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30. November 2021
Der LJV Hessen dankt dem RP Gießen für den Einsatz für unsere heimischen Wildtiere sowie für die freundliche Genehmigung, den Text zu veröffentlichen.
Zum Schutz heimischer Wildtiere: Regierungspräsidium Gießen appelliert an Halter von Weidetieren, nicht benötigte Zäune abzubauen
Jahreszeitlich bedingt neigt sich die Weidesaison für landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde dem Ende zu. Weideflächen, die jetzt noch genutzt werden, sind im Winter verwaist – leider viel zu häufig mit Überresten der sommerlichen Nutzung. Denn die Zaunreste sind eine Gefahr für die heimischen Wildtiere. Alte, eingewachsene Stacheldrahtüberreste sind hier ebenso gefährlich wie gerade erst genutzte Weidezäune. Durch Wind und Wetter flattern diese umher, verfangen sich im Gebüsch und werden vom Wild nicht mehr wahrgenommen. „Verfängt sich ein Tier in solchen Zaunresten, dann endet dies nicht selten tödlich“, berichtet Dr. Wolfgang Kulow, Leiter des Dezernats für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium (RP) Gießen.
Selbst, wenn sich das Tier noch aus eigener Kraft befreien kann, sind die Folgen häufig dramatisch. „Schwere Verletzungen oder dauerhaftes Festhängen der Litzenstücke im Geweih oder am Körper der Tiere können zu erheblichen Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen.“ Deswegen bittet das RP Gießen die Weidetierhalter, an den Abbau der mobilen Zäune, aber auch aller alten, nicht mehr genutzten Zaunreste zu denken. „Darüber hinaus fordert das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 14, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu beschränken sind“, unterstreicht Dezernatsleiter Kulow sein Anliegen.
Die Meldungen über verfangene Wildtiere häufen sich in jüngerer Vergangenheit. In manchen Fällen werden die Tiere rechtzeitig gefunden und befreit. Oftmals allerdings verenden sie qualvoll. „Früher gab es meist feste Zäune, über die das Reh- und Rotwild einfach gesprungen ist. Die Weidezäune mit ihren Netzen, Bändern und Plastikstäben oder Holzpfosten sind hingegen wahre Stolperfallen“, ergänzt der Veterinärmediziner. „Die Tiere geraten in Panik, verheddern sich und können sich ohne fremde Hilfe nicht befreien.“
Wer in Feld und Flur unterwegs ist und ein solches Tier findet, sollte allerdings vorsichtig sein. „Es ist gefährlich, selbst zu versuchen, sie zu befreien“, betont Wolfgang Kulow. „Die Gefahr, durch die wehrhaften Tiere ernsthaft verletzt zu werden, ist groß, wenn diese in Todesangst mit dem Kopf schlagen und um sich treten.“ Der Rat des Regierungspräsidiums lautet daher: Wer ein Handy zur Hand hat, informiert bestenfalls direkt den nächsten Jagdpächter. Sollte dieser nicht bekannt oder erreichbar sein, dann kann die Polizei helfen.
Wichtig ist es, schnell zu handeln. Und möglichst zu versuchen, weitere Aufregungen für das verfangene Tier zu vermeiden, bis eine sachkundige Person eingetroffen ist. Aber auch in solchen Fällen hilft häufig nur noch die schnelle Erlösung des Tieres. „Daher wenden wir uns mit diesem dringenden Appell an alle Weidetierhalter: Auch, wenn es mit Mehrarbeit verbunden ist, der Einsatz für unsere Tierwelt lohnt sich, denn die Leiden, die ein verfangenes Tier zu ertragen hat, bevor es qualvoll verendet, sind unvorstellbar“, sagt Dezernatsleiter Kulow abschließend.
Text: Regierungspräsidium Gießen
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
30. November 2021
Nach den am 25.11.2021 veröffentlichten Auslegungshinweisen des Landes Hessen gelten nun, abweichend von unserem Newsletter vom 24.11.2021, schärfere Regelungen für ein Zusammentreffen in Innenräumen z. B. anlässlich von Gesellschaftsjagden (es kommen die Veranstaltungsregeln zur Anwendung):
Das bedeutet, dass bei einem Zusammentreffen von mehr als 25 Personen in Innenräumen (z. B. beim Schüsseltreiben) nun die 2G-Regelung gilt und somit nur Personen anwesend sein dürfen, die vollständig geimpft und genesen sind. Es muss zudem ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen und eingehalten werden. Außerdem besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske auch am Platz.
Zusammentreffen von mehr als 25 Personen in Innenräumen:
2G-Regelung
Im Freien gilt die 3-G Regelung ab einer Personenzahl von 1.000. Auch bei Veranstaltungen im Außenbereich muss ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegen. Die Maskenpflicht gilt immer dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, zum Beispiel: Gedränge, gemeinsames Bergen des erlegten Wildes, beim Aufbrechen, bei gemeinsamem Fahren in Fahrzeugen, etc.
Zusammentreffen von mehr als 25 Personen draußen:
2GPlus- Option:
Die 2G-Regelung wurde verschärft und sieht jetzt auch einen negativen Testnachweis für die Teilnehmer vor (2G-Plus). Es dürfen somit ausschließlich genesene oder vollständig geimpfte Personen anwesend sein, die außerdem einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können. Unter den Bedingungen der 2G-Plus-Option entfallen die Maskenpflicht und die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts (§ 27 CoSchuV).
Text: Dr. Nadine Stöveken
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
17. November 2021
Wie bereits im vergangenen Jahr, erhielten wir aktuell erneut Hinweise darauf, dass Jagdgegner während Drückjagden "Waldspaziergänge" planen und angebliche jagd- oder tierschutzrechtliche Verstöße dokumentieren wollen. Wir bitten Sie insofern um besondere Aufmerksamkeit. In der Vergangenheit kam es zu Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Regeln, zum Vorwurf verbotener Hetzjagden, Tierquälerei oder wegen des Einsatzes von angeblich nicht ausreichend geprüften Hunden (Stöberprüfung).
LJV-Geschäftsführer, Alexander Michel, rät allen Jagdausübungsberechtigten sowie Jagdleitern:
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
12. November 2021
Angesichts der wieder ansteigenden Infektionszahlen hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen.
Die neuen Regelungen treten am 11. November 2021 in Kraft und sehen vor, dass bei allen 3G-Veranstaltungen der Negativnachweis für Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch über einen PCR-Test möglich ist. Ein Antigen-Schnelltest reicht dafür nicht mehr aus.
Treffen von mehr als 24 Personen in Innenräumen:
Wenn mehr als 24 Personen in Innenräumen zusammenkommen, gilt die verpflichtende Einführung der 3G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zugang nur noch Personen gewährt werden darf, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind oder einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können. Des Weiteren ist in Innenräumen ein Abstands- und Hygienekonzept zu erstellen und einzuhalten. Weiterhin besteht eine Maskenpflicht bis zum Platz.
Jungjägerausbildung:
Für die Jungjägerausbildung gilt, dass Lehrgänge mit mehr als 24 Teilnehmern nur in Räumlichkeiten durchgeführt werden können, die die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes (Empfehlung 1,5 m) zwischen einzelnen Personen ermöglichen. Alle Teilnehmer und Ausbilder müssen entweder geimpft oder genesen sein oder sie müssen für jeden Lehrgangstag einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen. Die Maske ist bis zum Platz zu tragen.
Schüsseltreiben:
Für Schüsseltreiben bei Gesellschaftsjagden oder andere Versammlungen mit mehr als 24 Personen in Innenräumen gelten die gleichen Regelungen (siehe oben). Auch hier sind ein ausreichender Abstand und die allgemeinen Hygieneregelungen einzuhalten und es besteht bis zum Platz Maskenpflicht.
2G-Option für Treffen in Innenräumen:
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugang nur Personen zu gewähren, die nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. In diesem Fall können die Treffen auch in Räumlichkeiten mit weniger Platz durchgeführt bzw. mehr Personen zugelassen werden.
Treffen in der Gastronomie:
Bei Treffen in der Gastronomie ist zu beachten, dass der Gastwirt das Hausrecht hat und weitere Einschränkungen vorgeben kann. Er kann zum Beispiel bestimmen, dass der Zutritt nur vollständig geimpften oder genesenen Personen gestattet ist (2G-Option).
Treffen von mehr als 24 Personen im Freien:
Im Freien ist ein 3G-Nachweis erst ab einer Personenzahl von mehr als 1.000 Personen erforderlich. Dennoch besteht auch im Freien die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstands- und Hygienekonzepts. Bei Unterschreitung des Abstandes, zum Beispiel im Gedränge, ist die Maske zu tragen.
Gesellschaftsjagden:
Für Gesellschaftsjagden, die ausschließlich im Freien stattfinden, gilt daher keine Verpflichtung des Nachweises geimpft, genesen oder getestet zu sein. Es ist jedoch ein Hygiene- und Abstandskonzept zu erstellen und einzuhalten. Bei Unterschreitung des Abstandes zum Beispiel beim Bergen des Wildes, beim gemeinsamen Aufbrechen oder bei Fahrten zum/vom Stand ist die Maske zu tragen.
Text: Dr. Nadine Stöveken
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
31. August 2021
Am 25. August 2021 hat die Delegiertenversammlung des LJV Hessen wie geplant unter Corona-Bedingungen in der Hessenhalle Alsfeld stattgefunden. LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger und Schatzmeister Christof Wehrum wurden für vier weitere Jahre im Amt bestätigt.
Stellvertretend für den Natur- und Vogelschutzvererein 1964 Merkenbach e. V. wurde dem 1. Vorsitzenden Wolfgang Haus von Staatsministerin Priska Hinz der Staatsehrenpreis für Lebensraumgestaltung überreicht.
von links: LJV-Geschäftsführer Alexander Michel, LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Staatsministerin Priska Hinz, Wolfgang Haus vom Natur- und Vogelschutzverein 1964 Merkenbach sowie Dr. Rudolf Schönhofen (Dillkreisjäger), Foto: Markus Stifter.
Die LJV-Hegemedaille der Sonderstufe Gold für herausragende Leistungen erhielten: Bernd Weide, Gerold Winkler sowie Dieter Jüttemeier und Ralf Weber stellvertretend für den neuen Rebhuhnhegering Wetterau-Gießen.
Die DJV-Ehrennadel erhielt Rainer Stelzner vom Jagdverein Hubertus Eschwege e. V. für herausragende Verdienste um das Jagdwesen.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der Oktober-Ausgabe des Hessenjägers.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
Hier sehen Sie den Bericht mit Bild dazu.
8. August 2021
Wie bereits in der August-Ausgabe des Hessenjägers angekündigt, laden das Naturschutz-Zentrum Hessen e. V. (NZH) und der Landesjagdverband Hessen e.V. Sie recht herzlich zu einer Kooperationsveranstaltung zum Thema ,,Wald und Wild“ am 28.08.2021 in das Michel Hotel in Wetzlar ein (Adresse: Bergstraße 41, 35578 Wetzlar).
Beginn der Veranstaltung: 9.30 Uhr - Dauer bis ca. 15.00 Uhr.
Ziel der Veranstaltung soll es sein, Ideen zu erläutern, welche einfach aber effektiv in den heimischen Revieren umzusetzen sind, um den Waldbewohnern aktiv durch lebensraumverbessernde Maßnahmen unter die Läufe und Schwingen greifen können. Besonders in Zeiten, in denen das ,,Waldsterben“ polarisiert und sich ein besorgniserregender Trend zu ,,Wald vor Wild“ abzeichnet, sind ein Erfahrungsaustausch sowie wissenschaftliche Erkenntnisse die Grundlage für einen weitsichtigen Umwelt- und Artenschutz.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung des Naturschutz-Zentrums Hessen e.V.
Sollten Sie sich bereits über den LJV angemeldet haben, ist eine zusätzliche Anmeldung über das NZH nicht erforderlich.
13. Juli 2021
Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.
Nach der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr laufen zum 1. September 2021 wichtige Übergangsfristen aus. Bis Ende August müssen bestimmte größere Magazine oder bestimme wesentliche Waffenteile, die bisher nicht gesondert erfasst wurden, bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-Antwort-Papier zur Änderung des Waffenrechts veröffentlicht. In einem Leitfaden erläutert das Bundeskriminalamt die neuen Bestimmungen für wesentliche Waffenteile anhand vieler Beispiele.
Neu definiert: wesentliches Waffenteil
Die Definition des wesentlichen Waffenteils hat der Gesetzgeber mit Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 weiter gefasst. Nunmehr sind viele Waffenteile erlaubnispflichtig, die bisher waffenrechtlich nicht relevant waren. Dazu gehören zum Beispiel die Systemhülse bei Repetierern mit System Mauser 98 oder der Systemkasten bei modernen modularen Repetierern, die heute weit verbreitet sind. Sofern die betroffene Waffe bereits eingetragen ist, ändert sich nichts. Insbesondere für modulare Repetierbüchsen besitzen Jäger allerdings weitere, austauschbare Teile. Diese Teile müssen bis Ende August 2021 angemeldet werden – soweit sie nicht bereits zuvor eintragungspflichtig waren, wie etwa ein Wechsellauf. Voraussetzung für den weiteren Besitz ist das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses.
Große Magazine jetzt noch anmelden
Kurzwaffen-Magazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffen-Magazine mit mehr als zehn Schuss – jeweils für Zentralfeuerpatronen – sind inzwischen per Gesetz verbotene Gegenstände. Ausnahme: Die Magazine waren bereits am 13. Juni 2017 im Besitz. Dann müssen sie bis zum 1. September bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Für große Magazine, die nach dem 13. Juni 2017 und vor dem 1. September 2020 erworben wurden, muss beim Bundeskriminalamt ein Antrag auf Ausnahme nach Paragraph 40 des Waffengesetzes gestellt werden.
Dekowaffen
Bei Dekowaffen, die nach den Regelungen vor dem Jahr 2020 abgeändert sind, ist keine Anmeldung des Altbesitzes erforderlich. Allerdings ist bei der Veräußerung einer solchen Waffe möglicherweise eine Nachbearbeitung nach den Bestimmungen der EU-Deaktivierungsverordnung erforderlich – ebenso die anschließende Meldung bei der Waffenbehörde. Insbesondere bei Salutwaffen gab es ebenfalls wichtige Änderungen. Diese sind jedoch für Jäger kaum relevant.
Ergänzende Informationen von Horst Heinz (Jagd-Club Bad Nauheim):
Download Beitrag "Höchste Zeit"
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
23. Juni 2021
Wolfsschütze freigesprochen
Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.
(Berlin, 21. Juni 2021) Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist heute vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war heute klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt dieses Urteil.
Allerdings betont der DJV, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. „So erfreulich es auch für den Schützen ist, ist es dennoch wichtig, dass auch der Gesetzgeber klarstellt, dass das Eigentum am Hund das Interesse am Artenschutz überwiegt“ so Dammann-Tamke weiter. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.
12. Mai 2021
Nach einer gemeinsamen digitalen Informationsveranstaltung mit der Hessischen Landjugend und dem Hessischen Bauernverband, arbeitet der LJV Hessen an einer Öffentlichkeitskampagne zum Thema "Jungwildrettung".
Viele von Ihnen engagieren sich in den kommenden Wochen, damit bei der Wiesenmahd keine Rehkitze oder anderes Jungwild zu Schaden kommt. Für unsere Kampagne, die sowohl auf Facebook als auch auf Instagram veröffentlicht werden soll, suchen wir Akteure aus den Reihen der Vereinsvorstände, die mit einem Bild und einem kurzen Zitat diese wichtige Aufgabe in der Öffentlichkeit verkörpern möchten.
Was wir von Ihnen benötigen:
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese wichtige Kampagne als Vereinsvorsitzender unterstützen und wir so zeigen können, dass sich die hessische Jägerschaft flächendeckend im Bereich der Jungwildrettung engagiert.
Eine Veröffentlichung ist auch in der Juli-Ausgabe des Hessenjägers geplant.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Fotos und das Zitat per E-Mail an: markus.stifter@ljv-hessen.de
Zur Information: Aufgrund der Brückentage bleibt die LJV-Geschäftsstelle am Freitag, 14. Mai und am Freitag, 4. Juni 2021 geschlossen. Am jeweils darauffolgenden Montag sind wir gerne wieder für Sie da!
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
22. April 2021
Gemeinsame Pressemeldung des Forum Waffenrechts (FWR) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV) .
Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes - obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.
(Berlin, 15. April 2021) Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf - obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. "Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik", sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.
In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts.
Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet - ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird.
Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: jagdverband.de/waffenrecht
Herzliche Grüße
Markus Stifter, Pressesprecher
1. April 2021
Die ab Montag, 29.03.2021 gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) samt Auslegungshinweisen liegt nun vor.
Für die Bereiche Jagdausübung, Schießstandbetrieb, Jungjäger- oder Jagdhundeausbildung und -prüfung ergeben sich nach dem derzeitigen Stand keine Änderungen. Bitte beachten Sie jedoch mögliche Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte bei steigendenen Inzidenzen.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
19. März 2021
In vielen hessischen Revieren sind derzeit die Jäger auf der Pirsch – allerdings nicht mit der Flinte, sondern mit großen Suchscheinwerfern, Fernglas, Papier und Bleistift. In den Abendstunden, rund zwei Stunden nach Beginn der Dunkelheit, werden auf Hessens Feldflächen Hasen gezählt. Bei dem derzeit noch niedrigen Bewuchs können die Hasen auf bis zu 170 Metern sicher erkannt und gezählt werden. Ihre Augen leuchten hellrot, wenn sie angestrahlt werden.
In Hessen wird die halbjährliche Zählung der Feldhasen mit der Scheinwerfermethode bereits seit Ende der achtziger Jahre durchgeführt. Damit nehmen die hessischen Jägerinnen und Jäger eine Vorreiterrolle bei der Wildtiererfassung ein. Seit 2002 fließen die Daten der hessischen Referenzgebiete für die Feldhasenzählung in das WILD-Projekt (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) des Deutschen Jagdverbandes ein und werden im Rahmen der bundesweiten Auswertung zum westdeutschen und südwestdeutschen Mittelgebirge gezählt.
Im Frühjahr 2020 konnten in den hessischen Referenzgebieten im Durchschnitt 18,2 Feldhasen auf 100 Hektar gezählt werden, im Herbst lag die Anzahl im Mittel bei 25,48 Feldhasen. Somit ergibt sich für die ausgewerteten Referenzgebiete ein Zuwachs von 20,51 %. In den teilnehmenden Revieren liegt der Besatz damit etwas über dem bundesweiten Schnitt von 14 Feldhasen auf 100 Hektar Offenlandfläche.
Neben den WILD-Zählungen in den Referenzgebieten gibt es in Hessen auch eine Erfassung der Feldhasen durch die Hegegemeinschaften mit wissenschaftlicher Begleitung durch den Arbeitskreis (AK) Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2019 haben für die beteiligten Hegegemeinschaften einen durchschnittlichen Frühjahrsbesatz von 14,3 und einen Herbstbesatz von 18 Feldhasen auf 100 Hektar Offenlandfläche ergeben. Der durchschnittliche Zuwachs lag bei 26 %.
Die Angaben verstehen sich immer als Durchschnittswerte, die die Ergebnisse der Zählungen aus sehr unterschiedlich Regionen Hessens zusammenfassen. So gibt es zum Beispiel sehr waldreiche Regionen, in denen der Hase als typischer Vertreter der Agrarlandschaft nur in geringen Dichten vorkommt und Besätze von gerade einmal 3 Hasen pro 100 Hektar gezählt werden, während in anderen Regionen, die Feldhasen deutlich bessere Lebensbedingungen vorfinden und Feldhasenbesätze von über 30 Hasen auf 100 Hektar keine Seltenheit sind.
In Spitzenrevieren wie z. B. in den Landkreisen Groß-Gerau, der Wetterau oder Gießen sind im Herbst 2020 sogar Besätze von weit über 100 Feldhasen auf 100 Hektar gezählt worden.
Grundlage für die insgesamt guten Hasenzahlen ist neben den lebensraumverbessernden Maßnahmen eine flankierende intensive Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs, Rabenkrähe, Waschbär oder Marder, ohne die in unserer Kulturlandschaft ein solcher Besatz kaum mehr erreichbar wäre.
Hintergrundinformationen:
Schwankungen in Wildtierbesätzen sind normal und werden durch viele Faktoren beeinflusst (Beutegreifer, Witterung, Krankheiten, etc.). Solche Schwankungen zeigen aber auch Veränderungen in der Landschaftsstruktur und in der Landnutzung unserer Kulturlandschaft auf.
Weder auf Landesebene noch regional kann von einer generellen Gefährdung noch von einer pauschal guten Situation für Feldhasen gesprochen werden. Das „Gesetz des Örtlichen“, die lokalen Bedingungen, entscheiden über den jeweiligen Hasenbesatz.
Die Hasenzählung wurde 1989 vom Landesjagdverband Hessen e. V. initiiert. Seit 32 Jahren zählen die Jägerinnen und Jäger in Hessen auf freiwilliger Basis zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst – die Hasenbestände.
Downloads:
Bei Fragen oder für Interviews stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 06032/9361-17 oder per E-Mail an: markus.stifter@ljv-hessen.de zur Verfügung.
Herzliche Grüße, Markus Stifter, Pressesprecher
5. März 2021
Am Montag, 1. März 2021, haben Wildbiologen und andere Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft die geplante Reform des Bundesjagdgesetzes kritisiert. Auch der Landesjagdverband Hessen war mit LJV-Vizepräsident Dr. Rudolf Leinweber, Geschäftsführer Alexander Michel und Pressesprecher Markus Stifter virtuell als Beobachter vertreten. Der LJV sieht im Gesetzesentwurf ebenso wie die Wildbiologen die Alters- und Sozialstruktur von Wildtieren gefährdet. Die generelle Verjüngung des Waldes, insbesondere jedoch Anpflanzung und Aussaat von nichtheimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen, ist unrealistisch.
Sie geht sogar zulasten heimischer Wildtiere - der Tierschutz ist ebenso in Gefahr wie die Alters- und Sozialstruktur von pflanzenfressenden Arten. Die Experten waren sich weitgehend einig, dass eine enge Zusammenarbeit der Akteure vor Ort ausschlaggebend ist und die Lebensraumqualität eine entscheidende Rolle spielt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese klare Position und fordert den Gesetzgeber zu Änderungen im Entwurf auf: Lediglich eine Naturverjüngung von standortgerechten Hauptbaumarten des Wirtschaftswaldes sollte möglichst ohne Schutzmaßnahmen funktionieren. Dort wo Forstpflanzen für den Waldumbau gepflanzt oder gesät werden müssen, ist Schutz notwendig - schon allein vor konkurrenzstarken Pflanzen wie Brombeere, Adlerfarn oder drohender Vergrasung. Der DJV lehnt eine Festlegung von Abschusszahlen allein auf Basis von Verbissgutachten entschieden ab und fordert eine umfassende Lebensraumbewertung.
Professor Sven Herzog von der Technischen Universität Dresden betonte, dass der Waldumbau keineswegs durch ein neues Jagdgesetz zu lösen sei. Bereits seit einem halben Jahrhundert werde erfolglos versucht, durch immer mehr Jagddruck forstliche Probleme zu lösen. Professor Hackländer von der Universität für Bodenkultur Wien ergänzte: Der Entwurf für die Bundesjagdgesetznovelle vereinfache komplexe Zusammenhänge und propagiere Pauschallösungen. Es sei Irrglaube, dass allein erhöhter Jagddruck den Waldumbau ermögliche. Hackländer plädierte für eine großflächige wildökologische Raumplanung, die auch Ruhezonen und Lebensraumverbesserung umfasst. Der DJV begrüßt diese Position ausdrücklich und wehrt sich gegen Vorschläge von Dietrich Mehl von der Landeswaldoberförsterei Reiersdorf, die Abschussplanung noch kleinflächiger zu gestalten als bisher. Insbesondere bei rudelbildenden Wildtieren steigt damit das Risiko, dass Alters- und Sozialstrukturen zerstört werden. Der niedersächsische Landtagsabgeordnete und DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke betonte in seiner Stellungnahme: Ein kluges Konzept sei eine Mischung aus Wildruhezonen, Besucherlenkung und Aufwertung des Lebensraums. Dies sei wichtig vor dem Hintergrund der zunehmenden Störungen im Wald. Die Jagd in Deutschland sei bereit, ihren Beitrag für klimafitte Wälder zu leisten, sei aber nicht der einzige Lösungsansatz.
Die Problemzone des deutschen Waldes umfasst über ein Viertel der Gesamtfläche: Nadelholzmonokulturen. Über Naturverjüngung entstehen dort wieder monotone Nadelwälder. Diese waldbaulichen Fehler der Vergangenheit provozieren Verbissschäden, sind aber nicht von Reh und Hirsch zu verantworten. Es muss also gepflanzt werden, damit widerstandsfähige Mischwälder entstehen - nach Expertenansicht rund 6 Milliarden Bäume. Die originäre Aufgabe der Forstwirtschaft ist es, geeignete Baumarten auszuwählen und Waldschutzmaßnahmen durchzuführen - etwa gegen Insekten, konkurrierende Pflanzen oder Pflanzenfresser. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben die Forstbetriebe allerdings über 60 Prozent der Stellen abgebaut, da wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund gestellt wurden. Hochtechnisierte Holzerntemaßnahmen finden mittlerweile ganzjährig statt und führen neben Jagd- und Freizeitdruck zu weiteren Störungen der Wildtiere.
Am kommenden Mittwoch ist bereits die abschließende Ausschussberatung geplant. Zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs im Plenum des Deutschen Bundestags sind für Donnerstagabend vorgesehen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft gibt es hier.
Einen Mitschnitt der Anhörung wird im Laufe des heutigen Tages auf der Seite bundestag.de veröffentlicht.
Der LJV Hessen hat bereits im vergangenen Jahr mit dem 4-Punkte-Plan "Wald mit Wild ist möglich", dem Fachbeitrag "Verbissgehölze" von LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann sowie der Broschüre "Bejagungsempfehlungen - gemeinsam für einen klimastabilen Wald" konkrete Vorschläge vorgelegt.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
25. Februar 2021
der Landesjagdverband Hessen ist erstaunt, wie insbesondere aufgrund einer sehr geringen Probenanzahl sowie einer fehlenden abschließenden wissenschaftlichen Untersuchung darüber, dass eine Gefährdung für den Menschen erwiesen ist, jetzt vor dem Verzehr von Wildschweinlebern gewarnt wird.
Der Landesjagdverband Hessen hat daher dem HMUKLV einen umfangreichen Fragenkatalog zugesandt. Die Pressemitteilung sowie die Antworten auf die Fragen des LJV finden Sie unten als Download (PDF-Datei).
Pressemeldung des HMUKLV vom 23.02.2021:
Umweltchemikalie PFC in Wildschweinlebern nachgewiesen Umweltministerium empfiehlt Verzicht auf Verzehr von Wildschweinleber
„Aktuelle Untersuchungen des Hessischen Landeslabors (LHL) haben Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in Lebern von Wildschweinen nachgewiesen. Diese gelangen üblicherweise nicht in den Handel, sondern werden privat im Haushalt der Jägerinnen und Jäger verzehrt. Aufgrund der Befunde, empfehlen wir derzeit auf den Verzehr von Wildschweinleber zu verzichten. Diese Ergebnisse sind bedauerlich, aber leider auch nicht überraschend. Wir hatten bereits im vergangenen Jahr das Thema PFC auf die Tagesordnung der Umweltministerkonferenz gesetzt. Gemeinsam mit den anderen Ländern haben wir die EU aufgefordert, die gesamte Stoffgruppe der PFC in allen Anwendungsbereichen konsequent zu beschränken. Die aktuellen Untersuchungen des LHL zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Bislang wurden sieben Wildschweinleberproben aus verschiedenen hessischen Landkreisen untersucht. In allen untersuchten Leberproben wurden PFC nachgewiesen. Hinsichtlich dieser Befunde kann ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Verzehr von Wildschweinlebern nicht ausgeschlossen werden. Auch in anderen Bundesländern wurden ähnliche Befunde festgestellt. „Das LHL wird nun weitere Untersuchungen vornehmen, damit wir die Belastungssituation insgesamt besser einschätzen können“, erklärte Hinz.
Die Abkürzung PFC steht für per- und polyfluorierte Chemikalien. Sie werden auch als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bezeichnet. PFC sind künstlich hergestellte Substanzen, die aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften in der Industrie sowie in privaten Haushalten zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel bei Beschichtungen von Regenjacken. Gerade bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Verbraucherprodukten werden PFC auch in die Umwelt abgegeben. Weil sie extrem stabil sind, können sie in der Umwelt nicht oder nur unvollständig abgebaut werden und sind mittlerweile überall nachweisbar – auch in den hessischen Wäldern. Sie werden hier leider auch von Tieren mit der Nahrung aufgenommen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 / 815 - 10 20
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Download: PM HMKULV: PFC in Wildschweinlebern nachgewiesen
Download: Antworten des HMUKLV auf die Fragen des Landesjagdverbandes Hessen
Herzliche Grüße
Markus Stifter, Pressesprecher
12. Februar 2021
Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder, dass von der Einsendung der Tupferproben reger Gebrauch gemacht werden sollte. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.
Folgende Regelungen gelten hessenweit seit dem 1. Dezember 2020:
Bitte verwenden Sie nur noch neuen Probenbegleitschein. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen zum Herunterladen bereitstellen:
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
2. Februar 2021
heute rufen der DJV und die Landesjagdverbände alle Revierpächterinnen und Revierpächter auf, sich mit ihrem Wissen und ihren Revierkenntnissen an der "Flächendeckenden Erfassung" (FE) im Rahmen des Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (kurz WILD), zu beteiligen.
Diesmal sind auch alle Hochwildreviere gefragt, denn bei der kommenden Erfassung geht es neben dem klassischen Niederwild auch um das Vorkommen unserer Schalenwildarten.
Ihre Revierbeobachtungen liefern eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in Wissenschaft und Politik
Die regelmäßig stattfindenden Erfassungen sind ein elementarer Grundpfeiler des WILD-Monitoringprogramms, das nicht nur wertvolle wildbiologische Erkenntnisse zum Vorkommen und zur Verbreitung von Wildtieren, Wildkrankheiten und Neozoen liefert, sondern auch eine wichtige Säule der Öffentlichkeitsarbeit darstellt.
Attraktive Preise und Rabattaktionen für Ihre Mithilfe
Wir freuen uns, dass wir FRANKONIA als starken Partner für das Wildtiermonitoring gewinnen konnten. FRANKONIA wird uns bei der FE-2021 unterstützen und der LJV Hessen verlost unter allen Einsendern attraktive Preise. Außerdem erwartet die Einsender eine Rabattaktion bei FRANKONIA.
Alle Informationen zur Flächendeckenden Erfassung 2021
Machen Sie mit bei der Flächendeckenden Erfassung!
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei der FE-2021 unterstützen und Ihre Mitglieder sowie befreundete Revierpächterinnen und Revierpächter entsprechend informieren und zur Teilnahme motivieren.
Sehr gerne können Sie diesen Text und den Link zu unserer Informationsseite auch auf Ihre Homepage übernehmen: https://ljv-hessen.de/wildtiererfassung/flaechendeckende-erfassung/
Den Erfassungsbogen zur "Flächendeckenden Erfassung" finden Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link. Das Formular können Sie einfach am Computer ausfüllen und uns bitte bis zum 1. Juli 2021 per E-Mail an info@ljv-hessen.de .
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom LJV Hessen
27. Januar 2021
Wie bekannt, befindet sich zur Zeit das Bundesjagdgesetz (BJG) in einem Novellierungsverfahren. Auch wenn derzeit das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erscheint sich herauszukristallisieren, dass insbesondere sich im Bereich der Abschussplanung für das Rehwild maßgebliche Änderungen durch das von CDU-Bundesministerin Julia Klöckner geführte Ministerium ergeben werden.
LJV-Geschäftsführer Alexander Michel gibt deshalb folgende Hinweise zur Gestaltung von Jagdpachtverträgen oder möglichen Jagdpachtverlängerungen:
Sollte § 21 Abs. 2a des Entwurfes zum BJG verabschiedet werden, so soll der zu vereinbarende jährliche Abschusskorridor auf der Grundlage eines mindestens den Jagdbezirk umfassenden Gutachtens (Vegetationsgutachten) getroffen werden, welches zudem Aussagen über den Lebensraum des Rehwildes (Lebensraumanalyse) enthält, soweit nicht beide Parteien auf die Lebensraumanalyse verzichten. Die nach landesrechtlichen Vorschriften für Forst zuständige Behörde soll dabei das Vegetationsgutachten erstellen und entsprechend aktualisieren. Den Ländern soll es dabei vorbehalten bleiben, die Kosten einer Lebensraumanalyse jeweils zur Hälfte den Parteien des Jagdpachtvertrages ganz oder teilweise aufzuerlegen.
Ob und in welcher Form diese dann mögliche Regelung des BJG auf das Hessische Jagdgesetz Einfluss finden wird, ist derzeit abschließend nicht zu beurteilen.
Um jedoch einer möglichen Gefahr einer Kostenübernahme für eine Lebensraumanalyse oder gar eines Vegetationsgutachten bestmöglich entgegen treten zu können, empfehlen wir beim Neuabschluss oder bei der Verlängerung eines Jagdpachtvertrages folgende Klausel:
„Sollte für die Abschussregelung, insbesondere beim Rehwild, eine Lebensraumanalyse/Vegetationsgutachten notwendig werden, so sind die dahingehend entstehenden Kosten durch den Verpächter in Gänze zu tragen bzw. ist der Pächter entsprechend freizustellen.“
Ob Sie von einer solchen Regelung Gebrauch machen wollen, bleibt Ihnen selbstverständlich vorbehalten und wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu diskutieren sein.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Ihr LJV Hessen
22. Januar 2021
In der Nacht von Sonntag, 17. Januar auf Montag, 18. Januar 2021 wurden in einem Revier zwischen Bad Vilbel und Karben acht weitere Hochsitze zerstört. Auf einige Hochsitzteile wurde wieder das Logo der "ALF" (Animal Liberation Front) aufgesprüht.
Die Polizei und der LJV bitten daher alle Jägerinnen und Jäger, Hochsitze vor dem Besteigen auf mögliche Manipulationen, z. B. angesägte Leitersprossen zu untersuchen. Bei Fahrten durchs Revier sollte ebenfalls nach zerstörten oder umgeworfenen Ansitzeinrichtungen geschaut werden, damit der Tatzeitraum so eng wie möglich eingegrenzt werden kann. Damit die Polizei ein möglichst genaues Bild der Taten in Hessen erhält, sollte jede Hochsitzzerstörung unbedingt angezeigt werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen noch einmal unsere ergänzten Hinweise aus der Ausgabe August 2020 des Hessenjägers zur Verfügung stellen:
Der LJV rät allen Jägerinnen und Jägern:
Was tun, wenn im eigenen Revier Hochsitze beschädigt wurden?
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
19. Januar 2021
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main und die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung untersuchen derzeit im Rahmen des Verbundforschungsprojektes "ZOWIAC" (Zoonotische und wildtierökologische Auswirkungen invasiver Carnivoren) den Parasitenbefall sowie das Risiko von Zoonosen, die von Waschbär, Marderhund und Mink ausgehen können. Die Untersuchung auf den humanpathogenen Waschbärspulwurm soll erstmals abgesicherte Daten über den Befall der hessischen Populationen liefern.
In Deutschland spielt der Waschbär (Procyon lotor) als invasive Art eine bedeutende Rolle. Der Waschbär dringt in städtische Gebiete vor, in denen er anthropogene Ressourcen nutzen und sehr hohe Populationsdichten erreichen kann.
Ihre hohe Ausbreitungsfähigkeit und generalistische Ernährungsökologie führen dazu, dass sie fast alle natürlichen Lebensräume besiedeln können. Dabei stehen sie im Verdacht, für den Rückgang zahlreicher einheimischer Arten mit verantwortlich zu sein.
Aufgrund der Nähe zum Menschen besteht ein erhöhtes Risiko der Übertragung von zoonotischen Krankheitserregern (u.a. Waschbärspulwurm - Baylisascaris procyonis) und humanpathogener Viren und Mikroorganismen. Aktuelle Studien aus Gebieten mit bekannt hoher Infektionsrate des zoonotischen Erregers Waschbärspulwurm (B. procyonis) in Waschbärpopulationen, belegen einen starken Anstieg humaner Infektionen. Im Gegensatz zu den vektorübertragenen Infektionskrankheiten (u.a. durch hämatophage Arthropoden) sind das Zoonoserisiko, die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen invasiver Säugetiere derzeit nur bedingt abschätzbar, da wissenschaftlich fundierte Daten fehlen.
Der LJV Hessen unterstützt das Projekt "ZOWIAC" und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese wichtige Forschungsarbeit ebenso unterstützen.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt ZOWIAC
Was ist zu tun?
In der ersten Beprobungsphase werden Blut- und Gewebeproben von Waschbär, Mink und Marderhund benötigt. Die Vorgehensweise der Probenentnahme ist hierbei vergleichbar mit der Beprobung von Indikatortieren der Afrikanische Schweinepest (ASP).
Entsprechende Beprobungsmaterialien sowie eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise werden hierfür als Set zur Verfügung gestellt. Die Rücksendung der Sammelbehälter erfolgt durch einen voradressierten und frankierten Umschlag an die Goethe-Universität. Dieser ist im Beprobungsset vorhanden.
Proben-Sets einfach und kostenfrei bestellen
Die Sets zur Probennahme können über die Goethe-Universität Frankfurt angefordert werden. Um die Portokosten geringzuhalten, bitten wir darum, möglichst Sammelbestellungen z. B. über die Hegegemeinschaften oder für mehrere Reviere (insbesondere dort, wo die Fangjagd betrieben wird) an die Goethe-Universität zu richten.
Kontakt für Ihre Bestellungen und sonstige Fragen:
Norbert Peter
Tel.: 069 798-42212, 0176 30 55 22985
Mail: Peter@bio.uni-frankfurt.de
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher