Wissenswertes rund um die Jagd

Hintergrundinformationen zu Tier und Natur, rechtliche Informationen und Interessantes findet auf dieser Seite seinen Platz. Viel Freude beim Lesen und Stöbern!


Monitoring des Baummarders

4. November 2024

 

In den letzten Jahren haben Sie als hessische Jägerschaft mit Ihrem Engagement und Ihrer Initiative das Hessische Niederwildmonitoring getragen und neben den Feldhasenzählungen auch mit dem Einsenden von Entenschwingen und Iltiskadavern tatkräftig unterstützt. Hierfür möchten wir von der AG Wildtierforschung der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische an der JLU Gießen ausdrücklich danken!

 

Nun startet ein neues Projekt zum Monitoring des Baummarders. Dieses wird aus der hessischen Jagdabgabe gefördert. Aktuell unterliegt der Baummarder einer ganzjährigen Schonzeit, soll aber in Zukunft, laut Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung, wieder eine „angemessene“ Jagdzeit erhalten. Aufgrund der Listung des Baummarders im Anhang V der FFH-Richtlinie gelten für eine Bejagung besondere Rahmenbedingungen. Ein Monitoring und ein damit möglicherweise nachgewiesener günstiger Erhaltungszustand sind die Voraussetzung für eine Bejagung dieser Art.

 

Ähnlich, wie bereits beim Einsenden der Entenschwingen, rufen wir daher die hessischen Jäger dazu auf, tote Baummarder, welche sie auffinden, abzugeben.

Für den Landkreis Gießen ergibt sich eine kleine Besonderheit:

Normalerweise werden die gefundenen Baummarder an den jeweiligen Veterinärbehörden abgegeben und von dort zentral zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Gießen überführt. In Gießen bietet es sich jedoch an, die Baummarderkadaver direkt an den LHL zu geben.

 

Wir bitten Sie daher die Baummarderkadaver am LHL unter folgender Adresse abzugeben:

 

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL)

Schubertstraße 60 (am Ende von Haus 13, Behördenzentrum)

35392 Gießen

 

Die Abgabe kann an der Rezeption während der Arbeitszeiten (Mo.-Do. 07:30-16:00 Uhr, Freitag 07:30-15 Uhr) erfolgen.

 

Falls Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit diese Zeitfenster nicht wahrnehmen können, gibt es die Möglichkeit einen Abgabetermin außerhalb der Öffnungszeiten unter folgender Telefonnummer zu vereinbaren:

 0641 / 4800 555 (erreichbar Mo.-Do. 07:30-16:00 Uhr, Freitag 07:30-15:00 Uhr)

 

Zur Abgaben notwendige Angaben sind: 

  • Fundort
  • Funddatum
  • Kontaktdaten des Finders (eine einfache Abtretungserklärung des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Revier der Baummarderkadaver gefunden wurde)

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zum Totfundmonitoring haben, dann können Sie sich gern jederzeit telefonisch oder per Email an die Kontaktdaten in der Emailsignatur wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sarah Stubbe, Tierärztin

 

Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische

AG Wildtierforschung

Justus-Liebig-Universität Gießen

Frankfurter Str. 114

35392 Gießen

 

Tel.: 0641-99 31400

Fax: 0641-99 31439


Wieder mehr Luchse in Hessen

14. September 2023

 

Luchsbericht zeigt Erfolg für den Artenschutz

 

Pünktlich zur Vorstellung des Luchsberichtes gibt es erfreuliche Neuigkeiten zur Luchspopulation in Hessen. Am Wochenende wurde eine Luchsin mit vier Jungen im Reinhardswald gesichtet. Es ist wahrscheinlich, dass die Luchse auch in Hessen geboren wurden, da sie noch so jung sind. „Das ist ein toller Erfolg für den Artenschutz“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. 

 

Auch im Luchsjahr 2022-2023, das den Zeitraum von Mai bis Mai erfasst, wurden in Hessen wieder mehr Luchse festgestellt. Es konnten sechs selbstständige Luchse, darunter zwei Weibchen, und zusätzlich zwei Jungtiere nachgewiesen werden. Zuletzt hatte es 2019-2020 Jungtiere im Reinhardswald gegeben. Erstmals gelang zudem ein sicherer Luchsnachweis im Rheingau. Staatsministerin Priska Hinz freute sich über diesen Erfolg der auch von Hessen unterstützten bundesweiten Schutzbemühungen: „Der Luchs ist die größte freilebende Katzenart in unseren Wäldern. Das letzte Jahr lässt uns hoffen, dass sich in Hessen wieder eine kleine Teilpopulation etabliert. Unser Auftrag als Land Hessen ist es, die Artenvielfalt zu schützen - und damit auch unsere Lebensgrundlagen und unsere Zukunft.“ 

 

76 plausible Hinweise im Luchsjahr 2022-2023 

 

Nach nur 42 Luchshinweisen im Luchsjahr 2021-2022 wurden im Luchsjahr 2022-2023 immerhin 76 plausible Hinweise ausgewertet, von denen gut 50 als tatsächliche Nachweise bestätigt werden konnten. Besonders erfreulich war die erneute Feststellung eines Weibchens mit mindestens zwei Jungtieren im Reinhardswald. Ob die Jungtiere im Reinhardswald in Hessen geboren wurden oder wie 2019 im Solling in Niedersachsen und dann von der Luchsin in den Reinhardswald geführt wurden, ist unklar. Die Ausweitung bzw. Verlagerung des Jagdgebiets ist für eine Luchsin mit Jungtieren nicht ungewöhnlich. Der Futterbedarf der Familie wächst mit dem Heranwachsen der jungen Luchse und der Jagderfolg in einem entfernteren Revierteil, der während der ersten Monate der Jungenaufzucht nicht bejagt wurde, ist möglicherweise größer.

 

Ausbreitung der Luchse ist langsamer Prozess

 

Thomas Norgall, Naturschutzreferent des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und einer der Koordinatoren des Arbeitskreises Hessenluchs, ist von der Entwicklung im Luchsjahr 2022/2023 positiv überrascht, weist aber auch auf die sehr langsame Ausbreitungsgeschwindigkeit des Luchses hin: „Die Zunahme der Luchsfeststellungen in Hessen ist überraschend deutlich und geht eindeutig auf die Bestandszunahmen der Harzpopulation zurück. Da Luchsweibchen sich aber nur dort zur Fortpflanzung niederlassen, wo sie Kontakt zu anderen Luchsen haben, dehnen sich die Luchsvorkommen nur langsam aus. Dass wir nun wieder junge Luchse beobachten konnten, die sehr wahrscheinlich im Reinhardswald geboren wurden, ist deshalb eine tolle Nachricht.“   

 

Erfolgreiche Zusammenarbeit für den Luchs

 

Laut Prof. Dr. Thomas Schmid, dem Präsidenten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), hat sich die langjährige Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern mit den Fachleuten seines Hauses auch im vergangenen Luchsjahr wieder bewährt. „Für das rechtlich vorgeschriebene Monitoring des Luchses ist es wertvoll, dass die Luchsbeobachtungen aus der Bevölkerung durch die Mitglieder des AK-Hessenluchs auf Plausibilität geprüft und nach einem festen Schema ausgewertet werden. Nur wenn die Zufallsbeobachtungen von Laien und die professionell ermittelten Daten des HLNUG im jährlichen Luchsbericht zusammengeführt werden, entsteht das vollständige Bild zur Situation des Luchses in Hessen.“ 

 

Fotofallen erbringen die Nachweise

 

Nachweise von Luchsen sind im Luchsjahr 2022-2023 insbesondere mit Fotofallen gelungen, die im Auftrag des HLNUG für das Wolfsmonitoring betreut werden. Mit diesen Fotofallen wurden im früheren Reproduktionsgebiet südöstlich von Kassel wieder mindestens vier verschiedene Luchsindividuen nachgewiesen. Außerdem gelang über einen Rehriss die genetische Identifizierung eines Weibchens. Erstmals wurde auch ein sicherer Nachweis eines Luchses für den Rheingau-Taunus-Kreis erbracht. „Durch den Austausch mit der zuständigen Behörde wissen wir, dass das Tier aus Rheinland-Pfalz stammt“, berichtet Prof. Dr. Schmid. Zuwanderungen über den Rhein werden aber auch künftig wohl die Ausnahme bleiben.

Hingegen hat die für 2024 geplante Bestandsstützung des Luchses im Thüringer Wald große Bedeutung für Hessen, weil die Entfernung vom Thüringer Wald bis in die Wälder im Nordosten Hessens von Luchsen nach der Freilassung leichter überwunden werden kann, als die Strecke, die vom Auswilderungsgebiet in Rheinland-Pfalz zurückgelegt werden muss. Nach den Erfahrungen mit den Wiederansiedlungen im Bayerischen Wald, im Harz und im Pfälzer Wald kann zumindest in einigen Jahren zusätzlich zur möglichen Besiedlung aus Norden auch mit der Zuwanderung aus dem Thüringer Wald gerechnet werden. Damit kommt dem Bundesland Hessen eine wichtige Rolle bei der Vernetzung verschiedener Wiederansiedlungsprojekte der benachbarten Bundesländer zu.

 

Hintergrund

  • Luchsbericht 2023: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2023-09/luchsbericht_2023_ak_hessenluchs.pdf
  • Luchsmonitoring in Hessen: Seit 2007 stellt der AK Hessenluchs im Auftrag des Landes Hessen alljährlich die Luchsbeobachtungen in Hessen in einem Luchsbericht zusammen: https://www.luchs-in-hessen.de/luchsinhessen.html  
  • Das HLNUG führt seit 2014 ein Fotofallenmonitoring zum Luchs durch. Bis zum Jahr 2021 wurde dies im Rahmen eines gemeinsamen Kooperationsprojekts mit der Uni Göttingen betrieben. Seit 2022 profitiert das Luchsmonitoring, insbesondere von den Synergieeffekten mit dem Wolfsmonitoring, denn die Vorkommensgebiete der Arten überschneiden sich teilweise.
  • Fortpflanzung des Luchses in Hessen: 1833 soll im Odenwald der letzte Luchs erlegt worden sein. Danach war die Art in Hessen ausgerottet. 2011 wurde mit Fotofallen des BUND Hessen im Forstamt Melsungen erstmals wieder Reproduktion nachgewiesen. Durch die in den Jahren danach im Auftrag des HLNUG betreuten umfangreichen Fotofallenprojekte gelang die gute Dokumentation der Reproduktion der Luchse zwischen 2010 und 2015. 2016 konnte keine Reproduktion mehr festgestellt werden. Einzelne Luchse waren nachweislich an der Räude verendet. Die Räude ist eine Tierseuche, bei der Räudemilben eine Hautkrankheit verursachen. Die dabei auftretenden Hautläsionen und die allgemeine Verschlechterung der Konstitution der befallenen Tiere kann auch zu vermindertem Jagderfolg und zu weiterer Schwächung der Luchse bis hin zum Tod führen.
  • AK Hessenluchs: Ziel des im 2004 auf Initiative des Ökologischen Jagdvereins Hessen (ÖJV) und des hessischen Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegründeten verbandsübergreifenden Arbeitskreises „Hessenluchs“ ist die sachgerechte Information und das Mitwirken am Monitoring des Luchses in Hessen. Die Erfassung von Luchshinweisen wird von rund 50 Luchsbeauftragten unterstützt. Der AK Hessenluchs arbeitet eng mit der Naturschutzverwaltung und dem Landesbetrieb Hessen-Forst zusammen. 

Weitere Informationen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/luchs  

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


16. März 2023

Ehrenamtscard für alle, die mehr als 5 Stunden wöchentlich ehrenamtlich tätig sind.

 

Sie wird von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten/Sonderstatusstädten ausgegeben. Die E-Card bietet ehrenamtlich Engagierten besondere Vorteile und zeigt in vielen Situationen des täglichen Lebens, dass Engagement wahrgenommen und anerkannt wird.

Mehr Infos dazu gibt es hier.


Merkblatt Aviäre Influenza (AI, „Vogelgrippe“, Geflügelpest)

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben in einem Merkblatt zur Aviären Influenza zusammengestellt, welches Sie sich hier herunterladen können.

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Hans-Jörg Schwan neuer WCO-Vorsitzender

20. November 2020

 

Der Wurftaubenclub Oberhessen e.V. hat in seiner Mitgliederversammlung Hans-Jörg Schwan einstimmig zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Hans-Jörg Schwan ist als aktiver Jäger und engagiertes Mitglied im Jagdverein „Hubertus“ Gießen, wo er sich als Vorsitzender des Schießausschusses einbringt, ein Garant dafür, dass sich die gute Zusammenarbeit von WCO und Hubertus auch in Zukunft fortsetzen wird.

 

Seinem Amtsvorgänger Klaus Schwan, der den Verein über 18 Jahre erfolgreich führte, wurde mit einem Präsent für seine ehrenamtliche Tätigkeit gedankt. Unter großem Beifall der anwesenden Mitglieder wurde er zum Ehrenvorsitzenden des WCO ernannt und steht seinem Verein weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Neuer Schatzmeister ist Frank Brückel, der die Nachfolge von Jürgen Heller antritt, dessen langjähriges Engagement mit der Ernennung vom Ehrenvorstandsmitglied gewürdigt wurde. Hans-Jörg Schwan war bislang Schießwart des WCO. Diese Funktion bekleidet fortan Markus Sandner. Als Kassenprüfer fungieren Gerhard Förster und Wolfgang Falkenstein.

 

2. Vorsitzender Yannick Zöllner berichtete über das Vereinsjahr, das im Zeichen Corona-bedingter Einschränkungen stand. Der WCO sieht sich dank der modernen Schießanlagen für Skeet und Trap für die Zukunft gut gerüstet. Neu ist zudem der barrierefreie Zugang vom Parkplatz zu den Schießständen. Die Internetpräsenz des Vereins wurde überarbeitet und ist nun auf dem aktuellen Stand. Zudem steht eine Erweiterung der auf dem Schießstand angebotenen Flintendisziplinen an, wodurch sich der WCO einen Mitgliederzuwachs erhofft.

 

Für den Jagdverein „Hubertus“ nahm Moritz Mattern an der Versammlung teil, richtete Grüße des verhinderten 1. Vorsitzenden Dieter Mackenrodt sowie des übrigen Vorstands aus und gratulierte den Gewählten.


Hessischer Staatswald ist nun ökologisch nachhaltig nach FSC zertifiziert

Umweltministerin Priska Hinz: „Mit der FSC-Zertifizierung verwirklicht die Landesregierung ein wegweisendes umweltpolitisches Ziel.“ 

 

6. August 2018

„Unsere Wälder leisten nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, sind stabil gegen die Auswirkungen des Klimawandels und bieten Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Deshalb trägt der hessische Staatswald ab heute das international anerkannte Gütesiegel FSC, mit dem wir zeigen können, dass unser Wald nach den höchstmöglichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards bewirtschaftet wird“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute im Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. 

 

Das Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus und 17 weitere Forstämter gehören zu der dritten und damit letzten Tranche im Zertifizierungsprozess des Hessischen Staatswaldes. „Mit rund 315.000 Hektar zertifiziertem Wald hat Hessen nun, dicht nach Baden-Württemberg, die zweitgrößte Fläche an FSC-Wald in Deutschland. Damit verwirklicht Hessen eine moderne Waldwirtschaft, die auch zunehmend von den großen Holzverarbeitern nachgefragt wird“, betonte Ministerin Hinz. 

 

Reibungsloser Zertifizierungsprozess bestätigt hohe Qualität der Waldbewirtschaftung

Der bereits im Jahr 2015 mit neun Forstämtern gestartete Zertifizierungsprozess ist nach einer zweiten Runde Anfang 2016 mit elf Forstämtern nunmehr in einer dritten und letzten Tranche mit weiteren 18 hessischen Forstämtern und dem Nationalpark Kellerwald-Edersee zu seinem Abschluss gekommen. Die Forstämter dürfen ihr Holz aus dem Staatswald ab sofort mit dem weltweit verwendeten FSC-Siegel verkaufen. 

Dies bestätigte auch Elmar Seizinger, stellvertretender Geschäftsführer bei FSC Deutschland und ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass die intensive Debatte um die FSC-Zertifizierung hier in Hessen nun so erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies zeigt auch welch großes Vertrauen die politisch Verantwortlichen in die Arbeit von HessenForst haben“, erklärte er. Denn, so Seizinger weiter: „Der Blick in die öffentlich zugänglichen Zertifizierungsberichte zeigt, dass die FSC-Zertifizierung einen positiven Beitrag dabei leistet, die Arbeit des Landesbetriebes für eine verantwortungsvolle Waldwirtschaft auf hohem Niveau zu verbessern. Hier denke ich insbesondere an Themen wie: den Umgang mit nicht-heimischen Baumarten, Konzepte zum Schutz von Totholz im Wald, eine der Waldökologie angepasste Jagd, sowie die aktive Bürgerbeteiligung bei Fragen der Waldbewirtschaftung.“ 

 

Zufrieden mit dem Prozess der Zertifizierung zeigte sich auch Michael Gerst, Leiter des Landesbetriebs HessenForst: „Die problemlose Zertifizierung hat uns darin bestätigt, dass unsere hohen Qualitätsmaßstäbe bei der Pflege des hessischen Staatswaldes wertvoll sind.“ Nicht nur die Erstzertifizierung lief reibungslos: Bei der jährlichen FSC-Überprüfung in den bereits während der letzten Jahre zertifizierten Forstämtern wurde dem Landesbetrieb durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft eine vorbildliche Waldbewirtschaftung bescheinigt.

 

„Die verantwortlichen Forstleute haben den Zertifizierungsprozess gut vorbereitet und konsequent umgesetzt. Deshalb konnte die FSC-Zertifizierung ausgesprochen zügig erfolgen“, sagte Ministerin Hinz mit Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von HessenForst. 

 

Naturwaldflächen werden ausgeweitet

Der Landesbetrieb HessenForst wird außerdem weitere zwei Prozent auf dann zehn Prozent der Staatswaldfläche als Naturwald ausweisen. Dies schließt eine Bewirtschaftung auf diesen Flächen aus. Als Ausgleich dafür wird das Land ab 2020 Kompensationsmittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro pro Jahr im Haushalt bereitstellen. „Die Landesregierung stellt diese Mittel zur Verfügung, weil uns zusätzlicher Naturschutz in Hessen wichtig ist. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann dazu beitragen, indem beim Kauf von Holzwaren auf das FSC-Siegel geachtet wird“, erklärt die Ministerin. 

 

Insgesamt umfasst die Waldfläche in Hessen 894.180 Hektar. 42 Prozent sind Staatswald, 36 Prozent Körperschaftswald. Dieser verteilt sich auf 418 Gemeinden und Städte. Ein Viertel der Waldfläche ist Privatwald. „Das Land hat eine Vorbildrolle und wir begrüßen es natürlich, wenn Kommunen und private Waldbesitzer unserem Beispiel folgen und ihren Wald FSC zertifizieren lassen. Dabei unterstützen wir die Kommunen sowohl beratend als auch finanziell. Im Rahmen der Forstlichen Förderung übernimmt das Land achtzig Prozent der Kosten, die für die erstmalige Erlangung des Zertifikats anfallen“, bestätigte Ministerin Hinz.

 

 

Hintergrundinformation: 

Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine weltweit tätige Organisation zur Zertifizierung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung von Wäldern. Im hessischen Staatswald wurden im Forstamt Dieburg bereits seit dem Jahr 2011 Erfahrungen mit der FSC-Zertifizierung gesammelt. Der Zertifizierungsprozess begann im Jahr 2014 in neun von 41 Forstämtern mit einer Fläche von ca. 55.000 Hektar Staatswald. 2015 folgten weitere 11 Forstämter mit einer Fläche von rund 87.000 Hektar. Folgende 18 Forstämter (circa 175.000 Hektar) sind ab heute ebenfalls zertifiziert: Beerfelden, Wiesbaden-Chausseehaus, Biedenkopf, Frankenberg, Schotten, Wehretal, Romrod, Neukirchen, Wetzlar, Reinhardshagen, Bad Hersfeld, Hessisch Lichtenau, Weilrod, Rüdesheim, Melsungen, Burghaun, Michelstadt, Rotenburg sowie der Nationalpark Kellerwald-Edersee.

 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, 

Landwirtschaft und Verbraucherschutz


12. Juni 2018

JAWINA: Bundesverfassungsgericht: Keine „Befriedung“ für juristische Personen

 

"Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich dagegen wenden, dass es juristischen Personen verwehrt ist, gemäß § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) einen auf Gewissensgründe gestützten Antrag auf Ruhen der Jagd (Befriedung) auf ihren zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücken zu stellen."

Lesen Sie den kompletten Artikel in JAWINA Online hier.


Nachhaltige Nutzung von Wildbälgen

25. August 2017

Felle von Fuchs, Marder Waschbär und Co. sollen künftig noch stärker nachhaltig genutzt werden. Quelle: DJV/Fellwechsel
Felle von Fuchs, Marder Waschbär und Co. sollen künftig noch stärker nachhaltig genutzt werden. Quelle: DJV/Fellwechsel

Der Deutsche Jagdverband e.V. hat gemeinsam mit dem Landesjagverband Baden-Württemberg e. V. zu diesem Zweck die Fellwechsel GmbH mit der Betriebsstätte in Rastatt gegründet.

 

Der Leiter der Abbalgstation, Frederik Daniels, hat uns die wichtigsten Fragen beantwortet.

Über die Fellwechsel GmbH haben wir schon viel gehört. Wann geht es denn nun los?

Die Vorarbeiten sind soweit abgeschlossen. Wir warten derzeit auf die Baugenehmigung und sind zuversichtlich, ab Herbst mit dem Bau der Abbalgstation in Rastatt zu starten. Unabhängig vom Baubeginn werden wir ab Herbst gesammelte Bälge annehmen, da wir entsprechende Lagerkapazitäten aufgebaut haben und auch noch erweitern werden. 

 

Welche Tiere können die Jäger abgeben und wann sollten diese erlegt worden sein?

Neben dem Rotfuchs werden auch Waschbär, Marderhund, Dachs, Stein- und Baummarder, Mink, Iltis, Nutria und Bisam angenommen. Von Mitte November bis Mitte Februar haben die genannten Arten einen Winterbalg, also entsprechende Unterwolle und lange Grannenhaare. Diese sogenannten reifen Bälge eignen sich am besten für die Verarbeitung und Vermarktung.

 

Wie sollen die Tiere erlegt werden? Nehmen Sie auch Kugelfüchse?

Am besten geeignet sind Bälge von Tieren aus der Fangjagd, da diese nur einen kleinen Einschuß im Kopf- oder Nackenbereich haben. Auch der Schrotschuss verursacht nur kleine Löcher, die bei der Verarbeitung keine Rolle spielen. Tiere, die mit einer kleinen Kugel erlegt werden sind ebenso gut zu verwerten wie Tiere, die mit größeren Kalibern erlegt wurden, solange nicht der Nacken- und Rückenpelz zerstört ist. Die Qualität dieser Fellpartien ist entscheidend für den Wert des Balges und für die Verarbeitung.

 

Wie sollen die Tiere gelagert werden?

Hier hoffen wir auf die Unterstützung der Hegeringe: Ideal wäre, wenn sie Sammelstellen/ Gefriertruhen bereitstellen, wo die Jäger die erlegten Tiere zwischenlagern können. Dort werden sie dann einzeln verpackt und mit dem Herkunftsnachweis versehen. Bewährt hat es sich, die Tiere kompakt zusammenzurollen – um Platz zu sparen. Der Herkunftsnachweis sollte in einer kleinen durchsichtigen Tüte außen angebracht werden. Am besten beide Tüten zusammen mit einem Kabelbinder verschließen. Klebeband ist leider ungeeignet, da es sich bei Frost lösen kann.

 

Brauchen Sie wirklich für jedes Tier einen Herkunftsnachweis?

Ja, das größte Qualitätsmerkmal unsere Bälge ist die sichere Herkunft aus der Jagd! Um den Weg vom Jäger bis zum Kürschner dokumentieren zu können, ist das Formular dringend notwendig. Darüber hinaus können wir die Daten für wissenschaftliche Auswertungen nutzen. Die persönlichen Daten der Jäger und Reviere werden streng vertraulich behandelt und bleiben anonym.

 

Wie kommen die Tiere dann zu Ihnen?

Wer in der Nähe ist, kann die Tiere gerne direkt zu uns bringen. Alle anderen werden von uns abgeholt. Um die Touren optimal planen zu können, ist es sehr wichtig, dass uns alle Sammelstellen bekannt sind. Die Anmeldung der Sammelstellen kann ganz einfach mit dem Vordruck auf unserer Homepage vorgenommen werden.

 

Was hat der Jäger davon?

Die Fellwechsel ist ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt, für das wir in der Startphase auf die Unterstützung der Jägerschaft in Form von gespendeten Tieren und dem Aufbau von Sammelstellen angewiesen sind. Ab der Saison 2018/19 wird es für jedes Tier entsprechend der Art und der Verwertbarkeit des Balges eine Bezahlung geben.

 

Und wenn der Jäger seine Trophäe wiederhaben möchte?

Das Streifen und Gerben bieten wir auch als Auftragsarbeit an. Dank unseres Markierungssystems bekommt jeder Jäger auf Wunsch seine Jagdtrophäe mit sauber ausgelösten Branten und Lunte ökologisch gegerbt zurück.

 

Und was passiert mit den Fellen?

Viele Kürschner haben sich verpflichtet unter dem Label Weprefur nur Felle aus der Jagd zu verarbeiten, entsprechend groß ist der Bedarf. Die Fellwechsel GmbH wird zusätzlich eigene Artikel vermarkten – nach dem Motto „Vom Jäger für den Jäger!“

Alle Informationen und Formulare finden sich auf www.fellwechsel.org. Hier besteht auch die Möglichkeit unseren Newsletter zu abonnieren, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.

Ansprechpartner bei der Fellwechsel GmbH:

Frederik Daniels

Mobil: 01 76 / 77 05 83 47

E-Mail: f.daniels@fellwechsel.org

www.fellwechsel.org

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landesjagdverbandes Hessen.


Ein Paradies für Vögel, Insekten und Nützlinge

1. August 2017

In Bubenrod fühlen sich Insekten, Vögel und Wildtiere wohl

 

Auf dem Hofgut Bubenrod in Königsberg hat Landwirt Martin Best mehrere Blühstreifen angelegt um Lebensraum für zahlreiche Vögel, Insektenarten und Nützlinge zu bieten. Blühstreifen am Feldrand sind Lebensraum für viele Wildtiere. Die bunte Farbenpracht bietet Nektar für Schmetterlinge und Bienen. Die Samen sind die Nahrung zahlreicher Vögel. Von Reptilien und kleinen Säugetieren wird der Blühstreifen als Wohn- und Nistplatz genutzt.  Die Blühstreifen bieten sogleich Brut- und Deckungsraum für Wildtiere und sind eine wichtige Nahrungsquelle.

Hubertus-Vorsitzender Dieter Mackenrodt ist erfreut über die wunderschönen Blumenwiesen und begrüßt das Projekt zu Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.

Landwirte und Imker sind Partner der Jägerschaft und schaffen mit solchen Blühstreifen herrliche Anblicke, über die sich nicht nur die Biebertaler Spaziergänger bei Sonnenauf- und Untergang erfreuen können.  

 

Auch im Winter bietet der Blühstreifen vielen Wildtieren Deckung. Die Pflanzen wirken zwischen Schnee und Erde als zusätzliche Isolierschicht. Damit schützen sie im Boden überwinternde Lebewesen vor Kälte und Frost. Die Hohlräume der trockenen Halme und Stängel werden von den Raupen und Puppen vieler Insekten zum Überwintern genutzt.

Bereits im Jahr 2010 wurde Martin Best durch die Naturlandstiftung Hessen, Gruppe Gießen mit dem „Goldenen Rebhuhn“ für Biotopverbesserungen ausgezeichnet.


9. Juni 2017

Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern

Im nebenstehenden Staatsanzeiger lesen Sie folgende Informationen: Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern

für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung (VVSchalldämpfer)"

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95-jähriges Vereinsjubiläum Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen e.V.

21. Februar 2017

 

Die Gruppe Hessen richtete am 18. und 19. Februar 2017 die Zuchtwartetagung und die Zuchtrüdenvorstellung International in Grünberg/Hessen aus. 

 

Der Verein besteht aus 375 Mitgliedern. Weltweit gehören dem Verein 21 Länder, von Argentinien bis Ungarn an.

 

Grußwort des Vorsitzenden Hubertus Gießen und Umgebung e. V. 

 

 

Zu seinem 95jährigen Bestehen gratuliere ich dem Verein Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen e.V. im Namen unserer Jägerschaft auf das Herzlichste und danke seinem Vorstand und den Mitgliedern für seine konstruktive und aktive Mitarbeit zum Wohle von Wild- und Waidwerk in Hessen.

 

Besonders gilt mein Gruß den 375 Mitgliedern der Gruppe Hessen die Schulter an Schulter den Gedanken verfechten, dass es ohne den Gebrauchshund kein waidgerechtes Jagen gibt. In 95 Jahren ununterbrochenen Wirken hat sich der Verein Deutsch-Drahthaar e.V. durch seine vorbildlichen Leistungen eine überall anerkannte Spitzen- und Führungsstellung auf dem Gebiet des Jagd- und Gebrauchshundewesens im hessischen Raum verschafft. Im November 1922 mit dem Namen Deutsch-Drahthaar Gau 4 Hessen gegründet, bewies der Verein schon damals durch seine Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundeverband seinen Beitritt für die großen, verpflichtenden und verbindenden Aufgaben, die dem deutschen Waidwerk gestellt waren. In jenen Jahren machte er sich mit seinem ersten Vorsitzenden August Pascoe einen Namen und wurde 1934 in Verein Deutsch-Drahthaar Landesgruppe Hessen umbenannt. Der Verein Deutsch-Drahthaar e.V. hat die Verpflichtungen erkannt und erfüllt, die ihm durch eine reiche Tradition gestellt sind. Ihm hierfür im 95. Vereinsjubiläum den Dank der regionalen Jägerschaft auszusprechen, ist dem „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. ein aufrichtiges Bedürfnis.

 

Zwei ethische Aufgaben sind es, die unser aller Wollen und Vollbringen, im Vereins- und Verbandsleben aus Idealismus bestimmen müssen wenn das Waidwerk bleiben soll:

 

Die Hege und Erhaltung des uns wehrlos ausgelieferten Wildes um seiner selbst willen –    die Befreiung des Wildes jeder Qual und Verluderung mit Hilfe eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes.

 

Solange es Jagdausübung gibt, solange wird und kann uns niemand von diesen Pflichtaufgaben, die Tierschutz im besten Sinne sind, befreien.

Ich weiß, liebe Freunde im Verein Deutsch-Drahthaar der Gruppe Hessen, dass ihre           95-Jahr-Feier in stolzer Rückerinnerung auf das Geleistete und in zuversichtlicher Vorschau auf kommende Aufgaben gerade diese Ideale als Leitmotiv in den Mittelpunkt ihrer Zuchtwartetagung und Zuchtrüdenvorstellung in Grünberg gestellt haben.

Ich beglückwünsche den Verein, ganz besonders den Vorsitzenden Siegfried Pfaff und die Damen und Herren des Vorstandes zu dieser Jubiläumsveranstaltung im hessischen Grünberg. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit. Vorstand und Mitglieder des Vereins Deutsch-Drahthaar e.V. haben sich in den nun bald 100 Jahren große Verdienste erworben. Ihre Bemühungen um das Wild, den Hund, den Wald und die Jagd sind nicht umsonst gewesen, sie haben reiche Früchte getragen!

 

Ich wünsche dem Verein von Herzen viel Glück und Gottes Segen für eine erfolgreiche Zukunft. Möge auch seine künftige Arbeit immer unter dem Leitsatz stehen:

 

Heute im Wasser, morgen im Feld

Im Walde verwiesen oder verbellt,

Raubzeug gewürgt, das verlor´ne gebracht:

Das ist´s, was den Gebrauchshund ausmacht.

 

Die Historie des Verein Deutsch-Drahthaar e.V. berichtet, dass sich im Jahre 1922 aus dem Gau Mittelrhein heraus die hessischen Drahthaar Männer herauslösten und unter Vorsitz von August Pascoe die „Landesgruppe Hessen“ des Vereins Deutsch-Drahthaar bildeten. Dem Gründer und dem gewählten Vorstand war es vollkommen klar, dass es nicht darauf ankam die Zahl der Gießener Stammtische um einen weiteren zu vermehren, sondern dass gearbeitet, Aufgaben erfüllt werden mussten, und dass dies nur möglich war, wenn die Mitglieder so oft als möglich zusammen kommen konnten. Damals entstand bereits der Zeitplan nach dem dann in all den folgenden Jahren verfahren wurde:

 

Am Mittwoch der ersten Monatswoche eine Mitgliederversammlung und am „Heiligen Mittwoch“ der übrigen Wochen ein Stammtisch. 

 

Bereits die erste Mitgliederversammlung im November 1922 zeichnete in Ihren Beschlüssen den Weg des Vereins in die Zukunft deutlich vor. Ihr Gründungsmitglied August Pascoe war es auch der bis zu seinem Tode am 15.Oktober 1945 ohne Unterbrechung die Geschicke unseres „Hubertus“ Gießen als Vorsitzender leitete. Auf dieser Plattform einer Personalunion in Gestalt des 1.Vorsitzenden entwickelte sich in den Folgejahren bis heute eine außerordentlich ersprießliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prüfungen. Fast alle Prüfungen wurden gemeinsam durchgeführt, bis erst in den 50er Jahren die Höhe der Nennungen zu einer Trennung bei den Jugendprüfungen zwang. Da unsere Mitglieder, die Pächter gut gepflegter Reviere um Gießen waren, stets diese Reviere uneigennützig zur Verfügung stellten, errangen die Prüfungen bei Gießen rasch einen guten Ruf. Die Verbandsjugendprüfung am 3.Mai 1925 war mit 62 Hunden bereits die stärkst beschickte im Reich! 

 

Wenn man Gruppenaufnahmen aus der damaligen Zeit ansieht, so sehen wir die Kämpfer von einst vor dem geistigen Auge. Die Vorkämpfer für den Gebrauchshund! Sie legten bei uns den Grund für unsere Gebrauchshundearbeit bis zum heutigen Tage, der Pascoe oft mit den Worten Ausdruck gab:

„Kein waidgerechter Jäger ohne den waidgerechten Hund.“

 

Am 15.Oktober 1945 schloss August Pascoe seine Augen für immer. Von der Gründung 1922 bis zu seinem Tode 1945 hat er als 1. Vorsitzender im Verein Deutsch-Drahthaar Landesgruppe Hessen sowie im „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. seinen Idealismus, sein Wissen und Können als Jäger und Gebrauchshundemann, seine Arbeitskraft in den Dienst seiner „Vereine“ gestellt.

 

Mit einem kräftigen Waidmannsheil beglückwünsche ich den Verein Deutsch-Drahthaar Gruppe Hessen zu diesem Gründungsmitglied, seinem 95-jährigen Bestehen und lange Jahre echter Verbundenheit beider Vereine. Hoffen wir, dass diese Freundschaft auch weiterhin bestehen und kurz vor dem 100-jährigen Vereinsjubiläum weiterhin gedeihen und wachsen wird. Zum Erfolg und zum Wohle des deutschen Waidwerks, deutscher Jagd und den passierten Rüdemänner in Deutschland.

 

Mit dem Wunsche, dass Wald und Wild mit dem Gebrauchshund auch unseren Nachkommen als ein Stück Heimat in der schönen hessischen Landschaft erhalten bleibt grüße ich Sie mit einem kräftigen Waidmannsheil

 

Dieter Mackenrodt

Hubertus-Vorsitzender



5. September 2016

Erlass des Hess. Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Durchführung der Herbstzählung beim Feldhasen sowie Bejagung von Feldhase und Stockente gemäß § 3 Abs. 3 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdVO) im Jagdjahr 2016/2017.

Laden Sie sich das Dokument als PDF nebenstehend herunter:

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Erlass zur Herbstzählung und zur Bejagun
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Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht

9. August 2016

 

Lesen Sie nebenstehend den Rechtstipp aus der Septemberausgabe Hessenjäger. Hier geht es um die Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht.

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Rechtstipp HJ Sept. 2016_Goetjes.pdf
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Bestand von Schwarzstörchen steigt an

14. Juli 2016

Zu den Gefahren zählen Waschbären, intensiv betriebene Forstwirtschaft sowie Windkraftanlagen

 

Etwa 60 Schwarzstorchpaare lassen sich jährlich in Hessen zum Brüten nieder – vor allem im Vogelsberg und in der Rhön. Vor 50 Jahren seien es deutschlandweit nur etwa 20 gewesen, teilte der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. mit. 

Schwarzstörche sind Zugvögel und kehren zum Brüten oft in den gleichen Horst zurück, wenn die Bedingungen stimmen.  

 

Am liebsten sind Ihnen bewaldete, ruhige Gebiete mit Lichtungen und Bächen. Für ihre Zunahme verantwortlich sind etwa das Anlegen von Nahrungsteichen, Schutzzonen und das Aussetzen von Forstarbeiten während der Aufzuchtzeit. Um Ihnen die nötige Ruhe zu gewähren, sperre man selbst Waldwege ab, so eine Pressemitteilung von HessenForst.

Die größten Gefahren für die Tiere stellen allerdings Waschbären, intensiv betriebene Forstwirtschaft sowie die Windkraftanlagen dar. 


22. April 2016

Wichtige Änderungen der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung

am 17. März 2016 ist die dritte Verordnung zur ,Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Kraft getreten, die auch im Zusammenhang mit der Trichinenuntersuchung zwei wichtige Änderungen für die Jägerschaft mit sich bringt.

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2016_04_21 Anderungen Tierische LMHV.pdf
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Hinweise zur Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Langwaffen

An die Vorstände und Presseobleute der hessischen Jagdvereine mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre Mitglieder

 

18. Mai 2016

 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

im vergangenen Juni hat sich der LJV Hessen bereits mit dem  Thema „Verzögerung bei der Jagdschein-Verlängerung“  beschäftigt und das Innenministerium auf die unbefriedigende Sachlage hingewiesen. Zuletzt wurde auch der Innenminister direkt angeschrieben.  Auf dieses Thema aufmerksam geworden, hat sich aktuell das HR Studio Kassel dem Thema angenommen. Der Landesjagdverband hat die Redaktion mit einem umfangreichen Telefoninterview bei der Recherche unterstützt.

 

Nach Informationen des HR sollen im Bereich der bestehenden Jagdschein-Verlängerung hessenweit keine Probleme mehr auftreten. Dies gilt insbesondere auch für den Raum Nordhessen.

 

In begründeten Einzelfällen – insbesondere sofern mögliche Straftaten im Raum stehen – kann sich das Verfahren noch verzögern. 

Auf Rückfrage des Landesjagdverbands bei den Unteren Jagdbehörden (UJB) in Hessen wurde die Information des Hessenfernsehens grundsätzlich bestätigt.

Da viele UJB’s auch im Vorfeld die Überprüfung der Zuverlässigkeit vorausschauend beantragt hatten, konnte die Abarbeitung zügig erfolgen.

Zu längeren Bearbeitungszeiten kommt es momentan nur bei Personen, die den Jagdschein erstmals beantragen und insbesondere die Jägerprüfung nicht in Hessen abgelegt haben.

 

Soweit vereinzelt auch hessischen Jägerprüflingen eine verlängerte Wartezeit entsteht, bleiben wir für Sie selbstverständlich am Ball. 

Bitte nehmen Sie bei Problemen direkt Kontakt zur LJV Geschäftsstelle unter info@ljv-hessen.de auf.

 

Weiterhin erreichte uns heute ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema „Jagdausübung mit halbautomatischen Waffen“, welches wir zur Kenntnisnahme beifügen.

 

Nach aktuellen Sachstand des HMUKLV sind von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 6 C 60.14 vom 07.03.2016) nicht betroffen:

• Halbautomatische Pistolen

• Halbautomatische Selbstladebüchsen mit fest eingebautem Magazin mit einem maximalen Fassungsvermögen von zwei Patronen

• Halbautomatische Selbstladeflinten mit feststehendem Röhrenmagazin mit einem maximalen Fassungsvermögen von zwei Patronen.

„Das HMdIS hat mit Schreiben vom 14.03.2016 den Waffenbehörden bis zur Klärung der noch offenen Rechtsfragen empfohlen, diesbezüglich erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse zunächst nicht zu widerrufen und zurückzunehmen und eine Bescheidung diesbezüglich eventuell neu gestellter Anträge vorläufig zurückzustellen.“

„Das Bundesministerium des Innern hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben, noch führen, noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an Dritte überlassen sollen.“

Der Deutsche Jagdverband e. V. informierte eben zusätzlich mit der Meldung "Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort.

 

 

Markus Stifter

Pressesprecher LJV Hessen e. V.

 

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Anhang: Schreiben des Ministeriums
2016-05-13_Ministerium.pdf
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