Archiv LJV-News 2018


Sollten Sie die Verlinkung von der Startseite genutzt haben, ist es möglich, dass der von Ihnen gewünschte Artikel etwas weiter unten steht. Daher bitte nach unten scrollen.


Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grüne 2019-2024 veröffentlicht

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

heute wurde der Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Unter der Überschrift „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ enthält das Vertragswerk nur wenige Zeilen zum Thema „Jagd“. Am Samstag soll der Koalitionsvertrag den Parteigremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Der LJV sieht zwei wichtige Kernforderungen als erfüllt an: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet und Jungwaschbären sollen (Anm. d. Red. erst nach einer geänderten Schonzeitverordnung) wieder ganzjährig bejagbar sein.

 

Auf der Seite 106 ab Zeile 4427 führen die Koalitionspartner die Vereinbarungen zum Thema „Jagd und Fischerei aus“:

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode von 2019-2024:

 

„Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren. Das Hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und wird nicht verändert. Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen. Die Schonzeit für Jungwaschbären wollen wir aufheben, damit sie ganzjährig bejagt werden dürfen.

In Gebieten mit hohem Prädationsdruck auf gefährdete Arten kann bei Füchsen eine Bejagung im Einzelfall mit Sondergenehmigung auch in der Schonzeit fortgesetzt werden. Die Effektivität dieser zusätzlichen Bejagung auf den Bestand der gefährdeten Arten wird dabei in einem begleitenden Monitoring evaluiert. Die Jagdausübung mit Totschlagfallen wollen wir verbieten.

 

Wir prüfen, eine Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung einzurichten, die für die Jäger fachkundiger Ansprechpartner für Fragen der Wildpopulation oder -hege und der Wildschadens- und Wildseuchenprävention ist. Die Mittel der Jagdabgabe sollen ausschließlich für jagdliche Belange eingesetzt werden.

Die Jagd ist notwendig, um Wildbestände zu regulieren, dass ein Miteinander zwischen Wald und Wild möglich ist. Durch geeignete Maßnahmen wie Lebensraumgutachten wird dieser Interessensausgleich verstärkt. Wir treten für die Beibehaltung des einheitlichen Reviersystems ein und werden im Nationalpark durch genehmigte Managementpläne sukzessive jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einrichten.

Wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf Hessen zu verhindert. Neben der Bekämpfung verschiedener Ursachen ist auch die weitere deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände dafür unerlässlich. Wir werden dafür die Schonzeit auf Schwarzwild weiterhin aussetzen. Mit der Jägerschaft werden wir die hierfür notwendigen Schritte prüfen und weiter fortsetzen.

...“

 

Der Koalitionsvertrag steht unter folgendem Link zum Download bereit:

Download: Koalitionsvertrag CDU und Grüne in Hessen 2019-2024

 

Bei der Formulierung „Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen.“ ist Vorsicht geboten, dass nicht durch die Hintertür weitere Einschränkungen der Jagd eingeführt werden.

 

Der LJV wird weiterhin für die Positionen der Jagd auch gegenüber der neuen Regierungskoalition eintreten.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter, Pressesprecher


Wichtig: Bitte Stockentenschwingen an den Arbeitskreis Wildbiologie einsenden!

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

liebe Vorsitzende der Niederwildhegemeinschaften,

 

der Arbeitskreis Wildbiologie an der Uni Gießen arbeitet an einer Methode zur Altersbestimmung von erlegten Stockenten im Rahmen des hessischen Niederwildmonitorings. Es werden insgesamt 1.000 Schwingenpaare benötigt, um diese Methode entwickeln zu können.

Bitte senden Sie bis zum Ende der Jagdsaison die Schwingen von möglichst vielen erlegten Enten paarweise an die:

 

Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische

Arbeitskreis Wildbiologie

Entenmonitoring

Frankfurter Straße 91

35392 Gießen

 

Wichtig: Jedes Revier kann das hessische Niederwildmonitoring unterstützen. 

 

Die Einsendung muss nicht über die Hegegemeinschaft koordiniert werden. 

  1. Bitte die Schwingen abtrennen und paarweise zusammenbinden (siehe Video)
  2. trocknen lassen
  3. und auf einem Zettel den Erlegungstag und die Hegegemeinschaft notieren. Diesen Zettel an dem zusammengebundenen Paar Entenschwingen befestigen und dann mit dem Begleitschein in einem normalen Versandumschlag direkt an den Arbeitskreis Wildbiologie senden.

Hier finden Sie noch einmal alle wichtigen Downloads im Überblick:

 

Ein herzliches Waidmannsdank für Ihre Unterstützung!

 

Zur Information: Die nächsten Infoveranstaltungen zur Feldhasentaxation sind Mitte Februar 2019 geplant.

Beste Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter, Pressesprecher


Dr. Volker Böhning als neuer DJV-Präsident vorgeschlagen

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

das DJV-Präsidium hat gestern einstimmig Dr. Volker Böhning zur Wahl als Nachfolger von Hartwig Fischer vorgeschlagen. Zur Wiederwahl als Schatzmeister wurde Kurt Alexander Michael empfohlen. Vier Landespräsidenten kandidieren für das Amt eines Vizepräsidenten.

Dr. Volker Böhning wurde einstimmig vom DJV-Präsidium als Nachfolger von Hartwig Fischer vorgeschlagen. Quelle: FACE/DJV
Dr. Volker Böhning wurde einstimmig vom DJV-Präsidium als Nachfolger von Hartwig Fischer vorgeschlagen. Quelle: FACE/DJV

Die Mitglieder des DJV-Präsidiums haben am 12. Dezember Dr. Volker Böhning (LJV Mecklenburg-Vorpommern) einstimmig vorgeschlagen für die Wahl zum DJV-Präsidenten auf dem kommenden Bundesjägertag. Der amtierende Schatzmeister Kurt Alexander Michael wurde einstimmig zur Wiederwahl vorgeschlagen. Damit folgte das DJV-Präsidium den Empfehlungen der Findungskommission unter der Leitung von Präsident Hartwig Fischer. Dieser verzichtet aus gesundheitlichen Gründen 2019 auf eine Kandidatur für weitere vier Jahre.

 

Für die laut Satzung zu wählenden bis zu vier Ämter eines DJV-Vizepräsidenten kandidieren:

  • Helmut Dammann-Tamke (LJN Niedersachsen)
  • Wolfgang Heins (LJV Schleswig-Holstein)
  • Ralph Müller-Schallenberg (LJV Nordrhein-Westfalen)
  • Dr. Dirk Wellershoff (LJV Brandenburg)

Die Delegierten aus den 15 Landesjagdverbänden unter dem Dach des DJV wählen das gesamte geschäftsführende DJV-Präsidium am 7. Juni 2019 in Berlin. 

 

Weiterhin möchten wir Sie über die heutige DJV-Meldung:

"Tierrechtsorganisation diffamiert Nachhaltigkeitsprojekt der Jäger" informieren.

https://ljv-hessen.de/tierrechtsorganisation-diffamiert-nachhaltigkeitsprojekt-der-jaeger/

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil 

Markus Stifter, Pressesprecher


Verpackungsgesetz Wildbret

10. Dezember 2018

 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, dass nur Jäger vom neuen Verpackungsgesetz betroffen sind, die gewerbsmäßig mit Wildbret handeln. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.

 

Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Zunächst bestanden noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Jetzt bestätigt ein Verpackungsrechtsexperte in einem vom DJV in Auftrag gegebenen Gutachten:

Jäger, die Wildbret verpackt - etwa vakuumiert - abgeben, handeln nicht „gewerbsmäßig“, wenn sie keine Gewinne aus der Jagd erzielen. Demnach sind sie vom kommenden Verpackungsgesetz nicht betroffen und müssen sich nicht registrieren.

 

Vor allem land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Jagd ein Teil des Betriebes ist, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes. Diese Betriebe können in vielen Fällen aber sogenannte „Serviceverpackungen“ verwenden und damit die Registrierungspflicht vermeiden. Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema aktualisiert. Dort finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht.

Das Verpackungsgesetz löst zum Jahreswechsel die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich (wie bisher) an einem „dualen System“ zur Entsorgung der Verpackung beteiligen.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter, Pressesprecher

Das Verpackungsgesetz löst zum Jahreswechsel die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Quelle: DJV
Das Verpackungsgesetz löst zum Jahreswechsel die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Quelle: DJV

Vorwort November 2018

2. November 2018

 

Liebe Jägerinnen und Jäger!

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Die Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 ist gelaufen. Die Ergebnisse entsprechen dem Trend aus der Wahl in Bayern zwei Wochen zuvor. Die Parteien, die in Berlin regieren, haben hohe Verluste erlitten, wohingegen die Grünen und die AfD hohe Gewinne eingefahren haben. Nach dem veröffentlichten amtlichen Endergebnis hat die CDU 27% der Stimmen erringen können, auf SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen jeweils 19,8%, wobei die Grünen 94 Stimmen mehr bekommen haben als die SPD. Die AfD erzielte 13,1% und zieht erstmals in den Hessischen Landtag ein. Die FDP hat 7,5% der Stimmen errungen, auf die Linke entfallen 6,3% der Stimmen.

Da die CDU 40 der 55 Direktmandate errungen hat, was mehr ist als die 27% der Zweitstimmen entspricht, führt das zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien. Deshalb hat der neuen Hessische Landtag statt 110 Sitze nunmehr 137 Sitze. Um eine Mehrheit zu bekommen, braucht man daher 69 Sitze.

 

Von den zu vergebenden Sitzen entfallen 40 auf die CDU, jeweils 29 auf die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 19 auf die AfD, 11 auf die FDP und 9 auf die Linke. Rechnerisch möglich ist danach die Fortsetzung der bisherigen Regierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen, sie verfügt über genau 69 Mandate und könnte mit einer Stimme Mehrheit regieren. Dasselbe würde für ein Bündnis aus CDU und SPD gelten. Rechnerisch möglich ist auch eine sogenannte Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, sie würde ebenfalls über 69 Sitze verfügen und könnte mit einer Stimme Mehrheit regieren.

 

Liebe Jägerinnen und Jäger, wie wichtig es ist, die direkt gewählten Abgeordneten in den einzelnen Wahlkreisen für die Jagd einzunehmen, hatte ich bereits lange vor der Wahl immer wieder betont. Gerade bei einer Mehrheit von nur einer Stimme kommt es auf jeden Abgeordneten bei Abstimmungen im Landtag an. Deshalb ist es nun besonders wichtig und mit Hochdruck geboten, dass jede und jeder von Ihnen, liebe Jägerinnen und Jäger, die Abgeordnete und den Abgeordneten vor Ort, die das Direktmandat erzielt haben, anspricht, anschreibt oder per E-Mail, SMS oder sonst wie kontaktiert, um sie dazu aufzufordern, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen die Interessen der Jagd und der Jägerschaft in Hessen zu beachten. Übersenden Sie dazu auch die Antworten der jeweiligen Partei, der der direkt gewählte Abgeordnete angehört. Die Antworten und die Wahlprogramme finden Sie hier. Der Landesjagdverband wird ebenso tätig werden. Zusätzlich wird das Aktionsbündnis ländlicher Raum aktiv werden, um die Interessen der Menschen des ländlichen Raumes in die Koalitionsverhandlungen einzubringen.

 

Besonders wichtig ist es, dass wir geschlossen auftreten und mit einer Stimme sprechen. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen, werden wir beachtet und ernst genommen.

 

Zum Schluss noch etwas sehr Ärgerliches und Unerfreuliches. Vor der auf den 25. Oktober 2018 terminierten regulären Vorstandssitzung des Vorstandes des Landesjagdverbandes Hessen erreichte uns am 24. Oktober 2018 um 21.28 Uhr die Rücktrittserklärung des Vorstandsmitglieds des Bezirks Darmstadt Helmut Nickel. Am 25. Oktober 2018 um 5.45 Uhr (Menschen, die Geschichtsunterricht hatten, zucken bei dieser Uhrzeit zusammen) erreichte uns die Rücktrittserklärung des Vorstandsmitglieds des Bezirks Wiesbaden Thomas Schäfer. Der Vorstand hat auf der Vorstandssitzung die Rücktritte bedauernd zur Kenntnis genommen. Die dazu einstimmig gefasste Erklärung des Vorstandes finden Sie im Inneren des Hessenjägers. Auf den bevorstehenden Bezirkstagungen werden die Bezirke Darmstadt und Wiesbaden die erforderlichen Schritte zur Ergänzungswahl jeweils eines Vorstandsmitglieds einleiten. Ich kann allen Jägerinnen und Jägern nur zurufen: Seid einig, einig, einig. Wer das nicht beherzigt, schwächt den Verband und die Interessen der Jagd und der Jägerschaft in Hessen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Großwetterlage in Hessen ungewiss ist, brauchen wir eine gemeinsame starke Stimme und keine Kakophonie.

Zu den bevorstehenden Hubertusmessen haben wir eine Pressemittelung versandt und mit den Terminen von Hubertusmessen in Hessen verlinkt. Besuchen Sie diese stimmungsvollen Veranstaltungen, die jagdliches Brauchtum in bestem Sinne darstellen.

 

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die Drückjagdsaison guten Anblick und Waidmannsheil!

 

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes Hessen


Zeitumstellung und Herbst: Wildunfallgefahr steigt

29. Oktober 2018

 

Alle zweieinhalb Minuten passiert ein Wildunfall in Deutschland, Jäger zählen insgesamt 250.000 Wildunfälle mit Paarhufern wie Reh, Wildschwein und Hirsch in ganz Deutschland. Nasses Herbstwetter und die Zeitumstellung erhöhen das Wildunfallrisiko in den kommenden Wochen. Der Berufsverkehr fällt in die Morgen- und Abenddämmerung, besondere Aufmerksamkeit ist geboten.

 

(Bad Nauheim, 26. Oktober 2018) Am Sonntag beginnt die Winterzeit und die Menschen können eine Stunde länger schlafen. Während es am Samstag um 7.00 Uhr morgens noch dunkel ist, beginnt nach der Zeitumstellung zur gleichen Uhrzeit bereits die Morgendämmerung. Die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht: Während sie am Vortrag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust nach der Zeitumstellung plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.

 

Weitere Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer im Herbst: Das wechselhafte Wetter mit Laub und Schmutz auf nassen Straßen. Autofahrer sollten deshalb besonders an unübersichtlichen Feld- und Waldrändern mit Wild rechnen und die Geschwindigkeit anpassen, rät der Landesjagdverband Hessen: Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.

 

Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die der Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet. 

 

Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen.

Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Im Interesse des Tierschutzes ist es laut des Deutschen Jagdverbandes (DJV) Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.

 

In dieser Woche wurden die Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführt wurde, veröffentlicht. Demnach können die weit verbreiteten blauen Wildwarnreflektoren die Zahl der Wildunfälle nicht verringern.

Der ADAC und der Deutsche Jagdverband haben im Dezember 2017 eine eigene Studie vorgestellt: Nach dieser Studie konnten die blauen Reflektoren die Unfälle um bis zu 60 % verringern. Die Ergebnisse dieser Studie können viele Jäger aus der Praxis bestätigen.

Der Landesjagdverband hat deshalb direkt Kontakt zum Hessischen Verkehrsministerium und HessenMobil aufgenommen, um den weiteren Einsatz der Reflektoren auf Hessens Straßen abzustimmen.

 

Der ADAC startete in Sachsen-Anhalt kürzlich ein neues Projekt. Ein spezieller Reflektor soll zusätzlich zu den optischen Signalen auch einen Warnton aussenden, sobald sich ein Fahrzeug nähert. Dieses Verfahren sei neu in Deutschland, habe sich aber bereits in Österreich bewährt. Der Landesjagdverband wird in der kommenden Woche die Unterstützung des Projektes anbieten. „Die Wildtiere werden keine Verkehrsregeln lernen und neue Techniken der Automobilindustrie zur Erkennung von Wild am Straßenrand mittels Infrarotsensoren stecken noch in der Entwicklung. Die Autofahrer können durch eine vorsichtige Fahrweise und reduzierte Geschwindigkeit besonders in der Nähe von Feld- und Waldrändern oder im Wald das Unfallrisiko erheblich senken“, so Ellenberger.

 

Wildunfall Schwerpunkte identifizieren

Ein von der Universität Kiel entwickeltes Wild- und Totfundkataster soll künftig die Basisdaten für eine spezielle Wildwechsel-App liefern, die Autofahrer vor Gefahrenstellen warnen soll. Der Landesjagdverband Hessen begrüßt diese technische Entwicklung. „Die App der Universität Kiel steht für Jedermann unter dem Suchbegriff „Tierfund-Kataster“ für Apple und Android zur Verfügung“, so Prof. Ellenberger weiter.  Auf einer Fachtagung zum Thema Wildunfallprävention, die der ADAC gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband initiiert hat, sollen im Dezember die Untersuchungsergebnisse zu optischen  Wildwarnern vorgestellt und über weitere Forschungsvorhaben diskutiert werden. 

 

Service

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

  • Reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldrändern.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
  • Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen.
  • Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern: Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten. Nicht ausweichen! Sonst endet die Fahrt schnell im Gegenverkehr oder an einem Baum.

 

 Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen und Polizei unter 110 anrufen.
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen und die Unfallstelle markieren. Dies gelingt z. B. mit einem weißen Papiertaschentuch, das an einen Ast oder Busch, von der Straße aus gut sichtbar, befestigt wird. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.

Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne telefonisch unter 06032/9361-17 oder per E-Mail an: markus.stifter@ljv-hessen.de zur Verfügung.  Bilder und Infografiken finden Sie auf der Folgeseite.

 

Download: Bilder und Infografiken

Download: PM als Worddatei

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Markus Stifter

 


Ausscheiden von zwei LJV-Vorstandsmitgliedern

26. Oktober 2018

 

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor der LJV-Vorstandssitzung am 25. Oktober 2018 haben bedauerlicherweise die Vorstandsmitglieder Helmut Nickel und Thomas Schäfer schriftlich ihren Rücktritt bekanntgegeben.

Ein wesentlicher Kritikpunkt, der auch in der Vergangenheit zu Diskussionen in den Vorstandssitzungen geführt hat, ist die Entscheidung zur Einstellung von Personal in der LJV-Geschäftsstelle.

 

Zuständig für Personalangelegenheiten ist nach LJV-Satzung das Präsidium des LJV, bestehend aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, nicht der Gesamtvorstand.

Das Präsidium unterliegt dabei den Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Dieser Sachverhalt und diese Vorgehensweise wurden auch durch ein Rechtsgutachten bestätigt.

 

Der LJV hat sich zum Ziel gesetzt, seine Mitgliedsvereine sowie jedes einzelne Mitglied stets transparent und zeitnah über Neuigkeiten zu informieren. Die Kommunikation wurde durch regelmäßig veröffentlichte Newsletter, die Präsenz in den sozialen Medien, sowie durch eine umfangreiche Berichterstattung im Hessenjäger in den vergangenen zwei Jahren verbessert. In der Geschäftsstelle arbeiten fünf Mitarbeiter hoch motiviert und sehr engagiert in allen Belangen rund um die Jagd in Hessen. Leider fehlt noch immer eine Vollzeitkraft in der Büroleitung. Sollten deshalb bei der Kommunikation Fehler entstanden sein, sind diese auf die hohe Auslastung, teilweise mit über hundert Anrufen täglich, zurückzuführen und haben keine persönlichen Gründe.

 

Der Landesjagdverband bedauert ausdrücklich das Ausscheiden seiner beiden Vorstandsmitglieder und dankt Herrn Helmut Nickel u. a. für sein Engagement rund um den Artenschutz und das Prädatorenmanagement sowie Herrn Thomas Schäfer u. a. für seinen unermüdlichen Einsatz zum Bau einer Grünbrücke an der A45 in Höhe Kalteiche.

Auf den Bezirkstagungen Mitte November steht nun das weitere Vorgehen für die Ergänzungswahl von zwei Vorstandsmitgliedern an. Der LJV wünscht sich weiterhin eine vertrauensvolle, konstruktive, durchaus auch kontroverse Diskussion in allen Themenbereichen, nicht nur auf Vorstandsebene, sondern mit allen Mitgliedsvereinen und Mitgliedern des LJV.

 

Wir haben in diesem Jahr noch Wichtiges vor: Die Landtagswahlen stehen vor der Tür, bereits nach den Koalitionsverhandlungen wird sich der LJV in die Verhandlungen um eine neue Jagdverordnung einbringen, und die Auswertungen der genetischen Untersuchungen des Rotwildes sollen noch im Dezember veröffentlicht werden.

Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Wir möchten mit großen Schritten vorwärtsgehen, den Ton angeben, wenn es um die Jagd in Hessen geht!

 

Das können wir mit einer starken Gemeinschaft von rund 20.000 Jägerinnen und Jägern.

 

Ihr Vorstand des Landesjagdverbandes Hessen e. V.

auf der Vorstandssitzung des LJV am 25.10.2018

 


LJV Newsletter Oktober 2018

4. Oktober 2018

  

27. und 28.09.2018

ASP-Tierseuchenübung im Odenwald

Der LJV Hessen war vor Ort und hat die Übung begleitet.

Einen detaillierten Bericht mit Bildern und einem Video finden Sie auf unserer Homepage.

 

22.09.2018

Treffen der Obleute "Jungjägerausbildung"

Eingeladen von LJV-Vizepräsident Dr. Bretschneider-Herrmann trafen sich am 22. September 2018 14 Ausbildungsleiter und Ausbildungsleiterinnen der Jungjägerkurse hessischer Jagdvereine in Mücke, um im Rahmen eines runden Tisches über aktuelle Themen in der Ausbildung zu sprechen.

Intensiv diskutiert wurde dabei die derzeitige Schießstandsituation und das neue Multiple Choice Verfahren bei der schriftlichen Prüfung. Mit einigen Arbeitsaufträgen und Vorschlägen für den LJV im Gepäck beschloss Dr. Bretschneider am Nachmittag die Runde und kündigte eine Wiederholung des Arbeitstreffen im nächsten Jahr an. 

21.09.2018

Treffen der Obleute "Lernort Natur"

Das zweite Treffen der Lernort-Natur Beauftragten fand am 21. September 2018 in Mücke statt. Nach einer herzlichen Begrüßung durch den Schatzmeister Christof Wehrum und einer kurzen Vorstellungsrunde starteten die Teilnehmer direkt in den gewünschten Erfahrungsaustausch bei dem zwischen alten Hasen und frischen Neueinsteigern rege Tipps und Erfahrungen ausgetauscht wurden.

Um die Kommunikation zwischen den LON Beauftragten weiter auszubauen wurde beschlossen, eine WhatsApp Gruppe zu gründen und dieses Kommunikationsmittel zur Information und dem Austausch von Methoden und Medien zu nutzen. Eine Fortsetzung des LON- Treffens im nächsten Jahr ist ebenfalls geplant und wird voraussichtlich im Juni in Form eines Workshops stattfinden.

15.09.2018

Treffen der Obleute "Naturschutz"

Am 15. September 2018 folgten 24 Obleute Naturschutz der Einladung von LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann nach Mücke. In konzentrierter Runde wurden aktuelle Naturschutz Themen besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Neben Themen wie Wolf, invasive Arten und GAP Reform stieß vor allem das Thema naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf großes Interesse. Um den Informationsbedarf der Obleute Naturschutz in diesem Bereich nachzukommen, wurden weitere Veranstaltungen und die Ausarbeitung einer Handreichung für die Erstellung einer naturschutzrechtlichen Stellungnahme besprochen. Auch auf das Thema Agrarumweltmaßnahmen und Biotopverbesserung soll in weiteren Veranstaltungen nochmal eingegangen und informiert werden.

 

Informationsveranstaltungen Feldhasen-Taxation

am 19.09.2018 in Lich, am 26.09.2018 in Melsungen und am 27.09.2018 in Stockstadt

Mittlerweile ist ja schon fast Tradition, dass der Landesjagdverband in Zusammenarbeit mit der Obersten Jagdbehörde und Johannes Lang vom AK Wildbiologie seine Mitglieder vor den Zählungen im Frühjahr und Herbst zur Durchführung und den bisherigen Ergebnissen des Feldhasenmonitorings informiert. Ende September war es wieder soweit, bei den gut besuchten Veranstaltungen in Lich, Melsungen und Stockstadt begrüßten LJV Geschäftsführer Alexander Michel, LJV- Vorstandsmitglied Astrid-Schneider-Heil und LJV-Vizepräsident Dieter Mackenrodt die Anwesenden.

Von der obersten Jagdbehörde waren Herr Michelberger und Herr Stute anwesend. Herr Stute nutzte die Gelegenheit, um sich den Anwesenden als neuer Mitarbeiter vorzustellen und gab bekannt, dass der Beschluss über die Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Hegegemeinschaften nun vorliegt und bei den unteren Jagdbehörden beantragt werden können. Johannes Lang berichtete in seinem Vortrag über die Beteiligung und die Ergebnisse der vergangenen Zählungen, fasste für alle die an den Veranstaltungen zum Stockentenmonitoring nicht teilnehmen konnten, nochmals kurz die wichtigsten Fakten zusammen und gab einen kurzen Ausblick auf das geplante Rebhuhnmonitoring. In Melsungen wurden die Informationen von Herrn Lang durch einen Vortrag von Dr. Thomas Gehle ergänzt. Der Jagdwissenschaftler und Niederwildexperte stellt seine Studien zum Feldhasen vor, ging ausführlich auf die Streckenentwicklung und Gründe für den Rückgang der Hasenbesätze ein und gab Tips zur richtigen Hege und Bejagung des Feldhasen. In Lich und Stockstadt informierte Dr. Nadine Stöveken vom LJV über die drei unterschiedlichen Säulen des Niederwildmonitorings und erläuterte, warum es wichtig ist, dass sich die Jägerschaft an der Bestandserfassung beteiligt.

 

Informationsveranstaltungen zum Stockenten-Monitoring

am 21.08.2018 in Bad Zwesten, am 22.08.2018 in Lich und am 23.08.2018 in Stockstadt

Ende August lud der Landesjagdverband Hessen und die oberste Jagdbehörde alle interessierten Jäger und Jägerinnen zu Informationsveranstaltungen zum geplanten Stockentenmonitoring ein. Die unterschiedlich gut besuchten Informationsabende, die in Zusammenarbeit mit Johannes Lang vom AK Wildbiologie geplant und durchgeführt wurden, fanden in Lich, Bad-Zwesten und Stockstadt statt. In Lich und Bad Zwesten begrüßte Alexander Michel, Geschäftsführer des LJV Hessen, die Teilnehmer, in Stockstadt vertrat Vizepräsident Dieter Mackenrodt den Landesjagdverband und begrüsste zusammen mit Ministerialdirigent Carsten Wilke von der Obersten Jagdbehörde die Anwesenden. Herr Wilke hatte für die Hegegemeinschaften noch eine positive Nachricht im Gepäck und teilte mit, dass die Zahlung der Aufwandsentschädigungen für die Hasentaxation mit dem Finanzministerium abgestimmt wurden und der Beschluss über die Zahlungen für 2017 und 2018 zeitnah erfolgen sollte.

Herr Lang informierte die Teilnehmer in einem sehr informativen und ausführlichen Vortrag über die die Verbreitung, das Zugverhalten und die europaweite Bestandssituation der Stockenten. Da die Besätze in Mitteleuropa seit Jahren rückläufig sind, sollen die hessischenJagdstrecken in Zukunft nicht nur Informationen über die Anzahl der erlegten Stockenten enthalten, sondern auch Angaben zum Geschlechterverhältnis sowie den Anteil an jungen Enten. Damit die hessischen Jäger und Jägerinnen alte (mehrjährige) von jungen (diesjährigen) Stockenten sicher unterscheiden können, entwickeln die Wildbiologen des AKW zur Zeit eine Methode um das Alter anhand von bestimmten Gefiedermerkmalen im Mauserverlauf zu bestimmen. Zur Etablierung dieser Methode benötigen Sie jedoch Schwingen von erlegten Stockenten. Im vergangenen Jahr wurden nur wenige Schwingen eingesendet, daher bittet der LJV alle hessischen Entenjäger und Jägerinnen dem Aufruf von Johannes Lang zu folgen und zahlreich Schwingen erlegter Stockenten nach Gießen einzuschicken. In seinem Vortrag hob Herr Lang auch noch einen weiteren Vorteil des geplanten Monitorings hervor: Durch die sichere Unterscheidung von alten und jungen Enten kann direkt an der Strecke die beste Auswahl für die Küche getroffen werden.

 

Weitere aktuelle Berichte finden Sie auf unserer Homepage:

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zur Landtagswahl in Hessen. Dort finden Sie die Antworten auf die Wahlprüfsteine des LJV sowie die Wahlprogramme von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AFD.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter

Pressesprecher

 

©Alle Bilder: LJV Hessen,

©Bild Tierseuchenübung: Markus Stifter


Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

In den vergangenen knapp 10 Jahren hat sich die bundesweite Jagdstrecke der Waschbären nahezu vervierfacht. Zudem ist der Waschbär seit 2016 als gebietsfremde und invasive Art auf der EU-Liste aufgeführt. Laut Vorgabe der EU sollen invasive Arten, auch die, die sich bereits etabliert haben, an der weiteren Ausbreitung gehindert oder diese verlangsamt werden. „Umso unverständlicher ist es, dass es gerade in Hessen – im Bundesland mit einem der höchsten Waschbärvorkommen – eine Schonzeit für den Kleinbären gibt“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

 

Der LJV fordert ein Umdenken von der Landespolitik und erwartet von den Parteien eine klare Position vor den Landtagswahlen im Oktober. Die Zahlen sind eindeutig und zeigen die rasche Verbreitung der Kleinbären in ganz Deutschland. Hier steht insbesondere Hessen in der Pflicht, die EU-Verordnung umzusetzen. Jedoch wird durch den kürzlich veröffentlichten Managementplan die Aufhebung von Schonzeiten als regionale Artenschutzmaßnahme deutlich erschwert: Denn künftig müssen Artenschutzprojekte zur Populationskontrolle wie in der Wetterau oder der Rhön durch ein aufwendiges Monitoring verpflichtend begleitet und evaluiert werden.

 

Auch ein weiterer Punkt des Managementplans erregt die Gemüter und ist eine Kapitulation vor dem Waschbären: Der Plan sieht vor, dass auf das Anbringen handelsüblicher Nistkästen für Vögel und Fledermäuse in Gebieten zu verzichten ist, in denen solche Kästen regelmäßig von Waschbären ausgenommen werden.

„Es kann nicht sein, dass Bemühungen von Artenschützern und Vogelfreunden unterbleiben müssen, nur weil sich der Waschbär während der Frühjahrs- und Sommermonate weiter ungehindert ausbreiten kann“, so Ellenberger weiter.

Viele Jägerinnen und Jäger werden auch von geschädigten Haus- und Grundstücksbesitzern um Hilfe gebeten, wenn sich ein Waschbär im Dachboden eingenistet hat oder eine stinkende Waschbär-Latrine (Toilette) auf dem Dachboden für Unmut sorgt. „Der Waschbär breitet sich aus Hotspot-Regionen wie Kassel in ganz Deutschland und auch über die Bundesgrenzen hinaus aus. Dennoch kann er in Hessen vom 1. März bis zum 31. Juli nicht bejagt werden. Aber gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

 

Quelle: Rolfes/DJV
Quelle: Rolfes/DJV

 

„Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildbeständen in der Fläche geht“, so Ellenberger. Dies bestätige auch ein Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017. Demnach sollen Revierinhaber die ersten Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe sein.

„Eine Bejagung von Jungwaschbären muss unter Beachtung des Elterntierschutzes wieder ganzjährig möglich sein“, so Ellenberger.

Der Landesjagdverband hat das Internetportal www.waschbaerschaeden.de eingerichtet, worüber jeder Bürger Schäden, die durch Waschbären verursacht wurden, melden kann. Aus den anonymisierten Schadensfällen werden Statistiken erstellt. Diese sollen den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt werden.

 

Hintergrundinformation:

Waschbärstrecke Jagdjahr 2007/2008 bis 2017/2018

Bundesweit hat sich die Jagdstrecke des Waschbären in den letzten knapp zehn Jahren nahezu vervierfacht. Wurden im Jagdjahr 2007/2008 noch etwas über 36.000 Waschbären erlegt, lagen 2016/2017 bereits mehr als 130.000 Waschbären auf der Strecke. Auch in Hessen ist die Ausbreitung des Waschbären anhand der Streckenzahlen gut abzulesen. Waren es vor 10 Jahren noch knapp 10.000 Waschbären, hat sich die Strecke mittlerweile mit über 28.000 Tieren im Jagdjahr 2017/2018 fast verdreifacht. Deutlich wird auch, dass die Fangjagd mit einem durchschnittlichen Anteil von 25% an der Gesamtstrecke bei der Jagd auf den Waschbären eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Da die Fangjagd nicht in allen Regionen Hessens gleichmäßig ausgeübt wird und in reinen Hochwildrevieren der Waschbär mehrheitlich bei der Ansitzjagd erlegt wird, liegt der prozentuale Anteil der mittels Fangjagd erlegten Kleinbären in den Niederwildrevieren die die Fangjagd ausüben, noch deutlich höher. In der Niederwildreichen Wetterau zum Beispiel lag der Anteil der mit Hilfe von Fallen erlegten Waschbären im Jagdjahr 2016/2017 bei knapp 40%.

 

Aufgrund der schwierigen jagdpolitischen Situation und den Bemühungen aus der grünen Ecke, die Fangjagd vollständig zu verbieten, scheuen noch viele Jagdpächter den finanziellen Aufwand für die Anschaffung einer modernen und tierschutzgerechten Fanganlage. 


Schwarzer Tag für Hausbesitzer und den Artenschutz

12.06.2018 (Bad Nauheim). Die heute vom hessischen Umweltministerium veröffentlichten Managementpläne für den Umgang mit invasiven Arten wie z. B. den Waschbären stehen dem Artenschutz aber auch den Interessen geschädigter Haus- und Grundstücksbesitzer diametral entgegen. Der Landesjagdverband Hessen sieht die Vorgaben der EU, die eindeutig eine Eindämmung dieser Arten vorsehen, als nicht erfüllt. Insbesondere eine Schonzeit von März bis August, wie sie für den Waschbären seit 2016 in Hessen besteht, erschwert die von der EU geforderte Zurückdrängung.  

 

Im vergangenen Jahr hatte das Umweltministerium erste Entwürfe der Managementpläne veröffentlicht und Bürger sowie Verbände und Experten aufgefordert, ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Der LJV Hessen sieht die Stellungnahmen über das Anhörungsportal als Makulatur, da die nun vorliegenden endgültigen Pläne eher eine Verschlechterung mit sich bringen. Die EU-Verordnung fordert ausdrücklich die Eindämmung des Waschbären und nicht nur präventive Maßnahmen.

 

Die hessischen Jägerinnen und Jäger müssen flächendeckend und ohne eine ideologisch geprägte Schonzeitenverordnung – unter Beachtung der Elternzeit – agieren dürfen. Nur so kann der Bestand der Waschbären dezimiert und einer weiteren Ausbreitung entgegengewirkt werden.

Das nun überarbeitete und vorgestellte Management- und Maßnahmenblatt zum Waschbären relativiert in einem noch stärkeren Maße die negativen Auswirkungen dieses Neozoon auf bedrohte heimische Arten.

 

Zudem wird die lokale Populationskontrolle durch jagdliche Mittel, in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefahr für bedrohte Arten darstellt, durch die Forderung begleitender Monitoringmaßnahmen und die Festlegungen auf Erfolgsnachweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums deutlich erschwert.

Der Waschbär steht auf der Unionsliste und wurde von einem internationalen Expertengremium als invasiv bewertet. Ganz im Gegensatz zur Aussage von Umweltministerin Priska Hinz „… Nicht alle invasiven Arten sind überall problematisch…“, sieht der LJV invasive Arten immer als problematisch an, da sie negativ in heimische Ökosysteme eingreifen – wie die Definition des Begriffes „invasiv“ bereits darlegt.

Haus- und Grundstücksbesitzer besonders in Nord- und Mittelhessen sind oft mit hohen Schäden an Gebäuden aber auch in Gärten oder Obstbäumen konfrontiert. Für viele bedrohte, im Feld lebende Arten wie das Rebhuhn oder den Feldhamster ist der Waschbär ein zusätzlicher Fressfeind. Um diese Arten zu schützen, ist eine ganzjährige intensive Bejagung der Waschbären unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes zwingend notwendig.

 

Ein Punkt der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingegen ist eine Kapitulation vor dem Waschbären: „Die Öffentlichkeit soll darüber unterrichtet werden, dass auf das Anbringen handelsüblicher Nistkästen für Vögel und Fledermäuse in Gebieten zu verzichten ist, in denen solche Kästen regelmäßig von Waschbären ausgenommen werden“.

Zur weiteren Information stellen wir Ihnen das 5-Punkte-Papier des Deutschen Jagdverbandes „Stärkung der Jagd auf Waschbär & Co. gefordert" sowie das vorliegende Management- und Maßnahmenblatt „Waschbär“ zum Download zur Verfügung.


Newsletter Waffenverbot und Veranstaltungen

Sehr geehrter Herr Mackenrodt,

liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

wie verschiedene Medien heute berichten, möchte der hessische Innenminister Peter Beuth eine Waffenverbotszone an Kindergärten, Schulen und Bahnhöfen einrichten. Die Initiative aus Hessen stehe auf der Agenda der Innenministerkonferenz. 

 

Der Landesjagdverband Hessen hat daraufhin sofort eine Anfrage an die Pressestelle des hessischen Innenministeriums gerichtet:

  • In welchem Umfang und Radius sollen diese Waffenverbotszonen eingerichtet werden?
  • Inwiefern sind von dem Verbot auch legale berechtigte Waffenbesitzer betroffen?
  • Wie verhält es sich in einem konkreten Fall, wenn ein Jäger beispielsweise in direkter Nähe einer Schule wohnt oder auf dem Weg zur Jagd an einem Bahnhof vorbeifahren muss?

Über die Antwort werden wir Sie umgehend informieren.

 

Weiterhin möchten wir Sie über folgende Veranstaltungen informieren und herzlich zum Besuch einladen:

Sommerfest der Jägervereinigung Hinterland zum 65. Geburtstag

am 09.06.2018

Download Programm 

Download Flyer

 

Jubiläumsfest 70 Jahre Jagdverein Untertaunus "Ein Sonntag mit den Jägern" 

am 10.06.2018 10.00-18.00 Uhr auf der Burg Hohenstein

https://www.jv-untertaunus.de/startseite/klickmich/vereinsjubilaeen/

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

 

Markus Stifter

Pressesprecher


Hessischer Landesjägertag mit Landestrophäenschau

22. Mai 2018

 

am Freitag, 25. Mai 2018 um 16.30 Uhr (Einlass ist um 16.00 Uhr) stellen sich die jagdpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen den Fragen unseres Moderators Heiko Hornung. Die Jägerschaft sollte möglichst zahlreich vertreten sein. Daher bitten wir alle Vereine, insbesondere aus der näheren Umgebung, wie Fulda, Gelnhausen, Lauterbach, Oberhessen, Schlüchtern, Bad Hersfeld und Hünfeld um Unterstützung. 

Bitte leiten Sie diese Einladung und den Hinweis auf die jagdpolitische Podiumsdiskussion an Ihre Mitglieder weiter, damit wir ein großes starkes Publikum sind!

 

Wir laden Sie herzlich ein zum

Hessischen Landesjägertag mit Landestrophäenschau 

am Freitag, 25. Mai 2018 und Samstag, 26. Mai 2018

im Hotel Maritim am Schlossgarten in Fulda 

 

Programm:

 

Freitag, 25. Mai 2018

 

9.30 Uhr  

Exkursion zur Grünbrücke an der A 7                 

Anmeldung an: info@ljv-hessen.de

Treffpunkt: Busabfahrt an der Pauluspromenade, 36037 Fulda

 

16.30 Uhr  

Jagdpolitische Podiumsdiskussion mit den Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD

im „Fürstensaal“ im Stadtschloss Fulda

Schlossstraße 1, 36037 Fulda

Moderation: Heiko Hornung

Einlass: 16.00 Uhr   

 

19.00 Uhr Hubertusmesse in der Stadtpfarrkirche St. Blasius

Unterm Heilig Kreuz 1, 36037 Fulda

 

Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter www.tourismus-fulda.de

Parkmöglichkeiten: Q-Park am Stadtschloss, Heertorplatz 1, Fulda

Weitere Parkmöglichkeiten: http://bit.ly/parken-fulda

Stadtschloss, Hotel Maritim und die Stadtpfarrkirche liegen in unmittelbarer Nähe und sind fußläufig erreichbar.

 

Samstag, 26. Mai 2018

 

10.00 Uhr:  Repräsentative Hauptversammlung des Landesjagdverbandes Hessen e. V.

  • Hörnerklang
  • Begrüßung durch den Präsidenten des LJV Hessen, Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
  • Grußworte
  • Ansprache Staatsministerin Priska Hinz
  • Jagdpolitische Ausführungen des Präsidenten des LJV Hessen e. V.
  • Mitteilungen des Deutschen Jagdverbandes, DJV-Vizepräsident Dr. Hermann Hallermann
  • Übergabe des Staatsehrenpreises für Lebensraumgestaltung
  • Verleihung der Hegemedaille Sonderstufe Gold
  • Gäste haben das Wort

 

Landestrophäenschau

Rolf W. Becker, Naturschutzreferent des LJV Hessen:

„Die hessischen Schalenwildbestände und ihre Streckenergebnisse aus dem Jagdjahr 2016/17“

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Fulda begrüßen zu dürfen.

 

Herzliche Grüße 

Markus Stifter

Pressesprecher


Gemeinsam gegen den Mähtod

3. Mai 2018

 

Autor und Fotograf: Markus Stifter

 

Der Landesjagdverband Hessen hat am 19. April eine Expertenrunde nach Lich zum Runden Tisch „Jungwildrettung“ eingeladen. Gemeinsam wollen alle Beteiligten schon in dieser Mähsaison durch eine engere Zusammenarbeit noch mehr Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter vor dem Mähtod retten. Denn immer noch sterben jedes Jahr rund 90.000 Rehkitze unter dem Kreiselmäher, so schätzt die Deutsche Wildtierstiftung.

 

„Wichtig ist eine schnelle und reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Der Jäger muss einige Tage vor dem Mähtermin informiert sein und kann dann den Einsatz mit den Helfern organisieren“, so Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann, Vize-Präsident des Landesjagdverbandes.

 

Am Vorabend vor den Mähtermin werden Scheuchen, Radios oder spezielle Wildwarnsysteme auf der Wiesenfläche platziert, die Muttertiere davon abhalten sollen ihren Nachwuchs auf dieser Wiese abzulegen oder sie aus der Wiese zu holen. Ungewohnte optische und akustische Signale werden auch von speziellen „Wildwarnern“ abgegeben, die im Handel verfügbar sind. Die Scheuchen dürfen allerdings nur kurz vor dem Mähen eingesetzt werden, da sich das Wild sonst schnell daran gewöhnt. Auch kann der Landwirt bereits am Vorabend einen Streifen anmähen, damit das Wild die Gefahr rechtzeitig erkennt und über Nacht flüchtet.

 

Bevor der Landwirt dann am nächsten Morgen mit dem Mähen beginnt, kommen die Helfer evtl. sogar mit technischer Unterstützung aus der Luft zum Einsatz und suchen aktiv die oft mehrere Hektar großen Wiesen ab. Mit modernen Wärmebildkameras ausgestattet, können Flugdrohnen aus bis zu hundert Metern Höhe ein Kitz sicher erkennen. Die Kameras sind heute so sensibel, dass der Einsatz auch an sehr warmen und sonnigen Tagen möglich ist. Zeigt sich ein Kitz auf dem Monitor oder findet einer der Helfer mit oder ohne Hund ein Kitz, wird es mit Handschuhen und auf einem Grasbüschel aus der Wiese getragen. Dabei bekommen die Jäger auch Unterstützung von Kitzrettungsstationen.

 

 

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz einer „Schallkanone“ direkt am Mähwerk, die durch einen lauten Warnton die Muttertiere zur Flucht veranlasst. Dort wo das Muttertier aufsteht, ist in den meisten Fällen auch das Kitz abgelegt und kann so schneller aufgefunden werden.

 

Besonders wichtig ist es, dass nach der Suche – egal ob zu Fuß oder aus der Luft – unmittelbar mit dem Mähen begonnen wird. Vergeht auch nur eine Stunde, kann es sein, dass die Ricke bereits wieder ein Kitz in das sicher geglaubte Gras ablegt.

Der Landwirt mäht am besten von innen nach außen, um den Tieren noch eine Flucht in die Randbereiche zu ermöglichen. Denn die scheuen Tiere gehen ungern tagsüber über offene Flächen.

 

Die Jägerinnen und Jäger sind sich sicher, so in diesem Jahr noch mehr Kitze vor dem Mähtod retten zu können und begrüßen die Unterstützung durch freiwillige Helfer, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlen.

 

Die Jäger weisen darauf hin, dass Jungtiere häufig in hohem Gras abgelegt werden. Das sei ein normales und natürliches Verhalten. Deshalb sollten Jungtiere an Tagen, an denen nicht gemäht wird, auf keinen Fall berührt oder weggetragen werden.

 

Download LJV-Merkblatt Kitzrettung

Vorsichtig wird das Kitz aus der Wiese getragen. Es soll dabei keine menschliche Witterung annehmen. Foto: Markus Stifter
Vorsichtig wird das Kitz aus der Wiese getragen. Es soll dabei keine menschliche Witterung annehmen. Foto: Markus Stifter

Informationsschulungen zur Afrikanischen Schweinepest

18. April 2018

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz führte im März in Zusammenarbeit mit den drei Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt Informationsveranstaltungen zur Afrikanischen Schweinepest durch. Der Landesjagdverband war an allen drei Standorten in Wettenberg, Melsungen und Idstein vertreten. 

 

Insgesamt waren rund 500 interessierte Jägerinnen und Jäger und einige Landwirte gekommen, um sich über den aktuellen Stand der ASP und die Präventionsmaßnahmen zu informieren. Auch für den Eintritt des Seuchenfalls hat das Ministerium einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Doch soweit ist es noch nicht: Die letzten Seuchenfälle in der Region Zlin in Tschechien und in Warschau liegen rund 300 Kilometer von der deutschen Landesgrenze entfernt.

 

Insbesondere die lange Haltbarkeit des Erregers von bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch oder ein Jahr in Parma-Schinken machen den Veterinärmedizinern Sorge. Gilt doch eine Einschleppung über kontaminierte Rohwurst- oder Schinkenwaren derzeit als am wahrscheinlichsten. 

 

Dr. Gisela Isa vom HMUKLV informierte in einem rund einstündigen Vortrag und gingen intensiv auf die von den Gästen gestellten Fragen ein. Die Jägerinnen und Jäger sollen verstärkt auf verhaltensauffällige Schwarzkittel achten.

 

Neben Abgeschlagenheit, erhöhter Atemfrequenz und Bewegungsstörungen trat bei infizierten Tieren hohes Fieber auf. Der Tod der Tiere tritt nach 6 bis 10 Tagen nach Ausbruch der Krankheit ein, die Sterblichkeit liegt bei nahezu 100 %. Bis zum heutigen Tag ist kein Impfstoff gegen die ASP verfügbar. In der aktuellen Präventionsphase gilt die Reduzierung der Wildschweindichte als wichtigstes Mittel, um die Ausbreitung und Ansteckungsgefahr im Seuchenfall zu minimieren. Hessen stellt im Doppelhaushalt 500.000 € für Maßnahmen zur ASP zur Verfügung. 

 

In diesem Zusammenhang wurde auf das verstärkte Monitoring bei Indikatortieren mittels Tupferprobe hingewiesen, denn bei einem Seucheneintrag sei der Virusnachweis in Indikatortieren am wahrscheinlichsten. Ab 15. Februar erhalten Jagdausübungsberechtige oder deren Beauftragte € 30,- als Aufwandsentschädigung für jede untersuchungsfähige Probe, die bei den Veterinärbehörden angeliefert wird.

Ministerialrat Karl Apel zeigte sich erfreut darüber, dass auf den Regiejagdflächen von HessenForst im Jagdjahr 2017/2018 eine Rekordstrecke erreicht wurde. 

 

Die hessenweiten Zahlen liegen beim Landesjagdverband im Spätsommer vor, erste Rückmeldungen aus den Hegegemeinschaften bestätigen jedoch diesen Trend. Die hessischen Jägerinnen und Jäger haben mit großem Engagement gejagt, revierübergreifende Bewegungsjagden organisiert und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Ausbreitung der ASP im Seuchenfall so gering wie möglich zu halten. Auch jetzt gilt es, vor allem Frischlinge und nicht führende Überläufer zu erlegen. 

 

In der Diskussion wurde schnell klar, dass der Absatz von Wildbret momentan nur sehr schwer möglich ist und die Preise für Wildbret in den vergangenen Monaten stark gefallen sind. Dies liegt einerseits daran, dass der Markt durch die wohl wesentlich höhere Strecke gesättigt sei, zudem die Berichterstattung in den Medien über die „Pest bei Schweinen“ zu einer Kaufzurückhaltung bei den Verbrauchern führt. Der Landesjagdverband plant deshalb gezielte Pressemitteilungen zum Beginn der Grillsaison, um den Verbrauchern Lust auf „wildes Grillen“ zu machen.

  • Bitte abonnieren Sie dringend den E-Mail-Newsletter des LJV. Sie sind dann immer als erstes informiert sobald es Neuigkeiten zur ASP gibt: www.ljv-hessen.de/newsletter

Die Anmeldung und der Newsletter sind selbstverständlich kostenfrei. Sollten Sie den Newsletter nicht mehr wünschen, kann dieser einfach wieder abbestellt werden.

 

Wer noch bis zum 15. Mai 2018 seine E-Mailadresse einträgt, hat zudem die Chance einen tollen Preis zu gewinnen! Nähere Infos finden Sie auf der Homepage unter „Gewinnspiel“.


Newsletter vom 20. März 2018

Liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

liebe Vorsitzende der Hegegemeinschaften,

 

die hessische Umweltministerin Priska Hinz würdigt den Einsatz ehrenamtlicher Tierschützerinnen und Tierschützer und startet 2018 eine neue Ausschreibung zum Hessischen Tierschutzpreis:

 

„Der Schutz von Tieren ist ein gesellschaftlicher Anspruch und ein politisches Ziel, das die Landesregierung intensiv verfolgt. Ich danke denjenigen, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen. Sie verdienen unsere Anerkennung und unseren Respekt“, sagte Umweltministerin Priska Hinz anlässlich der Ausschreibung des Hessischen Tierschutzpreises in Wiesbaden. Mit der Auszeichnung des Umweltministeriums werden Personen oder Organisationen aus Hessen für ihr Engagement geehrt und erhalten ein Preisgeld von 3.000 Euro.

 

Bereits seit über 20 Jahren verleiht das Land Hessen den Tierschutzpreis und war im Jahr 1997 das erste Bundesland, welches ehrenamtliche Tierschützer für ihr uneigennütziges Engagement auszeichnete. So konnte beispielsweise im vergangenen Jahr der Verein Tierfreunde Dieburg e.V. ausgezeichnet werden. „Der Verein wurde für mehr als 25 Jahren vorbildliche Tierschutzarbeit und sein herausragendes Engagement bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung geehrt“, lobte Ministerin Hinz.

„Tiere brauchen unseren Schutz. Sie sollen in Würde und Unversehrtheit leben können. Deshalb sorgen wir als Umweltministerium für mehr Tierwohl in hessischen Ställen, mehr Lebensraum für wildlebende Tiere und mehr Schutz für Haustiere. Einen wichtigen Beitrag leisten die ehrenamtliche Tierschützerinnen und Tierschützer, denen wir mit dem Preis einen Anreiz geben möchten, diese wertvolle Arbeit fortzusetzen“, sagte die Ministerin.

 

Hessische Bürgerinnen und Bürger, in Hessen vertretene  Tierschutzorganisationen sowie staatliche Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen können mögliche Preisträger vorschlagen, die besondere ehrenamtliche Leistungen für den Tierschutz auf folgenden Gebieten erbracht haben:

  • Schutz und Betreuung frei lebender herrenloser Tiere
  • Artgerechte Tierhaltung in Tierheimen
  • Praktische Hilfe für in Not geratene Tiere
  • Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen und Tieren
  • Bemerkenswerte Öffentlichkeit für den Tierschutz oder auch
  • Sonstige Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes

Die erforderlichen Teilnahmeunterlagen stehen als Download unter www.tierschutz.hessen.de zur Verfügung. Bei Bedarf können die Unterlagen auch bei der Landesbeauftragten für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden per E-Mail unter tierschutz@umwelt.hessen.de angefordert werden.

Einsendeschluss ist der 1. Juni 2018.

 

Downloads:

Schlagen Sie mögliche Preisträger wie Vereine oder Hegegemeinschaften aber auch das Engagement von einzelnen Personen für den Tierschutzpreis vor!

 

Herzliche Grüße

 Markus Stifter, Pressesprecher


Newsletter vom 15. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2018 zwei Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg überwiegend zurückgewiesen. Damit sind Diesel-Fahrverbote in den betroffenen Städten Düsseldorf und Stuttgart möglich, müssen jedoch verhältnismäßig bleiben.

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt weitere Verfahren auch gegen hessische Städte mit Nachdruck voranzutreiben. Betroffen davon könnten auch Gießen, Limburg, Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden sein, da in diesen Städten die Stickoxidgrenzwerte ebenfalls überschritten werden.

 

Die Mehrzahl der Jägerinnen und Jäger nutzt dieselangetriebene Fahrzeuge im Revier und hat sich auf die Versprechen der Hersteller verlassen, dass die Fahrzeuge besonders sparsam und umweltschonend seien. Viele Modelle werden sogar nur mit Dieselantrieb angeboten. Der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen e. V. fordert nun Umweltministerin Priska Hinz auf, für Jäger eine Ausnahmegenehmigung – ähnlich wie für Taxifahrer oder Handwerker – zu erteilen, sollte es tatsächlich zu Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge in Innenstädten kommen.

 

„Die Jägerschaft leistet einen enorm wichtigen Dienst für die Gesellschaft, entsorgt Fallwild oder liefert auch wichtige Kontrollproben bei Veterinärbehörden ab, um z. B. ein Auftreten der ASP frühestmöglich zu erkennen. Auch die Belieferung von Restaurants, Metzgereien oder Privatpersonen mit Wildbret darf nicht unnötig erschwert werden. Es kann nicht sein, dass Jäger/innen mit bestimmten Dieselfahrzeugen nicht mehr in die Städte fahren dürfen“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger.

 

Herzliche Grüße

Markus Stifter, Pressesprecher

Dieselfahrverbote für Revierfahrzeuge? Der LJV Hessen fordert Ausnahmegenehmigungen für Jäger/innen. Quelle: Paulina101/Pixabay.com
Dieselfahrverbote für Revierfahrzeuge? Der LJV Hessen fordert Ausnahmegenehmigungen für Jäger/innen. Quelle: Paulina101/Pixabay.com

Newsletter vom 13. März 2018

Sehr geehrter Herr Mackenrodt.

liebe Vorsitzende der hessischen Jagdvereine,

 

der Hessische Rundfunk möchte für die Hessenschau einen Beitrag über den "Frühjahrsputz im Revier" produzieren. Wir suchen daher dringend Jäger/innen, die sich an der Aktion des DJV (siehe unten) beteiligen und sich bei der Aufräumaktion mit der Kamera begleiten lassen. Ein tolles Thema, mit dem wir uns in der Öffentlichkeit gut darstellen können! Wer von Ihnen wäre mit dabei?

Bitte nennen Sie mir auch mögliche Termine und den Ort Ihres Reviers per E-Mail an

markus.stifter@ljv-hessen.de .

 

Ich melde mich Anfang der kommenden Woche zurück, sobald ich mit dem HR einen Termin abgestimmt habe.

 

Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Markus Stifter - Pressesprecher

 

Frühjahrsputz im Revier

Altglas im Gebüsch, Autoreifen am Wegrand und jede Menge illegal entsorgter Verpackungsmüll. Da hilft nur eins: aufräumen! Mit der Aktion "Frühjahrsputz" machen sich Jägerinnen und Jäger aus Hessen stark für den Natur- und Artenschutz. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sammelt Bilder von Putzaktionen und verlost attraktive Preise.

 

(Bad Nauheim, 6. März 2018) Das Frühjahr ist die beste Zeit, um im Revier klar Schiff zu machen. Deutschlandweit befreien Jägerinnen und Jäger jetzt ihre Reviere von Müll und Unrat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Arbeit zu dokumentieren und Fotos unter dem Stichwort "Frühjahrsputz" einzusenden.

Verpackungsreste, die von Wildtieren gefressen werden können, stellen ebenso eine erhebliche Gefahr dar wie Metallteile und Drähte, in denen sich Tiere verfangen können. Verpackungsreste und Schnüre finden immer wieder den Weg in Vogelnester, mit fatalen Folgen: Das Regenwasser kann nicht ablaufen, die Jungvögel erfrieren oder ertrinken. "Jedes Frühjahr stehen wir vor Bergen von illegal entsorgtem Müll in unseren Revieren", sagt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger,  Präsident des Landesjagdverbandes Hessen und zuständig für den Naturschutz im DJV-Präsidium. "Da hilft kein Jammern. Wir müssen anpacken und freuen uns über jede helfende Hand."

 

Wird die Arbeit dokumentiert, prämiert der DJV die schönsten Bilder  mit einer Wildkamera der Firma Dörr, einer DJV-Thermoskanne sowie einem DJV-Auto-Schonbezug. Unter allen Einsendungen werden weitere Preise verlost.

 

So gelingt der Frühjahrsputz: 

  1. Organisation im Revier oder Hegering
  2. Klärung der Entsorgung des Mülls mit Ordnungsämtern oder Recyclinghöfen
  3. Einladung von Interessierten und Naturfreunden, beispielsweise über soziale Medien
  4. Anpacken, einen schönen Tag verbringen und Gutes leisten

Der DJV bittet Jägerinnen und Jäger, Fotos und Texte von ihrem Frühjahrsputz bis zum 31. März 2018 einzureichen - per E-Mail (pressestelle@jagdverband.de), auf Twitter oder über Instagram. Folgende Hashtags sollten verwendet werden: #frühjahrsputz #jägergegenmüll #DJVgewinnspiel.

 

Die Aktion "Frühjahrsputz" bietet sich an, um über Jagd, Natur und heimische Wildtiere zu informieren. Einem anschließenden gemütlichen Angrillen steht nichts im Wege - natürlich mit Wildbret!


Es geht wieder los: Sinnlose Schonzeit für Fuchs und Waschbär gefährdet den Artenschutz!

(Bad Nauheim) Am 1. März beginnt die Schonzeit für Füchse und Waschbären, die im April 2016 in der neuen hessischen Jagdverordnung verankert worden ist. Besonders zur Brutzeit von seltenen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn stellt die Schonzeit ein großes Problem dar. Aber auch junge Feldhasen oder die wenigen Feldhamster sind in der ausgeräumten Kulturlandschaft ihren Fressfeinden hilflos ausgesetzt.

 

Neben der Verbesserung der Lebensräume ist die Bejagung die effektivste Möglichkeit, um den hohen Fraßdruck auf die Jungtiere und die auf den Nestern sitzenden Elterntiere zu verringern. „Eine Schonzeit für Fuchs und Waschbär in den Frühjahrs- und Sommermonaten steht völlig im Widerspruch zum Artenschutz, den die Jägerinnen und Jäger in Hessen jeden Tag in ihren Revieren leisten“, sagt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Viele Gelege z. B. von Rebhühnern werden gefressen und die darauf sitzenden Hennen fallen Raubsäugern zum Opfer. Andreas Mohr, Leiter des Rebhuhnhegerings Wetterau hat die Ergebnisse einer Studie der Göttinger Wildbiologen bei einem eigenen Versuch bestätigen können. Auch bei ihm wurden 75 % der Gelege gefressen. „Wenn nur 25 % der Rebhühner den Fressfeinden entkommen, brauchen wir uns über den teilweise bedrohlichen Zustand unserer Feldvogelbesätze nicht zu wundern“, sagt Mohr überzeugt.

„Wir müssen in Hessen auf eine wissensbasierte Regelung zurückkommen. Auch Füchse und Waschbären ziehen in den Frühjahrs- und Sommermonaten ihre Jungtiere auf – deshalb stehen die Elterntiere bereits seit Jahrzehnten unter dem Schutz des Bundesjagdgesetzes“, so Ellenberger weiter.

 

„Durch das Bejagungsverbot der Jungfüchse spitzt sich die Situation weiter zu. Jungfüchse zu bejagen, ist kein Vergnügen, aber angesichts der Fleischmengen von 400 bis 500 Gramm, die ein ausgewachsener Fuchs täglich zu sich nimmt, brauchen gerade die Bodenbrüter in den ausgeräumten Feldern eine spürbare und frühe Entlastung vor dem hungrigen Raubwild. Deshalb ist für uns Jäger auch der Fang mit zertifizierten und tierschutzgerechten Fallen ein höchst effektives Mittel.“

 

Mit der Schonzeit für den Waschbären widerspricht die hessische Jagdverordnung auch einer EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten. Nach der öffentlichen Anhörung, die am 20. November 2017 endete, hat das Umweltministerium bis heute keine Managementpläne vorgelegt, die eine weitere Ausbreitung des nordamerikanischen Kleinbären verhindern könnten. „Die Jagd ist dafür ein unverzichtbares Mittel und darf nicht unsinnig eingeschränkt werden.“

 

Jürgen Ellenberger fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die EU-Verordnung umzusetzen und die Schonzeit für Waschbären sofort aufzuheben: „Die Bewohner des ländlichen Raums haben häufig Probleme mit dem Waschbären in ihren Häusern oder Gärten – diese gehen im Oktober genauso an die Wahlurnen, um einen neuen hessischen Landtag zu wählen, wie die rund 20.000 im Landesjagdverband organisierten Jägerinnen und Jäger.“

 

Schäden von Waschbären können Bürger auf der Webseite www.waschbaerschaeden.de kostenlos melden. Der Landesjagdverband sammelt diese Meldungen und leitet sie an die hessische Landesregierung weiter.

 

Weitere Informationen: Immer mehr Waschbären in Deutschland

Im Jahr 1934, ursprünglich zur ,,Bereicherung" der heimischen Tierwelt ausgesetzt, stand der Waschbär die folgenden 20 Jahre unter Naturschutz. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurden in Deutschland kritische Stimmen laut. Hessen nahm ihn als erstes Bundesland ins Jagdrecht auf, doch erst seit 1990 steigt die Jagdstrecke merklich an. In einigen Bundesländern, wie auch in Hessen, unterliegt er vom 1. März bis 31. Juli der Schonzeit. Dies erschwert die Bejagung und eine Zurückdrängung der Art. Denn schon längst sind Wald- und Feldlandschaften vom Nordosten bis in den Südwesten Deutschlands in unterschiedlichen Dichten besiedelt. Als Neubürger hat er kaum natürliche Fressfeinde, welche die Ausbreitung in Deutschland stoppen könnten.

 

Das Ausmaß seiner Verbreitung verdeutlichen die Zahlen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD): Im Vergleich zu 2006 meldeten im Jahr 2013 fast doppelt so viele Reviere ein Vorkommen des Kleinbären. Deutschlandweit ist nun fast jedes zweite Revier in Waschbärhand, im Kerngebiet (Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) liegt die Zahl mit 71 Prozent sogar noch deutlich höher. Regelmäßig erheben Jäger in über 25.000 Revieren Daten zum Waschbären und anderen Neozoen, die wissenschaftlich ausgewertet werden. Das entspricht etwa der Hälfte der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit bieten sie das umfangreichste Monitoring bundesweit. (Quelle: Deutscher Jagdverband e. V.) 

 

Quellenangaben:

Pressemitteilung Nr. 070/17 vom 22.02.2017

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

„Kabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten