Immer bestens informiert sind Sie mit den Neuigkeiten aus dem Deutschen Jagdverband-Jagdnetz.
Hier haben wir die aktuellsten Informationen für Sie zusammengestellt.
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30. September 2024
Innerhalb der ASP-Sperrzonen I und II wurden mittlerweile 1.009 Wildschweinkadaver sowie als krank angesprochene Stücke beprobt, davon wurden 166 Stück positiv getestet. Im Landkreis Groß-Gerau wurden somit 136 Positivfälle, im Kreis Bergstraße 23 und im Kreis Darmstadt Dieburg 7 Fälle dokumentiert (Stand: 27. September 2024, 7.00 Uhr). Die ausgewiesenen Daten beziehen sich auf die Untersuchungsergebnisse des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL). Daher können die Zahlen vom TSIS TierSeuchenInformationsSystem des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) abweichen.
Zwei weitere Infektionsherde
In den vergangenen Tagen wurden im Bereich von Klein-Gerau, Büttelborn und Griesheim 10-12 weitere Schwarzwildkadaver gefunden und geborgen. Nach einer Information des Veterinäramtes des Kreises Groß-Gerau sind dort zwei neue Infektionsherde entstanden. Das Kerngebiet innerhalb der Sperrzone II wurde daher deutlich erweitert. In den letzten Wochen hatte sich das Seuchengeschehen noch auf die südlichen Teile des Kreises Groß-Gerau (Biebesheim, Gernsheim) konzentriert. Die interaktive Karte wird in den nächsten Tagen aktualisiert.
Große Fortschritte beim Zaunbau
Der Zaunbau im Bereich der B 44 wurde diese Woche fertiggestellt, ein weiterer Zaun Richtung Griesheim ist bereits in Arbeit. Auch der Zaunbau an der B 45 steht kurz vor dem Abschluss, wie das HMLU aktuell berichtet: Hessen schließt Bau des ASP-Festzauns an der B 45 ab. Zwischen den Autobahnen A 67 und A 5 entsteht ebenfalls ein neuer Schutzzaun, um eine Ausbreitung der ASP nördlich des Pfungstädter Moors zu verhindern (Zum Artikel auf der Homepage des Landkreises Darmstadt-Dieburg).
Saufänge im Einsatz
Der LJV berichtete kürzlich über die Inbetriebnahme der Saufänge als nächsten Schritt bei der ASP-Bekämpfung. Der Einsatz von Saufängen im Rahmen der aktuell verkündeten Jagdstrategie des Landes Hessen ermöglicht eine störungsfreie Entnahme ganzer Schwarzwildrotten. Eine Versprengung von Einzeltieren kann damit nahezu ausgeschlossen werden. Wie sich in anderen Ländern, wie beispielsweise in Bulgarien, gezeigt hat, kann eine zu früh beginnende Einzeljagd auf Schwarzwild im ASP-Kerngebiet zu Unruhe in den lokalen Populationen und im schlimmsten Fall zur Versprengung ganzer Rotten führen.
Solange die Zaunbaumaßnahmen noch nicht komplett abgeschlossen sind, wäre dadurch die Bekämpfung der ASP insgesamt gefährdet. Das Land Hessen hat durch die vorgegebenen Maßnahmenpläne der EU-Kommission nur wenig Handlungsspielraum, dieser wurde bereits durch die Jagderleichterungen auf andere Wildarten außerhalb des Kerngebietes voll ausgeschöpft. Es gilt nun, den Schwarzwildbestand mittels der Saufänge deutlich zu reduzieren, damit künftig weniger bis gar keine ASP-Fälle mehr auftreten.
Durch die hohe Viruslast in der Region werden sich sonst immer wieder Wildschweine mit dem ASP-Virus anstecken und so könnte sich das Seuchengeschehen im ungünstigsten Fall über viele Jahre hinziehen. Würde die ASP gar in Hessen endemisch, wäre eine Jagdausübung auf Dauer Beschränkungen unterworfen; auch für die Landwirtschaft und insbesondere die Schweinehaltungsbetriebe wäre dies ein Desaster.
Wir bitten daher insbesondere die Jägerinnen und Jäger aus dem ASP-Kerngebiet und der gesamten Sperrzone II in Südhessen um weitere Geduld. Sobald absehbar ist, in welchen Regionen die individuelle Jagd auf Schwarzwild ohne das Risiko der Versprengung und nach vollendetem Zaunbau wieder möglich sein wird, werden wir umgehend dazu informieren. Sie können die Behörden gerne bei der Umsetzung der Jagdstrategie unterstützen und z. B. das Aufstellen eines Saufanges in ihrem Revier befürworten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Damit die ASP in Südhessen zum Erliegen kommen kann, ist die Entnahme des Schwarzwildes in großem Umfang nötig. Sonst könnten immer wieder Seuchenherde auftreten, die die EU-Maßnahmen wieder um ein weiteres Jahr verlängern. Je schneller wir dieses gemeinsame Ziel erreichen, umso eher kann sich nach Aufhebung der Maßnahmen und dem späteren Rückbau der Zäune durch Zuwanderung von Schwarzwild von außen langfristig wieder ein gesunder Bestand etablieren.
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Landkreis Groß-Gerau veröffentlicht Video
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau, Thomas Will, sowie der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan bedanken sich in einem Video bei der Jägerschaft speziell in Südhessen für die überaus gute Zusammenarbeit. LJV-Pressesprecher Markus Stifter erläutert in diesem Video die aktuelle Jagdstrategie (siehe oben) und bittet die Jägerinnen und Jäger, insbesondere aus dem ASP-Kerngebiet und der Sperrzone II, um weitere Geduld und Verständnis.
Das Video "Lockerungen beim Jagdverbot" kann bei Youtube kostenfrei und ohne Anmeldung abgerufen werden.
Der Landkreis Groß-Gerau weist weiterhin in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Wegegebot im gesamten Kreisgebiet nur im Bereich des Waldes gelte. Dies bedeute aber auch, dass Waldgebiete abseits der Wege Tabuzonen sind, dies gelte selbstverständlich auch für Pilzsammler. Spazierengehen, Radfahren, usw. auf den Waldwegen sei hingegen erlaubt.
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Keine Verwertung von Schwarzwild aus der Sperrzone II
In einigen nördlichen Teilen der Sperrzone II ist die Jagd auf Schwarzwild unter Auflagen möglich (siehe Allgemeinverfügung der jeweiligen Landkreise). Auch wenn die dort erlegten Stücke durch die ASP-Maßnahmenpläne der EU keiner Verwertung zugeführt werden dürfen, trägt die Jagd in diesen speziellen Fällen und außerhalb des Kerngebietes dazu bei, Infektionsketten wirksam zu unterbrechen. Damit kann eine weitere Ausbreitung der ASP in Landkreise nördlich der A 60 sowie weiteres Tierleid verhindert werden. Damit nimmt die Jägerschaft ihren Hegeauftrag wahr, auch wenn eine Verwertung der erlegten Stücke nicht möglich ist.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium, die betroffenen Landkreise sowie der Landesjagdverband in Hessen danken ausdrücklich allen Jägerinnen und Jägern für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.
Nur gemeinsam können wir diese Maßnahmen zum Erfolg führen und damit die ASP so schnell wie möglich unter Kontrolle bringen.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher
29. Juli 2024
Wie das HMLU in einer Pressemitteilung vom 27.07.2024 mitteilt, wurde ein Anfangsverdacht der Afrikanischen Schweinepest durch das Hessische Landeslabor bestätigt.
Erstmals ist im Kreis Bergstraße ein totes Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Westlich der Gemeinde Einhausen wurde der Kadaver gefunden. Das tote Tier fiel einem ansässigen Landwirt am Rande eines Feldes auf, als er dieses mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte einzuholen. Aufgrund der gültigen Restriktionen müssen Landwirte sicherstellen, dass ihre Flächen frei von Schwarzwild sind, ehe sie mit einer maschinellen Bearbeitung beginnen können. Eine entnommene Probe von dem Wildschein wurde dem Hessischen Landeslabor nach Gießen überstellt. Am Freitagabend wurde dort ein vorläufig positives Ergebnis auf den ASP-Virus festgestellt. Für die endgültige Bestätigung, wurde die Probe dem bundeseigenen Tierseuchenlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zugestellt. Trotz der noch ausstehenden Zweit-Befundung haben die zuständigen hessischen Behörden sofort reagiert und eine Reihe notwendiger Maßnahmen eingeleitet.
Neuer Verlauf der Sperrzonen I und II – mitsamt geltenden Restriktionen
Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Diese bilden die Rechtsgrundlage anhand derer die bekannten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, der Jägerschaft und insbesondere auch der Landwirtschaft festgelegt werden. Nach ersten Erkenntnissen fallen damit im Landkreis Bergstraße weitere rund 50 schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II. Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen.
Neue Ausrichtung bei der Kadaversuche und der Errichtung taktischer Zäune
Um ein weiteres Vordringen der ASP in südlicher Richtung zu unterbinden, hat das Land sofort seine Strategie angepasst. Bei der Kadaversuche werden, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze abgesucht. Dies erfolgt unter Einsatz maximaler Kapazitäten sowohl mittels Drohnen als auch mit Hundeteams. Ziel ist es, schnellstmöglich einen möglichen Eintrag festzustellen. Auch bei der Aufstellung der taktischen Elektrozäune hat das Land seine Strategie angepasst. Priorität haben jetzt neben der Fortführung des Zaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung die eine mögliche Verbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden vermeiden sollen.
Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung behördlich erlassener Verhaltensregeln
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebene arbeiten ohne Unterlass um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Dies geschieht schnell, zielgerichtet und immer in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Experten. Darüber hinaus ist es aber von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und maschinelle Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Veterinärbehörden. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen. Jede und jeder kann also helfen, die Auswirkungen der aktuell angespannten Lage zu reduzieren.
Seit dieser Woche gelten in Hessen neue Sperrzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Wie diese verlaufen, sehen Sie hier: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/C3E0616137B0A00B56F0B455D6D0E4D0147B68B01694359EC5B35998726350F5
Was in den jeweiligen Zonen gilt, lesen Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/bisherige-restriktionszone-wird-zur-sperrzone-ii-neue-sperrzone-i-kuenftig-als-pufferzone
Alle wichtigen Informationen rund um ASP sind hier zusammengefasst: https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest
Der Landesjagdverband Hessen stellt eine umfangreiche Informations- und Linksammlung zur Afrikanischen Schweinepest in Hessen auf der Sonderseite
www.ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest
zur Verfügung. Eine ebenso ausführliche Dokumentation über das ASP-Seuchengeschehen in Hessen ist unter
www.ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest-hessen-chronik
zu finden.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
3. Juli 2024
Das Veterinäramt des Landkreises Groß-Gerau hatte am Dienstagabend, 02.07.2024, die Hegegemeinschaftsleiter und Jagdausübungsberechtigten zu einer weiteren ASP-Sitzung in das Kreishaus eingeladen. Markus Stifter hat als Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und berichtet wie folgt:
Frau Dr. Katrin Stein vom Veterinäramt informierte über zwei weitere ASP-Positivbefunde. So wurde eine über 2-jährige Bache, die wohl erst wenige Stunden verendet war, im Bereich zwischen Groß-Gerau Dornheim und Riedstadt-Leeheim positiv beprobt, ebenso ein Frischling am Kühkopf im Hessischen Ried. Beide Befunde wurden durch das Hessische Landeslabor (LHL) in Gießen erhoben. Das Bestätigungsergebnis der Analyse des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus.
Somit hat sich die Anzahl der auf das ASP-Virus positiv getesten Wildschweine auf neun erhöht.
Da die beiden zuletzt positiv-beprobten Kadaver südlich der bisherigen Restriktionszone aufgefunden wurden, wird sowohl die Kern- als auch die Restriktionszone erweitert. Betroffen sind nun das komplette Gebiet des Landkreises Groß-Gerau (inkl. Biebesheim und Gernsheim) sowie Teile von Darmstadt und des Landkreises Bergstraße.
Die betroffenen Behörden werden voraussichtlich morgen, am Mittwoch, 03.07.2024, entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Katrin_Stein
Nachdem Kadaver in weit fortgeschrittenem Verwesungstadium aufgefunden wurde, geht das Veterinäramt des Landkreises Groß-Gerau davon aus, dass der erste Viruseintrag bereits vor 2-3 Monaten erfolgt ist. Damit laufe das Geschehen offensichtlich schon deutlicher länger als ursprünglich vermutet, so Dr. Katrin Stein.
Der LJV wird weiterhin über die dynamische Entwicklung berichten.
Bitte leiten Sie diese E-Mail an befreundete bzw. bekannte Jagdausübungsberechtigte in der Region weiter und empfehlen, den den kostenlosen Newsletter des Landesjagverbandes zu abonnieren, um weiterhin aktuelle Informationen zu erhalten.
Die örtliche Jägerschaft sowie der LJV Hessen bieten den Behörden weiterhin ihre Unterstützung an.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf der Webseite des Deutschen Jagdverbandes unter https://www.jagdverband.de/asp
Markus Stifter, Pressesprecher
22. Juni 2024
Nachdem am vergangenen Samstag, 15.06.2024, bei einem erlegten Wildschwein aus dem Landkreis Groß-Gerau das ASP-Virus nachgewiesen wurde, besteht in der Restriktionszone ein grundsätzliches Jagdverbot auf alle Wildarten.
Die Ruhe ist jetzt oberstes Gebot, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht aufzuschrecken und das Virus nicht in andere Gebiete zu verbreiten.
Wir bitten daher eindringlich darum, die Behörden bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und insbesondere für die entsprechende Ruhe zu sorgen, damit der Seuchenausbruch lokal begrenzt und möglichst schnell kontrolliert werden kann.
Die Jagdvereine und Hegegemeinschaften in der Restriktionszone stehen mit den Behörden in engem Austausch und informieren Sie, falls die Jägerschaft z. B. bei Suchmaßnahmen mit Wärmebilddrohnen, etc. unterstützend tätig werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihrem Jagdverein und Ihrer Hegegemeinschaft Ihre aktuellen Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mailadresse zur Verfügung stehen, damit eine schnelle und reibungslose Kommunikation sichergestellt ist.
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Homepage Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Das HMLU hat ebenfalls eine ausführliche Informationsseite eingerichtet:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf der Webseite des Deutschen Jagdverbandes unter https://www.jagdverband.de/asp
Herzliche Grüße
Markus Stifter
Pressesprecher
16. Mai 2024
Nachdem der RP Darmstadt und der RP Kassel bereits eine Allgemeinverfügung zur zulässigen Befliegung von Schutzgebieten mit Wärmebilddrohnen zum Zwecke der Kitzrettung veröffentlicht haben, ist nun auch das RP Gießen nachgezogen. Der LJV Hessen begrüßt die Initiative und bedankt sich bei den drei Regierungspräsidien für die unbürokratische und praxisnahe Lösung.
Die Staatsanzeiger mit den veröffentlichten Allgemeinverfügungen Ihres RP´s finden Sie hier. Bitte beachten Sie die jeweiligen Nebenbestimmungen und die unterschiedlichen Geltungszeiträume. Die Einsätze in Schutzgebieten sind zudem vorher dem zuständigen Forstamt oder dem Amt für den ländlichen Raum anzukündigen.
Download: Allgemeinverfügungen der RP's
Herzliche Grüße
Markus Stifter, Pressesprecher
8. Mai 2024
Der Landesjagdverband Hessen möchte Sie herzlich zum Seminar "Bildrechte und Verwendung von Fotos in der Vereinsarbeit"
einladen. Das Seminar richtet sich an die Vorsitzenden und Presseobleute der hessischen Jagdvereine sowie alle Personen, die im Verein mit der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Bildmaterial beauftragt sind (z. B. für die sozialen Medien).
Wir erwarten außerdem den Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald, mit einem kurzen Impulsvortrag. Das Seminar endet gegen 16.00 Uhr.
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,- Euro pro Person.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung direkt an: markus.stifter@ljv-hessen.de
Seminarbeschreibung:
Das Seminar befasst sich mit dem Recht der Personenabbildung – vor allem also mit der Frage, wann welche Bilder für welche Zwecke verwendet werden dürfen.
Anschaulich wird auf dabei auch auf das Urheber- und Datenschutzrecht eingegangen – und alles in Zusammenhang mit Vereinspublikationen, sozialen Medien oder auch mit privaten Zwecken. Ebenfalls Thema ist das Markenrecht, einschließlich der Frage, ob und wann ich z.B. Marken erkennbar zeigen darf (Waffen, Kleidung, Sonstiges).
Das Seminar lässt ausreichend Raum für Ihre Fragen, die jederzeit gestellt werden können.
Jetzt anmelden zum Seminar "Bildrechte"
Ich freue mich auf ein spannendes Seminar und ein Wiedersehen mit Ihnen.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
2. Mai 2024
Die milden Temperaturen und die häufigen Niederschläge haben in den vergangenen Wochen für ein schnelles Wachstum der Wiesengräser gesorgt. Sofern es weiterhin trocken bleibt, beginnen die Landwirte voraussichtlich schon in dieser Woche mit dem Mähen. Viele Jagdvereine, Jägerinnen und Jäger setzen dabei auf die Unterstützung von Wärmebilddrohnen.
LJV-Pressesprecher Markus Stifter hat die Erfahrungen aus den Kitzrettungsaktionen seit dem Jahr 2016 in einem Youtube-Video zusammengefasst und zeigt darin die 7 Fehler auf, die bei der Kitzrettung unbedingt vermieden werden sollten.
Teilen Sie den Videolink: https://youtu.be/PlgycsQJiUo?si=bSwYtHbPzKaRM93P gerne in Ihrem Jagdverein oder Hegegemeinschaft oder mit Ihren Jagdfreunden.
Eine Checkliste zur Jungwildrettung können Landwirte und Jäger unter folgender Adresse kostenfrei herunterladen: https://ljv-hessen.de/kitzrettung/.
Markus Stifter, Pressesprecher
25. April 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen zur Kitzrettung neu auf und stellt dafür weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung (Link zur Pressemitteilung des BMEL).
Die Antragstellung soll in der Woche nach Ostern starten. Nach einer Information des DJV ist das Antragsformular derzeit noch nicht abrufbar.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden. Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
22. April 2024
Hohe Temperaturen und aktuelle Niederschläge sorgen für ein schnelles Wachstum der Wiesengräser. Landwirte werden voraussichtlich schon Anfang Mai mit dem Mähen beginnen. Die ersten Rehkitze sind bereits gesetzt und müssen vor der Mahd gesichert werden. Die Kitzretter der hessischen Jagdvereine sind auf die Saison gut vorbereitet und einsatzbereit. Eine aktuelle Umfrage ergab: In über 80 Prozent der hessischen Reviere sind Maßnahmen zur Jungwildrettung erforderlich.
Nach einer aktuellen Erhebung im Rahmen der „Flächendeckenden Erfassung“ haben über 80 Prozent der Jagdpächter aus Hessen angegeben, in ihren Revieren Maßnahmen zur Jungwildrettung umzusetzen*. Eine Ausnahme bilden sehr waldreiche Regionen oder Reviere ohne Feld-/Wiesenanteil.
In den meisten Jagdbezirken werden zudem mindestens zwei Maßnahmen zur Jungwildrettung kombiniert: Zum Beispiel das Aufstellen von Scheuchen am Abend vor dem Mähen und die Absuche mittels Wärmebilddrohne", so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.
Diese Kombination hat sich bewährt, da die Ricken (weibliche Tiere), ihren Nachwuchs dann gar nicht erst in den Flächen ablegen. „In einigen Revieren werden zum Vergrämen der Muttertiere optische Blinkleuchten mit zusätzlichen akustischen Signalen oder spezielle Duftstoffe eingesetzt, die den Tieren signalisieren: Hier lauert Gefahr. Die Muttertiere suchen dann meist einen anderen Ablageort für ihre Jungtiere und die Drohnenteams müssen am frühen Morgen weniger Kitze oder anderes Jungwild sichern und können so größere Flächen in kürzerer Zeit abfliegen“, so Stifter weiter.
Am wichtigsten ist die frühzeitige Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern. Wenn die entsprechenden Flächen und die ungefähren Mähtermine bereits jetzt bekannt werden, können sich die Rettungsteams entsprechend vorbereiten und dann die wetterabhängigen kurzfristigen Einsätze besser planen.
Wir sind dankbar für jegliche sinnvolle Unterstützung der zahlreichen Kitzretter in Hessen und den kurzen Draht zu den Jagdpächtern. So können die Kitze rechtzeitig vor der Mahd in Sicherheit gebracht werden“, lobt Volker Lein, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, die Zusammenarbeit.
Landwirte werden deshalb gebeten, schon jetzt mit den Jagdpächtern Kontakt aufzunehmen und die Kitzrettungseinsätze grob zu planen.
Eine Checkliste zur Jungwildrettung können Landwirte und Jäger unter folgender Adresse kostenfrei herunterladen: https://ljv-hessen.de/kitzrettung/
*An der „Flächendeckenden Erfassung 2023“ haben in Hessen insgesamt 747 Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) teilgenommen. Gefragt wurde: „Welche Maßnahmen setzen Sie zum Schutz von Wildtieren vor der Mahd ein?“
Download: Bilder und Pressegrafiken
Herzliche Grüße
Markus Stifter, Pressesprecher
17. April 2024
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat informiert in einer Pressemeldung vom 11.04.2024:
Vogelgrippe: Waschbär und Fuchs infiziert
Im März wurde im Stadtgebiet von Kassel bei einem Waschbär und einem Fuchs das hochansteckende Vogelgrippe-/Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Ansteckung erfolgt in der Regel über infizierte Beutetiere (Wildvögel). Mögliche Mutationen müssen beobachtet werden, FLI stuft Risiko der Virusübertragung von Tier auf Mensch weiterhin als gering ein. Tote oder kranke Tiere, insbesondere Wasser- oder Greifvögel, sollten zeitnah der Veterinärbehörde gemeldet werden. Tote Tiere bitte nur mit Handschuhen anfassen.
Am 11. März 2024 wurde der Nachweis für hochpathogene Aviäre Influenzaviren (HPAI) des Typs H5 bei einem Waschbären aus Hessen vom nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenzaviren am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Am 26. März 2024 wurde der Nachweis des gleichen Virustyps bei einem Fuchs vom FLI bestätigt. Damit wurden zum ersten Mal HPAI-Viren bei Wildcarnivoren in Hessen nachgewiesen.
Der Waschbär war am 29.02.2024 aufgrund von sichtbaren Krankheitserscheinungen vom Jagdausübungsberechtigten im Stadtgebiet Kassel erlegt worden.
Der Fuchs war am 13.03.2024 verendet in Kassel-Niederzwehren aufgefunden worden.
Beide Tierkörper waren zur Untersuchung auf Tollwut und weitere Erkrankungen an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) geschickt worden. Nachdem das FLI im letzten Jahr angeregt hatte, möglichst auch Wildcarnivoren auf HPAI zu untersuchen, werden alle Spezies, die im Rahmen des Tollwut-Monitorings im LHL eingehen, auf HPAI untersucht. Nach ersten positiven Ergebnissen im LHL wurden jeweils Proben von beiden Tieren zur Bestätigungsuntersuchung und weiteren Differenzierung an das FLI gesendet.
Die Untersuchung auf Tollwut zeigte bei beiden Tieren ein negatives Ergebnis. Bei dem Waschbären wurde zusätzlich eine Infektion mit dem Staupevirus nachgewiesen.
Infektionswege
Wildcarnivoren stecken sich in der Regel über infizierte Wildvögel als Beutetiere mit dem Virus der HPAI an. Da Anfang Februar der Ausbruch der HPAI in einem Legehennenbestand im Schwalm-Eder-Kreis festgestellt worden war und in der Zwischenzeit das Virus sowohl bei einem Reiher im Schwalm-Eder-Kreis als auch bei einem Schwan in der Stadt Kassel festgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus aktuell insbesondere in der nordhessischen Region zirkuliert. Die mögliche Infektion von Wildcarnivoren ist deshalb nicht unwahrscheinlich.
HPAI-Viren bei Wildcarnivoren waren zuvor in Deutschland laut einer Pressemitteilung erstmals vor einem Jahr bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Im Mai 2023 war HPAI-Virus bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz und im Januar 2024 bei einem Rotfuchs in Karlsruhe nachgewiesen worden. Auch in anderen europäischen Staaten wurde HPAI bei Wildcanrnivoren nachgewiesen, z.B. bei Rotfüchsen in Norwegen, Belgien, Italien und Lettland und bei Polarfüchsen, Nerzen und Marderhunden in Finnland.
Hintergrund:
Die Infektionen mit HPAI-Viren bei den Wildcarnivoren müssen beobachtet werden, damit möglichst frühzeitig eine Mutation des Virus festgestellt werden kann, die dazu führen könnte, dass das Virus leichter auf Säugetiere übertragen werden kann oder auch eine Übertragung unter verschiedenen Säugetierspezies leichter möglich wird. Eine solche Mutation könnte die Gefährlichkeit des Virus, Infektionen bei Menschen zu verursachen, erhöhen. In der letzten Risikoeinschätzung des FLI vom 14. März 2024 wird das Risiko einer Übertragung des Virus von Tieren auf den Menschen weiterhin als gering eingestuft. In Verbindung mit beruflicher Exposition zu infizierten Tieren wird von einem geringen bis moderaten Risiko ausgegangen.
Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel oder Greifvögel sollten der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Handelt es sich bei den tot aufgefundenen Tieren um Arten, die dem Jagdrecht unterliegen (= Wild), so ist dies nach § 3 Abs. 1 Hessisches Jagdgesetz zusätzlich den Jagdausübungsberechtigten oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Sofern unumgänglich sollten diese Tiere grundsätzlich mit Handschuhen angefasst werden. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Ein entsprechendes Merkblatt ist auf der Internetseite des HMLU unter dem folgenden Link eingestellt:
Staupeinfektionen konnten bereits in der Vergangenheit bei Waschbären in Nordhessen nachgewiesen werden. Diese Viren können auch bei Hunden schwerwiegende Krankheitsverläufe verursachen. Hunde können gegen die Krankheit geimpft werden. Neben der Impfung gegen Tollwut, Parvovirose und Leptospiren gehört die Impfung gegen Staupe zu den von der Ständigen Impfkommission Veterinäre empfohlenen Standardimpfungen für Hunde in Deutschland. Insbesondere jagdlich eingesetzte Hunde sollten gegen diese Krankheiten geimpft sein, um schwerwiegenden Krankheitsverläufen vorzubeugen.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
2. April 2024
Besonders erfreulich: Wenige Tage vor Ostern konnte der LJV einen Zuwachs von 26 Prozent bei den Feldhasen in den hessischen WILD-Referenzgebieten (von Frühjahr bis Herbst 2023) vermelden. Zahlreiche Medien wie dpa, FAZ.net, Hitradio FFH oder ECHO online haben die LJV-Pressemitteilung aufgegriffen und ausführlich berichtet.
Seit mittlerweile über dreißig Jahren sind in vielen hessischen Revieren um diese Jahreszeit die Jäger auf der Pirsch – allerdings nicht mit der Flinte, sondern mit großen Suchscheinwerfern, Fernglas, Papier und Bleistift. In den Abendstunden, rund zwei Stunden nach Beginn der Dunkelheit, werden auf Hessens Feldflächen Hasen gezählt. Bei noch niedrigem Bewuchs können die Hasen auf bis zu 150 Metern sicher erkannt und gezählt werden. Ihre Augen leuchten hellrot, wenn sie angestrahlt werden. Erste Ergebnisse, wie z. B. aus Revieren rund um Wiesbaden und die Wetterau, zeigen in den vergangenen Jahren einen beeindruckenden Anstieg der Feldhasen und belegen damit den Erfolg der engagierten Hegemaßnahmen.
Der mittlere Zuwachs, also die Zunahme des Feldhasenbesatzes vom Frühjahr bis zum Herbst 2023, lag in den hessischen WILD-Referenzgebieten bei rund 26 % (WILD = Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands).
Da die Strukturen in den hessischen WILD-Referenzgebieten sehr unterschiedlich sind, sind auch die Ergebnisse der Feldhasenzählung sehr heterogen. Während Revierinhaber in stark landwirtschaftlich genutzten Regionen Besätze bis über 200 Feldhasen auf 100 Hektar Offenlandfläche zählen können, kommt der Feldhase, als typischer Vertreter des Offenlandes, in waldreichen Regionen nur in geringen Dichten vor. Hier werden typischerweise 3-10 Feldhasen je 100 Hektar Offenland gezählt. Die dargestellten Zahlen spiegeln hier daher nur den Durchschnittswert der teilnehmenden Reviere wider.
Doch in diesem Frühjahr haben es die Junghasen schwer.
"Viele Häsinnen haben ihren Nachwuchs schon Ende Februar zur Welt gebracht. Die langanhaltende Schlechtwetterperiode und die Nässe setzen den neugeborenen Hasen zu. Die Tiere verbrauchen sehr viel Energie, um den eigenen Körper warmzuhalten und sind so anfällig für Krankheiten. Daher ist es besonders wichtig, dass die Tiere nicht zusätzlich durch Störungen, wie z. B. stöbernde Hunde und häufige Fluchten, noch mehr Energie verlieren. Zudem verrät jede Flucht bei Tageslicht den Beutegreifern wie Fuchs und Rabenkrähe den Ablageort der kleinen Hasen“,
so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.
Da die Junghasen oft in den Randbereichen eines Feldes – und nicht wie oft irrtümlich angenommen in der Mitte des Ackers – abgelegt werden, sollten Hunde immer im Einwirkungsbereich oder an der Leine geführt werden. Auch sollten Feldflächen nicht mehr überquert werden.
Hintergrund:
Grundlage für die insgesamt guten Hasenzahlen ist neben den lebensraumverbessernden Maßnahmen eine flankierende intensive Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs, Rabenkrähe oder Waschbär, ohne die in unserer Kulturlandschaft ein solcher Besatz kaum mehr erreichbar wäre. Den positiven Effekt, den eine intensive Raubwildbejagung auf den Erhalt der Artenvielfalt haben kann, zeigen Projekte wie zum Beispiel das Bremer Blockland.
Der Landesjagdverband Hessen e. V. initiiert und koordiniert als anerkannter Naturschutzverband die unterschiedlichen Zählmethoden und das Wildmonitoring in Hessen. Mit seinen 54 Mitgliedsvereinen, den rund 260 Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften und rund 20.000 Mitgliedern erfolgte im vergangenen Jahr zusätzlich die sog. „Flächendeckende Erfassung“ im Rahmen des „Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands“ – kurz WILD. Diese Datengrundlage liefert wichtige Argumente z. B. zum Vorkommen einzelner Wildarten, aber auch zu den durchgeführten Hegemaßnahmen und z. B. zu Wildunfallschwerpunkten.
In Hessen wird die halbjährliche Zählung der Feldhasen mit der Scheinwerfermethode bereits seit Ende der achtziger Jahre durchgeführt. Damit nehmen die hessischen Jägerinnen und Jäger eine Vorreiterrolle bei der Wildtiererfassung ein. Seit 2002 fließen die Daten der hessischen Referenzgebiete für die Feldhasenzählung ebenfalls in WILD ein.
Herzliche Grüße
Ihr LJV Hessen
28. März 2024
Im April und Mai passieren jeweils doppelt so viele Unfälle wie noch im März – am häufigsten sind Rehe betroffen
Nach der Umstellung auf die Sommerzeit in der Nacht auf den Ostersonntag verschiebt sich die Morgendämmerung in die Hauptverkehrszeit. Besonders risikoreich für Mensch und Tier sind die Morgenstunden zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr. Aber auch am Abend zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr besteht ein erhöhtes Wildunfallrisiko. Wie eine Auswertung von über 36.500 Datensätzen des Tierfundkatasters aus den Jahren 2021 bis 2023 zeigt, passieren im April und Mai jeweils doppelt so viele Wildunfälle wie noch im März.
Der Landesjagdverband Hessen e. V. gibt Tipps, wie Autofahrer ihr persönliches Wildunfallrisiko reduzieren können und was zu tun ist, falls es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kommen sollte. Ein Ratgeberfilm sowie eine Broschüre für das Handschuhfach stehen auf der Homepage www.wildunfall-verhindern.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Die App „hessenWARN“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz steht sowohl im App Store als auch bei Google Play kostenfrei zum Download zur Verfügung. Neben der Warnung vor Gefahren, Katastrophen und Unwettern, erhalten Nutzer zudem während der Fahrt tageszeitabhängig einen Hinweis zu regionalen Wildunfallschwerpunkten (Aktivierung vorausgesetzt).
Aktuelle Erhebung zu wildunfallträchtigen Streckenabschnitten
Nach einer Erhebung im Rahmen der „Flächendeckenden Erfassung“ im Jahr 2023 haben 37 % der teilnehmenden Jagdpächter angegeben, dass in ihrem Jagdrevier ein Streckenabschnitt mit einer besonders hohen Wildunfallhäufigkeit liegt (mehr als fünf Wildunfälle pro Jahr mit Schalenwild). Insgesamt wurden 748 Jagdpächter befragt, davon konnten 275 Pächter einen Streckenabschnitt mit erhöhtem Wildunfallvorkommen identifizieren.) Im Mittel wurden acht Wildunfälle pro Jahr angegeben.
"Wie die Statistik des Tierfundkatasters und die Erfahrung der Jägerinnen und Jäger zeigt, kommt es insbesondere mit Rehen im April und Mai sehr häufig zu Verkehrsunfällen. Die einjährigen männlichen Tiere (Jährlingsböcke), die gerade geschlechtsreif geworden sind, werden auf der Suche nach einem eigenen Territorium (Revier) oft von den älteren Platzböcken vertrieben. Deshalb laufen die jungen Rehböcke häufig unvermittelt und hochflüchtig auf die Fahrbahn. Auch das frische Grün auf den Wiesen lockt die Rehe, die im Winter über im ‚Energiesparmodus‘ leben, oft über gefährliche Straßen. Die längere Tageshelligkeit aktiviert zudem den Stoffwechsel der Tiere. Dies führt zu einer häufigeren Nahrungsaufnahme und einem damit verbundenen Wildwechsel", so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.
Doch auch am Abend ist Vorsicht geboten. Besonders in der Dämmerungsphase, ca. eine Stunde vor dem Dunkelwerden, steigt die Wildunfallgefahr besonders auf Überlandstrecken an.
Service
Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
Hintergrundinformationen:
Das Tierfund-Kataster – Mitmachen und Leben retten!
Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell erfassen. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Alle Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite www.tierfund-kataster.de.
Download: Bildmaterial und Pressegrafiken
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
7. März 2024
Die Informations- und Verkaufsausstellung für Jäger, Angler und Outdoor Freunde, die Jagen Fischen Offroad in Alsfeld ist zu einem festen Bestandteil in der Terminplanung der hessischen Jägerinnen und Jäger geworden.
Der Landesjagdverband Hessen freut sich auf Ihren Besuch an unserem Stand (Nr. 59) in der Halle 2 auf der
JAGEN FISCHEN OFFROAD
vom 08.03.2024 bis 10.03.2024
in der Hessenhalle Alsfeld
täglich von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet,
Eintritt 12,00 Euro pro Person inkl. Messekatalog und freiem Parken.
Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt. Am Gewinnspiel kann jeder Besucher, der eine Eintrittskarte erworben hat, teilnehmen.
Das sich der Freundeskreis dieser Messe ständig erweitert, ist insbesondere ein Zeichen dafür, dass die Messe, wie die letzten Jahre auch, mit einigen Neuerungen aufwartet.
Die Ausstellung hat in den vergangenen 20 Jahren gezeigt, dass mit der Hessenhalle in Alsfeld ein idealer Standort in der Mitte von Deutschland gefunden wurde.
Der LJV Hessen als ideeller Träger beteiligt sich gerne wieder an dieser Ausstellung mit einem Informationsstand und fachkundiger Beratung sowie der Gestaltung eines attraktiven Rahmenprogramms.
Auf rund 8.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche erwartet Jäger, Angler und Outdoorfreunde ein vielfältiges Sortiment an Produkten und Dienstleistungen, dass neben aktuellen Informationen einen kurzweiligen Messebesuch verspricht.
Besonders große Spannung verspricht auch bei dieser Messe das Gewinnspiel, bei welchem wieder hochwertige Sachpreise verlost werden.
Die Fachmesse für Jäger und Freunde der Natur freut sich mit ca. 120 Ausstellern und attraktiven Programmpunkten über zahlreiche Besucher.
Weitere Informationen sind unter https://hessenhalle-alsfeld.de/messen/jagenfischenoffroad zu finden.
27. Februar 2024
Die Hessenschau-Redaktion plant für die Sendung am kommenden Samstag, 2. März 2024, eine Fernsehreportage zur Aktion "Müll sammeln im Revier - zum Schutz der Natur und unserer heimischen Wildtiere".
Wir möchten der Redaktion gerne weitere Informationen liefern und würden uns freuen, wenn Sie uns die nachfolgenden Fragen kurz per E-Mail an markus.stifter@ljv-hessen.de beantworten:
Falls Ihnen Fotos von illegal entsorgtem Müll zur Verfügung stehen, können Sie mir diese ebenfalls gerne per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie in der E-Mail auch den Namen des Fotografen an.
Haben Sie aktuell große Mengen Müll oder große Gegenstände in Ihrem Revier gefunden? Dann würde ich mich freuen, wenn Sie mir ein Handyvideo davon zusenden (Querformat). Dies könnte die Hessenschau dann ggf. im Beitrag verwenden.
Um unseren Wildtieren Leid zu ersparen, möchten wir auch in diesem Jahr auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen.
Markus Stifter
Pressesprecher
27. Februar 2024
Zeckenalarm im Frühjahr: Mediziner und Jäger geben wichtige Tipps – neuer Impfstoff gegen Borreliose in Sicht
Warme Temperaturen und ausgebliebene Frostperioden im Februar lassen Zecken bereits früh im Jahr aktiv werden. Experten des Landesjagdverbands Hessen und des Deutschen Verbands für Jagdmedizin geben wichtige Tipps, um sich vor einem Zeckenstich und den Folgen einer FSME- oder Borrelieninfektion zu schützen. Selten aber besonders gefährlich ist eine durch Borrelien verursachte entzündliche Herzerkrankung – die Lyme-Karditis. Doch ein neuer Impfstoff gegen Borreliose mit dem Namen „VLA15“ befindet sich bereits in der klinischen Entwicklung und könnte schon im Jahr 2026 zulassungsreif sein.
Zecken, die Borreliose-Erreger in sich tragen, kommen nahezu überall vor. Für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) galten bis vor einigen Jahren noch Baden-Württemberg und Bayern als Hauptrisikogebiete. Mittlerweile weist das Robert-Koch-Institut (RKI) bereits zehn Risikogebiete in Hessen aus. Besonders betroffen sind die südlichen, östlichen und südöstlichen Landkreise sowie der Landkreis Marburg-Biedenkopf in Mittelhessen.
Bei der FSME handelt es sich um eine Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarksentzündung, die durch Viren nach einem Zeckenstich übertragen werden kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen FSME allen Personen, die sich in Risikogebieten aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gestochen werden können. Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen erforderlich, die beim Hausarzt verabreicht werden können.
Bisher keine Impfung gegen Borreliose
Gegen die Borreliose gibt es bislang noch keine schützende Impfung. Wie die renommierte internationale medizinische Fachzeitschrift „The Lancet“ berichtet, befindet sich ein Borreliose-Impfstoff mit dem Namen „VLA15“ bereits in einer großangelegten Phase-III-Studie. In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2023 geben die beiden Unternehmen Pfizer und Valneva an, dass die Beantragung der behördlichen Zulassung ihres Impfstoffs für das Jahr 2026 geplant ist.
Typisch für eine Borreliose ist die sogenannte ‚Wanderröte‘. Diese kennzeichnet sich durch eine rötliche Hautveränderung, die zwischen 3-30 Tage (frühestens nach 2 Tagen) nach einem Zeckenstich um diesen herum auftreten kann. „Es sollte dann zeitnah eine Antibiotika-Therapie eingeleitet werden. Eine bloße Hautreizung unmittelbar nach dem Stich ist meist unspezifisch und bedarf keiner speziellen Therapie“, so Thomas Scherf, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie vom Deutschen Verband für Jagdmedizin.
Während bei einer Borrelien-Infektion am häufigsten Haut, Gelenke und Nervensystem betroffen sind, kann die seltenere Lyme-Karditis, eine entzündliche Herzerkrankung, zu gefährlichen Komplikationen führen. Vereinzelt werden in der Literatur sogar tödliche Verlaufsformen beschrieben. Zu dem typischen Krankheitsbild zählen Kurzatmigkeit bei Belastung, Schmerzen in der Brust oder ein Herzstolpern. Treten diese Symptome einige Wochen (im Mittel 21 Tage) nach der Wanderröte auf, sollten Betroffene dringend ihren Hausarzt, Internisten oder Kardiologen aufsuchen“, so der Kardiologe Thomas Scherf, der im Internistischen Zentrum Spilburg (Medicum Wetzlar) tätig ist.
Laboruntersuchungen, Langzeit-EKG, Herzultraschall oder eine MRT-Untersuchung können wichtige Hinweise liefern. Betroffenen rät der erfahrene Internist, die behandelnden Ärzte unbedingt auf einen bekannten oder auch einen möglichen Zeckenstich hinzuweisen, damit eine entsprechende Diagnostik vorgenommen werden kann.
Jäger sind ähnlich wie Landwirte und Forstmitarbeiter einer besonders hohen Gefahr ausgesetzt, von einer Zecke gestochen zu werden, da sie oft in Wald und Feld unterwegs sind. Sie geben Naturliebhabern wichtige Tipps, wie ein Zeckenstich verhindert werden kann:
Beim Spaziergang in der Natur, insbesondere auf Graswegen, empfehlen wir deshalb lange Hosen zu tragen und die Hosenbeine in die Socken zu stecken, damit die Zecken nicht so leicht auf die Haut gelangen und an den Beinen hochkrabbeln können. Das Einsprühen der Schuhe und der Hosenbeine mit Anti-Zeckenmitteln hat sich in der Praxis als besonders effektiv erwiesen“, so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.
Der Schutz dieser Mittel hält allerdings nur wenige Stunden an. Daher ist es wichtig, diese bei längeren Aufenthalten in der Natur erneut aufzutragen. Der Fachhandel bietet spezielle Bekleidung an, die bereits einen Zeckenschutz enthält. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich jedoch über die verwendeten Materialien und Inhaltsstoffe informieren, um z. B. Allergien auszuschließen.
„Nach dem Spaziergang oder auch während einem Picknick sollte man insbesondere auch Kinder und Hunde genau absuchen. Zecken suchen oft nach einer geeigneten Einstichstelle und können so noch entfernt werden, bevor sie sich festgesaugt haben. Ideal ist es, sich nach dem Spaziergang gründlich und mit Seife zu duschen. Besonders in den Kniekehlen, in der Leiste oder am Bauch saugen sich die kleinen Plagegeister gerne fest“, so Stifter weiter.
Was tun, wenn eine Zecke bereits gestochen hat?
Sollte es dennoch eine Zecke geschafft haben zu stechen, sollte diese so schnell wie möglich entfernt werden. Je länger die Zecke in der Haut verbleibt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit sich mit FSME oder Borrelien zu infizieren. Zum Entfernen verwenden Sie am besten eine spezielle Zeckenzange (erhältlich in Apotheken oder in Drogeriemärken). Die Zecke sollte möglichst direkt über der Haut mit der Zange gegriffen werden und mit einer leichten Drehbewegung ohne Zug vorsichtig entfernt werden. Wichtig ist dabei, dass der Zeckenkörper nicht zerquetscht wird und dass die Zecke vollständig entfernt wird. Die Wunde sollte mit einem Wundantiseptikum desinfiziert werden. Das Auftragen von Speiseöl oder Haarspray, um die Zecke zu „ersticken“, sollte unbedingt unterbleiben, da die Blutsauger sonst noch mehr Erreger in die Einstichstelle abgeben, rät Internist Thomas Scherf.
Ausbreitung exotischer Zecken erhöht das Gesundheitsrisiko für Mensch und Hund
Bedingt durch den Klimawandel breiten sich auch exotische Zeckenarten, wie die braune Hundezecke oder die Riesenzecke Hyalomma immer mehr in Deutschland aus. Mit ihnen steigt auch die Gefahr, sich in Deutschland mit Erregern von bisher eher seltenen Krankheiten wie dem Fleckfieber anzustecken. Für Hunde birgt vor allem die braune Hundezecke viel Gefahrenpotential. Sie kann den Erreger der Hundemalaria (Babesiose) oder der caninen Ehrlichiose in sich tragen. Auch die Gefahr der Ausbreitung weiterer Krankheitserreger, die unter Sammelbegriff „Mittelmeerkrankheit“ fallen, ist durch das zunehmende Vorkommen der Zecke aus dem Mittelmeerraum erhöht.
Als Ansprechpartner bei Rückfragen, für Interviews oder O-Töne stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: