten des Klimawandels. Da die Forderungen nach immer höheren Abschusszahlen und einer „Wald-vor-Wild-Politik“ lauter werden, muss sich die Jägerschaft deutlich positionieren und aufgrund ihrer Praxiserfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse alternative Lösungen aufzeigen. Der LJV hat deshalb ein 4-Punkte-Papier unter der Überschrift „Wald mit Wild ist möglich“ vorgelegt. Die Mitteilung wurde nach dem „12. Hessischen Tag des Rotwildes“ veröffentlicht. Die daraus entwickelten Forderungen gelten grundsätzlich für alle unsere wiederkäuenden Schalenwildarten in entsprechender Anwendung. 

Die Pressemeldung wurde von der „Rhein-Main-Presse“, im Wiesbadener Kurier sogar als Titelstory aufgegriffen.

 

"Rotwild im Spannungsfeld des Waldumbaus - Wald mit Wild ist möglich"

Das Rotwild als größte heimische Säugetierart gerät durch die im Februar veröffentlichte Schalenwildrichtlinie in einigen Rotwildgebieten Hessens in starke Bedrängnis. Die Forderungen nach immer höheren Abschusszahlen gefährden in einigen Rotwildgebieten wie z. B. im Krofdorfer Forst und im Rotwildgebiet Wattenberg-Weidelsburg die Gesundheit und Fitness der Tiere, denn dort ist die genetische Basis bereits stark eingeschränkt. Dies zeigten die im Frühjahr veröffentlichten Ergebnisse der hessenweiten Rotwildgenetik-Studie, die von Prof. Dr. Dr. Gerald Reiner (JLU) erstellt wurde.

 

Um den geplante Waldumbau erfolgreich umsetzen zu können, sind intelligente Konzepte nötig, die an regionale Erfordernisse anzupassen sind. Der Landesjagdverband hat dafür einen 4-Punkte-Plan vorgelegt und fordert Umweltministerin Priska Hinz zu einem lösungsorientieren Dialog auf.

„Eine pauschale Erhöhung der Abschusszahlen und eine großflächige Bejagung nach dem Gießkannenprinzip kann nicht die Lösung sein, um Wildschäden durch Verbiss an Knospen und Trieben oder das Schälen der Baumrinde zu verringern. Das Wild gehört zum Wald und ist Teil der Artenvielfalt und der Biodiversität“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen. 

Die Wilddichte allein spiele nicht die Rolle, erklärte kürzlich der renommierte Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Sven Herzog von der Technischen Universität Dresden bei einem Vortrag auf dem „Hessischen Tag des Rotwildes“. Bei festgestellten Verbiss- oder Schälschäden müsse die Frage gestellt werden, ob wir tatsächlich zu viel Wild haben oder ob andere Gründe eine Rolle spielen. Intelligente Konzepte müssten neben dem Waldbau und den forstlichen Zielen auch ein Überwinterungsmanagement, das Ruhebedürfnis sowie die Lenkbarkeit des Wildes als auch den Tierschutz mit einbeziehen.

„Zu einem nachhaltigen Rotwildmanagement gehört eine ganzheitliche Betrachtung, da Wildschäden im Wald auch auf andere Ursachen zurückgeführt werden können und ein erhöhter Jagddruck sich sogar negativ auf die Schäden im Wald auswirken kann“, so Ellenberger weiter. 

Die Hegegemeinschaften sind kompetente Ansprechpartner und einige haben in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband bereits Lebensraumkonzepte vorgelegt, die weitere Einflussfaktoren wie z. B. den Freizeitdruck durch Spaziergänger, Jogger und Mountainbiker berücksichtigen.

 

Auf der Basis dieser Lebensraumkonzepte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog hat der Landesjagdverband einen 4-Punkte-Plan erarbeitet:

Wald mit Wild ist möglich

  1. Die Bejagung des Rotwildes soll schwerpunktmäßig dort erfolgen, wo Schäden festgestellt wurden, an Neuanpflanzungsflächen oder dort, wo die natürliche Verjüngung des Waldes vorangetrieben werden soll. Die verantwortlichen Hegegemeinschaften und Revierpächter werden in die geplanten waldbaulichen Maßnahmen einbezogen und erarbeiten mit den Forstämtern vor Ort einen Plan zur Schwerpunktbejagung auch revierübergreifend.
  2. Im Gegenzug werden in weniger gefährdeten Waldbereichen Wildruhezonen mit Grünlandflächen zur Äsung eingerichtet und im Rahmen von Neuanpflanzungen spezielle Verbissgehölze wie Weiden, Aspen, Pappeln oder Eberesche angelegt, die auch für viele anderen Arten vom Schmetterling bis zum Eisvogel neue Lebensräume bieten.
  3. Mittelfristig müssen die festgelegten Rotwildgebiete in Hessen aufgelöst werden. Stattdessen müssen Bewegungsräume mit Leitstrukturen, Ruhezonen und Querungshilfen über Autobahnen und Bundesstraßen geschaffen werden, um Lebensräume wieder zu vernetzen und somit einen genetischen Austausch und ein gesundes und vitales Leben der Wildtiere zu ermöglichen.
  4. Auf Basis der erstellten Lebensraumkonzepte und der Erfahrungen der Hegegemeinschaften und der Jägerschaft vor Ort werden andere Einflussfaktoren, wie z. B. der Freizeitdruck analysiert und in waldbauliche Planungsmaßnahmen mit einbezogen. So können attraktiv gestaltete und gut ausgebaute und beschilderte Wanderwege zu einer Reduzierung von Stressfaktoren auf das Wild führen und damit Wildschäden weiter verringern.

Hessisches Jagdgesetz bis 2021 verlängert

10. Oktober 2019

 

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17, S. 230 aus 2019 wurde nun veröffentlicht, dass das Hessische Jagdgesetz noch bis zum Jahr 2021 Bestand haben wird.

Der LJV hatte stets eingefordert, dass das Hessische Jagdgesetz sich bewährt habe und für fünf Jahre bis zum Jahr 2024 verlängert wird. Die Koalitionäre haben ihr Versprechen erst zu 2/5 eingehalten, die restlichen 3/5 müssen sie zu gegebener Zeit noch einlösen.

Siehe auch Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen (ab Seite 106, Zeilennr. 4427).

 

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17/2019

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Markus Stifter, Pressesprecher


Jagdverbände begrüßen großen Erfolg vor dem Bundessozialgericht

5. September 2019

 

Berufsgenossenschaft muss viele Revierinhaber künftig von doppelten Grundbeiträgen freistellen

Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 20. August (Az. B 2 U 35/17 R) festgestellt, dass Revierinhaber, die mehrere aneinandergrenzende Reviere einheitlich bewirtschaften nicht mehrfach als „Unternehmer“ zu Beiträgen herangezogen werden dürfen. In dem Verfahren ging es um das Lehrrevier des Bayerischen Jagdverbandes, das aus zwei Jagdbezirken besteht. Das höchste deutsche Sozialgericht hat sich klar positioniert und die Auffassung des Landessozialgerichts München zurückgewiesen: Reviere, die zwar aus jagdrechtlichen Gründen aus mehreren Jagdbezirken bestehen, aber einheitlich und als ein Revier bewirtschaftet werden, müssen auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als lediglich ein Unternehmen behandelt werden, mit der Folge dass auch nur einmal der Grundbeitrag zu entrichten ist.

 

Der Bayerische Jagdverband (BJV), der das Verfahren als Musterverfahren geführt hat und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die klaren Aussagen des Gerichts. Revierinhaber, deren Revier aus mehreren Jagdbezirken besteht, würden davon künftig profitieren, indem sie nicht mehr mehrfach zu den Grundbeiträgen herangezogen werden könnten, sagte Rechtsanwalt Alfred Jobst, der das Verfahren für den BJV führte. Allerdings gibt es meist - so auch im aktuellen Fall - bestandskräftige Zuständigkeitsbescheide der SVLFG, an die auch die Gerichte gebunden sind. Betroffene müssten daher bei der SVLFG zunächst einen Überprüfungsantrag stellen und auf die Situation hinweisen.

 

Die Jagdverbände setzen sich gemeinsam für die Belange der Jäger gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ein und fordern unter anderem ein Ende der Pflichtmitgliedschaft, die in dem laufenden Verfahren jedoch nicht Gegenstand war.

 

Herzliche Grüße 

Markus Stifter, Pressesprecher


Änderungserlass zur Schalenwildrichtlinie

26. Juli 2019

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Staatsanzeiger Nr. 29/2019 einen Erlass zur "Änderung der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen" veröffentlicht.

 

Mit dem vorliegenden Erlass werden zunächst den Unteren Jagdbehörden Gestaltungsspielräume bei der Abschussplanfestsetzung eingeräumt. Eine Abweichung von der Schalenwildrichtlinie ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie "zur Reduzierung von Wildschäden auf ein tragbares Maß in gleicher Weise geeignet ist". 

Wir freuen uns, dass wir mit unserem gemeinsamen Protest eine erste Überarbeitung der Schalenwildrichtlinie erreichen konnten, auch wenn diese Änderungen nicht weitreichend genug sind. Hintergrund der nun umgesetzten Änderungen dürfte es auch sein, den laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren die Basis entziehen zu wollen.

 

Soweit Sie abweichende Vorschläge gemacht haben, die nicht berücksichtigt wurden, schreiben Sie bitte Ihre Landrätin oder Landrat bzw. Ihre Untere Jagdbehörde an und fordern Sie die Änderung der Abschussfestsetzung. Bitte informieren Sie auch die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes über Ihren Schriftverkehr.

 

Dennoch wurde der nun vorliegende Änderungserlass weder im Landesjagdbeirat abgestimmt noch wurde der Landesjagdverband über die geplanten Änderungen in Kenntnis gesetzt. Zum wiederholten Male wurde die Zusage und die Vereinbarung im Koaltionsvertrag gebrochen, die Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Jägerschaft zu verbessern.

 

Der LJV hat nach Bekanntwerden der Veröffentlichung im Staatsanzeiger bei HMUKLV nachgefragt, ob nach den vorliegenden Änderungen die Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften wieder zur bestimmenden Einrichtung bei der Abschussplanfestsetzung werden und welche Erleichterungen sich aus dem Erlass sowohl für Hegegemeinschaften als auch für Jagdausübungsberechtigte ergeben.

Folgende Antworten haben wir erhalten:

 

Warum erfolgte die Änderung des Erlasses ohne Verbändeanhörung bzw. ohne Beratung im Landesjagdbeirat?

Die Änderungen sind ausschließlich formeller Art. Eine Verbändeanhörung bzw. Beratung im Landesjagdbeirat war damit nicht notwendig.

Folgende Einfügung wurde vorgenommen: „Will eine untere Jagdbehörde bei der Festsetzung des Abschussplans nach Nr. 2.1.2, 2.2.2, 2.3.2 und 3.2 von den Rahmenvorgaben dieser Richtlinie abweichen, unterrichtet sie die obere Jagdbehörde rechtzeitig und legt die maßgeblichen Gründe dar. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn sie zur Reduzierung von Wildschäden auf ein tragbares Maß in gleicher Weise geeignet ist. Die obere Jagdbehörde unterrichtet die oberste Jagdbehörde. Die zuständige Jagdbehörde überwacht die Einhaltung der Vorgaben bei der Abschussplanung und berücksichtigt diese bei der Abschussplanfestsetzung.“

 

Werden die Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften somit wieder zur bestimmenden Einrichtung bei der Abschussplanfestsetzung oder bleibt es bei dem Procedere der Festsetzung gebunden an die "Schalenwildrichtlinie"?

Die Abschussplanung richtet sich in Hessen nach den Vorgaben der §§ 26 und 26a des Hessischen Jagdgesetzes. Das HJagdG sieht vor, dass die Abschussplanfestsetzung der zuständigen Jagdbehörde obliegt. Dahingehend haben sich keine Änderungen bezüglich der Praxis der Vergangenheit ergeben.

 

Welche Erleichterung ergibt sich aus den nun veröffentlichten Änderungen für die Hegegemeinschaften und Jagdausübungsberechtigten?

Da sich der Änderungserlass vor allem an die nachgeordneten Behörden richtet, hat er keine Auswirkungen auf die Hegegemeinschaften und Jagdausübungsberechtigten.

 

Einen Auszug aus dem Staatsanzeiger Nr. 29/2019 stellen wir Ihnen zum Download bereit: Download: Auszug Staatanzeiger Nr. 29/2019

 

Herzliche Grüße

Markus Stifter, Pressesprecher

 


Erfahrungsaustausch zur Schalenwildrichtlinie

28. Juni 2019

 

auf Einladung des LJV Hessen zu einem Erfahrungsaustausch zur Schalenwildrichtlinie trafen sich Vertreter der Niederwildhegegemeinschaften am 26.06.2019 in Ockstadt und Vertreter der Rotwildhegegemeinschaften am 27.06.2019  in Lich.

 

Eine Niederwildhegegemeinschaft und mehrere Rotwildhegegemeinschaften haben bereits Widersprüche und Klagen gegen die Festsetzung der Abschusspläne erhoben. Zur Klageerhebung wurde von den Hegegemeinschaften und einzelnen Jagdausübungsberechtigten die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hertel & Partner aus Remscheid beauftragt. Sollten weitere Jagdausübungsberechtigte einen möglichen Widerspruch oder auch die Option einer Klage prüfen, können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Stephan Hertel wenden:

 

Dr. Hertel & Partner Rechtsanwälte

Ansprechpartner: RA Stephan Hertel

Luisenstraße 7

42853 Remscheid

Telefon: 02191/49705-0

Fax: 02191/49705-16

E-Mail: kanzlei@hp-rae.de

 

Der LJV hat angeboten, die aktuell laufenden Verfahren weiter zu unterstützen, die Sachstände zu dokumentieren und diese Erkenntnisse gebündelt an die Hegegemeinschaften zu kommunizieren. Weiterhin ist eine öffentlichkeitswirksame Kampagne in Planung. Wichtige Basis für ein gemeinsames Handeln ist jedoch ein reibungsloser Informationsfluss.

 

Daher bittet der LJV alle Hegegemeinschaften und auch einzelne Jagdausübungsberechtige den LJV zur Verfahrensweise bei der Abschussplanfestsetzung, über mögliche Widerspruchsverfahren einzelner Jagdpächter und ggf. auch über getroffene Vereinbarungen, seien sie positiv oder negativ, zu informieren.

 

Sollten Ihnen weitere Informationen vorliegen, bitten wir um Weiterleitung an info@ljv-hessen.de

 

Herzliche Grüße

Markus Stifter, Pressesprecher


Wie man sich gegen Hass und Hetze im Netz zur Wehr setz

27. Juni 2019

 

Beleidigungen und Hasskommentare im Netz begegnen vielen von uns bei der täglichen Arbeit auf der Vereinshomepage, auf Facebook, Twitter oder anderen Social-Media-Kanälen. Die Redaktion von Spiegel Online hat am Montag in der Rubrik "Netzwelt" einen interessanten Artikel zum Thema: Hate Speech: Wie man sich gegen Hass und Hetze wehrt veröffentlicht.

 

Bereits an unserem Treffen am 24. März in Alsfeld haben wir kurz über dieses Thema gesprochen. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen zu Hasskommentaren, Beleidigungen oder gar Bedrohungen gerne an den LJV wenden.

 

Haben Sie nach unserem Seminar "Mobile Reporting" schon ein erstes Video gedreht oder veröffentlicht? Falls ja, würde ich mich freuen, wenn Sie mir einen Link zusenden. Sie erreichen mich direkt unter: markus.stifter@ljv-hessen.de

Im Herbst planen wir ein weiteres Treffen der Obleute für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Außerdem möchten wir wie in Alsfeld angeboten, in individuellen Kleingruppen das Thema "Mobile Reporting" bzw. "Videoschnitt am PC" vertiefen. Bitte schreiben Sie mir bei Interesse eine kurze E-Mail, ich melde mich dann zwecks Terminabstimmung.

Wichtig: Bitte teilen Sie mir auch mit, mit welcher Hardware (Smartphone, Videokamera oder Fotoapparat) und mit welcher Schnittsoftware bzw. Handy-App Sie arbeiten.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil 

Markus Stifter, Pressesprecher


Bericht und Bildergalerien zum Landes- und Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen

18. Juni 2019

 

Die Jagdhornbläsergruppen aus Hessen erreichten sowohl beim Landes- als auch beim Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen am vergangenen Wochenende überragende Ergebnisse.

 

Herzlichen Dank für den unermüdlichen Einsatz an die Bläserobleute, Hornmeister/innen, musikalischen Leiter/innen und die Vorstände der Jagdvereine, die diese Tradition fördern! Sie leisten damit einen enorm wichtigen Beitrag für die Brauchtumspflege und die Öffentlichkeitsarbeit.

 

In der "BILD Frankfurt" ist heute ein Artikel über den Landes- und Bundeswettbewerb erschienen. Eine aktuelle Pressemeldung mit den Ergebnissen wurde heute über unseren hessenweiten Presseverteiler versandt. Auch unsere Berichterstattung in den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook, Twitter und Instagram fand eine hohe Resonanz.

 

Einen ersten Kurzbericht, Bildergalerien sowie die Wertungslisten können von der LJV-Homepage heruntergeladen werden:

https://ljv-hessen.de/ueberragende-ergebnisse-beim-landes-und-bundeswettbewerb-im-jagdhornblasen-2019-in-kranichstein/

 

Die Bilder in hoher Auflösung finden Sie unter folgenden Links auf unserer Dropbox:

Herzliche Grüße 

Markus Stifter, Pressesprecher


Dr. Volker Böhning ist neuer DJV-Präsident

10. Juni 2019

 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

auf dem Bundesjägertag haben die Delegierten heute einstimmig den Nachfolger von DJV-Präsident Hartwig Fischer gewählt. Dr. Böhning ist gleichzeitig Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

 

(Berlin, 6. Juni 2019) Die rund 250 Delegierten haben heute Dr. Volker Böhning einstimmig zum neuen Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) gewählt. Dr. Böhning folgt auf Hartwig Fischer, der nach acht Jahren Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kandidiert hat. Dr. Böhning ist bereits seit 2011 DJV-Vizepräsident. Von 2000 bis 2002 war er Vizepräsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, seit 2002 ist er dort Präsident. Dr. Böhning hat an der Humbold-Universität Berlin Tierproduktion und Veterinärmedizin studiert und anschließend an der Universität Rostock promoviert. Dr. Böhning war lange Zeit Landrat des Landkreises Uecker-Randow. "Ich bin vom Vertrauen, das mir entgegen gebracht wird, überwältigt und nehme die Wahl natürlich sehr gerne an", sagt Dr. Volker Böhning im Anschluss an seine Wahl.

 

In Mecklenburg-Vorpommern leben anteilig die meisten Waidfrauen und -männer: Ein Jäger pro 126 Einwohner. Der Deutsche Jagdverband ist der Dachverband von 15 Landesjagdverbänden und vertritt insgesamt über 249.000 Jäger. Der Organisationsgrad der Jäger in Deutschland liegt bei 77 Prozent. Der DJV ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die "Förderung der frei lebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Natur- und Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes”. Dies bedeutet Schutz und die Erhalt einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.

 

Helmut Dammann-Tamke (Landesjägerschaft Niedersachsen), Wolfgang Heins (Landesjagdverband Schleswig-Holstein), Ralph Müller-Schallenberg (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen) wurden einstimmig als DJV-Vizepräsidenten gewählt. Dr. Dirk Wellershoff (Landesjagdverband Brandenburg) haben die Delegierten als vierten Vizepräsidenten mit großer Mehrheit gewählt. Schatzmeister bleibt Kurt-Alexander Michael (Landesjagdverband Rheinland-Pfalz) mit einstimmigem Votum.

 

Weitere Pressemitteilungen vom Bundesjägertag 2019:

 

Herzliche Grüße

 

Markus Stifter, Pressesprecher


Wolf in Licherode LKR Hersfeld-Rotenburg bestätigt

15. Mai 2019

 

Nach einem Rissfund in Licherode im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde nach der erfolgten Untersuchung bestätigt, dass ein Wolf für den Riss verantwortlich war.

 

Der Landesjagdverband Hessen hat daraufhin beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgefragt, welche Maßnahmen zum Schutz der Weidetiere und ggf. auch der Bevölkerung geplant sind oder schon veranlasst wurden.

 

Folgende Antwort haben wir am 10.05.2019 erhalten:

"Weidetieren sind von Tierhalterinnen und Tierhalter nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Hinweise dazu ergeben sich z.B. aus der Broschüre „Sichere Weidezäune“, die kostenlos im Internet unter https://www.ble-medienservice.de/1132/sichere-weidezaeune heruntergeladen werden kann. Die Einhaltung der dort beschriebenen Regeln der guten fachlichen Praxis reduziert das Risiko von Wolfsübergriffen auf Weidetiere auf ein Minimum.

Für den zusätzlichen Schutz in Gebieten, in denen sich Wölfe ortsfest niedergelassen haben, stellt die Landesregierung jährlich 500.000 € zur Verfügung, dafür werden gerade Förderregularien erarbeitet, die aber zunächst noch mit den betroffenen Verbänden abgestimmt und von der EU genehmigt werden müssen. Darüber hinaus existiert die Möglichkeit einer flächenbezogenen Aufwandsförderung im Rahmen des HALM-Programmes in Hessen.

Wölfe sind sehr scheue Tiere. In der Regel jagen sie Wildtiere und stellen Nutztieren nur nach, wenn diese nicht durch fachgerechte Zäune gesichert werden. Es gibt keinen Anlass, anzunehmen, dass Menschen durch Wölfe bedroht sind. Sollte es trotzdem zur konkreten Gefährdung von Menschen durch einen Wolf kommen, kann ein solcher Wolf entsprechend den dafür bereits existierenden Regelungen zur Gefahrenabwehr zur Tötung freigegeben werden."

 

Zur weiteren Information übersenden wir Ihnen die gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnis Forum Natur und des Deutschen Jagdverbandes (DJV):

 

Umweltminister müssen konsequentes Wolfsmanagement auf den Weg bringen

Landnutzer sehen bisherige Wolfspolitik als gescheitert an

 

(Berlin, 08. Mai 2019) Nach realistischen Schätzungen leben bereits jetzt zwischen 1.000 und 1.300 Wölfe in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist anzunehmen. Die Probleme mit dem Wolf nehmen mit seiner Ausbreitung in Deutschland stetig zu. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) sowie die Verbände der Halter von Weidetieren fordern deshalb anlässlich der Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern in Hamburg den Einstieg in ein geregeltes Management für den Wolf. „Zur Akzeptanz des Wolfes bei unseren Mitgliedsbetrieben ist ein aktives Wolfsmanagement wichtig, wobei eine notwendige Entnahme dabei nur über den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erfolgen kann. Ohne ein gezieltes Eingreifen ist sowohl die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren als auch die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf in Frage gestellt“, so Max Frhr. von Elverfeldt, Vorsitzender des AFN.

 

Die Umweltministerien von Bund und Ländern sollten deshalb den vom AFN vorgelegten Handlungsleitfaden berücksichtigen. Demnach soll es in Deutschland künftig auch Wolfausschlussareale geben, in denen territoriale Rudel nicht geduldet werden. Dies sind beispielsweise Deiche, alpine Regionen oder urbane Gebiete. Das AFN fordert eine aktive Bestandsregulierung des Wolfes auf den Weg zu bringen. „Die bisherige Wolfspolitik bestand im Wesentlichen darin, Probleme mit dem Wolf zu verharmlosen, die Bestände des Wolfes kleinzureden und die Weidetierhalter mit vermeintlich sicheren Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen hinzuhalten. Diese Politik ist gescheitert und von der Realität überholt“, so Elverfeldt.

 

Das Aktionsbündnis Forum Natur vertritt mit den in ihm zusammengeschlossenen Verbänden rund 6 Millionen Menschen im ländlichen Raum und arbeitet mit den Haltern von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren zusammen. Gemeinsam setzen sich die Verbände für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raumes durch Gesellschaft und Politik ein. Sie vertreten die Interessen der dort lebenden und arbeitenden Menschen, die als Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter die Natur erhalten und die Zukunft gestalten.

Das Managementkonzept ist auf der Internetseite des Aktionsbündnisses Forum Natur herunterladbar.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße 

Markus Stifter, Pressesprecher


Auf zur „Jagen - Fischen - Offroad“ vom 22.-24. März 2019 in Alsfeld

17. März 2019

 

Vom 22.-24. März 2019 findet in der Hessenhalle die Messe "Jagen - Fischen - Offroad" statt. Das Team des Landesjagdverbandes würde sich sehr freuen, Sie am LJV-Stand willkommen heißen zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren sich über die neuesten Jagdwaffen und Zubehör, ergattern das eine oder andere Schnäppchen oder treffen Freunde und Bekannte und genießen einen entspannten Messetag in Alsfeld. Ein breitgefächertes Angebot, eine familiäre Atmosphäre, leckere Speisen und Getränke sowie kurze Wege mit kostenlosen Parkmöglichkeiten direkt an der Messehalle erwarten Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie weiter unten.


Zwei neue Vorstandsmitglieder des LJV Hessen gewählt - Bezirkstagungen im März 2019

14. März 2019

 

In der ersten Märzwoche 2019 fanden die diesjährigen Frühjahrs-Bezirkstagungen des LJV Hessen statt. Im Bezirk Wiesbaden stellte sich am 5. März 2019 Andrea Wahl, die ehemalige Vorsitzende der Jägervereinigung Diana Wiesbaden, zur Wahl und wurde mit einem einstimmigen Ergebnis in den LJV-Vorstand gewählt. Die entsprechend einem Beschluss der Herbst-Bezirkstagung zu diesem Termin geladenen zurückgetretenen ehemaligen Vorstandsmitglieder waren aus unterschiedlichen Gründen nicht erschienen.

 

Im Bezirk Darmstadt stellten sich am 6. März 2019 der Vorsitzende des KJV Gelnhausen, Maarten Fijnaut, und der Vorsitzende des Jagd-Clubs Bad Nauheim, Bernhard von Gilsa, zur Wahl. Das Wahlergebnis fiel zugunsten von Maarten Fijnaut aus.

Beide neu gewählten Vorstandsmitglieder möchten sich u. a. im Bereich der Jungjägerausbildung, Maarten Fijnaut auch speziell im Bereich Fangjagd und Artenschutz einbringen und freuen sich auf eine konstruktive Vorstandsarbeit. Auch auf der Bezirkstagung Kassel hat man am 7. März 2019 die Wahl der neuen Vorstandsmitglieder positiv aufgenommen.

 

Auf allen drei Bezirkstagungen herrschte eine harmonische Stimmung und eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Zu Beginn der Versammlungen stellte LJV-Schatzmeister Christof Wehrum u. a. den Jahresabschluss 2018 vor. Der Jahresabschluss liegt deutlich über dem Plan. Der LJV Hessen ist finanziell gut aufgestellt und durch die auf dem Landesjägertag in Lorsch 2017 getroffene Entscheidung in seinen Handlungen unabhängig. Wie auf den Herbst-Bezirkstagungen fast einstimmig beschlossen, konnte zudem eine Zuwendung aus der Jagdabgabe erzielt werden, ohne dass dadurch die Unabhängigkeit des LJV Hessen beeinträchtigt ist.

 

LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger erläuterte die jagdrechtliche Situation auf Landes- und Bundesebene. U.a. ging er auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen positiven Änderungen, wie z. B. der Wegfall der Schonzeit für den Jungwaschbären, ein, die nun zügig umgesetzt werden müssten. Das Zustandekommen der kürzlich veröffentlichten Schalenwildrichtlinie verstoße gegen den Koalitionsvertrag, in dem eine enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft festgeschrieben sei. Das Gegenteil sei nun erfolgt. Diesbezüglich habe er bereits persönlich Ministerpräsident Volker Bouffier angeschrieben und ein baldiges Gespräch mit Umweltministerin Priska Hinz. Der Landesjagdverband hat bereits auf drei Veranstaltungen in Melsungen, Lich und Stockstadt die Niederwildhegegemeinschaften über die Schalenwildrichtlinie und Reaktionsmöglichkeiten informiert. Für die Hochwildhegegemeinschaften findet eine zentrale Veranstaltung am 16. März 2019 in Alsfeld statt.

 

An die anwesenden Vereinsvorsitzenden erging der Appell: „Achten Sie darauf, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird und Schreiben Sie Ihre gewählten Landtagsabgeordneten vor Ort an und tragen Ihre Argumente vor, so wie jetzt bereits bei der Schalenwildrichtlinie von einigen Jägerinnen und Jägern praktiziert.“ In der neuen hessischen Verfassung ist zudem das Ehrenamt als Staatsziel verankert. Den ehrenamtlich tätigen Jägerinnen und Jägern in den Hegegemeinschaften ist daher mit Respekt zu begegnen und ihre Arbeit wertzuschätzen.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter, Pressesprecher


Bericht zu den Niederwild-Informationsveranstaltungen

12. März 2019

 

Auch in diesem Jahr lud der LJV im Februar 2019 zu den Frühjahrs-Informationsveranstaltungen zum Niederwildmonitoring in Melsungen, Lich und Stockstadt ein. Neben den Ergebnissen der Hasentaxation 2018 und der Vorstellung des Stockentenmonitorings sorgte die erst kürzlich veröffentliche Schalenwildrichtlinie für rege Teilnehmerzahlen und reichlich Gesprächsstoff an allen drei Veranstaltungsorten.

 

Nach der Begrüßung und einer kurzen Einführung durch die LJV-Vizepräsidenten Dr. Rudolf Leinweber (Melsungen), Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann (Lich) und Dieter Mackenrodt (Stockstadt) stellte  Dr. Stöveken vom LJV Hessen kurz die diesjährige „Flächendeckende Erfassung“ vor und bat alle Anwesende sich an diesem wichtigen und öffentlichkeitswirksamen Monitoringverfahren zu beteiligen. Im Anschluss referierte Wildbiologe Johannes Lang über die Ergebnisse der Hasentaxation im vergangenen Jahr. Fazit: Die Teilnahme an der Hasentaxation blieb seit 2016 stabil und die Datenqualität ist weiterhin gut.

 

Ein wichtiger Hinweis: Wer mit der Wärmebildkamera zählt, muss vom Zählergebnis 1/3 abziehen, damit die Ergebnisse mit der Scheinwerfertaxation vergleichbar sind.

Vorläufiges Ergebnis der Feldhasentaxation 2018

Als vorläufiges Ergebnis der Zählungen ergab sich eine Dichte pro 100 Hektar von 13,8 Hasen im Frühjahr und 16,4 Hasen im Herbst und somit ein stabiler Zuwachs von 22 %.

Im Jagdjahr 2017/2018 lagen insgesamt 3.753 Hasen auf der Strecke – der Fallwildanteil ist mit 53 % nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau.

In Hessen gibt es derzeit 3 Säulen des Niederwildmonitorings:

 

  1. Verpflichtende Zählung der Feldhasen mittels Scheinwerfertaxation und Meldung der Zähldaten an die Niederwildhegegemeinschaften (Bestandsermittlung auf Hegegemeinschaftsebene) zur Meldung an das HMUKLV (mit 200 € pro Hegegemeinschaft pro Jahr gefördert). Zur Erfassung im Revier kann der WILD-Bogen verwendet werden. Diesen Bogen bitte ausfüllen und nach der Frühjahrs- und Herbstzählung an Ihren Hegegemeinschaftsleiter senden. Wichtig: Wurde in Ihrem Revier oder Ihrer Hegegemeinschaft keine ausreichende Besatzdichte ermittelt, darf auf den Feldhasen nicht gejagt werden (§ 3 Abs. 3 Hessische Jagdverordnung).
  2. Revierbezogene Zählung in Referenzgebieten ebenfalls nach der Methode der Scheinwerfertaxation für das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD). In ausgewählten Revieren werden die Frühjahrs- und die Herbstbesätze des Feldhasen gezählt und den LJV weitergeben, der diese in die Datenbank des Wildtierinformationssystems einfließen lässt. Die Zählung in den Referenzgebieten erfolgt unabhängig von der Hegegemeinschaft.
  3. Flächendeckende Erfassung (FE), wird alle zwei Jahre durchgeführt. Teilnehmen kann und soll jedes Revier (Niederwild- sowie Hochwildreviere) bzw. jeder Revierverantwortliche. Dabei geht es um Einschätzung zu den in Ihrem Revier vorkommenden Arten. Diese müssen nicht mittels Scheinwerfer gezählt werden. Tragen Sie in den FE-Erfassungsbogen 2019 einfach die z. B. auf einer Revierfahrt oder beim Ansitz auch über einen längeren Zeitraum beobachteten und vorkommenden Wildarten ein.

Stockentenmonitoring

Die Ergebnisse der Bestandsdichten von Stockenten zeigen in einem kurzfristigen Trend eine starke Abnahme der Brutbestände und auch eine starke Abnahme der „Überwinterer“. Der Erhaltungszustand sei als „ungünstig bis schlecht“ einzuordnen. Die Jägerinnen und Jäger sollten daher das Monitoring ernst nehmen und die Jagdzeit als Anreiz für Hegemaßnahmen sehen.

 

 

Im Jagdjahr 2017/2018 wurden 3.455 Erpel und 2.708 Enten erlegt, dies entspricht einem Geschlechterverhältnis von 56:44. Ohne Altersgliederung bleibt der Anteil der adulten Enten weiter unklar. Es werden weiterhin Entenschwingen benötigt. Denn anhand des Mauserverlaufs kann das Alter einer Ente (diesjährig oder älter) bestimmt werden. Die Altersstruktur der Strecke gibt wichtige Hinweise auf den jährlichen Zuwachs. Ziel der Untersuchung der Entenschwingen sei die Entwicklung einer Anleitung, mit der hessische Jägerinnen und Jäger die Alterszusammensetzung der Entenstrecke selbst ermitteln können. Im Jahr 2018 seien nur 280 Schwingen eingegangen, benötigt werden aber 1.000 Schwingenpaare, um eine sichere Methodik der Altersbestimmung entwickeln zu können. Problem: Mit der geringen Anzahl an Schwingen kann weder eine Methode entwickelt, noch die Nachhaltigkeit der Strecke bestimmt werden.

Rebhuhnmonitoring

Die Methode des Rebhuhnmonitorings wurde ebenfalls von Lang erläutert. Die Einschätzung nach Vehören im Frühjahr und die Zählung von Ketten im Spätsommer bilden eine wichtige Datenbasis. Die Bejagungsschwelle liegt bei 3 Revierpaaren auf 100 Hektar bejagbarer Offenlandfläche im Frühjahr und einem Zuwachs von 250 % zum 1. September. Als Bejagungsempfehlung nennt er weniger als 15 % des Herbstbesatzes. Bejagt werden sollten nur Ketten, keine einzelnen Hühner oder Paare).

 

Beispiel:

Revier mit 500 Hektar Offenlandfläche

> 3 Paare/100 ha => 15 Revierpaare

+ 250 % Zuwachs => 105 Hühner (ca. 15 Ketten)

= Bejagung: 15 % = < als 15 Hühner

Im Ausblick auf das Monitoringjahr 2019 wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

 

Beginn der Erfassung im Frühjahr 2019, die Daten aus zwei Zähljahren als Basis für die Entscheidung über eine Bejagung/Schonung ab Herbst 2020. Im Falle einer Jagdzeit: keine Daten = keine Jagd, die Datenweitergabe HG über UJB an OJB per Online-Eingabemöglichkeit. Die Auswertung/Evaluation erfolgt über den Arbeitskreis Wildbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Flächendeckende Erfassung (FE 2019)

Ein weiteres wichtiges Thema war die im Frühjahr anstehende „Flächendeckende Erfassung“ – kurz auch „FE“ genannt, deren Zahlen in das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands einfließen. Dr. Nadine Stöveken verteilte bereits auf der Veranstaltung die FE-Erfassungsbögen. Diese können auch einfach von der LJV-Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden. Teilnehmen kann jedes Revier bzw. jeder Jagdverantwortliche – unabhängig von den Hegegemeinschaften. Zur FE ist keine Zählung mit Scheinwerfern erforderlich!

 

Tragen Sie einfach die von Ihnen im Revier beobachteten Wildarten in den Erfassungsbogen ein und übermitteln diesen direkt per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an den LJV. Wir Jäger sind vor Ort in den Revieren und kennen die dort vorkommenden Wildarten. Dieses Wissen der Jägerschaft sollten wir auch nutzen! Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden beim DJV in die WILD-Datenbank eingepflegt und dort anonym ohne Namens- oder Revierbezug statistisch aufbereitet. Mit diesem Wissen können wir gegenüber der Bevölkerung und der Politik informieren – aber auch argumentieren. Lassen wir uns dieses wichtige Instrument nicht von anderen Verbänden aus der Hand nehmen! Unser Ziel ist es, mindestens 1.000 Fragebögen aus Hessen zu erhalten, um möglichst repräsentative Zahlen ermitteln zu können. Deshalb: Bitte machen Sie mit! Tragen Sie einfach die beobachteten (vom Ansitz aus oder auch während einer Revierfahrt gesehenen) Wildarten in den Bogen ein. Ein Aufwand von wenigen Minuten, der aber eine große Wirkung für die Jagd in ganz Hessen hat.

Anfang März laufen bereits die ersten Hasentaxationen. Bitte denken Sie auch daran, gesehenes Raubwild in die Meldebögen einzutragen.

Haben Sie Fragen zum Niederwildmonitoring in Hessen oder möchten Sie Ihr Revier als Referenzrevier für die Feldhasentaxation zur Verfügung stellen, melden Sie sich einfach telefonisch unter 06032/9361-0 oder per E-Mail an: info@ljv-hessen.de in der LJV-Geschäftsstelle.

 

Bitte leiten Sie diese E-Mail auch an Ihre Mitglieder weiter, damit die Beteiligung am Niederwildmonitoring so hoch wie möglich ist.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil 

Markus Stifter, Pressesprecher


„Jagen - Fischen - Offroad“ vom 22.-24. März 2019 in Alsfeld

27. Februar 2019

 

Mit vielen Neuheiten für Jäger, Fischer und Natur-Freunde wartet die 18. überregionale Fachausstellung „Jagen - Fischen - Offroad“ in Alsfeld im Vogelsbergkreis auf. Vom 22. bis 24. März 2019 (Freitag bis Sonntag) präsentieren in der Hessenhalle Büchsenmacher die neuesten Jagdwaffen. Auch manches Schnäppchen rund um die Jagd und Fischerei wird zu ergattern sein. Zahlreiche Händler bekannter Offroad-Marken stellen ihre neuesten Fahrzeuge einschließlich Quads vor.

 

Die Besucher können eine „Mauser M18“ gewinnen (nur für Erwerbsberechtigte) sowie eine Jagdscheinausbildung im Wert von 2.000 € (ohne Prüfungsgebühren – Gewinn ist auch übertragbar) und hochwertige Jagd- und Fischerei-Ausrüstung. Der Rechtsweg bei allen Verlosungen ist ausgeschlossen.

 

Ein kostenloses Laser-Schießkino in Halle 3, Vorträge in Halle 2 zu den Themen: Neueste Drohnentechnik im Jagdbetrieb, Erfahrungen mit Wärmebildkameras und Jagdreisen in Schottland runden das Rahmenprogramm ab. Eine Pfostenschau mit zahlreichen Jagdhunderassen, Auftritte von Jagdhornbläsern und die Vorführung von Greifvögeln erwarten die Besucher. Das Rahmenprogramm bietet auf der Schaubühne in Halle 2 täglich abwechslungsreiche Unterhaltung und nützliche Informationen.

Der Landesjagdverband Hessen und der Verband Hessischer Fischer informieren über die vielfältigen Bereiche des Arten- und Naturschutzes sowie der Jagd und Fischerei in Hessen. Experten stehen den Besuchern, die sich  für die Jäger- oder Fischereiprüfung interessieren,  gerne zur Verfügung und vermitteln auch Ansprechpartner.

 

Reiter und Gespannfahrer veranstalten am Samstag, 23. März 2019 und Sonntag, 24. März 2019 in Halle 4 (Pferdezentrum) eine faszinierende Pferdeschau für Groß und Klein. Jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr. Unter anderem wird es Programmpunkte wie Springstudien, Kaltblüter, Ausschnitte aus dem Westernreiten, Voltigieren, Shetland-Ponys, Römischer Kampfwagen, Dressur, Islandpferde und Geschicklichkeitsfahren geben. Darüber hinaus wird in Halle 4 der Orden der deutschen Falkoniere am Samstag und Sonntag von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr „Falken im freien Flug“ präsentieren. Diese Programme sind im Eintritt enthalten.

 

Das große Schaufenster für Jäger, Fischer und Geländefahrer 

Die über 200 Aussteller zeigen auf der 18. „Jagen - Fischen - Offroad“ die gesamte Ausrüstungspalette für Jagd und Fischerei. Dazu zählt auch Jagdzubehör aller Art, Bekleidung, Trachten und Accessoires, Jagd- und Angelreisen, die neueste Entwicklung im Bereich der Wildbret- und Fischverwertung und -hygiene. Wildkühlschränke, Waffentresore, Jagdmalerei, Edelbrände und Weine. Der größte deutschsprachige Verlag für Jagd und Natur, Neumann-Neudamm, bietet Neuerscheinungen, Bestseller und Schnäppchen an.

Ein beliebter Treff ist auch das Vogelsberger Wirtshaus in der Halle 1. Hier können die Besucher in gemütlicher Atmosphäre verweilen und sich während der Messe kulinarisch verwöhnen lassen. Nicht nur das Vogelsberger Wirtshaus sorgt für das leibliche Wohl der Besucher, sondern auch in allen anderen Hallen gibt es eine Gastronomie.

Die Informations- und Verkaufsausstellung öffnet jeweils von 9.30 Uhr bis 18 Uhr.

Der Eintritt kostet 10 Euro (Karten nur an der Tageskasse), Kinder unter 14 Jahren sowie das Parken sind frei. Hunde dürfen nur mit gültigem Impfausweis auf das Ausstellungsgelände.

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.jagdmesse-alsfeld.de

 

Herzliche Grüße 

Markus Stifter, Pressesprecher


An die Vorsitzenden der Hochwild-Hegegemeinschaften

18. Februar 2019

 

Liebe Vorsitzende der Hochwild-Hegegemeinschaften,

 

der LJV plant im März (avisiert ist Samstag, der 16.03.2019 um 10.00 Uhr) ein Treffen der Hochwild-Hegegemeinschaften und hat dazu bereits bei der Obersten Jagdbehörde (HMUKLV) sowie bei Prof. Dr. Gerald Reiner angefragt, der über die Ergebnisse der hessenweiten Rotwildgenetikuntersuchungen berichten wird. Im Anschluss ist eine Diskussion mit den Vertretern der Obersten Jagdbehörde geplant, die für die Schalenwildrichtlinie verantwortlich zeichnen.

 

Bitte merken Sie sich den Termin am 16.03.2019 um 10.00 Uhr vor. Sobald der Termin bestätigt ist, erhalten Sie eine gesondere Einladung per E-Mail mit Mitteilung der Örtlichkeit.

 

Vorab möchten wir Sie mit einem Kommentar von LJV-Geschäftsführer Alexander Michel zu der kürzlich veröffentlichten Schalenwildrichtlinie informieren:

 

In einer Arbeitssitzung des Landesjagdbeirates am 15.11.2018 wurde ein erster Entwurf der neuen „Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen“ durch das HMUKLV vorgestellt. Im Rahmen der dann gesetzten kurzen Stellungnahmefrist bis zum 26.11.2018 wurde der LJV-Hochwildausschuss informiert und um Rückmeldung gebeten. Die Rückläufer wurden dann in der abgedruckten Stellungnahme des LJV an das HMUKLV übermittelt.

 

Wie bereits in dieser ersten Stellungnahme festgehalten, konnte sich der Landesjagdverband Hessen in mehreren Punkten nicht mit dem Entwurf einverstanden erklären. In der dann folgenden weiteren Sitzung des Landesjagdbeirates am 20.12.2018 wurde dies auch durch die anwesenden Vertreter des LJV nochmals sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Dort erfolgte dann der Hinweis einer Überarbeitung.

 

Mit Erstaunen mussten wir nun zur Kenntnis nehmen, dass ohne eine weitere Rückkopplung der im Folgenden, jetzt Geltung erlangende, abgedruckte Erlass an uns übermittelt wurde. Bei erster Durchsicht musste festgestellt werden, dass insbesondere beim Rehwild eine weitere Verschärfung vorgenommen wurde. Unser Missfallen hinsichtlich dieses Verfahrens haben wir bereits gegenüber der zuständigen Staatsministerin Priska Hinz und auch Ministerpräsident Volker Bouffier schriftlich zum Ausdruck gebracht.

 

Festzustellen ist, dass die vorgenannte Richtlinie mit der Anweisung des HMUKLV an HessenForst (Grundsätze für die Jagd im Hessischen Staatswald) korrespondiert, zu dieser der LJV Hessen leider keine eigene Stellungnahme abgeben konnte.

 

Die Bedeutung der neuen „Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen“ für die jetzt anstehende Planung der neuen Abschusspläne haben wir daher zum Anlass genommen, dies auch auf den Informationsveranstaltungen zum Niederwildmonitoring zu thematisieren.

 

Die Dokumente „Grundsätze für die Jagd im Hessischen Staatswald“ und der Erlass „Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen“ sind auf unserer Homepage einsehbar und als Download abrufbar (siehe unten).

 

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Ihr LJV Hessen gerne zur Verfügung.

 

Downloads:

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Markus Stifter, Pressesprecher


Schalldämpfer werden in Hessen weiterhin bewilligt

5. Januar 2019

 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 gab es Unklarheiten, ob Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen auch in anderen Bundesländern von den Unteren Jagd- und Waffenbehörden weiterhin genehmigt werden. Der Landesjagdverband hat daraufhin beim Hessischen Innenministerium nachgefragt. LJV Geschäftsführer Alexander Michel:

 

"Ergänzend zu unserem Artikel im Hessenjäger (Ausgabe Januar 2019, Seite 6) hat die Nachfrage beim Hessischen Innenministerium ergeben, dass die derzeitige Verwaltungspraxis bzw. die Verwaltungsvorschrift zur Beantragung eines Schalldämpfers in Hessen vorerst Bestand hat. Wir erwarten die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts spätestens im Februar 2019 und werden Ihnen dann umgehend weitere Informationen zukommen lassen."