Wissenswertes rund um die Jagd

Hintergrundinformationen zu Tier und Natur, rechtliche Informationen und Interessantes findet auf dieser Seite seinen Platz. Viel Freude beim Lesen und Stöbern!


Wieder mehr Luchse in Hessen

14. September 2023

 

Luchsbericht zeigt Erfolg für den Artenschutz

 

Pünktlich zur Vorstellung des Luchsberichtes gibt es erfreuliche Neuigkeiten zur Luchspopulation in Hessen. Am Wochenende wurde eine Luchsin mit vier Jungen im Reinhardswald gesichtet. Es ist wahrscheinlich, dass die Luchse auch in Hessen geboren wurden, da sie noch so jung sind. „Das ist ein toller Erfolg für den Artenschutz“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. 

 

Auch im Luchsjahr 2022-2023, das den Zeitraum von Mai bis Mai erfasst, wurden in Hessen wieder mehr Luchse festgestellt. Es konnten sechs selbstständige Luchse, darunter zwei Weibchen, und zusätzlich zwei Jungtiere nachgewiesen werden. Zuletzt hatte es 2019-2020 Jungtiere im Reinhardswald gegeben. Erstmals gelang zudem ein sicherer Luchsnachweis im Rheingau. Staatsministerin Priska Hinz freute sich über diesen Erfolg der auch von Hessen unterstützten bundesweiten Schutzbemühungen: „Der Luchs ist die größte freilebende Katzenart in unseren Wäldern. Das letzte Jahr lässt uns hoffen, dass sich in Hessen wieder eine kleine Teilpopulation etabliert. Unser Auftrag als Land Hessen ist es, die Artenvielfalt zu schützen - und damit auch unsere Lebensgrundlagen und unsere Zukunft.“ 

 

76 plausible Hinweise im Luchsjahr 2022-2023 

 

Nach nur 42 Luchshinweisen im Luchsjahr 2021-2022 wurden im Luchsjahr 2022-2023 immerhin 76 plausible Hinweise ausgewertet, von denen gut 50 als tatsächliche Nachweise bestätigt werden konnten. Besonders erfreulich war die erneute Feststellung eines Weibchens mit mindestens zwei Jungtieren im Reinhardswald. Ob die Jungtiere im Reinhardswald in Hessen geboren wurden oder wie 2019 im Solling in Niedersachsen und dann von der Luchsin in den Reinhardswald geführt wurden, ist unklar. Die Ausweitung bzw. Verlagerung des Jagdgebiets ist für eine Luchsin mit Jungtieren nicht ungewöhnlich. Der Futterbedarf der Familie wächst mit dem Heranwachsen der jungen Luchse und der Jagderfolg in einem entfernteren Revierteil, der während der ersten Monate der Jungenaufzucht nicht bejagt wurde, ist möglicherweise größer.

 

Ausbreitung der Luchse ist langsamer Prozess

 

Thomas Norgall, Naturschutzreferent des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und einer der Koordinatoren des Arbeitskreises Hessenluchs, ist von der Entwicklung im Luchsjahr 2022/2023 positiv überrascht, weist aber auch auf die sehr langsame Ausbreitungsgeschwindigkeit des Luchses hin: „Die Zunahme der Luchsfeststellungen in Hessen ist überraschend deutlich und geht eindeutig auf die Bestandszunahmen der Harzpopulation zurück. Da Luchsweibchen sich aber nur dort zur Fortpflanzung niederlassen, wo sie Kontakt zu anderen Luchsen haben, dehnen sich die Luchsvorkommen nur langsam aus. Dass wir nun wieder junge Luchse beobachten konnten, die sehr wahrscheinlich im Reinhardswald geboren wurden, ist deshalb eine tolle Nachricht.“   

 

Erfolgreiche Zusammenarbeit für den Luchs

 

Laut Prof. Dr. Thomas Schmid, dem Präsidenten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), hat sich die langjährige Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern mit den Fachleuten seines Hauses auch im vergangenen Luchsjahr wieder bewährt. „Für das rechtlich vorgeschriebene Monitoring des Luchses ist es wertvoll, dass die Luchsbeobachtungen aus der Bevölkerung durch die Mitglieder des AK-Hessenluchs auf Plausibilität geprüft und nach einem festen Schema ausgewertet werden. Nur wenn die Zufallsbeobachtungen von Laien und die professionell ermittelten Daten des HLNUG im jährlichen Luchsbericht zusammengeführt werden, entsteht das vollständige Bild zur Situation des Luchses in Hessen.“ 

 

Fotofallen erbringen die Nachweise

 

Nachweise von Luchsen sind im Luchsjahr 2022-2023 insbesondere mit Fotofallen gelungen, die im Auftrag des HLNUG für das Wolfsmonitoring betreut werden. Mit diesen Fotofallen wurden im früheren Reproduktionsgebiet südöstlich von Kassel wieder mindestens vier verschiedene Luchsindividuen nachgewiesen. Außerdem gelang über einen Rehriss die genetische Identifizierung eines Weibchens. Erstmals wurde auch ein sicherer Nachweis eines Luchses für den Rheingau-Taunus-Kreis erbracht. „Durch den Austausch mit der zuständigen Behörde wissen wir, dass das Tier aus Rheinland-Pfalz stammt“, berichtet Prof. Dr. Schmid. Zuwanderungen über den Rhein werden aber auch künftig wohl die Ausnahme bleiben.

Hingegen hat die für 2024 geplante Bestandsstützung des Luchses im Thüringer Wald große Bedeutung für Hessen, weil die Entfernung vom Thüringer Wald bis in die Wälder im Nordosten Hessens von Luchsen nach der Freilassung leichter überwunden werden kann, als die Strecke, die vom Auswilderungsgebiet in Rheinland-Pfalz zurückgelegt werden muss. Nach den Erfahrungen mit den Wiederansiedlungen im Bayerischen Wald, im Harz und im Pfälzer Wald kann zumindest in einigen Jahren zusätzlich zur möglichen Besiedlung aus Norden auch mit der Zuwanderung aus dem Thüringer Wald gerechnet werden. Damit kommt dem Bundesland Hessen eine wichtige Rolle bei der Vernetzung verschiedener Wiederansiedlungsprojekte der benachbarten Bundesländer zu.

 

Hintergrund

  • Luchsbericht 2023: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2023-09/luchsbericht_2023_ak_hessenluchs.pdf
  • Luchsmonitoring in Hessen: Seit 2007 stellt der AK Hessenluchs im Auftrag des Landes Hessen alljährlich die Luchsbeobachtungen in Hessen in einem Luchsbericht zusammen: https://www.luchs-in-hessen.de/luchsinhessen.html  
  • Das HLNUG führt seit 2014 ein Fotofallenmonitoring zum Luchs durch. Bis zum Jahr 2021 wurde dies im Rahmen eines gemeinsamen Kooperationsprojekts mit der Uni Göttingen betrieben. Seit 2022 profitiert das Luchsmonitoring, insbesondere von den Synergieeffekten mit dem Wolfsmonitoring, denn die Vorkommensgebiete der Arten überschneiden sich teilweise.
  • Fortpflanzung des Luchses in Hessen: 1833 soll im Odenwald der letzte Luchs erlegt worden sein. Danach war die Art in Hessen ausgerottet. 2011 wurde mit Fotofallen des BUND Hessen im Forstamt Melsungen erstmals wieder Reproduktion nachgewiesen. Durch die in den Jahren danach im Auftrag des HLNUG betreuten umfangreichen Fotofallenprojekte gelang die gute Dokumentation der Reproduktion der Luchse zwischen 2010 und 2015. 2016 konnte keine Reproduktion mehr festgestellt werden. Einzelne Luchse waren nachweislich an der Räude verendet. Die Räude ist eine Tierseuche, bei der Räudemilben eine Hautkrankheit verursachen. Die dabei auftretenden Hautläsionen und die allgemeine Verschlechterung der Konstitution der befallenen Tiere kann auch zu vermindertem Jagderfolg und zu weiterer Schwächung der Luchse bis hin zum Tod führen.
  • AK Hessenluchs: Ziel des im 2004 auf Initiative des Ökologischen Jagdvereins Hessen (ÖJV) und des hessischen Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegründeten verbandsübergreifenden Arbeitskreises „Hessenluchs“ ist die sachgerechte Information und das Mitwirken am Monitoring des Luchses in Hessen. Die Erfassung von Luchshinweisen wird von rund 50 Luchsbeauftragten unterstützt. Der AK Hessenluchs arbeitet eng mit der Naturschutzverwaltung und dem Landesbetrieb Hessen-Forst zusammen. 

Weitere Informationen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/luchs  

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


16. März 2023

Ehrenamtscard für alle, die mehr als 5 Stunden wöchentlich ehrenamtlich tätig sind.

 

Sie wird von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten/Sonderstatusstädten ausgegeben. Die E-Card bietet ehrenamtlich Engagierten besondere Vorteile und zeigt in vielen Situationen des täglichen Lebens, dass Engagement wahrgenommen und anerkannt wird.

Mehr Infos dazu gibt es hier.


Merkblatt Aviäre Influenza (AI, „Vogelgrippe“, Geflügelpest)

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben in einem Merkblatt zur Aviären Influenza zusammengestellt, welches Sie sich hier herunterladen können.

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Neue Jagdordnung in Kraft

1. November 2022

 

Jagdzeiten und Regelungen für Prüfung und Fütterung angepasst

 

Heute tritt die neue Hessische Jagverordnung in Kraft. Wesentliche Neuerungen der Verordnung sind Änderungen bei den Jagdzeiten für bestimmte Wildtierarten, eine Anhebung der Niveaus der der Jägerprüfung, um Tierleid bei der Jagd zu vermeiden und neue Vorgaben zur Wildtierfütterung. „Die Jagdzeiten sind an die Wildbiologie der jeweiligen Arten angepasst worden. Arten, deren Vorkommen rückläufig ist, werden künftig besser geschützt“, erklärte die Ministerin. 

 

Ganzjährige Schonzeit für Türkentaube und Möwenarten

 

Für die bestandsbedrohte Türkentaube sowie die fünf in Hessen vorkommenden Möwenarten:  Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe wird eine ganzjährige Schonzeit eingeführt. „Mit der ganzjährigen Schonzeit schützen wir diese bedrohten Vogelarten und damit die Artenvielfalt in Hessen“, betonte die Ministerin. 

 

Bejagung abhängig vom Bestand

 

Feldhase und Stockenten werden weiterhin, nur so bejagt, dass sich die Bejagung im Rahmen des Zuwachses bewegt und auch nur, wenn es auch genügend Tiere gibt. Damit die Jägerinnen und Jäger die Bestandssituation gut einschätzen können, wird weiterhin auf das bewährte Niederwildmonitoring zurückgegriffen. 

 

Mehr Schutz für das Rebhuhn

 

Das Rebhuhn, dessen Bestandssituation in den letzten Jahrzehnten europa- und deutschlandweit stark rückläufig ist, ist künftig geschützt, wenn nicht eine Mindestdichte von 3,0 Revierpaaren pro 100 ha und ein Zuwachs von mindestens 250 Prozent erreicht wird. Außerdem muss die Bejagung künftig der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Diese Änderung orientiert sich an den Schwellenwerten des bereits etablierten Monitoringverfahrens.

 

Intensives Monitoring

 

Das Umweltministerium beabsichtigt auch zukünftig, die Entwicklung der Wildtiere intensiv zu beobachten, damit bedrohte Arten effektiv geschützt werden können. Gemeinsam mit den hessischen Jägerinnen und Jägern und der Unterstützung der Wissenschaft, insbesondere durch die Wildbiologische Forschungsstelle, soll dieses Ziel in den kommenden Jahren weiter umsetzt werden.

 

Bejagung invasiver Arten unterstützen

 

Die Nilgans darf nun bereits ab August bejagt werden, die alte Verordnung sah einen Jagdzeitenbeginn zum 1. September vor. Damit soll die intensivere Bejagung dieser invasiven Art unterstützt werden.

 

Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung

 

Die Überarbeitung der Jagdverordnung wurde zudem dazu genutzt, die Ausbildung und Prüfung für die Jagd und Falknerei anzupassen und Fachlichkeit und Tierschutz zu stärken. „Die Anforderungen an die Prüflinge sind gestiegen, um Tierleid bei der Jagd zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl stehendes als auch flüchtiges Wild zielsicher getroffen wird“, erklärte die Ministerin zu der Anhebung der Anforderungen an die Schießprüfung. 

 

Durch angepasste Fütterung Schäden im Wald und in der Landwirtschaft vermeiden 

 

Gleichzeitig berücksichtigt die Jagdverordnung, dass insbesondere die Schalenwildbestände in den letzten Jahren angestiegen sind und dadurch Schäden im Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen. „Das Schalenwild findet unter anderem auch durch die Veränderungen aufgrund des Klimawandels das ganze Jahr über ausreichend Futter. Aus diesem Grund haben wir in der Verordnung auch die Regelungen zur Fütterung von Wild angepasst“, erklärte die Ministerin.

 

Jagdverordnung: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-10/hessische_jagdverordnung.pdf 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Afrikanische Schweinepest: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Indikatorschweine

8. Dezember 2020

 

Um die Probenentnahme bei Indikatorwildschweinen durch die Jagdausübungsberechtigten attraktiver zu gestalten, wird ab dem 1. Dezember die Aufwandsentschädigung von 30 € auf 50 € erhöht.

 

Als Indikatortiere gelten:

  1. Tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild)
  2. Unfallwild
  3. Schwerkrankes Wild gem. §22a Bundesjagdgesetz (von einer Krankheit befallenes oder auch kümmerndes Wild)

 

Achtung: 

Das vermehrte Auftreten von Fallwild im Revier ist erfahrungsgemäß ein Alarmzeichen für einen ASP Eintrag! In diesem Fall muss umgehend das Veterinäramt informiert werden!

 

Zudem besteht zukünftig die Möglichkeit, die Tupferproben von Indikatorwildschweinen für die Untersuchung auf ASP per Post direkt an den LHL zu senden. Die Postgebühren werden vom Empfänger übernommen.

 

Die Tupferproben, sowie die vollständigen, korrekt und leserlich ausgefüllten Probenbegleitscheine (Untersuchungsantrag mit roten Kästchen im Original) und das in der Anlage befindliche Beiblatt können dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) direkt zugesendet werden. Im Falle einer Einsendung per Post erfolgt beim LHL die Prüfung der Vollständigkeit der Daten zur Fundstelle. Ausschließlich Einsendungen mit vollständigen, nachvollziehbaren Angaben zum Fundort werden untersucht und haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung.

 

Bitte teilen Sie meiner Behörde mit, wenn Sie Bedarf an adressierten Umschlägen haben. Herr Businszky ist hierfür Ansprechpartner.

 

Sie können aber auch gerne weiterhin aus dem Landkreis Gießen stammende Tupfer-Proben wie bisher bei meiner Behörde einreichen.

Es hat sich gezeigt, dass die Probenbegleitscheine in den meisten Fällen bei meiner Behörde nachbearbeitet werden müssen, da in der Regel die Ortskennzahlen im Probenbegleitschein fehlen und die Tupferprobenröhrchen von den Jagdausübungsberechtigten nicht beschriftet werden.

 

Gemeindekennzahlen (GKZ) im Landkreis Gießen

06 5 31 001          Allendorf (Lumda), Stadt

06 5 31 002          Biebertal

06 5 31 003          Buseck

06 5 31 004          Fernwald

06 5 31 005          Gießen, Universitätsstadt

06 5 31 006          Grünberg, Stadt

06 5 31 007          Heuchelheim

06 5 31 008          Hungen, Stadt

06 5 31 009          Langgöns

06 5 31 010          Laubach, Stadt

06 5 31 011          Lich, Stadt

06 5 31 012          Linden, Stadt

06 5 31 013          Lollar, Stadt

06 5 31 014          Pohlheim, Stadt

06 5 31 015          Rabenau

06 5 31 016          Reiskirchen

06 5 31 017          Staufenberg, Stadt

06 5 31 018          Wettenberg

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag, gez.

 

Dr. Stefanie Graff, Landkreis Gießen

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Hans-Jörg Schwan neuer WCO-Vorsitzender

20. November 2020

 

Der Wurftaubenclub Oberhessen e.V. hat in seiner Mitgliederversammlung Hans-Jörg Schwan einstimmig zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Hans-Jörg Schwan ist als aktiver Jäger und engagiertes Mitglied im Jagdverein „Hubertus“ Gießen, wo er sich als Vorsitzender des Schießausschusses einbringt, ein Garant dafür, dass sich die gute Zusammenarbeit von WCO und Hubertus auch in Zukunft fortsetzen wird.

 

Seinem Amtsvorgänger Klaus Schwan, der den Verein über 18 Jahre erfolgreich führte, wurde mit einem Präsent für seine ehrenamtliche Tätigkeit gedankt. Unter großem Beifall der anwesenden Mitglieder wurde er zum Ehrenvorsitzenden des WCO ernannt und steht seinem Verein weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Neuer Schatzmeister ist Frank Brückel, der die Nachfolge von Jürgen Heller antritt, dessen langjähriges Engagement mit der Ernennung vom Ehrenvorstandsmitglied gewürdigt wurde. Hans-Jörg Schwan war bislang Schießwart des WCO. Diese Funktion bekleidet fortan Markus Sandner. Als Kassenprüfer fungieren Gerhard Förster und Wolfgang Falkenstein.

 

2. Vorsitzender Yannick Zöllner berichtete über das Vereinsjahr, das im Zeichen Corona-bedingter Einschränkungen stand. Der WCO sieht sich dank der modernen Schießanlagen für Skeet und Trap für die Zukunft gut gerüstet. Neu ist zudem der barrierefreie Zugang vom Parkplatz zu den Schießständen. Die Internetpräsenz des Vereins wurde überarbeitet und ist nun auf dem aktuellen Stand. Zudem steht eine Erweiterung der auf dem Schießstand angebotenen Flintendisziplinen an, wodurch sich der WCO einen Mitgliederzuwachs erhofft.

 

Für den Jagdverein „Hubertus“ nahm Moritz Mattern an der Versammlung teil, richtete Grüße des verhinderten 1. Vorsitzenden Dieter Mackenrodt sowie des übrigen Vorstands aus und gratulierte den Gewählten.


Berichte und Kartenmaterial zum Waschbären

8. Juni 2020


16. Oktober 2019

Veterinäramt: Information zum Umzug Trichinenlabor

 

Das neue Trichinenlabor des AVV Gießen befindet sich ab dem 21.10.2019 am Riversplatz im Gebäude A, EG rechts. Öffnungszeiten des Trichinenlabors: 

Montag: 07:30 – 13:30, letzter Ansatz erfolgt um 11:15 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:00, letzter Ansatz erfolgt um 09:00 Uhr 

Freitag: 08:30 – 12:00, letzter Ansatz erfolgt um 09:00 Uhr

  

Außerhalb der oben angegebenen Öffnungszeiten können die Trichinenproben in den dafür vorgesehenen Einwurfschacht geworfen werden. Dieser befindet sich seitlich am Gebäude A, zwischen  Nottreppe und  Hausecke an einem Kellerfenster.

  

Der Trichinenprobenkasten am Rathaus Hungen wird weiterhin zu folgenden Zeiten geleert: Montag: 10:30 Uhr | Mittwoch: 08:00 Uhr | Freitag: 08:00 Uhr


Hessischer Staatswald ist nun ökologisch nachhaltig nach FSC zertifiziert

Umweltministerin Priska Hinz: „Mit der FSC-Zertifizierung verwirklicht die Landesregierung ein wegweisendes umweltpolitisches Ziel.“ 

 

6. August 2018

„Unsere Wälder leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, sind stabil gegen die Auswirkungen des Klimawandels und bieten Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Deshalb trägt der hessische Staatswald ab heute das international anerkannte Gütesiegel FSC, mit dem wir zeigen können, dass unser Wald nach den höchstmöglichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards bewirtschaftet wird“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute im Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. 

 

Das Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus und 17 weitere Forstämter gehören zu der dritten und damit letzten Tranche im Zertifizierungsprozess des Hessischen Staatswaldes. „Mit rund 315.000 Hektar zertifiziertem Wald hat Hessen nun, dicht nach Baden-Württemberg, die zweitgrößte Fläche an FSC-Wald in Deutschland. Damit verwirklicht Hessen eine moderne Waldwirtschaft, die auch zunehmend von den großen Holzverarbeitern nachgefragt wird“, betonte Ministerin Hinz. 

 

Reibungsloser Zertifizierungsprozess bestätigt hohe Qualität der Waldbewirtschaftung

Der bereits im Jahr 2015 mit neun Forstämtern gestartete Zertifizierungsprozess ist nach einer zweiten Runde Anfang 2016 mit elf Forstämtern nunmehr in einer dritten und letzten Tranche mit weiteren 18 hessischen Forstämtern und dem Nationalpark Kellerwald-Edersee zu seinem Abschluss gekommen. Die Forstämter dürfen ihr Holz aus dem Staatswald ab sofort mit dem weltweit verwendeten FSC-Siegel verkaufen. 

Dies bestätigte auch Elmar Seizinger, stellvertretender Geschäftsführer bei FSC Deutschland und ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass die intensive Debatte um die FSC-Zertifizierung hier in Hessen nun so erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies zeigt auch welch großes Vertrauen die politisch Verantwortlichen in die Arbeit von HessenForst haben“, erklärte er. Denn, so Seizinger weiter: „Der Blick in die öffentlich zugänglichen Zertifizierungsberichte zeigt, dass die FSC-Zertifizierung einen positiven Beitrag dabei leistet, die Arbeit des Landesbetriebes für eine verantwortungsvolle Waldwirtschaft auf hohem Niveau zu verbessern. Hier denke ich insbesondere an Themen wie: den Umgang mit nicht-heimischen Baumarten, Konzepte zum Schutz von Totholz im Wald, eine der Waldökologie angepasste Jagd, sowie die aktive Bürgerbeteiligung bei Fragen der Waldbewirtschaftung.“ 

 

Zufrieden mit dem Prozess der Zertifizierung zeigte sich auch Michael Gerst, Leiter des Landesbetriebs HessenForst: „Die problemlose Zertifizierung hat uns darin bestätigt, dass unsere hohen Qualitätsmaßstäbe bei der Pflege des hessischen Staatswaldes wertvoll sind.“ Nicht nur die Erstzertifizierung lief reibungslos: Bei der jährlichen FSC-Überprüfung in den bereits während der letzten Jahre zertifizierten Forstämtern wurde dem Landesbetrieb durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft eine vorbildliche Waldbewirtschaftung bescheinigt.

 

„Die verantwortlichen Forstleute haben den Zertifizierungsprozess gut vorbereitet und konsequent umgesetzt. Deshalb konnte die FSC-Zertifizierung ausgesprochen zügig erfolgen“, sagte Ministerin Hinz mit Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von HessenForst. 

 

Naturwaldflächen werden ausgeweitet

Der Landesbetrieb HessenForst wird außerdem weitere zwei Prozent auf dann zehn Prozent der Staatswaldfläche als Naturwald ausweisen. Dies schließt eine Bewirtschaftung auf diesen Flächen aus. Als Ausgleich dafür wird das Land ab 2020 Kompensationsmittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt bereitstellen. „Die Landesregierung stellt diese Mittel zur Verfügung, weil uns zusätzlicher Naturschutz in Hessen wichtig ist. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann dazu beitragen, indem beim Kauf von Holzwaren auf das FSC-Siegel geachtet wird“, erklärt die Ministerin. 

 

Insgesamt umfasst die Waldfläche in Hessen 894.180 Hektar. 42 Prozent sind Staatswald, 36 Prozent Körperschaftswald. Dieser verteilt sich auf 418 Gemeinden und Städte. Ein Viertel der Waldfläche ist Privatwald. „Das Land hat eine Vorbildrolle und wir begrüßen es natürlich, wenn Kommunen und private Waldbesitzer unserem Beispiel folgen und ihren Wald FSC zertifizieren lassen. Dabei unterstützen wir die Kommunen sowohl beratend als auch finanziell. Im Rahmen der Forstlichen Förderung übernimmt das Land achtzig Prozent der Kosten, die für die erstmalige Erlangung des Zertifikats anfallen“, bestätigte Ministerin Hinz.

 

 

Hintergrundinformation: 

Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine weltweit tätige Organisation zur Zertifizierung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung von Wäldern. Im hessischen Staatswald wurden im Forstamt Dieburg bereits seit dem Jahr 2011 Erfahrungen mit der FSC-Zertifizierung gesammelt. Der Zertifizierungsprozess begann im Jahr 2014 in neun von 41 Forstämtern mit einer Fläche von ca. 55.000 Hektar Staatswald. 2015 folgten weitere 11 Forstämter mit einer Fläche von rund 87.000 Hektar. Folgende 18 Forstämter (circa 175.000 Hektar) sind ab heute ebenfalls zertifiziert: Beerfelden, Wiesbaden-Chausseehaus, Biedenkopf, Frankenberg, Schotten, Wehretal, Romrod, Neukirchen, Wetzlar, Reinhardshagen, Bad Hersfeld, Hessisch Lichtenau, Weilrod, Rüdesheim, Melsungen, Burghaun, Michelstadt, Rotenburg sowie der Nationalpark Kellerwald-Edersee.

 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Bergung von Kadavern im Seuchenfall (Afrikanische Schweinepest)

(Wiesbaden, 04.07.2018)

Das hessische Umweltministerium hat in ressortübergreifender Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Herstellung eines Films über die sachgerechte Bergung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen vor dem Hintergrund eines möglichen ASP-Geschehens anfertigen lassen. Dieser Film soll zu Ausbildungs- und Schulungszwecken verwendet werden.

 

Der Film kann über die Homepage des Hessischen Umweltministeriums aufgerufen werden.  Der direkte Link zum Video ist https://umwelt.hessen.de/video/bergung-von-kadavern-im-seuchenfall-afrikanische-schweinepest

 

Bei Interessen kann der Film auf DVD unter eva.frenzel@umwelt.hessen.de angefordert werden. Es ist vorgesehen in Kürze eine Pressemitteilung darüber  zu erstellen. Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag  

Eva Frenzel

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz


21. Juni 2018

Landkreis Gießen: Trichinen-Untersuchung von Wildschweinen ab sofort gebührenfrei 

Der Landkreis Gießen verzichtet für die kommenden zwei Jahre auf die Erhebung der Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei erlegten Wildschweinen. 

Laden Sie sich nebenstehendes PDF zur weiteren Information herunter:

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Trichninenprobenuntersuchung LK Gießen.
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12. Juni 2018

JAWINA: Bundesverfassungsgericht: Keine „Befriedung“ für juristische Personen

 

"Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich dagegen wenden, dass es juristischen Personen verwehrt ist, gemäß § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) einen auf Gewissensgründe gestützten Antrag auf Ruhen der Jagd (Befriedung) auf ihren zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu stellen."

Lesen Sie den kompletten Artikel in JAWINA Online hier.


Maskierte Räuber

26. April 2018

Waschbären breiten sich in Hessen immer mehr aus/ Jäger schlagen Alarm

 

Jäger in Hessen sehen die Schonzeit für Waschbären in der Zeit vom 01. März – 31. Juli mit Sorge. Ausgerechnet in den Sommermonaten seien die Räuber am aktivsten, sagt Dieter Mackenrodt, Vorsitzender des Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V.

Jäger würden die Tiere gern länger bejagen -  dürfen aber nicht. Im Umgang mit dem Räuber herrscht in Hessen Hilflosigkeit.

Allesfresser mit großem Appetit

Die Raubtiere, deren Fell im Gesicht wie eine Maske aussieht, sind Allesfresser. Sie bedienen sich an Mülltonnen, dringen gelegentlich in Häuser ein, plündern Nester und fressen andere Tiere. Das kann sie zu einem Ärgernis für Hausbesitzer und zu einer Bedrohung für seltene Vögel und Amphibien machen

.

„Aktuell ist die Art bundesweit verbreitet und nicht effektiv zu dezimieren“, heißt es beim hessischen  Umweltministerium. Der Waschbär, ursprünglich in Nordhessen ausgesetzt, ist mittlerweile fast überall in Hessen  zuhause. In welcher Zahl ist unklar.

Eine grobe Orientierung boten bisher die Abschusszahlen der Jäger. Doch die sinken – wegen der Schonfrist, nicht wegen weniger Waschbären, wie die Jäger betonen. Im vergangenen Jagdjahr wurden in Hessen 21400 Waschbären geschossen, 6300 weniger als im Vorjahr. Im Landkreis Gießen wurden im abgelaufenen  Jagdjahr 2017/18 etwa 2000 Waschbären erlegt oder gefangen.

 

Jäger kritisieren, dass Alternativen zur Reduzierung der Waschbären fehlen. Ein Einfangen und eine Kastration, wie zuletzt von Umweltschützer gefordert,  seien kaum umsetzbar.“ Das kostet eine Menge Geld“, sagt Hubertus-Chef  Dieter Mackenrodt. Von 80 – 120 Euro pro Tier gehe man aus. “Und auch ein kastriertes Tier dringt weiterhin  in Dachböden ein und reißt Dämmwolle heraus.“

 

Selbst Krankheiten können den Waschbären bisher nicht bremsen: Erkrankungen durch das Staupe-Virus in Nordhessen führte laut Umweltministerium, dort nur zu einem leichten Rückgang der Bestände.

 

Zur Frage, wie mit Waschbären künftig verfahren wird, gab es 2017 eine länderübergreifende Anhörung für Bürger und Verbände. Die sei abgeschlossen, erklärt das Umweltministerium. Derzeit werte eine Kommission der Oberen Naturschutzbehörden die Stellungnahmen aus.


LJV-Meldung: Koalitionsvertrag sieht Änderungen im Bundesjagdgesetz vor

Der DJV begrüßt die vorgesehenen Änderungen des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich Munition, Schießübungsnachweis und Jungjägerausbildung. Auch die Ankündigung, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen, stößt auf Zustimmung.

 

Die Parteien CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass die künftige Bundesregierung die in der vergangenen Legislaturperiode gescheiterte Novellierung des Bundesjagdgesetzes nun doch vornehmen möchte. Geplant sind bundeseinheitliche Regelungen für Jagdmunition mit dem Ziel, die Tötungswirkung zu optimieren und gleichzeitig den Bleieintrag ins Wildbret zu minimieren. Zudem soll es einen deutschlandweit einheitlichen Schießübungsnachweis geben, ebenso eine einheitliche Jäger- und Falknerausbildung sowie -prüfung. „Wir haben in den vergangenen Jahren einen wissensbasierten Weg unterstützt und begrüßen es sehr, dass die Politik unseren Empfehlungen nun folgen wird“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

 

Wolf: Ängste und Sorgen ernst nehmen

Positiv beurteilt der DJV, dass der Schutzstatus des Wolfes überprüft werden soll, um „eine notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Zudem soll ein Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden. Hartwig Fischer: „Die Politik nimmt damit die berechtigten Ängste und Sorgen der vom Wolf betroffenen ländlichen Bevölkerung ernst!“ Der DJV hatte im vergangenen Jahr immer wieder auf die zunehmenden Konflikte mit Wölfen hingewiesen und praktikable Lösungen im Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren angemahnt. Im Gegensatz zum Bundesamt für Naturschutz sind für den Dachverband der Jäger Wölfe verhaltensauffällig, wenn sie mehrfach in Siedlungsnähe auftauchen oder sogar nachts hindurchgehen. Eine natürliche Scheu vor dem Menschen besitzt der Wolf nicht. Situationen wie in Cuxhaven, wo Wölfe sich zwischenzeitlich auf ausgewachsene Rinder spezialisiert und die ersten Deichschafe getötet haben, müssen künftig von Beginn an unterbunden werden. Den aktuellen Wolfsbestand schätzt der DJV auf rund 800 Tiere in Deutschland, die Fortpflanzungsrate liegt bei über 30 Prozent pro Jahr. Der Wolf ist eine Herausforderung für Weidetierhaltung und Artenvielfalt in Deutschland und damit für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. 

 

Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft unbürokratischer gestalten

Der DJV begrüßt die angestrebte Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2020. Angesichts des Verlustes von biologischer Vielfalt im agrarisch genutzten Raum sieht es der DJV als dringend notwendig an, die Förderstrukturen gezielter und insbesondere auch unbürokratischer auszurichten. Derzeit werden 50 Prozent der Ackerfläche Deutschlands (6,8 Mio. Hektar) mit nur noch drei Fruchtarten – Mais, Raps und Weizen – bestellt und intensiv bewirtschaftet. Profiteur ist das anpassungsfähige Wildschwein, das dort in der Vegetationsperiode von Anfang Mai bis in den Oktober nur schwerlich bejagt werden kann. Auf dem Rückzug sind hingegen spezialisierte Arten wie Feldhase, Rebhuhn oder Fasan. In diesem Zusammenhang bewertet der DJV die geplante Ackerbaustrategie (inklusive Aktionsprogramm Insektenschutz) positiv. Nach Ansicht der Jäger gehören dazu auch produktionsintegrierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Jagdschneisen mit Blühstreifen kombinieren

Darüber hinaus sollten alle zur Verfügung stehenden förderrechtlichen Möglichkeiten umgesetzt werden, um eine effektive Bejagung des Schwarzwildes in der Agrarlandschaft zu ermöglichen – etwa die unbürokratische Anlage von Bejagungsschneisen. Dazu gehört auch eine konsequente Umsetzung der Agrarzahlungenverpflichtungen-Verordnung und ein sinnvoller Umbau der Agrarumweltmaßnahmen mit Nutzungsmöglichkeit für den Landwirt nach der Brut- und Setzzeit. In der Praxis könnte dies bedeuten: Der Landwirt legt im Frühjahr mit der Aussaat in allen Kulturen Jagdschneisen aus mehrjährigen Wildplanzenmischungen an, die zur Biogasgewinnung genutzt werden können. Bis Ende Juni bieten die Blühstreifen Insekten und Bodenbrütern  Nahrung und Lebensraum. Danach werden die Wildpflanzen für die Biogasproduktion geerntet, zurück bleiben Stoppelflächen für die effektive Bejagung der Wildschweine.

 

Der DJV begrüßt den vorgeschlagenen Dialog zwischen Landwirten, Jägern und anderen Naturschützern, um den Schutz der heimischen Flora und Fauna vor nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten zu verbessern. Auch der Aufbau eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität ist längst überfällig. Der DJV sieht hier gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Monitoringprogramm WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands).

 

Bundesprogramm Wiedervernetzung umsetzen

Besonders bedauert der DJV das fehlende Bekenntnis der möglichen Koalitionspartner zum Themenkomplex „Biotopverbund/Wiedervernetzung/Grüne Infrastruktur“. Hierzu hatte der DJV im März 2017 eine große Fachtagung in Berlin unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz ausgerichtet und zusammen mit ADAC und Naturschutzverbänden ein breites Bündnis für die Vernetzung von Lebensräumen geschmiedet. Das ausführliche Forderungspapier sieht konkrete Maßnahmen für die Umsetzung in der Praxis vor. Das bereits bestehende Bundesprogramm Wiedervernetzung ist nach wie vor nicht mit einem konkreten Finanzvolumen hinterlegt. Knapp 100 prioritäre und 30.000 sekundäre Konfliktstellen im Verkehrsnetz warten immer noch auf eine Entschärfung zugunsten der Verkehrssicherheit und des Artenschutzes.

 

Ob auf der Grundlage des ausgehandelten Koalitionsvertrages eine neue Bundesregierung gebildet wird, steht noch nicht fest: Die Parteigremien müssen noch zustimmen, bei der SPD wird es sogar ein Mitgliedervotum geben. Der Bundestag wählt dann die Bundeskanzlerin. Der Deutsche Jagdverband wird in jedem Fall gegenüber der neuen Bundesregierung die Interessen der Natur, des Wildes und der 384.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland mit Nachdruck vertreten – wissensbasiert und praxisorientiert.

 

Markus Stifter, Pressesprecher LJV


Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet

29. Januar 2018

 

Wichtige Information:

In Ergänzung zur Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums "Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet" weisen wir darauf hin, dass die dort angesprochene und fett gedruckte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen noch nicht gültig ist. 

Es liegen uns noch keine Informationen vor, ab wann diese wirksam werden soll.

Wir bitten daher um Beachtung, dass derzeit noch die in der Jagdverordnung aufgeführte Jagdzeit gilt und bis auf Weiteres nach dem 31. Januar keine Keiler und Bachen erlegt werden dürfen.

 

Pressemitteilung:

Umweltministerin Priska Hinz: „Hessen arbeitet schon seit geraumer Zeit daran, eine Verbreitung dieser Tierseuche nach Hessen zu verhindern. Darüber hinaus haben wir jetzt ein präventives Maßnahmenpaket geschnürt.“

 

Die für den Menschen vollkommen ungefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aktuell in Tschechien und Polen aus. Deshalb verstärkt das Land Hessen seine Vorsorgemaßnahmen um einen Ausbruch dieser gefährlichen Tierkrankheit möglichst zu verhindern. „Wir  haben schon seit längerem zielgruppengenaue Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und Aufklärung eingeleitet. Auch für den Ernstfall sind wir gewappnet und stellen Personal, Gerät und Geld zur Verfügung“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. „Das Umweltministerium plant Spitzengespräche zu führen, bei denen alle beteiligten relevanten Akteure informiert, sensibilisiert und vorbereitet werden. Denn im schlimmsten Fall sollen alle Abläufe reibungslos funktionieren“, ergänzte Hinz.

 

„Die für Wildschweine und auch Hausschweine hochansteckende Krankheit führt bei diesen fast immer zum Tod. So hat sie das Potenzial große wirtschaftliche Schäden bei den schweinehaltenden Landwirten anzurichten“, erläuterte die Ministerin. In Hessen verteilen sich gut 660.000 Schweine auf gut 5.800 Betriebe. Die Spanne reicht dabei von wenigen Tieren bis zu mehreren Tausend. Das Umweltministerium wird alle schweinehaltenden Betriebe in Hessen umfassend darüber informieren, was sie tun können, um ihre Schweinebestände zu schützen. „Es gibt sehr effektive Maßnahmen, die einen Ausbruch in Hausschweinebeständen verhindern können. Daher ist es immens wichtig, dass sich die Halterinnen und Halter auch an diese Biohygienemaßnahmen halten. Ich appelliere an alle dies zu tun“, betonte Hinz. „Wir als Ministerium und die Veterinärämter werden die Betriebe dabei begleiten und unterstützten“, sicherte die Ministerin zu. Ein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es bislang nicht.

 

Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest in Hessen kann trotz vorbeugender Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das Virus kann von Wildschwein zu Wildschwein übertragen werden, jedoch ist diese Infektionskette deutlich langsamer, als in den Fällen in denen der Mensch das Virus unbewusst verschleppt und damit verbreitet. Zum Beispiel kann die Krankheit über Lebensmittel übertragen werden, die an Autobahnraststätten weggeworfen und von Wildschweinen gefressen werden. Aus diesem Grund sind bundesweit bereits entsprechende Hinweisschilder an den Raststätten angebracht, Essensreste für Wildschweine unzugänglich zu entsorgen.

 

„Sollte es doch zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommen, ist es sehr wichtig diesen frühestmöglich zu erkennen. Darum wird das Land eine Prämie von 30 Euro bezahlen, wenn Proben bei tot aufgefundenen Wildschweinen genommen und an das Hessische Landeslabor geschickt werden“, betonte Hinz. „Diese Proben sind ein entscheidender Faktor, damit wir das weitere Vorgehen festlegen können“, sagte Hinz. Bereits 2008 wurde in Hessen ein Tierseuchenfrühwarnsystem eingerichtet. Seit dieser Zeit besitzt Hessen ein flächendeckendes Monitoring für Schweinepest bei Wildschweinen. In 2016 wurden über 2.500 und in 2017 sogar über 4.500 von der hessischen Jägerschaft eingereichte Proben ausgewertet. Damit verfügt Hessen im Bundesvergleich über sehr hohe Kontrollzahlen.

 

Seit über zehn Jahren steht die Hessische Landesregierung mit der Jägerschaft im Dialog, um die Anzahl der Wildschweine mit Hilfe effektiven Jagdmethoden zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation informiert das Ministerium die Hessischen Jagdverbände zusätzlich und steht mit Jägerinnen und Jägern in intensivem Austausch. „Wir werden in den nächsten Wochen zu regionalen Informationsveranstaltungen einladen. Die Jägerschaft ist im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ein wichtiger Partner für die Behörden“, so Hinz weiter.

 

Um eine zusätzliche Reduktion der Wildschweinpopulation in Hessen zu erzielen, wird das Umweltministerium für 2018 die Schonzeit für Keiler und Bachen, die keine Jungtiere führen, aufheben, so dass diese auch nach dem 31. Januar weiter bejagt werden können. Als weitere Erleichterung können Jagdgäste im Hessischen Staatswald Wildschweine kostenfrei bejagen. Bei der Durchführung von revierübergreifenden Jagden auf Schwarzwild sollen die Behörden durch Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen unterstützend aktiv werden.

 

„Im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest  muss schnell und konsequent gehandelt werden“, so die Ministerin. Sollte der Ausbruch in Hessen dennoch nicht zu verhindern sein, so arbeitet das Land bereits jetzt an Plänen zur Koordination aller nötigen Maßnahmen. Beispielsweise wird das Land Sammelbehälter für tote infizierte Wildschweine kaufen oder die zuständigen Stellen dabei unterstützen. Denn infizierte Tiere müssen so schnell wie möglich aus der Landschaft entnommen werden.

 

„Für alle nötigen Maßnahmen stellen wir 500.000 Euro pro Jahr im Doppelhaushalt zur Verfügung“, erklärte Ministerin Hinz. „Wir haben damit sichergestellt schnell, gezielt und effektiv reagieren zu können“, sagte Hinz.

 

Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest auf der Internetseite des Umweltministeriums und des Bundesforschungsinstituts für Tierseuchen:


Arbeitskreis Wildbiologie veröffentlicht Film zum Stockentenmonitoring

Der Arbeitskreis Wildbiologie hat einen Film zum Stockenten-Monitoring veröffentlicht. Wir bitten um Weiterleitung an Ihre Mitglieder und Verlinkung auf Ihrer Homepage.

 

Wichtig: Jedes Revier kann am Stockenten-Monitoring teilnehmen. Bitte einfach die Entenschwingen paarweise zusammenbinden, trocknen lassen, auf einem Zettel den Erlegungstag und die Hegegemeinschaft notieren und dann mit dem Begleitschein (siehe unten) an den Arbeitskreis Wildbiologie einsenden.

 

Die Jagd auf Niederwild in Hessen ist eine nachhaltige Form der Landnutzung. Damit das auch in Zukunft so bleibt, sieht die hessische Jagdverordnung ein Monitoring von Niederwildarten vor. Der Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen hat nun zum Stockenten-Monitoring einen Film veröffentlicht, der die Einsendung der Schwingen im Detail zeigt.

 

Die Anzahl der in Deutschland überwinternden Stockenten wird geringer. Dies spiegeln auch die seit Jahren rückläufigen Jagdstrecken wider. Seit den 1980er Jahren haben sie in Hessen um etwa zwei Drittel abgenommen.

Eine Zählung von Enten ist auf kleiner Fläche allerdings kaum möglich, da die Tiere in der Jagdsaison bis zu 450 Kilometer am Tag zurücklegen können.

 

Analyse der Jagdstrecke

Deshalb soll eine genaue Analyse der jährlichen Jagdstrecke nun Klarheit bringen: Künftig werden die Streckenmeldungen nicht nur nach Geschlecht, sondern auch nach ein- und mehrjährigen Tieren geführt.

Über die Altersstruktur der erlegten Stockenten lässt sich der jährliche Zuwachs feststellen und daraus eine Bejagungsempfehlung ableiten.

An der lebenden Ente kann das Alter jedoch nicht sicher bestimmt werden. Der Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen entwickelt deshalb eine Methode, damit Jäger zukünftig selbst feststellen können, ob die Ente einjährig oder älter ist.

 

Dazu untersucht der Arbeitskreis Wildbiologie in diesem Jagdjahr die Schwingen von rund tausend Enten und bittet die hessische Jägerschaft um Unterstützung beim Sammeln der Entenflügel.

Der Diplom-Biologe Johannes Lang zeigt im Film, wie die Entenschwingen nach einer Jagd richtig abgetrennt werden und bittet die hessischen Jägerinnen und Jäger bis zum Ende der Jagdzeit so viele Stockentenschwingen wie möglich einzusenden.

 

Film Stockentenmonitoring in Hessen

Quelle: Youtube/Arbeitskreis Wildbiologie

 

Bitte senden Sie die Stockentenschwingen an:

Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische

Arbeitskreis Wildbiologie

Entenmonitoring

Frankfurter Straße 91

35392 Gießen

 

Downloads:

Einsendung auch über die Veterinärämter möglich

Ab sofort können Entenschwingen auch über die Veterinärämter der Landkreise an den Arbeitskreis Wildbiologie gesendet werden.

 

Wichtig bei der Abgabe beim Veterinäramt:

Zur sicheren Zuordnung der Proben sollte zusätzlich zur Beschriftung der Schwingen mit Erlegunsdatum und Hegegemeinschaft das beiliegende Blatt gut sichtbar an der Außenseite der Tüte / des Kartons angebracht werden.

 

Zum Speichern und Nachlesen

Bitte speichern Sie sich die Hinweise zur Stockentenerfassung und den Entenschwingen-Begleitschein auf Ihrem Rechner und setzen Sie ein Lesezeichen zu der LJV-Informationsseite:

https://ljv-hessen.de/wildtiererfassung/stockentenerfassung/


Mitteilung zur Verbreitungssituation der Wildkatze im Landkreis Giessen

6. November 2017

 

1Zur Untersuchung der Verbreitungssituation der Wildkatze wurde bisher darum gebeten, Totfunde dieser Tierart den Behörden zwecks anatomischer Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Inzwischen stehen genetische Untersuchungsmethoden zur Verfügung, die die anatomische Untersuchung des ganzen Wildkatzenkörpers überflüssig machen.

 

Holger Brusius, Funktionsbeschäftigter Naturschutz bei HessenForst, Forstamt Wettenberg wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie beauftragt, im Landkreis Gießen Gewebeproben von Totfunden sowie Haarproben von lebenden Tieren, z. B. bei Fallenfang, zu sammeln. Zu diesem Zweck steht Herrn Brusius das notwendige Material zur Probenahme und zum Versand zur Verfügung. Die Untersuchung erfolgt beim Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik, wo die Ergebnisse aller DNA-Tests in einer umfangreichen Datenbank zusammengeführt werden. Durch den Abgleich neuer Daten mit schon vorliegenden Ergebnissen, z. B. aus der langjährigen Lockstock-Untersuchung im Krofdorfer Forst, können Erkenntnisse über das Ausbreitungsverhalten dieser Art gewonnen werden.

 

Herr Brusius ist interessiert an allen Totfunden in Revieren, Beobachtungen über Straßenverkehrsopfer, Lebendfänge, aber auch Lebend-Beobachtungen, insbesondere mit Hinweisen auf erfolgreiche Reproduktion. Meldungen über Funde mit Möglichkeit zur Probenahme sollten dabei wegen möglicher Beeinträchtigung der Probenqualität möglichst rasch erfolgen. Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten an Totfunden der sowohl dem Jagd- als auch dem Naturschutzrecht unterliegenden Wildkatze wird durch die Probenahme nicht tangiert.

 

Kontakt:

Holger Brusius

Forstamt Wettenberg

Tel. 0641-460460-19

Mobil: 0175-2625227

Mail: holger.brusius@forst.hessen.de 


Stabiler Waldzustand in Hessen

1. November 2017

Staatssekretärin Dr. Tappeser stellt Waldzustandsbericht 2017 vor

 

„Trotz schwieriger klimatischer Rahmenbedingungen hat sich der Gesundheitszustand des hessischen Waldes in diesem Jahr günstig entwickelt. Insbesondere durch die positiven Resultate bei den älteren Buchen wurde dieses Gesamtergebnis erreicht“, sagte die Hessische Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser heute bei der Vorstellung des Waldzustandsberichtes 2017 im Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. Nach den Ergebnissen der diesjährigen Waldzustandserhebung hat sich die Benadelung bzw. Belaubung  der meisten Baumarten in Hessen wieder erholt. Die mittlere Kronenverlichtung aller Baumarten und Altersstufen ist um drei Prozentpunkte auf 22 Prozent zurückgegangen. Mit Blick auf die zurückliegenden 25 Jahre ein insgesamt günstiger Wert.

 

Traditionell erfolgt die Waldzustandserhebung bundeseinheitlich im Sommer und umfasst die Erhebung der Kronenverlichtung der Waldbäume, die Fruktifikation, Kleinblättrigkeit sowie Insekten- und Pilzschäden. Witterung und Schädlingsbefall gehören neben den Luftschadstoffen zu den wesentlichen Einflussfaktoren auf den Waldzustand.

 

„Der hessische Wald spürt die Auswirkungen des bereits feststellbaren Klimawandel besonders stark. Zwar kann der Wald als lebendes Biotop auf sich ändernde externe Faktoren reagieren. Aber so schnell wie das Klima sich wandelt, so schnell kommt der Wald nicht hinterher. Darum ist es unsere Aufgabe den Wald dabei zu unterstützen“, kommentierte Staatssekretärin Dr. Tappeser. Das Witterungsgeschehen im zurückliegenden Zeitraum war wieder einmal von Extremen geprägt. Das Vegetationsjahr 2016/2017 – vom 1.Oktober 2016 bis 30. September 2017 – war das 21. Jahr in Folge, das zu warm ausfiel. Alle Monate von Oktober 2016 bis April 2017 waren landesweit zu trocken. Bereits im Frühjahr wurde die Trockenheit zu einem zunehmenden Problem für die Pflanzenentwicklung. Als weitere Folge gab es bereits bis Ende Mai rund 45 Waldbrände. Eine Dürreperiode, ähnlich wie 2015 in Südhessen, wurde bereits befürchtet. Erst sehr hohe Niederschläge im Juli und August führten zu einer nachhaltigen Entspannung in Bezug auf die Trockenheit, waren aber lokal mit heftigen Starkregenereignissen, Gewitterstürmen und erheblichen Schäden im Wald verbunden. 

 

Maßgeblich beeinflusst wird das Ergebnis der Waldzustandserhebung 2017 durch eine positive Entwicklung bei den älteren Buchen und einen stabilen Zustand bei den älteren Kiefern und Fichten. „Nachdem im vergangenen Jahr noch 83 Prozent der älteren Buchen mittel bis stark fruktifiziert hatten, blieb in diesem Jahr eine Buchenmast aus“, erklärte Dr. Tappeser. Dadurch wurde der Stoffhaushalt weniger belastet und die Belaubung der Buchenkrone zeigte sich um 8 %-Punkte deutlich verbessert. „Gerade die alten Baumbestände sind enorm wichtig um die Gesundheit und die Stabilität des Waldes zu gewährleisten und damit auch den Lebensraum für Pflanzen und Tiere im Gleichgewicht zu halten. Hessen Forst zeigt hier, dass der behutsame, nachhaltige und verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Holz dem gesamten Wald zu Gute kommt“, so Dr. Tappeser.

 

Zunehmende Fraßschäden durch die Raupen der Eichenfraßgesellschaft (Frostspanner, Eichenwickler u.a.) sind die wesentliche Ursache für einen Anstieg der Kronenverlichtung der älteren Eichen um fünf Prozentpunkte auf 24 Prozent. Nachwirkungen zurückliegender Trockenperioden sind zudem nicht auszuschließen.

 

Die auch durch die zurückliegenden Witterungsbedingungen begünstigten, lokal nicht unerheblichen Schäden durch Borkenkäfer an der Fichte und das Diplodia-Triebsterben an der Kiefer haben bislang die Ergebnisse dieser beiden Baumarten auf dem landesweiten Dauerbeobachtungsnetz noch nicht spürbar beeinflusst. Die weitere Entwicklung wird jedoch aufmerksam beobachtet.

 

In der Rhein-Main-Ebene bleibt die Situation der Wälder, insbesondere bei den älteren Eichen und jüngeren Bäumen angespannter. Aufgrund der Klimaänderungen wird sich der Trockenstress für die Wälder mit ungünstigem Grundwasseranschluss in dieser Region weiter erhöhen. Im Rahmen eines speziellen Programmes werden daher in den nächsten Jahren Maßnahmen zur Waldsanierung und zum Waldumbau erfolgen. „Der Erhalt und die Sanierung der Wälder im Hessischen Ried sind uns sehr wichtig“, betonte die Staatssekretärin. Erste größere Kulturflächen mit standortgerechten Baumarten sollen noch in diesem Herbst angelegt werden.

 

Die weltweit spürbaren Auswirkungen des Klimawandels machen auch vor anderen Regionen Hessens nicht halt. Extreme Trockenperioden, intensivste Niederschlagsereignisse und neuartige Schaderscheinungen im Wald sind nur einige Beispiele hierfür. Belegt werden dieser Wandel und seine Auswirkungen auf den Wald durch klimatologische Daten, aber auch durch zahlreiche Erkenntnisse aus dem jahrzehntelangen forstlichen Umweltmonitoring.  Dieses Monitoring, eingebunden in ein europäisches System, sowie viele weitere spezielle Forschungsprojekte liefern hierzu belastbare Daten.

 

Zu Beginn des forstlichen Umweltmonitorings standen insbesondere noch Fragen zu Stoffeinträgen und ihren Auswirkungen im Fokus. Mittlerweile spielen Themen wie Klimawandel und Kohlenstoffspeicherung ebenfalls eine zentrale Rolle. „Zum Umgang mit den neuen Herausforderungen erwarten wir vom Forstlichen Umweltmonitoring jetzt und auch in Zukunft Anregungen und konkrete Vorschläge. Einfache Lösungen sind dabei aufgrund der vielfältigen auf den Wald einwirkenden Faktoren nicht zu erwarten, wie uns bereits die besondere Situation in der Rhein-Main-Ebene zeigt. Die Stabilität unserer heimischen Wälder und die bislang erzielten Ergebnisse auch in der forstlichen Forschung machen mich jedoch zuversichtlich“, sagte Dr. Tappeser.

 

Im März 2017 wurde von der Hessischen Landesregierung der Integrierte Klimaschutzplan 2025 beschlossen. Mit diesem stellt sich Hessen auf breiter Basis den Herausforderungen des sich ändernden Klimas. Im Rahmen eines mehrjährigen Projektes, das im Jahr 2018 startet, wird eine Klimarisikokarte für den Wald in Hessen erstellt werden. Eine landesweite Beratung aller Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über künftige Risiken und Anpassungsmöglichkeiten im Wald unter Berücksichtigung biotischer und abiotischer Gefahren soll dadurch ermöglicht werden. „Ziel ist der langfristige Aufbau und Erhalt klimastabiler, gesunder und vielfältiger Wälder in ganz Hessen. Dieser großen Herausforderung und Verantwortung  sind wir uns bewusst“, so die Staatssekretärin abschließend. Weitere Projekte zu Themen wie Speicherung von Kohlenstoff, Wasserrückhalt und Moorrenaturierung im Wald sollen ab 2019 im Rahmen des Klimaschutzplanes folgen.

 

Im Rahmen der forstlichen Förderung unterstützt die Landesregierung bereits jetzt und auch in Zukunft kommunale und private Waldbesitzer bei Maßnahmen der Waldpflege und des Waldumbaus sowie der Bodenschutzkalkung.

 

Hintergrund zur Datenerhebung:

 

Die Waldzustandserhebung findet auf einem für die hessischen Wälder repräsentativen 8 x 8 Kilometer-Dauerbeobachtungsnetz mit 139 Flächen durch geschulte Teams statt. Seit 1994 erfolgt in der besonders betroffenen Rhein-Main-Ebene zusätzlich eine Vollerhebung auf einem 4 x 4 Kilometer-Rasternetz. Die Daten von rund 4.000 Bäumen ermöglichen repräsentative Aussagen zum Gesundheitszustand des Waldes. 

 

Weitere Ergebnisse im Detail:  

  • Die Buche ist mit rund 31 Prozent Baumartenanteil die wichtigste Baumart in Hessens Wäldern, gefolgt von der Fichte mit rund 25 Prozent. Diese beiden Baumarten beeinflussen somit das Gesamtergebnis zum Zustand der hessischen Wälder deutlich.
  • Bei den älteren Fichten hat sich die mittlere Kronenverlichtung von 31 Prozent auf 28 Prozent verringert.
  • Die mittlere Kronenverlichtung der älteren Kiefern (23 Prozent) ist auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.
  • Die Kronenverlichtung bei den jüngeren Bäumen ist von 12 Prozent auf 10 Prozent zurückgegangen.
  • Die jährliche Absterberate (alle Bäume, alle Alter), ein wichtiger Indikator für Vitalitätsrisiken, ist gegenüber dem Vorjahr  von 0,5 Prozent auf 0,2 Prozent zurückgegangen. Sie liegt damit auf einem geringen Niveau. 
  • Die Bodenschutzkalkung hat u.a. das Ziel, die Säurewirkungen abzupuffern, die Vitalität der Wälder zu verbessern sowie die Durchwurzelung und bodenwühlende Fauna (z.B. Regenwürmer) zu fördern. Bei der Bodenschutzkalkung wird das Waldökosystem durch die geringe Menge (drei Tonnen Kalk je Hektar) und den Ausbringungszeitraum (September bis März) nur wenig gestört sowie besonders sensible Waldbereiche ausgespart.

  

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


16. Oktober 2017

Landesjagdverband: Erlass Schwellenwerte Hasenbejagung/Wildwarnreflektoren

 

Das HMUKLV hat heute den Erlass bezüglich der Schwellenwerte zur Bejagung des Feldhasen gemäß der Hessischen Jagdverordnung vom 10.12.2015 für das Jagdjahr 2017/2018 übersendet:


12. Oktober 2017

DJV-Meldung: Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest

 

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und Deutscher Jagdverband (DJV) veröffentlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Tierseuche. Für Früherkennung und möglichen Seuchenfall sollten Behörden, Jäger und Landwirte eng zusammenarbeiten.

Lesen Sie hier den kompletten Artikel inkl. Broschüren-Downloads.


6. September 2017

Auszug aus dem Staatsanzeiger für das Land Hessen

Managementmaßnahmenblätter zu den gebietsfremden invasiven Arten nach EU-Verordnung (Prävention, Einbringung, Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten).

Mehr dazu siehe nebenstehendes PDF.

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Auszug Staatsanzeiger
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Nachhaltige Nutzung von Wildbälgen

25. August 2017

Felle von Fuchs, Marder Waschbär und Co. sollen künftig noch stärker nachhaltig genutzt werden. Quelle: DJV/Fellwechsel
Felle von Fuchs, Marder Waschbär und Co. sollen künftig noch stärker nachhaltig genutzt werden. Quelle: DJV/Fellwechsel

Der Deutsche Jagdverband e.V. hat gemeinsam mit dem Landesjagverband Baden-Württemberg e. V. zu diesem Zweck die Fellwechsel GmbH mit der Betriebsstätte in Rastatt gegründet.

 

Der Leiter der Abbalgstation, Frederik Daniels, hat uns die wichtigsten Fragen beantwortet.

Über die Fellwechsel GmbH haben wir schon viel gehört. Wann geht es denn nun los?

Die Vorarbeiten sind soweit abgeschlossen. Wir warten derzeit auf die Baugenehmigung und sind zuversichtlich, ab Herbst mit dem Bau der Abbalgstation in Rastatt zu starten. Unabhängig vom Baubeginn werden wir ab Herbst gesammelte Bälge annehmen, da wir entsprechende Lagerkapazitäten aufgebaut haben und auch noch erweitern werden. 

 

Welche Tiere können die Jäger abgeben und wann sollten diese erlegt worden sein?

Neben dem Rotfuchs werden auch Waschbär, Marderhund, Dachs, Stein- und Baummarder, Mink, Iltis, Nutria und Bisam angenommen. Von Mitte November bis Mitte Februar haben die genannten Arten einen Winterbalg, also entsprechende Unterwolle und lange Grannenhaare. Diese sogenannten reifen Bälge eignen sich am besten für die Verarbeitung und Vermarktung.

 

Wie sollen die Tiere erlegt werden? Nehmen Sie auch Kugelfüchse?

Am besten geeignet sind Bälge von Tieren aus der Fangjagd, da diese nur einen kleinen Einschuß im Kopf- oder Nackenbereich haben. Auch der Schrotschuss verursacht nur kleine Löcher, die bei der Verarbeitung keine Rolle spielen. Tiere, die mit einer kleinen Kugel erlegt werden sind ebenso gut zu verwerten wie Tiere, die mit größeren Kalibern erlegt wurden, solange nicht der Nacken- und Rückenpelz zerstört ist. Die Qualität dieser Fellpartien ist entscheidend für den Wert des Balges und für die Verarbeitung.

 

Wie sollen die Tiere gelagert werden?

Hier hoffen wir auf die Unterstützung der Hegeringe: Ideal wäre, wenn sie Sammelstellen/ Gefriertruhen bereitstellen, wo die Jäger die erlegten Tiere zwischenlagern können. Dort werden sie dann einzeln verpackt und mit dem Herkunftsnachweis versehen. Bewährt hat es sich, die Tiere kompakt zusammenzurollen – um Platz zu sparen. Der Herkunftsnachweis sollte in einer kleinen durchsichtigen Tüte außen angebracht werden. Am besten beide Tüten zusammen mit einem Kabelbinder verschließen. Klebeband ist leider ungeeignet, da es sich bei Frost lösen kann.

 

Brauchen Sie wirklich für jedes Tier einen Herkunftsnachweis?

Ja, das größte Qualitätsmerkmal unsere Bälge ist die sichere Herkunft aus der Jagd! Um den Weg vom Jäger bis zum Kürschner dokumentieren zu können, ist das Formular dringend notwendig. Darüber hinaus können wir die Daten für wissenschaftliche Auswertungen nutzen. Die persönlichen Daten der Jäger und Reviere werden streng vertraulich behandelt und bleiben anonym.

 

Wie kommen die Tiere dann zu Ihnen?

Wer in der Nähe ist, kann die Tiere gerne direkt zu uns bringen. Alle anderen werden von uns abgeholt. Um die Touren optimal planen zu können, ist es sehr wichtig, dass uns alle Sammelstellen bekannt sind. Die Anmeldung der Sammelstellen kann ganz einfach mit dem Vordruck auf unserer Homepage vorgenommen werden.

 

Was hat der Jäger davon?

Die Fellwechsel ist ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt, für das wir in der Startphase auf die Unterstützung der Jägerschaft in Form von gespendeten Tieren und dem Aufbau von Sammelstellen angewiesen sind. Ab der Saison 2018/19 wird es für jedes Tier entsprechend der Art und der Verwertbarkeit des Balges eine Bezahlung geben.

 

Und wenn der Jäger seine Trophäe wiederhaben möchte?

Das Streifen und Gerben bieten wir auch als Auftragsarbeit an. Dank unseres Markierungssystems bekommt jeder Jäger auf Wunsch seine Jagdtrophäe mit sauber ausgelösten Branten und Lunte ökologisch gegerbt zurück.

 

Und was passiert mit den Fellen?

Viele Kürschner haben sich verpflichtet unter dem Label Weprefur nur Felle aus der Jagd zu verarbeiten, entsprechend groß ist der Bedarf. Die Fellwechsel GmbH wird zusätzlich eigene Artikel vermarkten – nach dem Motto „Vom Jäger für den Jäger!“

Alle Informationen und Formulare finden sich auf www.fellwechsel.org. Hier besteht auch die Möglichkeit unseren Newsletter zu abonnieren, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.

Ansprechpartner bei der Fellwechsel GmbH:

Frederik Daniels

Mobil: 01 76 / 77 05 83 47

E-Mail: f.daniels@fellwechsel.org

www.fellwechsel.org

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landesjagdverbandes Hessen.


Aktuelle Verbraucherinformationen zu Fipronil in Eiern

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert: Wichtigste Fakten zu Fipronil in Eiern sind auf der Internetseite des Hessischen Verbraucherschutzministeriums abrufbar.  

 

15. August 2017

„Im Moment herrscht bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf den Verzehr von Eiern eine große Unsicherheit – auch wenn bisher keine direkte Gefahr für die Gesundheit besteht. Darum wollen wir die Bürgerschaft objektiv, verbrauchernah und verständlich informieren“, kommentierte Staatsekretärin Dr. Beatrix Tappeser das neue Angebot auf der Internetseite des Hessischen Verbraucherschutzministeriums. Auf dieser Seite können sich Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Sachstand und die Situation in Hessen informieren. „Es ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher  wissen, inwieweit der Fipronil-Skandal sie in ihrem Alltag betrifft“, sagte die Staatssekretärin. 

 

Nach neuestem Stand der hessischen Lebensmittelkontrollbehörden sind mit Fipronil belastete Eier nicht mehr im Handel erhältlich. Auch in den hessischen Lege- und Masthennenbetrieben ist bisher kein Fipronil festgestellt worden. „Vor dem Hintergrund, dass der größte Teil der belasteten Eier aus Belgien und den Niederlanden zu uns nach Hessen kam, kann ich allen Verbraucherinnen und Verbrauchern nur raten, beim Einkauf auf regionale Ware zu setzen. Denn Nähe und Vertrauen zwischen Lebensmittelproduzenten und der Kundschaft ist die beste Grundlage für hohe Qualität und Sicherheit der Lebensmittel. Zudem stärkt dies die hessische Landwirtschaft“, so Dr. Tappeser.

 

 Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten und den aktuellen Sachstand zu Fipronil in Eiern in Hessen finden sie hier: 


12. August 2017

DJV-Meldung: Zuschüsse für Jäger möglich

 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten. Die Mitgliedsbetriebe, z.B. Jagdreviere, sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. 

Lesen Sie hier die komplette Meldung.


Ein Paradies für Vögel, Insekten und Nützlinge

1. August 2017

In Bubenrod fühlen sich Insekten, Vögel und Wildtiere wohl

 

Auf dem Hofgut Bubenrod in Königsberg hat Landwirt Martin Best mehrere Blühstreifen angelegt um Lebensraum für zahlreiche Vögel, Insektenarten und Nützlinge zu bieten. Blühstreifen am Feldrand sind Lebensraum für viele Wildtiere. Die bunte Farbenpracht bietet Nektar für Schmetterlinge und Bienen. Die Samen sind die Nahrung zahlreicher Vögel. Von Reptilien und kleinen Säugetieren wird der Blühstreifen als Wohn- und Nistplatz genutzt.  Die Blühstreifen bieten sogleich Brut- und Deckungsraum für Wildtiere und sind eine wichtige Nahrungsquelle.

Hubertus-Vorsitzender Dieter Mackenrodt ist erfreut über die wunderschönen Blumenwiesen und begrüßt das Projekt zu Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.

Landwirte und Imker sind Partner der Jägerschaft und schaffen mit solchen Blühstreifen herrliche Anblicke, über die sich nicht nur die Biebertaler Spaziergänger bei Sonnenauf- und Untergang erfreuen können.  

 

Auch im Winter bietet der Blühstreifen vielen Wildtieren Deckung. Die Pflanzen wirken zwischen Schnee und Erde als zusätzliche Isolierschicht. Damit schützen sie im Boden überwinternde Lebewesen vor Kälte und Frost. Die Hohlräume der trockenen Halme und Stängel werden von den Raupen und Puppen vieler Insekten zum Überwintern genutzt.

Bereits im Jahr 2010 wurde Martin Best durch die Naturlandstiftung Hessen, Gruppe Gießen mit dem „Goldenen Rebhuhn“ für Biotopverbesserungen ausgezeichnet.


Afrikanische Schweinepest: Einschleppung in hessische Tierbestände muss verhindert werden

14. Juli 2017

 

Umweltministerin Priska Hinz: „Im Sinne des Tierseuchenschutzes ist nun wichtig, Schweinefleischprodukte aus betroffenen Regionen nicht ins Land zu bringen.“

 

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in den Wildschweinbeständen der betroffenen Regionen in Osteuropa immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien und Ukraine). Auch Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Das gab Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bekannt. Ende Juni wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Tschechien beim internationalen Tierseuchenamt gemeldet. Die Krankheit hat sich damit etwa 400 Kilometer nach Westen ausgebreitet und ist nur noch etwa 300 Kilometer von Deutschland entfernt.  

 

Es wird vermutet, dass aus dem bisherigen Infektionsgebiet Wurst- oder Fleischwaren nach Tschechien verbracht, dort unsachgemäß entsorgt und dann von den Wildschweinen gefressen wurden. „Der aktuelle Fall in Tschechien zeigt, wie schnell sich diese gefährliche Tierseuche ausbreitet“, sagte Hinz. „Eine mögliche Quelle für die Einschleppung der Krankheit nach Deutschland ist die Verfütterung oder der Kontakt zu nicht oder ungenügend erhitzten, virushaltigen Fleisch- oder Speiseabfällen, also zum Beispiel Schinken oder Salami“, sagte die Ministerin. Sie wies nachdrücklich darauf hin, dass Schweinefleischprodukte aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, nicht mitgebracht werden dürfen. 

 

Eine besondere Gefahr geht von Wildschweinen aus, die sich zum Beispiel an Mülltonnen bedienen und dadurch an Nahrungsmittel aus Ländern kommen können, in denen Schweinepest vorkommt. Hierzu gehören Mülltonnen an Autobahnen oder in großen Städten.  „Wer seinen Urlaub in Osteuropa verbringt, sollte sich vorher über die Lage vor Ort informieren. Die Krankheit ist zwar für den Menschen ungefährlich, führt allerdings bei Haus- und Wildschweinen zu hohen Verlusten und verläuft in der Regel tödlich“, so Hinz.

 

Nutztierhalter, Jäger und Tierärzte besonders gefordert

 

„Bei der Verhinderung der Einschleppung und gegebenenfalls der Verschleppung der Seuche kommt der Einhaltung strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung eine ganz entscheidende Rolle zu“, sagte die zuständige Ministerin. „Werden empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten, bietet dies den Landwirtinnen und Landwirten einen guten Schutz der von ihnen gehaltenen Schweine. Flankierend dazu müssen Nutztierhalterinnen und -halter, Jägerinnen und Jäger sowie Tierärzte ihre Aufmerksamkeit auf die Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags richten und unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Haus- ¬oder Wildschweinen umgehend der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen“, so Hinz.

 

Auch sei die Jägerschaft angehalten, die seit Jahren durchgeführte Untersuchung von erlegten Wildschweinen intensiv zu unterstützen. Neben der stichprobenartigen Untersuchung der regulären Jagdstrecke mittels Blutproben komme der Untersuchung von verendet aufgefundenem Wild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren eine besondere Rolle zu. In Zweifelsfällen ist das Veterinäramt zu verständigen. Darüber hinaus trage eine intensive Schwarzwildbejagung zu einer Reduktion des Infektionspotentials durch hohe Populationsdichten bei.

 

Hintergrundinformationen:

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität). Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest, ASP-Virus).

 

Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Schwarzwild ist nur durch Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte und durch die unschädliche Beseitigung verendeter beziehungsweise infizierter Tiere als Reinfektionsquelle möglich. Die Seuche kommt seit Längerem in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten und Polen auf.

 

Zur Früherkennung eines möglichen Eintrags nach Hessen wird ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches auch die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest miteinschließt. Weitere Informationen finden sie auch auf der Internetseite des Ministeriums

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Tierseuchenbekämpfung; Afrikanische Schweinepest in der Tschechischen Republik - aktueller Sachstand

8. Juli 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

bislang wurden zehn Neuausbrüche der ASP bei Wildschweinen in Tschechien in der Region Zlin in Mähren im Südosten des Landes festgestellt. Die Ausbrüche sind räumlich eng begrenzt und befinden sich derzeit ca. 80 km von der österreichischen und ca. 350 km von der deutschen Grenze.

 

Als Auslöser für diese Ausbrüche vermutet der CZE-Veterinärdienst „menschliches Versagen“ durch unachtsam entsorgte mit dem ASP-Virus kontaminierte tierische Erzeugnisse (Reiseverkehr). In der Nähe der Fundorte befinden sich Rastplätze an der Route aus der Ukraine, die von Truckern frequentiert werden. Der nächstgelegene ASP-Nachweis in der Ukraine liegt mehr als 400 km entfernt und lässt eine direkte Übertragung durch infizierte Wildschweine als unwahrscheinlich erscheinen. Der Sprung der ASP über eine größere Entfernung verdeutlicht die Gefahr der Einschleppung auch nach Deutschland. Besonders bei (Jagd)reisen nach Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine und Russland ist äußerste Vorsicht geboten. Jagdtrophäen von Wildschweinen aus den betroffenen Regionen können ebenfalls ein Einschleppungsrisiko darstellen.

 

BMEL führt aus, dass die zu ergreifenden Maßnahmen im Falle eines Ausbruches der ASP in der Schweinepest-Verordnung sowie im Entwurf der Dringlichkeitsverordnung (Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest) geregelt sind. Es bestehen Überlegungen, die in der Dringlichkeitsverordnung enthaltenen Regelungen in die Schweinepest-Verordnung einzuarbeiten, um somit eine größere Rechtsklarheit zu erzielen.

Für den Fall, dass im Verlaufe des dazu notwendigen Verordnungsverfahrens in Deutschland ASP auftreten sollte, wäre der Erlass einer entsprechenden Dringlichkeitsverordnung immer noch möglich. BMEL bittet die Länder, die Ergebnisse der Monitoringuntersuchungen ohne zeitliche Verzögerung in die Datenbank einzugeben. 

 

Außerdem werden die Länder gebeten Kontakt mit den einschlägigen Wirtschaftsverbänden aufnehmen, um auf die bestehende Gefahr eines Eintrags der ASP nach Deutschland hinzuweisen und die diesbezügliche Sensibilität zu erhöhen.

Dies ist in Hessen über die unteren Jagdbehörden erfolgt. Eine Information im „Hessenbauer“ ist in Planung. 

 

Ferner berichtet BMEL, dass die nördlichen Landesteile Österreichs zum gefährdeten Gebiet (i.S.. § 14 a der Schweinepest-VO) erklärt wurden. Alle erlegten oder verendet aufgefundenen Wildschweine werden dort serologisch und virologisch untersucht. 

Das FLI wird seine Risikobewertung aktualisieren und dies auch entsprechend kommunizieren.

 

BMEL kündigt eine Wiederholung der Plakataktion an den BAB-Raststätten an, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese wegen der umfangreichen Abstimmungs-/Ausschreibungsverfahren nicht zeitnah wird möglich sein. Möglicherweise kommen auch „neue Medien“ in Betracht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag, 

Dr. Thomas Fröhlich 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz 


5. Juli 2017

Afrikanische Schweinepest erreicht Tschechien

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet von den ersten beiden Fällen der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik. Der DJV bittet Jäger in Deutschland um erhöhte Aufmerksamkeit. Lesen Sie hier den Bericht und nebenstehendes PDF zur Information.

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Info-Broschüre
Bekämpfung der Schweinepest in D.pdf
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CDU, Grüne und Linke lehnen Aufhebung der Waschbär-Schonzeit ab

Am Donnerstag, 29. Juni 2017, wurde im Hessischen Landtag über den Antrag der SPD-Fraktion Hessen, die Schonzeit für Waschbären aufzuheben, abgestimmt. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten daraufhin die Beibehaltung der Waschbären-Schonzeit beantragt.

 

Der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz: „Waschbär und Kormoran eignen sich sehr gut, um die misslungene Jagdverordnung bzw. die misslungene Fischereiverordnung des Landes aufzugreifen“. Die SPD fordere seit langem ein modernes Jagdrecht in Hessen zu schaffen. Die Aufhebung der Schonzeit für Waschbären in der Rhön sei der beste Beweis, dass der Waschbär vielerorts ein ernstzunehmendes Problem ist. Er habe auf dem Landesjägertag selbst gehört, dass Ministerpräsident Volker Bouffier  „in der Tat noch mehr ändern will“. Diese Frage wäre bisher nicht beantwortet worden. Statt gemeinsam mit Experten an einem lösungsorientierten Plan zu arbeiten, sei die Jagdverordnung mit pseudowissenschaftlichen Grundlagen mit der ideologischen Brechstange durchgesetzt worden. Die EU habe erst 2016 den Waschbär auf die Liste der unerwünschten Spezies gesetzt, das war aus seiner Sicht keine Jux-Aktion der EU. „Wir glauben, das unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Waschbärproblematik.“  In vielen Bundesländern dürften Jungwaschbären ganzjährig bejagt werden. Ausgerecht in Hessen, dem Bundesland mit der weitaus höchsten Waschbärdichte, sei die Jagdzeit wohl am kürzesten.

 

Dirk Landau von der CDU-Fraktion Hessen betonte, die Jagdverordnung sei jetzt seit einem Jahr in Kraft und man sollte erst einmal abwarten, wie sich die Jagdstrecke 2016/2017 entwickele. Es sollte abgewartet werden bis der Maßnahmenkatalog vorliegt, dann könne man überlegen, wie man dem Waschbär weiter begegnet.

 

Jürgen Lenders von der FDP-Fraktion zeigte sich verwundert darüber, dass viele Kollegen das Thema Waschbär äußerst witzig und komisch fänden. „Die Menschen, die einen Waschbär im Hause haben, finden das überhaupt nicht komisch“. Schwarz-Grün beziehe sich in ihrem Antrag auf Rheinland-Pfalz. Diese Regelung sei aus Sicht der FDP durchaus tragbar, denn auch dort dürften Jungtiere das ganze Jahr bejagt werden. Es brauche auch keine Einzelfallprüfung, die EU habe den Waschbär ausdrücklich als invasive Art klassifiziert und damit könne man ihn auch bejagen. Auf dem Landesjägertag habe Ministerpräsident Bouffier den Eindruck erweckt, man sei gesprächsbereit. Hier im Landtag sähe das jetzt ganz anders aus. „Sie können diesen Widerspruch nicht auflösen. Jedes Mal wenn sie den Jagdverbänden vor Ort erzählen, sie würden sich einsetzen und deren Interessen vertreten, dann sind sie hier im Landtag,… dann spielt das alles keine Rolle mehr. Dann überlassen sie den Grünen das Feld.“

Ursula Hamann (Bündnis 90/Grüne) wirft ihren Kollegen von SPD und FDP vor, die vorliegenden Anträge würden beweisen, dass sie sich immer mehr vom Tierschutz entfernen.

In Hessen wäre der Elternschutz bei einigen Tierarten zeitlich konkretisiert worden und dazu zählt auch der Waschbär, damit würde auch zur Rechtssicherheit beigetragen. Es sei  immer wieder vorgekommen, dass Welpen getötet wurden, dann erst die Elterntiere, da diese dann keinen Elternschutz mehr hatten. Diese Unsitte sei damit beendet.

Weiterhin führte Ursula Hamann die Untersuchung in Brandenburg zum Thema Sumpfschildkröte an. Diese Untersuchung belege keine direkte Einwirkung durch den Waschbär. In einem Zeitraum von drei Jahren seien vier Sumpfschildkröten untersucht wurden. Der Autor der Untersuchung hielte eine Bejagung der Waschbären für sinnlos, da die Kadaver keiner nennenswerten Verwertung zugeführt würden noch ein nennenswerter Schutz daraus entstehen würde.

 

Umweltministerin Priska Hinz erklärte, es sei richtig, der Waschbär sei eine invasive Art. Die Managementpläne würden derzeit in den Entwürfen bereits erarbeitet und Hessen hätte die Federführung für die Managementpläne Tema Waschbär übernommen, weil in Hessen die höchste Population vorhanden sei und die Tiere in Hessen ausgesetzt wurden. Es sei aber nicht so, dass die Waschbären als unerwünscht gelten. .. Im Gegenteil, die Waschbären gelten als etabliert für bestimmte Regionen und eben für Hessen. Deshalb sollen die Managementpläne darauf abgestimmt werden, wie mit dieser hier etablierten Art umgegangen werden soll, um auch zu Regulierungen zu kommen. Sie erwähnte Faltblätter von HessenForst und einzelnen Städten über Schutzmaßnahmen, z. B. dass man das Füttern von Waschbären unterlässt, denn es ginge auch um die Frage die Prävention. Natürlich könnten Waschbären im urbanen Bereich ein Problem darstellen, deswegen gelte die Jagdverordnung im befriedeten Bereich so nicht. Auch dieses wäre dargestellt und aus dem Jagdgesetz zu ersehen. Sie könne die Aufregung deshalb nicht verstehen, zumal noch zwei Ausnahmen in der Rhön und der Wetterau zugelassen wurden, um dort Populationen von anderen Tieren vor dem Waschbär zu schützen. Insofern sei Hessen durchaus auf der sicheren Seite, was die Frage der Schonzeit, der Bejagung aber auch der Prävention der Waschbären angeht.

In der darauffolgenden Abstimmung wurde der ursprüngliche von der SPD-Fraktion gestellte Antrag zur Aufhebung der Schonzeit für Waschbären abgelehnt. CDU, Grüne und Linke stimmten dagegen.

 

Demgegenüber stimmten CDU, Grüne und Linke für den dringlichen Antrag für CDU und Grüne, zu dem wir bereits am Dienstag informiert haben, siehe:

https://ljv-hessen.de/pressemitteilung-waschbaer-im-hessischen-landtag/

Download Pressemeldung DJV "Besseres Management invasiver Arten"


9. Juni 2017

Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern

Im nebenstehenden Staatsanzeiger lesen Sie folgende Informationen: Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern

für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung (VVSchalldämpfer)"

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Staatsanzeiger Juni 2017
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95-jähriges Vereinsjubiläum Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen e.V.

21. Februar 2017

 

Die Gruppe Hessen richtete am 18. und 19. Februar 2017 die Zuchtwartetagung und die Zuchtrüdenvorstellung International in Grünberg/Hessen aus. 

 

Der Verein besteht aus 375 Mitgliedern. Weltweit gehören dem Verein 21 Länder, von Argentinien bis Ungarn an.

 

Grußwort des Vorsitzenden Hubertus Gießen und Umgebung e. V. 

 

 

Zu seinem 95jährigen Bestehen gratuliere ich dem Verein Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen e.V. im Namen unserer Jägerschaft auf das Herzlichste und danke seinem Vorstand und den Mitgliedern für seine konstruktive und aktive Mitarbeit zum Wohle von Wild- und Waidwerk in Hessen.

 

Besonders gilt mein Gruß den 375 Mitgliedern der Gruppe Hessen die Schulter an Schulter den Gedanken verfechten, dass es ohne den Gebrauchshund kein waidgerechtes Jagen gibt. In 95 Jahren ununterbrochenen Wirken hat sich der Verein Deutsch-Drahthaar e.V. durch seine vorbildlichen Leistungen eine überall anerkannte Spitzen- und Führungsstellung auf dem Gebiet des Jagd- und Gebrauchshundewesens im hessischen Raum verschafft. Im November 1922 mit dem Namen Deutsch-Drahthaar Gau 4 Hessen gegründet, bewies der Verein schon damals durch seine Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundeverband seinen Beitritt für die großen, verpflichtenden und verbindenden Aufgaben, die dem deutschen Waidwerk gestellt waren. In jenen Jahren machte er sich mit seinem ersten Vorsitzenden August Pascoe einen Namen und wurde 1934 in Verein Deutsch-Drahthaar Landesgruppe Hessen umbenannt. Der Verein Deutsch-Drahthaar e.V. hat die Verpflichtungen erkannt und erfüllt, die ihm durch eine reiche Tradition gestellt sind. Ihm hierfür im 95. Vereinsjubiläum den Dank der regionalen Jägerschaft auszusprechen, ist dem „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. ein aufrichtiges Bedürfnis.

 

Zwei ethische Aufgaben sind es, die unser aller Wollen und Vollbringen, im Vereins- und Verbandsleben aus Idealismus bestimmen müssen wenn das Waidwerk bleiben soll:

 

Die Hege und Erhaltung des uns wehrlos ausgelieferten Wildes um seiner selbst willen –    die Befreiung des Wildes jeder Qual und Verluderung mit Hilfe eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes.

 

Solange es Jagdausübung gibt, solange wird und kann uns niemand von diesen Pflichtaufgaben, die Tierschutz im besten Sinne sind, befreien.

Ich weiß, liebe Freunde im Verein Deutsch-Drahthaar der Gruppe Hessen, dass ihre           95-Jahr-Feier in stolzer Rückerinnerung auf das Geleistete und in zuversichtlicher Vorschau auf kommende Aufgaben gerade diese Ideale als Leitmotiv in den Mittelpunkt ihrer Zuchtwartetagung und Zuchtrüdenvorstellung in Grünberg gestellt haben.

Ich beglückwünsche den Verein, ganz besonders den Vorsitzenden Siegfried Pfaff und die Damen und Herren des Vorstandes zu dieser Jubiläumsveranstaltung im hessischen Grünberg. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit. Vorstand und Mitglieder des Vereins Deutsch-Drahthaar e.V. haben sich in den nun bald 100 Jahren große Verdienste erworben. Ihre Bemühungen um das Wild, den Hund, den Wald und die Jagd sind nicht umsonst gewesen, sie haben reiche Früchte getragen!

 

Ich wünsche dem Verein von Herzen viel Glück und Gottes Segen für eine erfolgreiche Zukunft. Möge auch seine künftige Arbeit immer unter dem Leitsatz stehen:

 

Heute im Wasser, morgen im Feld

Im Walde verwiesen oder verbellt,

Raubzeug gewürgt, das verlor´ne gebracht:

Das ist´s, was den Gebrauchshund ausmacht.

 

Die Historie des Verein Deutsch-Drahthaar e.V. berichtet, dass sich im Jahre 1922 aus dem Gau Mittelrhein heraus die hessischen Drahthaar Männer herauslösten und unter Vorsitz von August Pascoe die „Landesgruppe Hessen“ des Vereins Deutsch-Drahthaar bildeten. Dem Gründer und dem gewählten Vorstand war es vollkommen klar, dass es nicht darauf ankam die Zahl der Gießener Stammtische um einen weiteren zu vermehren, sondern dass gearbeitet, Aufgaben erfüllt werden mussten, und dass dies nur möglich war, wenn die Mitglieder so oft als möglich zusammen kommen konnten. Damals entstand bereits der Zeitplan nach dem dann in all den folgenden Jahren verfahren wurde:

 

Am Mittwoch der ersten Monatswoche eine Mitgliederversammlung und am „Heiligen Mittwoch“ der übrigen Wochen ein Stammtisch. 

 

Bereits die erste Mitgliederversammlung im November 1922 zeichnete in Ihren Beschlüssen den Weg des Vereins in die Zukunft deutlich vor. Ihr Gründungsmitglied August Pascoe war es auch der bis zu seinem Tode am 15.Oktober 1945 ohne Unterbrechung die Geschicke unseres „Hubertus“ Gießen als Vorsitzender leitete. Auf dieser Plattform einer Personalunion in Gestalt des 1.Vorsitzenden entwickelte sich in den Folgejahren bis heute eine außerordentlich ersprießliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prüfungen. Fast alle Prüfungen wurden gemeinsam durchgeführt, bis erst in den 50er Jahren die Höhe der Nennungen zu einer Trennung bei den Jugendprüfungen zwang. Da unsere Mitglieder, die Pächter gut gepflegter Reviere um Gießen waren, stets diese Reviere uneigennützig zur Verfügung stellten, errangen die Prüfungen bei Gießen rasch einen guten Ruf. Die Verbandsjugendprüfung am 3.Mai 1925 war mit 62 Hunden bereits die stärkst beschickte im Reich! 

 

Wenn man Gruppenaufnahmen aus der damaligen Zeit ansieht, so sehen wir die Kämpfer von einst vor dem geistigen Auge. Die Vorkämpfer für den Gebrauchshund! Sie legten bei uns den Grund für unsere Gebrauchshundearbeit bis zum heutigen Tage, der Pascoe oft mit den Worten Ausdruck gab:

„Kein waidgerechter Jäger ohne den waidgerechten Hund.“

 

Am 15.Oktober 1945 schloss August Pascoe seine Augen für immer. Von der Gründung 1922 bis zu seinem Tode 1945 hat er als 1. Vorsitzender im Verein Deutsch-Drahthaar Landesgruppe Hessen sowie im „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. seinen Idealismus, sein Wissen und Können als Jäger und Gebrauchshundemann, seine Arbeitskraft in den Dienst seiner „Vereine“ gestellt.

 

Mit einem kräftigen Waidmannsheil beglückwünsche ich den Verein Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen zu diesem Gründungsmitglied, seinem 95-jährigen Bestehen und lange Jahre echter Verbundenheit beider Vereine. Hoffen wir, dass diese Freundschaft auch weiterhin bestehen und kurz vor dem 100-jährigen Vereinsjubiläum weiterhin gedeihen und wachsen wird. Zum Erfolg und zum Wohle des deutschen Waidwerks, deutscher Jagd und den passierten Rüdemänner in Deutschland.

 

Mit dem Wunsche, dass Wald und Wild mit dem Gebrauchshund auch unseren Nachkommen als ein Stück Heimat in der schönen hessischen Landschaft erhalten bleibt grüße ich Sie mit einem kräftigen Waidmannsheil

 

Dieter Mackenrodt

Hubertus-Vorsitzender


7. Februar 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

zu Ihrer persönlichen Information übersenden wir  in der Anlage die vom Hessischen Umweltministerium bereitgestellten Informationen zur Jagdabgabe und die kleine Anfrage des Abgeordneten Lenders aus der FDP-Fraktion betreffend den Einnahmen aus der Jagdabgabe und deren Verwendung sowie die Antwort von Umweltministerin Hinz. Die Anfrage bezieht sich  auf den Zeitraum  von 2009 bis 2016, unabhängig von der jeweils in der Regierungsverantwortung stehenden damaligen und heutigen Koalition.

 

Nach § 16 Abs. 2 HJagdG wird mit den Jagdscheingebühren in gleicher Höhe auch die Jagdabgabe erhoben, die dann von dem Hessischen Umweltministerium zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden ist. Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein regelmäßiger Anspruch auf Erhalt dieser Jagdabgabe für den LJV selbst nicht besteht, sondern jedes Jahr neu beantragt werden muss und der LJV damit jedes Jahr neuerlich um den Erhalt der Mittel kämpfen muss. Soweit die Jagdabgabe für anderweitige Projekte durch das Hessische Umweltministerium vergeben wird, besteht für den LJV lediglich ein Anhörungsrecht und kein Vetorecht, was bedeutet, dass das Hessische Umweltministerium auch selbstständig im Rahmen seines Ermessens über die Vergabe der Mittel entscheiden kann. Gleichwohl haben wir uns z.B. massiv dafür eingesetzt, dass zur Ertüchtigung der Schießstände das Umweltministerium auch entsprechende Mittel freigibt.

 

Nachfolgend geben wir die Fragen und Antworten zur Förderung aus der Jagdabgabe, zusammengestellt durch das Hessische Umweltministerium (abrufbar unter: https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/haeufige_fragen_antworten_jagdabgabe.pdf) wider:

 

„Was kann aus der Jagdabgabe gefördert werden?

Die Jagdabgabe ist von der obersten Jagdbehörde zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden (§ 16 Abs. 2 Hessisches Jagdgesetz). Vor diesem Hintergrund sollen vornehmlich solche Projekte gefördert werden, die im Interesse einer Vielzahl von Jagdabgabenzahlern sind. Das kann zum Beispiel die Sanierung oder Modernisierung einer Schießanlage sein, die nicht ausschließlich einem begrenzten Kreis von Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht. Aber auch wildbiologische oder veterinärmedizinische Gutachten, die von grundsätzlichem Interesse sind, können gefördert werden. Die oberste Jagdbehörde entscheidet im Einzelfall und nach Ermessen. Zur Wahrung der Interessen der Jägerschaft wird die Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger über den Beschluss angehört.

 

Wer kann Fördermittel aus der Jagdabgabe beantragen?

Grundsätzlich kann jeder ein Antrag auf Förderung aus der Jagdabgabe stellen. Üblicherweise stellen Privatpersonen, Vereine, Verbände, Gemeinden, Kreise u.s.w. solche Anträge.

 

Besteht ein Anspruch auf Förderung aus der Jagdabgabe?

Ein Anspruch auf eine Förderung aus der Jagdabgabe besteht nicht. Zudem sind die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt und jährlich schwankend.

 

Zu welchem Zeitpunkt des Projektes muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden?

Der Antrag auf Förderung eines Projektes muss vor dem Projektbeginn eingereicht werden. Mit der Durchführung von Maßnahmen oder Projekten darf erst nach der Bewilligung des Antrages begonnen werden. Wurde bereits vor der Antragsstellung und der Bewilligung mit einem Projekt begonnen, stellt dies in der Regel ein Ausschlussgrund für eine Förderung dar.

 

Wo schicke ich den Antrag hin?

Ein Antrag auf Förderung aus der Jagdabgabe ist an die oberste Jagdbehörde zu richten

Adresse:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

– Oberste Jagdbehörde –

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

 

Welche Unterlagen muss ich bei einem Antrag vorlegen?

Dem Antrag zur Projektförderung sind beizufügen:

a) ein Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der gesamten mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die Finanzierung), b) eine rechtsverbindliche Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder nicht. Ist der Zuwendungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt, hat er im Finanzierungsplan oder Haushalts- oder Wirtschaftsplan die sich aus dem Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) ergebenden Vorteile auszuweisen und von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzusetzen, c) eine Bestätigung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.“

 

Downloads:

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

Markus Stifter

Pressesprecher

Landesjagdverband Hessen e. V.


12. Januar 2017

Agrarminister will "beschränkte Abschussfreigabe für  Wölfe"

 

"Bundesagrarminister Christian Schmidt will die wachsende Zahl der Wölfe mit einer «beschränkten Abschussfreigabe» begrenzen..."

Lesen Sie den gesamten Artikel in der Süddeutschen Zeitung. Weitere Links: 


7. Dezember 2016

Sachschaden beim Einsatz von bleifreier Munition

"... Bei der verwendeten bleifreien Munition (30-06) wurde die Geschossenergie beim Eindringen in den Wildkörper nicht abgebaut und die Dammwildkuh flüchtete weiter und wurde nicht sicher und schnell getötet..."

Der komplette Bericht inkl. Bilder im Download-PDF: 

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Sachschaden durch bleifreie Munition.pdf
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21. November 2016

Probenbegleitschein Stockenten - Download Veterinäramt Gießen

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Zum Ausdrucken und ausfüllen
2016_08 Probenbegleitschein AIV Stockent
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Achtung: Wildwechsel!

29. Oktober 2016

 

In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober werden in Deutschland die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Wie in jedem Jahr markiert die Zeitumstellung gegen Ende des Jahres den Beginn der Winterzeit. Dunkelheit, Sturm und rutschige Fahrbahnen: Der Herbst erfordert besondere Vorsicht von Hessens Autofahrern im Straßenverkehr. „Die Dämmerung bricht früh herein, Regen und Nebel verschlechtern die Sicht und mit Beginn der Herbstzeit ist das Wild aktiver, so dass die Gefahr von Kollisionen zunimmt“, sagt Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen.

 

Ein erhöhtes Risiko, mit Wild zusammenzustoßen, besteht vor allem nachts und in der Dämmerung, da es hier verstärkt zu Wildwechsel kommt. Wild geht erst im Schutz der Dunkelheit auf Futtersuche und muss jetzt, nachdem die Felder abgeerntet sind, weite Wege zurücklegen, um an Grünfutter zu gelangen. Deshalb kommt es in den kommenden Wochen vermehrt dem morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in die Quere. Tauchen Tiere am Straßenrand auf, sollten Fahrzeugführer kontrolliert bremsen und langsam vorbeifahren. „Insbesondere in Waldnähe, bei dichten Hecken oder an Feldern am Straßenrand ist eine angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Bremsbereitschaft sowie eine vorausschauende Fahrweise erforderlich“, sagt Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen. Durch abblenden und hupen lassen sich die Tiere ggf. von der Fahrbahn verscheuchen. Außerdem: Fernlicht ausschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie verlieren die Orientierung.

Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier.

 

Ist es zu einem Unfall gekommen, sollte das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt, die Warnblinkanlage eingeschaltet, das Warndreieck aufgestellt und zum eigenen Schutz eine Sicherheitsweste angezogen werden. „Anschließend sollte eventuell verletzten Personen Erste Hilfe geleistet und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Matthias Feltz. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird. „Angefahrene Tiere sollten nur im Notfall berührt werden. Die Absicherung des Unfallortes hat zunächst Vorrang.

 

Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen. „Die Jägerinnen und Jäger bringen zum Schutz vor Wildunfällen blaue Wildwarnreflektoren an Leitpfosten an, die durch Reflexion des Scheinwerferlichts die Tiere am Überqueren der Straße hindern sollen.“ Ein von der Universität Kiel entwickeltes Wild- und Totfundkataster soll künftig die Basisdaten für eine spezielle Wildwechsel-App liefern, die Autofahrer vor Gefahrenstellen warnen soll. Der Landesjagdverband Hessen begrüßt diese technische Entwicklung. „Die App der Universität Kiel steht für Jedermann unter dem Suchbegriff „Tierfund-Kataster“ für Apple und Android zur Verfügung“, so Prof. Ellenberger weiter.


5. September 2016

Erlass des Hess. Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Durchführung der Herbstzählung beim Feldhasen sowie Bejagung von Feldhase und Stockente gemäß § 3 Abs. 3 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdVO) im Jagdjahr 2016/2017.

Laden Sie sich das Dokument als PDF nebenstehend herunter:

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Erlass zur Herbstzählung und zur Bejagun
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Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht

9. August 2016

 

Lesen Sie nebenstehend den Rechtstipp aus der Septemberausgabe Hessenjäger. Hier geht es um die Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht.

Laden Sie sich zum Lesen nebenstehendes PDF herunter:

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Rechtstipp HJ Sept. 2016_Goetjes.pdf
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Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

4. August 2016

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.

 

Die Europäische Union (EU) hat den Waschbär mit Wirkung zum 03. August 2016 in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen. Das primäre Ziel ist die Eindämmung dieser Arten. Der Landesjagdverband Hessen e. V. befürwortet diese Entscheidung: "Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildtierbeständen in der Fläche geht", sagt Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverband Hessen e. V.

 

Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment in Hessen dadurch konterkariert, dass in Hessen die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden ist. "Dies ist völlig impraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind", ist Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären fällt so ebenfalls weg. Um eine Art einzudämmen, ist gerade das Entnehmen des Nachwuchses nötig.

Die Jäger liefern über ihr WILD-Monitoring (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) seit 2006 wertvolle Daten zur Ausbreitung des Waschbären:

http://www.jagdverband.de/node/4683

 

Demnach hat der Waschbär sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent).

 

„Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der Landesjagdverband die Hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die Schonzeit für die Waschbären, mit Ausnahme des Elterntierschutzes, im Sinne des Artenschutzes und der Biodiversität aufzuheben und die Jagdverordnung entsprechend zu korrigieren. So könnte die EU-Verordnung in Hessen erfolgreich umgesetzt werden.

Nachtrag vom 8. August vom Landesjagdverband Hessen:

Die Pressemitteilung "EU nimmt Waschbär in die Liste invasiver Arten auf" stösst auf ein großes öffentliches Interesse. 

Auch der Hessische Rundfunk hat sich gemeldet. Die Redakteurin möchte Europaministerin Puttrich kontaktieren und zum aktuellen Sachstand befragen.

Hier finden Sie die einzelnen Pressemitteilungen als Download:

 


Bestand von Schwarzstörchen steigt an

14. Juli 2016

Zu den Gefahren zählen Waschbären, intensiv betriebene Forstwirtschaft sowie Windkraftanlagen

 

Etwa 60 Schwarzstorchpaare lassen sich jährlich in Hessen zum Brüten nieder – vor allem im Vogelsberg und in der Rhön. Vor 50 Jahren seien es deutschlandweit nur etwa 20 gewesen, teilte der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. mit. 

Schwarzstörche sind Zugvögel und kehren zum Brüten oft in den gleichen Horst zurück, wenn die Bedingungen stimmen.  

 

Am liebsten sind Ihnen bewaldete, ruhige Gebiete mit Lichtungen und Bächen. Für ihre Zunahme verantwortlich sind etwa das Anlegen von Nahrungsteichen, Schutzzonen und das Aussetzen von Forstarbeiten während der Aufzuchtzeit. Um Ihnen die nötige Ruhe zu gewähren, sperre man selbst Waldwege ab, so eine Pressemitteilung von HessenForst.

Die größten Gefahren für die Tiere stellen allerdings Waschbären, intensiv betriebene Forstwirtschaft sowie die Windkraftanlagen dar. 


22. April 2016

Wichtige Änderungen der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung

am 17. März 2016 ist die dritte Verordnung zur ,Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Kraft getreten, die auch im Zusammenhang mit der Trichinenuntersuchung zwei wichtige Änderungen für die Jägerschaft mit sich bringt.

Laden Sie sich dazu nebenstehendes Dokument herunter:

Download
2016_04_21 Anderungen Tierische LMHV.pdf
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Hinweise zur Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Langwaffen

An die Vorstände und Presseobleute der hessischen Jagdvereine mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre Mitglieder

 

18. Mai 2016

 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

im vergangenen Juni hat sich der LJV Hessen bereits mit dem  Thema „Verzögerung bei der Jagdschein-Verlängerung“  beschäftigt und das Innenministerium auf die unbefriedigende Sachlage hingewiesen. Zuletzt wurde auch der Innenminister direkt angeschrieben.  Auf dieses Thema aufmerksam geworden, hat sich aktuell das HR Studio Kassel dem Thema angenommen. Der Landesjagdverband hat die Redaktion mit einem umfangreichen Telefoninterview bei der Recherche unterstützt.

 

Nach Informationen des HR sollen im Bereich der bestehenden Jagdschein-Verlängerung hessenweit keine Probleme mehr auftreten. Dies gilt insbesondere auch für den Raum Nordhessen.

 

In begründeten Einzelfällen – insbesondere sofern mögliche Straftaten im Raum stehen – kann sich das Verfahren noch verzögern. 

Auf Rückfrage des Landesjagdverbands bei den Unteren Jagdbehörden (UJB) in Hessen wurde die Information des Hessenfernsehens grundsätzlich bestätigt.

Da viele UJB’s auch im Vorfeld die Überprüfung der Zuverlässigkeit vorausschauend beantragt hatten, konnte die Abarbeitung zügig erfolgen.

Zu längeren Bearbeitungszeiten kommt es momentan nur bei Personen, die den Jagdschein erstmals beantragen und insbesondere die Jägerprüfung nicht in Hessen abgelegt haben.

 

Soweit vereinzelt auch hessischen Jägerprüflingen eine verlängerte Wartezeit entsteht, bleiben wir für Sie selbstverständlich am Ball. 

Bitte nehmen Sie bei Problemen direkt Kontakt zur LJV Geschäftsstelle unter info@ljv-hessen.de auf.

 

Weiterhin erreichte uns heute ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema „Jagdausübung mit halbautomatischen Waffen“, welches wir zur Kenntnisnahme beifügen.

 

Nach aktuellen Sachstand des HMUKLV sind von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 6 C 60.14 vom 07.03.2016) nicht betroffen:

• Halbautomatische Pistolen

• Halbautomatische Selbstladebüchsen mit fest eingebautem Magazin mit einem maximalen Fassungsvermögen von zwei Patronen

• Halbautomatische Selbstladeflinten mit feststehendem Röhrenmagazin mit einem maximalen Fassungsvermögen von zwei Patronen.

„Das HMdIS hat mit Schreiben vom 14.03.2016 den Waffenbehörden bis zur Klärung der noch offenen Rechtsfragen empfohlen, diesbezüglich erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse zunächst nicht zu widerrufen und zurückzunehmen und eine Bescheidung diesbezüglich eventuell neu gestellter Anträge vorläufig zurückzustellen.“

„Das Bundesministerium des Innern hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben, noch führen, noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an Dritte überlassen sollen.“

Der Deutsche Jagdverband e. V. informierte eben zusätzlich mit der Meldung "Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort.

 

 

Markus Stifter

Pressesprecher LJV Hessen e. V.

 

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Anhang: Schreiben des Ministeriums
2016-05-13_Ministerium.pdf
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5. Juli 2016

"Jäger in Schleswig-Holstein": Selbstverteidigung für Jäger

Der Landesjagdverband Schleswig Holstein hat in seiner Verbandszeitung einen interessanten Artikel veröffentlicht, den wir hier mit freundlicher Genehmigung von Hendrik Löffler für Sie zum Download bereit stellen:

 

(weitere Ausgaben sehen Sie hier

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Selbstverteidigung für Jäger
Selbstverteidigung aus JSH0416.pdf
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1. Juli 2016

Dr. Rudolf Leinweber neuer Vizepräsident des LJV Hessen

Er wurde am gestrigen Abend einstimmig auf der dazu einberufenen Bezirksversammlung des Bezirkes Kassel gewählt.

 

Das Mitteilungsschreiben können Sie sich nebenstehend herunterladen:

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Mitteilungsschreiben des LJV
neuer Vize Dr. Leinweber.pdf
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Zu Ostern sind die Hasen los – Hasenbestände in Hessen stabil

21. März 2016

 

In über hundert hessischen Revieren sind derzeit die Jäger auf der Pirsch – allerdings nicht mit der Flinte sondern mit großen Suchscheinwerfern, Papier und Bleistift. In den Abendstunden zählen sie Hasen auf freien Feldflächen. Bei dem noch niedrigen Bewuchs können die Hasen auf bis zu 200 Meter sicher erkannt und gezählt werden. Ihre Augen leuchten hell rot wenn sie angestrahlt werden, so sind sie gut von anderen Wildtieren wie Füchsen oder Rehen zu unterscheiden.

 

Die ersten Ergebnisse der Frühjahrszählung liegen bereits vor und bestätigen einen langjährigen Trend: 

Die in Hessen seit Jahrzehnten bekannt guten Niederwildbereiche (Waberner Senke, Gießener Becken, Wetterau, Reinheimer Becken, Main-Ebene und das Hessische Ried) weisen in der Rückschau zu den hohen Besätzen der siebziger Jahre immer noch einen vergleichsweise hohen Besatz auf – in anderen Landesteilen hingegen verharren die örtlichen Besätze auf geringerem Niveau.

 

In den traditionell guten Hasenrevieren in Mittel- und Südhessen wurden im Herbst 2015 wieder Dichten von 15 bis über 50 Hasen pro 100 ha Revierfläche festgestellt. In Spitzenregionen sogar bis zu 80 Hasen auf 100 Hektar Feldfläche.

 

Rund die Hälfte aller Taxationsreviere weisen eine stabile Dichte von rund 10 bis 30 Feldhasen auf 100 Hektar Feldfläche auf.

 

In 2015 betrug die Zuwachsrate vom Frühjahr bis zum Herbst 28 %, dies ist der dritthöchste Wert aller Bundesländer. Vor diesem Hintergrund war das Jahr 2015 ein gutes Jahr für den Hasen, da deutlich mehr Nachwuchs als Verluste zu verzeichnen waren.

 

Die Hasenzählung wurde erstmal 1989 vom Landesjagdverband Hessen e. V. initiiert. Seit 25 Jahren zählen die Jägerinnen und Jäger auf freiwilliger Basis zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst die Hasenbestände. Das nun in der neuen Jagdverordnung festgeschriebene Monitoring ist bei den Jägern traditionell gelebte Praxis und bestärkt die Grünröcke darin diesen Weg fortzuführen.

 

Hintergrundinformationen:

Schwankungen in Wildtierbesätzen sind normal und werden durch viele Faktoren beeinflusst (Beutegreifer, Witterung, Krankheiten, etc.). Solche Schwankungen zeigen aber auch Veränderungen in der Landschaftsstruktur und in der Landnutzung unserer Kulturlandschaft auf.

Weder auf Landesebene noch regional kann weder von einer generellen Gefährdung, noch von einer pauschal guten Situation für Feldhasen gesprochen werden – das „Gesetz des Örtlichen“, die lokalen Bedingungen, entscheiden über den jeweiligen Hasenbesatz.

 

 

Seit 1989 führt der LJV Hessen in Eigenregie landesweit repräsentative Feldhasen-Taxationen durch. Die Eckpunkte des Hess. Feldhasen-Monitoring sind: 

              •  Repräsentativität der Probeflächen

              •  Sicherheit der Methodik (Methode der „Scheinwerfer-Taxation“)

              •  Offenheit und Transparenz nach außen - Nachvollziehbarkeit

              •  Seriosität und Nachhaltigkeit der Arbeit

              •  Konzentration auf das Machbare – der Hase ist die wichtigste Niederwildart