30. November 2022
Der Landesjagdverband Hessen möchte Sie herzlich zu einem weiteren Praxisseminar zur Pressearbeit im Jagdverein und einem anschließenden fachlichen Austausch zum Jahresende einladen.
Termin: Donnerstag, 8. Dezember 2022 um 19.00 Uhr (per WebEx Online-Meeting)
Häufig werden wir bei Presseanfragen mit Aussagen wie „Zahlreiche Studien belegen, dass die Jagd auf den Fuchs kontraproduktiv ist. Wenn der Fuchs bejagt wird, nimmt der Besatz eher zu“ konfrontiert. Redakteurinnen und Redakteure übernehmen diese Informationen oft ungeprüft von radikalen Tierrechtlern, ohne die jeweiligen Quellen zu hinterfragen oder zu verifizieren. Unter dem Begriff „Studien“ werden zudem im alltäglichen Sprachgebrauch Veröffentlichungen von der Expertenmeinung, über Einzelfalluntersuchungen bis hin zu internationalen „Peer-Reviewed Studien“ subsumiert.
Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner von der Justus-Liebig-Universität Gießen informiert an diesem Abend über die Unterschiede der einzelnen Veröffentlichungsarten und wie aussagekräftig Ergebnisse sein können, wenn diese z. B. nicht in einem anerkannten wissenschaftlichen Journal veröffentlicht wurden. Außerdem beleuchten wir in diesem kurzweiligen, rund 30 Minuten langen Vortrag u. a. das Studiendesign und über welche kostenlosen Portale sich die Basisdaten zu den Studien abrufen bzw. verifizieren lassen.
Im Anschluss möchten wir über Ihre Erfahrungen bei der Pressearbeit und Ihre Eindrücke aus den vergangenen Seminaren zu den Themen „Erfolgreiche Pressemitteilung“, „Vereinsauftritt in den sozialen Medien“ oder das Medientraining mit Kristin Gesang diskutieren. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten in den Diskussionen rund um den Entwurf zur neuen Hessischen Jagdverordnung erlebt, wie wichtig es ist, schnell und ohne Hürden zu kommunizieren und Informationen möglichst zeitnah an alle Mitglieder zu verteilen. Der LJV hat gemeinsam mit Ihnen gezeigt, dass wir kampagnenfähig sind. In der nun veröffentlichten Fassung der HJagdV sind wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt bzw. wurde die bisher vorliegende Entwurfsfassung abgemildert.
Ein schneller Informationsfluss und -austausch ist dafür unerlässlich. Deshalb: Nutzen Sie das professionelle Newslettersystem von Kajomi-Mail, welches der LJV für seine Mitgliedsvereine kostenfrei zur Verfügung stellt. Sie sparen damit eine Menge Zeit. Leiten Sie z. B. die Rundschreiben des LJV mit wenigen Klicks weiter, erstellen eigene Mailverteiler, auch wenn diese am Anfang vielleicht nur einen kleinen Empfängerkreis haben. Auch die Zustellbarkeit Ihrer E-Mailnewsletter wird optimiert, die Mails landen so nicht mehr im Ordner "Spamverdacht". Außerdem können Sie in Auswertungen einfach und übersichtlich nachvollziehen, wie viele Empfänger Ihre E-Mail geöffnet haben oder z. B. einen Link angeklickt haben. Nicht mehr zustellbare Adressen können Sie direkt filtern und nach Rücksprache mit den Mitgliedern austauschen.
21. November 2022
die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag lädt die Mitglieder der hessischen Jagdvereine im Rahmen des digitalen Veranstaltungsformats "Gemeinsam über morgen sprechen" herzlich zur Online-Diskussion "Hege und Pflege: Zur Zukunft der Jagd" ein.
Grundlegend geht mit dem Jagdrecht die Pflicht zur Hege einher – unter dieser Prämisse regelt das Jagdgesetz die Regeln für die Bejagung. Es ist richtig und wichtig, die Eigenverantwortung der Jäger sowie den Schutz des Eigentums in den Mittelpunkt zu stellen.
Dennoch löst das Thema "Jagd" gerade bei Tierrechtlern oft Unbehagen und Widerstand aus - bis hin zu Forderungen, die Jagd gänzlich abzuschaffen. Nicht zuletzt zeigte der Prozess der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung, dass Grundsätze der Bejagung keine Selbstverständlichkeit in Gesetzgebung- oder Anpassungsprozessen sind.
Zu aktuellen Herausforderungen und der Zukunft der Jagd möchte die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag im Rahmen ihres digitalen Veranstaltungsformats „Gemeinsam über morgen sprechen“ in den Austausch treten. Zu dieser Veranstaltung mit Herrn Michael Ruhl MdL (Jagdpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion), Frau Ines Claus MdL (Fraktionsvorsitzende) und dem Vizepräsidenten des Landesjagdverbandes Hessen Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann möchten wir Sie ganz herzlich einladen!
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 01. Dezember 2022, um 18.30 Uhr per Webex-Videoschalte statt.
Unter nachfolgendem Link können Sie sich jetzt ganz einfach anmelden:
https://www.cdu-fraktion-hessen.de/formulare/ZJ/
25. Oktober 2022
App „hessenWARN“ warnt vor Unfallschwerpunkten
Ende Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Nach der Zeitumstellung wird es morgens früher hell und abends eine Stunde früher dunkler. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten. Der Landesjagdverband Hessen weist auf den Ratgeberfilm „Wildunfälle verhindern“ (www.ljv-hessen.de/wildunfall-film) hin, welcher in Zusammenarbeit mit der Polizei Mittelhessen, dem ADAC Hessen-Thüringen und dem Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. entstanden ist. Der Film zeigt, wie Wildunfälle verhindert werden können, was zu tun ist, wenn ein Wildtier plötzlich auf die Straße springt und wie man sich nach einem Zusammenstoß richtig verhält.
Über die kostenlose App „hessenWARN“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Wildwechseln gewarnt. Während der Fahrt ertönt aus dem Smartphone ein Signalton sowie ein Sprachhinweis, sobald sich das Fahrzeug einem Wildunfallschwerpunkt nähert. Sollte es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen sein, lässt sich über die App ganz einfach ein Notruf mit Positionsübermittlung (GPS-Daten) absetzen.
Weitere Gefahrenquellen für Verkehrsteilnehmer im Herbst: Das wechselhafte Wetter mit Laub und Schmutz auf nassen Straßen. Autofahrer sollten deshalb besonders an unübersichtlichen Feld- und Waldrändern mit Wild rechnen und die Geschwindigkeit anpassen, rät der Landesjagdverband Hessen: Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.
Service: Wie verhalte ich mich, wenn ein Wildtier am Straßenrand steht?
Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
Wildunfälle in Zahlen:
30. September 2022
Im Oktober startet eine groß angelegte öffentlichkeitswirksame Plakat- und Hörfunkkampagne unter dem Titel „Jagd schützt. Jagd nützt - Nein zur Hessischen Jagdveordnung!“. Die Vorsitzenden der Jagdvereine hatten sich auf der Bezirkstagung am 7. September 2022 in Buseck außerdem für eine landesweite Unterschriftenaktion ausgesprochen, um damit die Proteststimmung der hessischen Jägerschaft deutlich zu machen und gleichzeitig ein Votum für eine mögliche Demonstration zu erhalten.
Der LJV konnte zudem zahlreiche Verbände, wie den Verband Hessischer Fischer, den Hessischen Bauernverband, den Hessischen Waldbesitzerverband, den Verband der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer in Hessen, sowie die Familienbetriebe Land und Forst als Unterstützer gewinnen. Die Kampagne steht somit auf einer breiten Basis der Landnutzerverbände.
Die Großplakate im Format 3,5 x 2,5 Meter sind ab Mitte Oktober 2022 auf den Werbetafeln rund um das Hessische Umweltministerium und den Hessischen Landtag sowie auf den großen Zufahrtsstraßen nach Wiesbaden zu finden und sollen gegenüber der Landesregierung unseren Protest politisch öffentlichkeitswirksam unterstützen.
Bereits im Frühjahr hatte der LJV dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein Ideen- und Forderungspapier für die Neuauflage der Hessischen Jagdverordnung vorgelegt und sofort nach Vorliegen des Entwurfes zur neuen Jagdverordnung mit Unterstützung der Jagdvereine eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Eine kurzfristig vom LJV beauftragte gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner bestätigte zudem die Rechtsauffassung des LJV: Ein so gravierender Einschnitt in die Jagd- und Schonzeiten stellt ohne fundierte wissenschaftliche Begründung einen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger hat sich neben den zahlreichen politischen Gesprächen in der LJV-Geschäftsstelle auch persönlich an Ministerpräsident Boris Rhein gewandt. Hinsichtlich der im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen erwartet der LJV vom Koalitionspartner CDU ein entschiedenes Vorgehen gegen den ideologisch geprägten Entwurf zur Hessischen Jagdverordnung.
Zeitgleich zur Plakatkampagne läuft eine Hörfunkkampagne auf den Sendern HR4 und HRinfo. In den sozialen Medien werden zudem Videos unser ehrenamtlich Aktiven aus den Jagdvereinen, den Hegegemeinschaften und den Rebhuhnhegeringen veröffentlicht, die Sie gerne teilen können.
Die Kampagnen-Webseite jagd-schuetzt.de wird voraussichtlich Ende der kommenden Woche online verfügbar sein. Sie erhalten eine Information, sobald die Seite veröffentlicht wurde und geteilt werden kann.
Bitte unterstützen Sie ebenfalls den Protest der Hessischen Jagdvereine und des LJV Hessen gegen die geplante Hessische Jagdverordnung und unterschreiben jetzt gleich online auf:
ljv-hessen.de/unterschriftenaktion
4. Mai 2022
Wegränder und Säume haben eine wichtige Funktion zum Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Bei der Pflege der Begleitvegetation von Feldern, Wegen oder Straßen sollte deshalb beim Mulchen immer gelten: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Säume von Ackerflächen oder Straßen, die nicht aus zwingenden ackerhygienischen Gründen oder zur Einhaltung der Verkehrssicherheit kurzgehalten werden müssen, sollten möglichst naturnah bewirtschaftet und erst spät im Jahr gemulcht, besser noch gemäht werden, denn sie stellen wichtige Randstrukturen in der Landschaft dar.
Feldrandstreifen bieten Nahrung und verbinden Biotope
Sie vernetzten Biotope und dienen Insekten, Vögeln und Kleinsäugern als Nahrungsquelle. Breitere Ränder und Säume geben Schutz und Deckung und werden von Bodenbrütern wie der Feldlerche oder Rebhuhn als Brutplatz genutzt. Aber auch wir Erholungssuchende finden an der Farbvielfalt, die Ränder und Säume mit einer sehr artenreichen Vegetation aufweisen, Gefallen.
Pflegemaßnahmen an Säumen von wenig befahrenen Wegen und Straßen oder zwischen Ackerflächen, die nicht besonders anfällig für den Eintrag von Infektionskrankheiten oder das Einwachsen problematischer Beikräuter oder Gräser sind, sollten möglichst spät erfolgen. Dadurch können nicht nur Brutverluste verhindert werden, sondern es ermöglicht auch an den Standort angepassten Wildkräutern zur Samenreife zu kommen und auszusamen. Wer die Pflegemaßnahme sogar bis in das nächste Frühjahr verschiebt, leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zum Insektenschutz, da diese in den hohlen Stängeln von Pflanzen wie dem Rainfarn, der Wilden Möhre oder der Brennnessel überwintern können. Zur Förderung ökologisch wertvoller Wildkräuter empfiehlt sich zudem, die hochgewachsene Vegetation zu mähen, anstatt zu mulchen und das Mähgut abzufahren. Dies verhindert einen übermäßigen Eintrag von Nährstoffen und fördert das Wachstum auch von konkurrenzschwachen Kräutern.
Rücksicht und Zurückhaltung ist aber nicht nur bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen von Straßenmeistereien oder Landwirten gefragt. Auch Spaziergänger, insbesondere mit Hunden, sind aufgefordert, diese wichtigen Randstrukturen als Nahrungsquelle und Rückzugsgebiet von Tieren und Pflanzen zu respektieren. Hunde sollten nicht in die hohe Vegetation hineinlaufen, die Hinterlassenschaften sind entsprechend zu entsorgen.
Die hohen Anforderungen an die Kulturlandschaft, die sowohl als Produktionsstätte für Nahrungsmittel und Energie dient, als auch als Erholungsgebiet für Menschen und Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, erfordert von allen Nutzern Rücksicht und ein umsichtiges Handeln. Wenn wir an den Stellen, an denen es wirklich nicht zwingend notwendig ist, diese entsprechend anbringen und die Natur auch mal Natur sein lassen, ohne dass wir gleich einem anerzogenem Ordnungswahn folgen, würden wir der immer weiter verloren gehenden Biodiversität einen großen Dienst erweisen und den Tier- und Pflanzenarten der Offenlandschaft eine geeignete Nahrungsquelle und Rückzugsfläche bieten. Und das Ganze sogar, ohne den Flächendruck weiter zu erhöhen.
Natürlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch in vielen Hausgärten weniger Ordnung mehr Natur bedeuten würde.
21. März 2022
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Ausschreibung zur Verleihung des Hessischen Tierschutzpreises 2022 veröffentlicht.
Mit dem Hessischen Tierschutzpreis soll das ehrenamtliche Engagement von hessischen Bürgerinnen und Bürgern oder hessischen Organisationen für den Tierschutz gewürdigt werden. Mit der Auszeichnung werden besondere Leistungen herausgehoben und öffentlich anerkannt.
DER PREIS
Der Hessische Tierschutzpreis wird von der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vergeben. Er ist mit 7.000,-- € dotiert. Der Preis kann auf mehrere Preisträger bzw. Preisträgerinnen gestaffelt aufgeteilt werden. Die Jury kann eine Reihenfolge bestimmen. Gehen keine geeigneten Beiträge ein, kann die Vergabe ausgesetzt werden. Die finanzielle Auszeichnung findet vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel statt und kann bei fehlenden Haushaltsmitteln widerrufen oder reduziert werden. Ein Anspruch auf den Preis besteht nicht.
DIE JURY
Die Preisvergabe erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Das Votum der Jury ist unanfechtbar.
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert.
DIE TEILNAHME
Vorgeschlagen werden können in Hessen ansässige Bürgerinnen und Bürger oder in Hessen vertretene Organisationen, die besondere ehrenamtliche Leistungen für den Tierschutz z.B. auf folgenden Gebieten erbracht haben:
• Schutz/Betreuung frei lebender herrenloser Tiere
• Artgerechte Tierhaltung in Tierheimen
• Praktische Hilfe für in Not geratene Tiere
• Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen mit Tieren
• Bemerkenswerte Öffentlichkeitsarbeit für Tierschutz
• Sonstige Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes.
• reine Naturschutzaktivitäten fallen hier nicht darunter
UNSERE ERWARTUNGEN AN SIE
Bitte füllen Sie den beiliegenden Teilnahmebogen aus, und teilen Sie uns die Aktivitäten und Erfolge Ihrer ‚Kandidatin’ oder Ihres ‚Kandidaten’ mit. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Zwecke des Wettbewerbs verwendet.
DER TERMIN
Die Unterlagen müssen bis spätestens 15. Mai 2022 bei der
Landesbeauftragten für Tierschutz im
Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
postalisch oder per E-Mail (tierschutzpreis@umwelt.hessen.de), eingereicht werden.
RECHTICHE HINWEISE
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht davon aus, dass alle an der Bewerbung beteiligten Personen mit der Speicherung von persönlichen Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung einverstanden sind und die Datenschutzhinweise des oben genannten Ministeriums zur Kenntnis genommen haben.
Die Bewerber bzw. Bewerberinnen haben das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten und können der Verarbeitung jederzeit unter datenschutz@umwelt.hessen.de widersprechen. Sie stimmen der Veröffentlichung, Anfertigung von Fotos und /oder Videosequenzen während der Preisverleihung und deren Veröffentlichung zu.
Bei Minderjährigen ist das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters / einer gesetzlichen Vertreterin erforderlich.
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der Jury und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Dort finden Sie auch die Ausschreibungsunterlagen zum Wettbewerb "Tierschutz in der Landwirtschaft 2022".
30. Januar 2022
Das ist eine Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbandes e. V. (DJV) zur Information:
"Wir sind tief erschüttert"
Das Forum Waffenrecht fordert umfassende und schnelle Aufklärung des Amoklaufs in Heidelberg. Die Tatwaffen hätten nach geltendem Recht nicht anonym erworben werden dürfen. Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind nicht zielführend.
(Berlin, Ratingen, 25. Januar 2022) Mit Entsetzen und Trauer hat das Forum Waffenrecht (FWR), die Vertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland, auf den gestrigen Amoklauf in Heidelberg reagiert. "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Hinterbliebenen. Wir sind tief erschüttert, die Tat lässt uns fassungslos zurück", sagte der FWR-Vorsitzende Friedrich Gepperth. Weder Täter noch Verwandte haben laut Medienberichten eine Erlaubnis gehabt, Waffen zu besitzen. Es sei davon auszugehen, dass die Tatwaffen illegal erworben worden seien, so Gepperth.
Das FWR fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung des Falls. Angeblich gibt es Kaufbelege für die Tatwaffen aus dem Ausland. Die Europäische Feuerwaffenrichtlinie sieht vor, dass auch beim Waffenkauf im Ausland sowohl durch den Verkäufer, als auch durch den Erwerber eine Registrierung und Mitteilung an die zuständigen Behörden zwingend erforderlich ist. Die zur Tat verwendeten Waffen hätten demnach niemals anonym erworben werden dürfen.
Das Forum Waffenrecht fordert die Bundesregierung auf, mögliche Vollzugsdefizite geltender europäischer und deutscher Gesetze umfassend zu untersuchen. Reflexartige Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind hingegen nicht angebracht. Diese treffen nur legale Waffenbesitzer und verhindern keineswegs den illegalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa. Das FWR fordert die Politik auf, Waffenkriminalität und illegalen Waffenbesitz effektiver zu bekämpfen. Allein in Deutschland gibt es 20 Millionen illegale Waffen nach Schätzung von Experten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Stifter, Pressesprecher
28. Januar 2022
wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2022.
In Berlin haben wir zum ersten Mal eine Regierungskoalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Der Koalitionsvertrag enthält nur wenige Aussagen zur zukünftigen jagdpolitischen Ausrichtung des Dreierbündnisses, daher bleibt abzuwarten, welche Änderungen die ressortbestimmenden Parteien im Laufe der Legislaturperiode durchsetzen möchten. Es ist nicht auszuschließen, dass ideologisch motivierte Forderungen zu weiteren Einschränkungen der Jagdausübung bis hin zu einem reinem Schalenwildmanagement immer mehr Gehör finden. Davor müssen wir uns wappnen. Lassen Sie uns daher weiterhin gemeinsam mit Zahlen und Fakten aufzeigen, dass „Schutz durch Nutzung“ nachhaltig ist und wir Jägerinnen und Jäger unserer Eigenverantwortung für die uns anvertrauten Wildarten und deren Lebensräume gerecht werden.
In diesem Sinne wenden wir uns auch in diesem Jahr mit der Bitte an Sie, uns bei der Wildtiererfassung wieder tatkräftig zu unterstützen.
Da Kenntnisse zum Vorkommen von Wildarten für naturschutzfachliche und jagdpolitische Fragestellungen eine immer wichtigere Bedeutung haben, haben wir uns entschlossen, ergänzend zu der alle zwei Jahre stattfindenden Flächendeckenden Erfassung des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD), - alternierend ebenfalls alle zwei Jahre -, eine hessenspezifische Erfassung durchzuführen. Den Beispielen aus anderen Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg folgend, haben wir so die Möglichkeit, auf Fragestellungen einzugehen, die sich speziell für unser Bundesland stellen. Den am Computer ausfüllbaren Erfassungsbogen sowie eine ausführliche Erläuterung unserer Auswahl an Abfragen haben wir diesem Schreiben beigelegt.
Helfen Sie mit, das Engagement der hessischen Jägerinnen und Jäger für den Natur- und Artenschutz aber auch für die Gesellschaft sichtbar zu machen und unsere Argumentation „Pro- Jagd“ mit belastbaren Zahlen und mit den Erfahrungen aus den ihnen angeschlossenen Revieren zu untermauern. Kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe ist flächendeckend so vertreten und kann aufgrund der fundierten und staatlich geprüften Ausbildung mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen nicht nur selbst aktiv zum Natur- und Artenschutz beitragen, sondern auch helfen, das Wissen zur Verbreitung und zum Vorkommen von Wildtieren sowie über die Jagd für den nicht jagenden Teil der Gesellschaft zu erweitern.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als Multiplikatorin/Multiplikator die Jagdausübungsberechtigten Ihrer Hegegemeinschaft motivieren den Erfassungsbogen auszufüllen und wieder an uns zurückzusenden. Auch in diesem Jahr stellt uns FRANKONIA attraktive Einkaufsgutscheine zur Verfügung, die wir unter allen zurückgesendeten Bögen verlosen.
Den Erfassungsbogen haben wir Ihnen als ausfüllbare PDF-Datei als Downloadlink beigefügt. Ebenso unsere Erläuterungen zum Erfassungsbogen. Wenn Sie die Bögen in ausgedruckter Form erhalten möchten, melden Sie sich bitte in der LJV-Geschäftsstelle. Wir senden ihnen die Ausdrucke gerne zu.
Falls es weitere Personen in Ihrer Hegegemeinschaft gibt, die diese Informationen künftig auf direktem Wege erhalten sollen, können sich diese gerne über die Internetadresse ljv-hessen.de/hgm-anmeldung in unserem Newsletterverteiler anmelden. Leiten Sie deshalb diese E-Mail gerne an die entsprechenden Personen oder ggf. auch mögliche Nachfolger weiter.
Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Ihr LJV Hessen
13. Januar 2022
Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) hat den WILD-Jahresbericht 2020 veröffentlicht. Im Fokus stehen sechs ausgewählte Tierarten: Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Nil-, Kanada- und Graugans. Die Jagdstrecken dieser Arten wurden für einen Zeitraum von zehn Jahren statistisch ausgewertet, interpretiert und auf insgesamt 40 Seiten grafisch anschaulich und verständlich aufbereitet.
Im Jahresbericht sind zudem die Ergebnisse der Feldhasenzählung 2020 sowie zwei Gastbeiträge zu Gänsemanagement und Amphibienschutz enthalten. Am Beispiel eines Amphibienschutzzauns im Berliner Grunewald wird die hohe Anpassungsfähigkeit und der negative Einfluss der invasiven Art Waschbär deutlich.
Bis zum 28. Februar 2022 können bis zu 3 Berichte kostenfrei bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab 4 Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab März ist der WILD-Bericht dann gratis zzgl. Versandkosten im DJV-Shop bestellbar.
Download WILD-Jahresbericht 2020
Jagdmesse Alsfeld verschoben
Wie die Leitung der Messe Jagen Fischen Offroad mitteilte, wird der Termin aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie in den Mai verschoben:
Der neue Termin ist der 13.05.2022 – 15.05.2022.
Weitere Informationen finden Besucher demnächst auf der Homepage https://www.hessenhalle-alsfeld.de/jagdmesse
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher