Archiv der Meldungen 2015

2016 ist Jahr des Rebhuhns

DJV forciert Fokus auf Offenlandarten

 

(Berlin, 22. Dezember 2015) Im Jahr 2016 steht für den Deutschen Jagdverband das Rebhuhn (Perdix perdix) im Mittelpunkt. Damit wählen die Jäger eine weitere Niederwildart, um auf die extrem kritische Lage für Vogelarten in der Agrarlandschaft aufmerksam zu machen. Laut einer Datensammlung des European Bird Census Council ist der Bestand des Rebhuhns europaweit seit 1980 um 94 Prozent zurückgegangen. Das macht den Hühnervogel zum traurigen Rekordhalter und zum Schutzobjekt Nummer Eins der Jäger in ihren Revieren. Grund für den Rückgang sehen Forscher vor allem im Lebensraumverlust, da das Rebhuhn extensiv genutzte Flächen mit guter Deckung bevorzugt. Damit geht auch ein Mangel an Insekten einher sowie eine gestiegene Population von Prädatoren, maßgeblich des Fuchses.

 

Durch das Anlegen von rebhuhnfreundlichen Blühstreifen ist es Göttinger Forschern gelungen, den Ausgangsbestand der Rebhühner im Projektgebiet des Landkreises zu halten und lokal auch erheblich anzuheben. "Während im restlichen Niedersachsen die Bestände mindestens um die Hälfte eingebrochen sind, ist das sicherlich ein Erfolg", sagt Dr. Eckhard Gottschalk vom Institut für Zoologie und Anthropologie an der Uni Göttingen. "Aber es fehlt der Lebensraum." Etwa 0,8 Prozent der Landwirtschaftsfläche des Projektes besteht mittlerweile aus Blühstreifen. Um ein Wachstum der Population zu erzielen, müsse man die Fläche mindestens vervierfachen, so der Forscher. Eine solche Maßnahme brächte zudem viele Vorteile für andere Arten der Feldflur. Die Streifen aus Kräutern und Gräsern bieten Behausung für Insekten, Deckung für Vögel, Hase und Reh und somit in der ausgeräumten Landschaft eine gute Überwinterungsmöglichkeit für viele Wildtiere.

 

In anderen Bundesländern wie etwa Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen laufen Schutzprojekte der Jägerschaft auf Hochtouren. Weitere Landesjagdverbände (LJV) machen jetzt mobil: In Rheinland-Pfalz wird 2016 das Monitoring forciert und finanziell durch den LJV und das Ministerium unterstützt. "Ziel ist es, die Rebhuhnbestände mit verlässlichen wissenschaftlichen Methoden in etwa 1.000 Revieren zu erheben und zudem die Lebensgrundlage für das Rebhuhn zu sichern", erklärt Christoph Hildebrandt, Wildmeister des LJV und akademischer Jagdwirt. Doch das können die Jäger nicht allein. Die Bestandsentwicklung wird im Wesentlichen durch den Dreiklang "Lebensraum - Klima - Prädation" beeinflusst. Jäger können den Prädationsdruck mindern, indem sie Raubwild reduzieren, nicht zuletzt auch mit Einsatz der Fangjagd. Aber nur in Kooperation mit den Landwirten können sie den Lebensraum gestalten.

 

Forscher und Jäger sind sich einig, dass hierfür die Politik umgehend sensibilisiert werden muss. "Wir brauchen geeignete Agrarumweltmaßnahmen mit attraktivem Ausgleich für den Landwirt", sagt Gottschalk. Eine Chance besteht laut DJV in der Initiative "Energie aus Wildpflanzen" (lebensraum-feldflur.de): Streifen mit Wildkräutern lockern Raps-, Mais- und Getreidefelder auf. Sie bieten eine Vielfalt an Nahrung und Lebensraum für gefährdete Tierarten der Feldflur und können zudem für die Biogasproduktion eingesetzt werden. Nach der Ernte etwa im August kann auf den Stoppelflächen zudem das Wildschwein effektiv bejagt werden. Es gehört zu den Gewinnern der Kulturlandschaft und verlegt sein Wohnzimmer in den Sommermonaten zunehmend in die Mais- und Rapsfelder.

 

"Wollen wir die Artenvielfalt der Feldflur erhalten, müssen wir jetzt den Kurs korrigieren, den wir in der Energiepolitik eingeschlagen haben", sagt Landwirt und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan, zuständig für Niederwild. "Wir brauchen mehr ökologische Trittsteine in der Fläche und die müssen für den Landwirt wirtschaftlich sein. Produktionsintegrierte Ansätze etwa "Energie aus Wildpflanzen" bieten genau das." Die Zukunft sieht Jordan in regenerativen Energiequellen mit Kopplung an produktionsintegrierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie flexible und gut finanzierte Agrarumweltmaßnahmen.

 

Hintergrund zum Jahr des Rebhuhns

2014 hatte der Deutsche Jagdverband mit dem "Jahr des Feldhasen" erstmals ein Wildtier in den internen Fokus gerückt. Ziel war die Verbesserung der Lebensgrundlage für Offenlandarten. 2015 war das Jahr des Rotfuchses. Da Artenschutzbemühungen insbesondere bei Offenlandarten nur durch Kooperation mit Landwirten und anderen Naturschützern nachhaltig gelingen, öffnet der DJV im "Jahr des Rebhuhns" die Initiative nach außen und geht gezielt auf mögliche Projektpartner zu.

 

Das Rebhuhn im Kurz-Steckbrief

Nach den Eiszeiten aus den Steppengebieten Asiens eingewandert, ist das Rebhuhn seit dem Beginn des Ackerbaus in Europa ein fester Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Es ist etwa taubengroß und wird bis zu 450 Gramm schwer. Hahn und Henne sind ähnlich gefärbt: Rücken und Flügeldecken sind graubraun, Kopf und Hals sind rostrot, der Bauch weist oft einen dunkelbraunen Fleck auf. Als typische Art der Offenlandschaft, meidet es den Wald und verbringt die Nacht in Deckungen am Boden der Feldflur. Das Rebhuhn liebt unkrautreiche Feldraine und Wegränder, Altgrasstreifen, Brachen und niedriges Gebüsch. Dort findet es Knospen, Triebe, Pflanzensamen aber auch Insekten, vor allem Ameisennester. Letztere sind besonders zur Aufzucht der Küken lebensnotwendig, da sie in den ersten Wochen mehr als 90 Prozent tierisches Eiweiß benötigen. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten findet das Rebhuhn immer weniger reich strukturierten Lebensraum. Der Bestand des Rebhuhns in Deutschland wird auf etwa 50.000 Brutpaare geschätzt.

 

Mehr Informationen in den Tiersteckbriefen.

Video zum Rebhuhn-Schutz in Großbritannien auf dem YouTube-Kanal des DJV.

 

Quellen

Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2014), Die Lage der Natur in Deutschland. Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht

Rebhuhnschutzprojekt Göttingen

Gottschalk, E. & W. Beeke (2014): How can the drastic decline in the Grey Partridge (Perdix perdix) be stopped? Lessons from ten years of the Grey Partridge Conservation Project in the district of Götingen. Ber. Vogelschutz 51: 95–116.

 

Flade, M. 2012: From ‘Renewable Energies’ to the biodiversity disaster – comments on the current situation of bird conservation in Germany. Vogelwelt 133: 149–158.

 

Ansprechpartner

Dr. Eckhard Gottschalk

E-Mail: egottsc1@uni-goettingen.de

Telefon: +49 551 395637

Wildmeister Christoph Hildebrandt

Telefon: +49 6727 894416

 


Waffenrechtsverschärfung verhindert Terror nicht

DJV fordert Jäger auf, Kritik bei der EU-Kommission zu äußern


(Berlin, 01. Dezember 2015) Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldung zu den Änderungsvorschlägen der Feuerwaffenrichtlinie. Diese sollen eine Antwort auf die furchtbaren Terroranschläge in Paris sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bedauert die Tragödie in Frankreich und drückt den Angehörigen der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus. Der Verband betont aber auch, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechtes nicht geeignet ist, weiteren Terror zu verhindern, sondern lediglich Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer bedeutet. Aus diesem Grund fordert der DJV alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Rückmeldung direkt an die Kommission zu geben: bit.ly/1kTV7aO "Es ist wichtig, dass wir Jäger aufzeigen, wo die Vorschläge zu weit gehen und es ist wichtig, dass wir dies unverzüglich tun", sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Waffenrecht. "Es verhindert weder Terrorismus noch organisierte Kriminalität, wenn zukünftig regelmäßig die Gesundheit von Sportschützen und Jägern überprüft wird." Der DJV weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Kommission formulierte Standardantworten nicht gewertet werden. Deshalb sollte jeder seine Kritik in eigene Worte fassen.


Der DJV hat bereits vergangene Woche den Bundesinnenminister angeschrieben und eine Stellungnahme zu den geplanten Verschärfungen der Feuerwaffenrichtlinie abgegeben. Darüber hinaus hat sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Jäger (FACE) sowie mit dem Forum Waffenrecht zu den geplanten Änderungen kritisch geäußert. Am kommenden Freitag werden in Brüssel die Außenminister der Länder zusammen kommen, um erneut Maßnahmen für den Kampf gegen den Terrorismus und die Verbesserung der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Zwar ist die Feuerwaffenrichtlinie noch nicht Bestandteil der Tagesordnung, könnte aber auch zur Diskussion stehen.

Was soll geändert werden? 


1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern


Warum lehnen wir das ab?

  • vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohungslage haben medizinische Checks von Legalwaffenbesitzern nichts mit der Sache zu tun
  • Legalwaffenbesitzer sind rechtstreue, mündige Bürger, die verantwortungsvoll mit dem Privileg des Waffenbesitzes umgehen
  • Statistiken belegen, dass Straftaten zum allergrößten Teil mit illegal besessenen Waffen verübt werden (mehr als 95%)



2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7)


  • Jäger nutzen halbautomatische Waffen mit Magazinbeschränkung (2+1) legal im Rahmen der Jagdausübung
  • das Verbot dieser legalen Waffen ändert nichts an der Vielzahl von illegalen halbautomatischen und automatischen Waffen, die in Europa in den Händen von Kriminellen am Markt sind (http://bit.ly/Terrorwaffen)


3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenteilen


  • Jäger nutzen das Internet, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Waffen zu kaufen und zu verkaufen
  • dies geschieht ausschließlich an erwerbsberechtigte Personen, die sich entsprechend ausweisen müssen
  • der legale Handel von Waffen und Waffenteilen im Internet hat nichts mit dem illegalen Handel zu tun
  • organisierte Kriminelle kaufen nicht im legalen gewerblichen Online-Handel ein
  • es gibt einen großen Online-Schwarzmarkt (Darknet), der nicht von Google auffindbar ist und nicht systematisch überwacht werden kann



4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis


  • Wer in Deutschland die Jägerprüfung absolviert hat und zur Jagd gehen möchte, hat das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen
  • das Bedürfnis wird mit dem Lösen des Jagdscheines bestätigt und erneuert
  • mit Prüfung des Bedürfnisses (mindestens im 3-Jahres-Rhythmus) geht in Deutschland die behördliche Zuverlässigkeitsprüfung einher
  • keine weitere Bedürfnisprüfung nötig, die über das gesetzliche Maß hinausgeht

Weiterführender Link: Stellungnahme Forum Waffenrecht.



Abstimmung zum Finale von „Gemeinsam Jagd erleben“

Jetzt für die tollsten Geschichten abstimmen!

 

(Berlin, 01. Dezember 2015) Bis gestern konnten Jäger und Nichtjäger ihre Geschichten zur Aktion „Gemeinsam Jagd erleben“ einsenden. In den sechs Monaten der Aktion haben uns knapp 60 Jagerlebnisse erreicht. Ab heute kann jeder auf   für sein Lieblingserlebnis abstimmen.

 

Bei der gemeinsamen Aktion vom Deutschen Jagdverband und den dlv-Jagdmedien (PIRSCH, Niedersächsischer Jäger, unsere Jagd und jagderleben.de) waren alle Jägerinnen und Jäger aufgerufen, Nichtjäger mit in die Reviere zu nehmen, um ihnen das Waidwerk näher zu bringen. So wurden Nachbarn zu Treibern, Freunde zu Jaghelfern und Eltern nahmen ihre Kinder mit auf den Hochsitz. Einige hat das Jagdfieber so sehr gepackt, dass sie sich direkt für den nächsten Jagdscheinkurs anmeldeten. Anderen konnten Vorurteile genommen werden, die sie gegenüber der grünen Zunft hatten.

 

Neben vielen kreativen und sehr persönlichen Geschichten von Jägern und Jagdgästen, ist es einigen Jagdvereinigungen sogar gelungen, in die lokalen, regionalen und sogar überregionalen Medien zu kommen, wie etwa den jungen Jägern in Niedersachsen, die NDR-Redakteur Sven Tietzer auf den Schießstand eingeladen haben. Oder der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt Wilko Florstedt, der erst kürzlich mit dem MDR unterwegs war. In der Urlaubsregion "Holsteinische Schweiz" hat die lokale Tourismusinformation aus der Aktion "Gemeinsam Jagd erleben" sogar das Ferienerlebnis "Hochsitz statt Tiefschlaf" gemacht und fleißig Touristen an örtliche Jäger vermittelt. Wir ziehen nach dem halben Jahr eine durchweg positive Bilanz. Wer sich auf der Facebook-Seite der Aktion umsieht, merkt schnell: Die Jagd hat unheimlich viele sympathische Gesichter.

 

Die Geschichten können in voller Länge  hier nachgelesen werden. Die Abstimmung läuft noch bis zum 4. Januar 2016. Auf die Gewinner warten tolle Preise. Die Verleihung findet auf der kommenden „Jagd & Hund“ (9. bis 14. Februar 2016) in Dortmund statt.



Meldungen aus dem Oktober

9. November 2015


Liebe Jägerinnen und Jäger,


die Treib- und Drückjagdsaison ist gestartet. Sicher haben auch Sie einige Herbsttage vor sich, auf die Sie sich sehr freuen. Sollten Sie selbst Jagden organisieren und noch Checklisten oder Formulare benötigen, finden Sie diese auf unseren Seiten.


Denken wir etwas weiter, planen Sie sicher bereits Ihre Jahresversammlungen, die meist in den ersten Monaten des kommenden Jahres anstehen. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um Sie auf unseren neuen Referentenpool der DJV-Akademie hinzuweisen. Egal ob Jagdausübung, Hundewesen, Recht, Öffentlichkeitsarbeit oder Naturschutz - unsere Experten decken nahezu alle Belange der Jagd ab. Hier können Sie Referenten für Ihre Veranstaltung direkt buchen:

 

Auch wir stecken gerade in der Planung des ersten Quartals 2016, denn dann präsentieren wir Jagd und Jäger auf zahlreichen Messen. Den Anfang machen wir auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin vom 15. bis 24. Januar 2016. Hierfür suchen wir noch viele freiwillige Helfer, die uns im Lernort-Natur-Biotop oder am DJV-Stand ehrenamtlich unterstützen. Haben Sie freie Zeit und Interesse? Dann schreiben Sie uns an pressestelle@jagdverband.de.


Das sagen freiwillige Helfer aus den vergangenen Jahren über die Zusammenarbeit auf der Grünen Woche:


Wolfang Milcke (64): „Als Helfer am DJV-Stand auf der Grünen Woche hat mich die breite Palette der Gesprächspartner überrascht: von an Natur interessierten Kindern und deren Eltern über Pädagogen bis hin zu Politikern, nicht nur aus dem Natur- und Umweltschutzbereich. Wann trifft man schon einen nahezu kompletten Landwirtschaftsausschuss eines Landesparlamentes und kann ihm alternative Energiepflanzen vorstellen und die Notwendigkeit der Prädatorenregulierung zum Erhalt der Bodenbrüter erklären? Besonders hektisch wurde es um unseren Stand, wenn Jagdhornbläsercorps auftraten. Davon dürfen es beim nächsten Mal ruhig mehr sein. Packt mit an und unterstützt unser DJV-Team in Berlin!“


Katja Gottwald (22): „Durch einen glücklichen Zufall habe ich meinen ersten Kontakt zum DJV vor Jahren in einem direkten Gespräch an einem Messestand knüpfen können. Die Aufgeschlossenheit und Freundlichkeit, mit der mir schon damals als Jagdscheinanwärterin entgegengekommen wurde, brachten mich zu dem Entschluss, mich auch später für die Jägerschaft und die Jagd in der Öffentlichkeit stark zu machen. Dieses Jahr durfte ich auf der Grünen Woche am DJV-Messestand tätig sein – eine Erfahrung, die ich nicht missen will und jedem nur ans Herz legen kann."


Außerdem suchen wir für unsere Geschäftsstelle in Berlin zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Buchhalter/in. Die Pressestelle des DJV sucht außerdem ab Januar 2016 eine/n Praktikanten/in. Neben vielen spannenden Eindrücken von der Pressearbeit, wäre auch die Planung und Mitgestaltung von Maßnahmen anlässlich des 25 jährigen Bestehens der Initiative "Lernort Natur" ein wichtiger Aufgabenbereich. Interesse? Dann bitten wir um Bewerbungen mit Lebenslauf und Motivationsschreiben an pressestelle@jagdverband.de


Für die kommenden Jagdtage wünschen wir Ihnen guten Anblick und viel Waidmannsheil!


Mit freundlichen Grüßen,

Ihre DJV-Pressestelle


Weitere Themen:

Hundeausbildung zur Wildschweinjagd

Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter feiert zehnjähriges Bestehen. In Brandenburg gegründet, gibt es heute 16 Gatter in acht Bundesländern, in denen bereits 22.000 Jagdhunde zur Wildschweinjagd ausgebildet wurden. „Die Hunde müssen lernen, Wildschweine schnell aufzufinden, sie aus dem Gestrüpp zu treiben und dennoch einen respektablen Abstand einzuhalten“, sagt Prof. Dr. Wunderlich, Vorsitzender der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter.

Zur DJV-Pressemeldung:


Straftat vorgetäuscht

Strafanzeige gegen Dr. Francesco Dati und Harald Roth: Der Deutsche Jagdverband wirft den beiden selbsternannten "Waschbärschützern" vor, eine Straftat vorgetäuscht zu haben, um Jäger gezielt zu verunglimpfen.

Zur DJV-Pressemeldung.


Trotz Kälte noch aktiv

Auch im Herbst erkranken immer wieder Menschen an der gefährlichen Zeckenkrankheit Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Zur Verbreitung und zum Impfschutz hat der Bundesverband für Gesundheitsinformationen und Verbraucherschutz (BGV) eine neue Broschüre herausgegeben. Erhard Hackler, Vorstand des BGV, gibt Hinweise und Tipps im Umgang mit der Zecke.  

Zur DJV-Pressemeldung.


Fachwissen ausgezeichnet: Falkner erhält Tierschutzpreis

Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Tierschutzpreis Falkner Ferdinand Baer verliehen. Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Falkenordens eine wunderbare Ausszeichnung, für die gesamte Falknerei eine Anerkennung der professionellen Arbeit.

Zur gemeinsamen Pressemeldung des DJV und DFO.


Jäger wildern Seeadler aus

Jäger des Aquila e.V. entließen im Oktober einen Seeadler in sein Revier in der Nossentiner Heide. Förster fanden den Greifvogel im Juli 2015 mit gebrochenem Flügel. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Aktion begleitet.

Zur DJV-Pressemeldung mit Video.


"Das Überleben der Großtrappe steht auf dem Spiel"

DJV-Interview: Von der Großtrappe gibt es in Deutschland nur noch etwa 200 Exemplare. Wir sprachen mit Henrik Watzke, dem Geschäftsführer des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. über die Herausforderungen im Artenschutz angesichts ausbleibender Fördergelder.

Zum Interview.


Wildschweine profitieren vom Klimawandel

Forscher werten Daten aus 12 Ländern und 150 Jahren aus: Wildschweine profitieren in ganz Europa vom Klimawandel.

Zur DJV-Pressemeldung.


Straftat vorgetäuscht

30. Oktober 2015


Jäger stellen Strafanzeige gegen selbsternannte Waschbärschützer


(Berlin, 27. Oktober 2015) „Vortäuschung einer Straftat“ und Irreführung von Polizei und Öffentlichkeit werfen Jäger zwei selbsternannten „Waschbärschützern“ aus Hessen vor. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat deshalb gegen Dr. Francesco Dati (Marburg) und Harald Roth (Herbstein), Betreiber eines Waschbär-Geheges, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Gießen erstattet. Die beiden Beschuldigten hätten der Polizei und der Öffentlichkeit den Fang von zwei Waschbären und deren „grausame Tötung“ vorgetäuscht, so der Wortlaut in der Strafanzeige.


Roth und Dr. Dati hatten im April 2015 bundesweit in Medien mit der Darstellung Aufsehen erregt, dass Unbekannte in der Nacht zum Ostersamstag in einen umzäunten Schlosspark bei Lauterbach eingedrungen seien und dort in Drahtgitterfallen zwei Waschbären gefangen hätten. Die beiden Muttertiere seien dann mit einem Hammer beziehungsweise mit einer Nagellatte durch Schläge in den Kopf „bestialisch getötet worden“. Ein Waschbär sei „nach Jägerart“ in Streifen geschnitten worden, um einen Osterbraten zu gewinnen. Beide Weibchen hätten hilflose Junge hinterlassen. Als Beweis präsentierte Schlossbesitzer Roth den Medien fünf Jungtiere, die er angeblich im Schlosspark gefunden hatte. Roth hatte den angeblichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei der Lauterbacher Polizei angezeigt, Dr. Dati erstattete bei der Jagdbehörde des Vogelsbergkreises Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Jagdgesetz.


Jäger haben Ungereimtheiten entdeckt, als sie die ausführliche Schilderung des „Tathergangs“ durch Dr. Dati und Roth im Internet und der lokalen Presse näher unter die Lupe genommen haben. Außerdem wurde der Kadaver des angeblich in Streifen geschnittenen Waschbären auf Drängen der Jäger später von der Polizei sichergestellt und vom Hessischen Landeslabor in Gießen veterinärmedizinisch untersucht worden. „Die von Dr. Dati im Internet veröffentlichten Fotos und die Aussagen von Roth und Dati zum Tathergang weisen eklatante Widersprüche auf“, erklärte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg. Bei dem laut Roth angeblich frisch getöteten und „fachmännisch in Streifen geschnittenen Waschbären“ handelt es sich nach Auskunft des Hessischen Landeslabors um einen schon in hochgradige Fäulnis übergegangenen alten Waschbär-Kadaver, der nach dem Verenden von Aasfressern wie Füchsen angefressen wurde. Zudem will Roth laut Aussage bei der Polizei am Schädelknochen festgestellt haben, dass genau dieses Tier mit einem Hammer erschlagen worden sei. Die Veterinärmediziner konnten allerdings keine Schädelfraktur feststellen. Das Landeslabor konnte zwar laut Obduktionsbericht an dem verwesten Kadaver die genaue Todesursache und den Todeszeitpunkt nicht mehr ermitteln, wies aber stattdessen das tödliche Staupe-Virus nach. Deshalb spreche laut Müller-Schallenberg alles dafür, dass der Waschbär an Staupe verendet und Wochen später als angebliches Beweismittel präsentiert worden sei. Dr. Dati behauptet zudem im Internet, dass eben dieses Tier „beim panisch-verzweifelten Versuch, sich zu befreien, tiefe Verletzungen an den Vorderpfoten davontrug“. Das Foto des Waschbärkadavers aus dem Landeslabor beweise aber, dass dem Tier beide Vorderläufe- und -pfoten gänzlich fehlen, so der DJV. Offensichtlich haben Wildtiere daran gefressen, wie auch der Bericht des Landeslabors bestätigt. Ferner weist auch der zweite - auf dem angeblichen Beweisfoto völlig unversehrte Waschbär - keinerlei Abschürfungen an den Pfoten auf, obwohl Dati und Roth dies mehrfach behaupteten, um dessen Fang in einer Drahtgitterfalle zu beweisen. Der zweite Waschbär konnte von der Polizei nicht aufgefunden und sichergestellt werden, weil Roth ihn neben weiteren Waschbär-Kadavern vergraben haben will und sich an die „Grabstelle“ angeblich nicht mehr erinnern konnte.


Francesco Dati gehört den Vereinen „TierfreundLich“ (mit Sitz in Lich, Hessen) und „Wildtierschutz Deutschland“ (Gau-Algesheim, Rheinland-Pfalz) an und bezeichnet sich in der Presse selbst als „Waschbärschützer“. Harald Roth betreibt nach eigenen Angaben für „TierfreundLich“ eine „Waschbär-Auffangstation“. Beide sind erklärte Gegner der Fangjagd und lehnen die Jagd auf Waschbären vehement ab. Derzeit wird der Entwurf der neuen hessischen Jagdverordnung diskutiert, die auch Vorschriften zur Fangjagd enthält.


Lesen Sie dazu weitere Informationen hier.


Hundeausbildung zur Wildschweinjagd

30. Oktober


Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter feiert zehnjähriges Bestehen


(Berlin, 28. Oktober 2015) Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter feiert zehnjähriges Bestehen. Gegründet hat sich das Expertengremium in Brandenburg. Inzwischen gibt es bundesweit 16 Gatter in acht Bundesländern für die Ausbildung von Jagdhunden zur Wildschweinjagd. Knapp 22.000 Hunde haben die Ausbildung zum Wildschweinjäger bereits absolviert. "Die Hunde müssen lernen, Wildschweine schnell aufzufinden, sie aus dem Gestrüpp zu treiben und dennoch einen respektablen Abstand einzuhalten", sagt Prof. Dr. Wunderlich, Vorsitzender der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter. Oberstes Ziel der Ausbildung sei es, eine tierschutzgerechte Wildschweinjagd zu gewährleisten. Der Deutsche Jagdverband begrüßt die praxisnahe und kompetente Jagdhundeausbildung in den Gattern.


Ähnlich einem Freigehege leben in den Gattern zahme, von Hand aufgezogene Wildschweine. Großzügiger Auslauf, Ruhezonen und viel naturnahe Vegetation sind Grundlage einer artgerechten Haltung. Gattermeister vor Ort bestimmen den Übungsablauf  und achten auf eine möglichst stressfreie Ausbildung. So darf beispielsweise nur ein Hund für maximal 15 Minuten pro Praxiseinheit zu den handzahmen Wildschweinen  ins Gatter. Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover haben gezeigt, dass die Stresswerte im Speichel der eingesetzten Wildschweine vor und nach einer Übungen nicht signifikant abweichen.


Gut ausgebildete Jagdhunde werden immer wichtiger für die Jagd auf Wildschweine, insbesondere bei sogenannten Bewegungsjagden im Winterhalbjahr: Jährlich wächst deren Bestand um bis zu 300 Prozent. Sie profitieren europaweit von den immer milderen Wintern und dem vermehrten Anbau von Energiepflanzen wie Mais und Raps. Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, in städtischen Vorgärten oder in Naturschutzgebieten sind die Folge. 


Das Video zur Hundeausbildung im Schwarzwildgatter gibt es hier.



Fachwissen ausgezeichnet: Falkner erhält Tierschutzpreis

22. Oktober 2015


Deutscher Jagdverband (DJV) und Deutscher Falkenorden (DFO) gratulieren

(Berlin, 20. Oktober 2015) Den Tierschutzpreis der Bayerischen Staatsregierung erhielt in diesem Jahr der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Falkenorden e.V., Ferdinand Baer, der seit seinem 14. Lebensjahr Falkner ist. Er ist ehrenamtlicher Leiter der LBV-Pflegestation Regenstauf und wurde für sein Engagement im aktiven Greifvogelschutz ausgezeichnet. „Tierschutz hat viele Facetten. Und gerade der Tierschutz im Bereich Wildtiere und insbesondere Greifvögel und Eulen setzt ein hohes Maß an Wissen über die Lebensweise und den Umgang und die Haltung dieser Tiere voraus, weshalb gerade Falkner sich gut in diesem Bereich einbringen können“, so Baer.


Eine Vorbereitung zur Auswilderung in der Natur ist nur dann erfolgversprechend, wenn Arten wie Habicht, Wanderfalke oder Sperber mit falknerischen Methoden auf ihr Leben in Freiheit vorbereitet werden. Die auf die Aufnahme von verletzten Greifvögeln spezialisierten Auffangstationen, die oft im Ehrenamt von Falknern und Jägern betrieben werden, pflegen mehrere Hundert Patienten pro Jahr und leisten mit ihrer professionellen Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland.


Der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Falkenorden unterstützen seit langem die Pflege- und Auswilderungsstationen in den Ländern und gratulieren dem Geehrten. „Der Preis erkennt den hohen Grad an Professionalität im Bereich des Tier- und Artenschutzes durch Falkner an“, sagt Dr. Gert Dittrich, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Falknerei. Staatsministerin Ulrike Scharf übergab den mit 10.000 Euro dotierten Preis, der in diesem Jahr auf drei Preisträger aufgeteilt wurde.



Sicherheit bei der Drückjagd

8. Oktober 2015


Filme zeigen Sicherheitshinweise / Formulare unterstützen Organisation

Zu Beginn der Drückjagdsaison macht der Deutsche Jagdverband darauf aufmerksam, unbedingt die gängigen Sicherheitsregeln einzuhalten. "Sicherheit kommt immer vor Jagderfolg", sagt Dr. Hermann Hallermann, Vize-Präsident des DJV und zuständig für Jagdhundewesen. "Ein fehlerfreier Umgang mit der Waffe sowie schnelles und korrektes Ansprechen des Wildes sind unabdingbar für die Teilnahme an Drückjagden". Dazu gehöre es auch, die Sicherheit des Nachbarn zu gewährleisten und die Hintergrundgefährdung zu beachten. Es sei strikt verboten in Richtung von Siedlungen oder Menschen zu schießen. Ein Kugelfang müsse immer gewährleistet sein: "Die Sicherheit von Treibern und Hunden hat absoluten Vorrang", so Hallermann.


Der DJV stellt Filmmaterial zur Verfügung, das über wichtige sicherheitsrelevante Aspekte informiert (http://bit.ly/Drückjagdsicher). Zusätzlich stellt der DJV Formulare zur Verfügung, die über die gesetzlichen Regelungen unterrichten und Jägern bei der Organisation helfen, etwa einen Vordruck zur Waffenausleihe, eine Standkarte oder einen Vordruck zur Rückverfolgbarkeit von Wildbret (http://bit.ly/FormulareJagd). Eine Checkliste zu relevanten Arbeits- und Planungsschritten finden Jäger ebenfalls auf den Seiten des Verbandes: http://bit.ly/Drückjagd


Hintergrund Wildschweine

Die Kulturlandschaft in Deutschland hat in den letzten 25 Jahren tiefgreifende Veränderungen gesehen, von denen besonders Wildschweine profitieren. So hat unter anderem der Wandel in der Energiepolitik dazu geführt, dass auf mittlerweile 10 Prozent der Bundesfläche Mais und Raps angebaut werden – 26-mal mehr Nahrungsquelle und Lebensraum als in den 1990er Jahren. Dies schlägt sich in steigenden Bestands- und Jagdstreckenzahlen nieder. Die Drückjagdsaison zwischen Oktober und Januar bietet Jägern die wohl effektivste Maßnahme, um Wildschweinbestände zu reduzieren.


Hintergrund Jagd und Sicherheit

Jagd ist vergleichsweise sicher. Vergleicht man Statistiken aus dem Jahr 2014, ist es etwa 6-mal wahrscheinlicher als Autofahrer im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, als als Jäger auf der Jagd. Bergwandern ist etwa 40-mal gefährlicher als Jagen.



“Ein Wurstbrot reicht aus, um die Seuche einzuschleppen“

6. Oktober 2015


DJV-Interview mit Dr. Sandra Blome zur Afrikanischen Schweinepest


(Berlin, 05. Oktober 2015) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine der bedeutendsten Viruserkrankungen beim Schwein; es können sowohl Haus- als auch Wildschweine an ihr erkranken. Das ASP-Virus gelangte 2007 nach Georgien und in den Kaukasus und hat sich von dort weiter verbreitet bis nach Ostpolen und ins Baltikum. Besonders junge und geschwächte Tiere sind anfällig für das ASP-Virus. Der DJV fordert in diesem Zusammenhang ein Aussetzen der Gebühren für die Trichinenbeschau bei Frischlingen in Deutschland. So wird für Jäger ein Anreiz geschaffen, den Frischlingsabschuss zu erhöhen.


Mit Blick auf die Drückjagdsaison ist die Afrikanische Schweinepest ein wichtiges Thema für Jägerinnen und Jäger. Der DJV befragte hierzu Dr. Sandra Blome vom nationalen Referenzlabor für Tierseuchen.


DJV: Wie ist die aktuelle Situation der ASP in Europa und ist ein Ausbruch in Deutschland zu erwarten?

Blome: In den EU-Mitgliedsstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland werden seit Beginn 2014 regelmäßig Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen festgestellt.  Aufgrund der Nähe der ersten Ausbrüche in diesen Ländern zur weißrussischen Grenze ist davon auszugehen, dass  die Einschleppung der ASP in die baltischen Staaten und nach Polen von Weißrussland aus erfolgte. In den betroffenen Regionen gelten Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung gemäß EU-Recht. Russland berichtet seit mehreren Jahren immer wieder von Fällen, die Lage in Weißrussland ist aufgrund fehlender Daten schwer einzuschätzen. In den letzten Monaten meldete zudem die Ukraine Fälle von ASP.

Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland, besonders über kontaminierte Fleischprodukte, kann nicht ausgeschlossen werden.


Welche Übertragungswege für ASP sind bereits bekannt oder gelten als wahrscheinlich?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion, daher ist Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.


Welche Symptome sind typisch für ASP und gibt es auch äußerlich erkennbare Kennzeichen, die den Jäger auf die Erkrankung des beobachteten Wildschweins hinweisen?

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. Die Erkrankung kann nicht anhand der Krankheitserscheinungen von der Klassischen Schweinepest (KSP) und anderen schweren Erkrankungen  unterschieden werden.


Wie sollte man sich verhalten, wenn ein totes Wildschwein gefunden wird?

Da es lokale Unterschiede gibt, können hier nur die generellen Bausteine aufgeführt werden. Diese sind: Information der zuständigen Veterinärbehörde, wenn Schweinepest als Todesursache nicht ausgeschlossen werden kann, Absprache der Probennahme und mögliche Hygienemaßnahmen.

Als Probenmaterial eignen sich besonders Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen  oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.

Besondere Vorsicht sollte man bei Gegenständen walten lassen, die Kontakt zu Schweiß von Schwarzwild hatten. Hierzu gehören unter anderem Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Außerdem sollte nicht außeracht gelassen werden, dass Trophäen und Schwarzwildprodukte aus betroffenen Regionen ein Risiko für die Einschleppung der ASP darstellen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß dekontaminiert worden sind. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände.


Haben Bund und Länder einen Notfallplan falls die ASP in Deutschland ausbricht und was muss die Jägerschaft dann beachten?

Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt in Deutschland  die Schweinepestverordnung vor. Basierend auf den dortigen Regelungen, wurde ein Notfallplan erstellt, der neben den Maßnahmen beim Hausschwein auch die Bekämpfung der Wildschweinepest enthält.


Vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchenlage werden derzeit die Details erneut diskutiert. Die Schweinepestverordnung enthält folgende Eckpunkte:

Jeder Verdacht auf Afrikanische Schweinepest wird durch die zuständige Behörde mittels labordiagnostischer und epidemiologischer Untersuchungen abgeklärt. Sollte ein Ausbruch amtlich bestätigt werden, wird um die Abschuss- oder Fundstelle ein sogenannter „gefährdeter Bezirk“ festgelegt (wie bei der KSP) und durch Schilder ausgewiesen („Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdeter Bezirk“). In diesem Bezirk werden auch die Hausschweine Untersuchungen unterzogen und unterliegen bereits weitreichenden Restriktionen. Für die Bekämpfung im Schwarzwildbereich können die Jagdausübungsberechtigten zur Mitwirkung bei den festgelegten Maßnahmen verpflichtet werden (z.B. verstärkte und konzertierte Bejagung).


Für den Jagdausübungsberechtigten sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Im gefährdeten Bezirk ist jedes erlegte Wildschwein durch den Jagdausübungsberechtigten zu kennzeichnen (Markierung und Begleitschein) und einer labordiagnostischen Untersuchung zuzuführen (Details zum Ablauf legen die zuständigen Behörden vor Ort fest)
  • Der Tierkörper, der Aufbruch und der Begleitschein sind einer behördlich festgelegten Wildsammel- oder Annahmestelle zuzuführen.
  • Bei Gesellschaftsjagden hat das Aufbrechen der Tiere und die Sammlung des Aufbruchs zentral zu erfolgen.
  • Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist der Behörde unter Angabe des Fundorts anzuzeigen und zu kennzeichnen. Aufbruch und verendet aufgefundene Tiere werden unschädlich beseitigt. Gleiches gilt für positiv getestete Wildkörper.
  • Auch in angrenzenden Gebieten können weitreichende Untersuchungen angeordnet werden.

Beckmann: Jagdverbände distanzieren sich von Wolfsabschüssen

10. September 2015


Befragte Jäger repräsentieren nicht die Mehrheit / Straftaten sind inakzeptabel


(Berlin, 07. September 2015) Der Deutsche Jagdverband (DJV) nimmt Stellung zur Sendung „Die Angst vor den Wölfen“, die von der ARD heute ausgestrahlt wird. Der Dachverband der Jäger begrüßt es, dass ein so wichtiges Thema wie der künftige Umgang mit Wölfen ausführlich behandelt wird. Der Wolf ist Teil der heimischen Artenvielfalt, dessen Rückkehr mit Augenmaß begleitet werden muss: Wölfe haben derzeit in Deutschland Zuwachsraten von über 30 Prozent jährlich, einige Individuen nähern sich dem Menschen ohne Scheu, die Risse von Nutztieren nehmen zu. Im Umgang mit dem Wolf und dem Konfliktpotenzial, das seine rasante Ausbreitung mit sich bringt, geht der DJV den wissensbasierten Weg. Leider äußern sich im Beitrag von Reinhold Beckmann Jäger, die behaupten, „viele“ oder „die Mehrheit“ der Jäger würden den Abschuss von Wölfen gut heißen. Der DJV und die Landesjagdverbände distanzieren sich im Namen von knapp 245.000 Jägern klar von schwarzen Schafen, die Verstöße gegen das Naturschutzgesetz als Kavaliersdelikt abtun. Die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat und nicht tolerierbar.


Der DJV und die meisten Landesjagdverbände sind anerkannte Naturschutzvereinigungen. Zu ihren Aufgaben gehört es seit mehr als zehn Jahren Aufklärungsarbeit über den Wolf innerhalb der Jägerschaft und in der Bevölkerung zu betreiben. Jäger beteiligen sich aktiv am Wolfsmonitoring, mehrere hundert Jäger haben sich zwischenzeitlich bundesweit zum Wolfsbeauftragten schulen lassen. Sie sind vor Ort Ansprechpartner für die Bevölkerung, sorgen mit Fotofallen für Wolfsnachweise und helfen Nutztierhaltern bei der Schadensaufnahme. Das Management von Großraubwild muss die Balance zwischen den Verpflichtungen des Naturschutzes und der Akzeptanz in der Bevölkerung finden.



Meldungen aus dem August

Thema 1: Jagdverordnung


Liebe Jägerinnen und Jäger,


nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen versucht man nun in Hessen über den Verordnungsweg das Landesjagdgesetz zu ändern. Dabei soll unter anderem der Katalog der jagdbaren Arten extrem gekürzt werden. Dies ist so nicht hinnehmbar. Jetzt sind wir gefordert, um erneut unseren Protest kundzutun: "Hände weg vom Jagdrecht - Keine Aushöhlung durch neue Jagdverordnung!“ heißt die Initiative des LJV-Hessen.


  • Unterschreiben Sie hier die Protestschrift des LJV-Hessen online
  • Versenden Sie einen Musterbrief. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Wichtig ist, dass wir uns frühzeitig und zahlreich zu Wort melden - Den eingeschlagenen Weg werden wir so nicht mitgehen. Unterstützen Sie die Jägerinnen und Jäger in Hessen und schließen Sie sich ihrem Protest an! Hier geht's zur Meldung.


Thema 2: DJV und CIC begrüßen UN Resolution gegen Wilderei


Ob in Afrika das Wild erhalten bleibt, hängt stark davon ab, ob es im Wettbewerb mit anderen Landnutzungsformen konkurrenzfähig bleibt. Wer dem Wild in armen Ländern seinen Wert nimmt, verurteilt es zum Untergang. Die Jagd trägt wesentlich dazu bei, die Bekämpfung der Wilderei durch die Naturschutzbehörden zu finanzieren. Daher begrüßen der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC Deutschland) die UN-Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. 

Hier geht's zur Meldung.


Thema 3: DJV-Interview mit Sjef Heezius: "Die Schäden sind horrend"


Trotz offiziellem Jagdverbot wurden 2014 in den Niederlanden legal 250.000 Gänse erlegt. Die landwirtschaftlichen Schäden lagen dennoch bei einem Rekordwert von 16 Millionen Euro. Um diese zu minimieren, sollen in diesem Jahr zusätzlich etwa 25.000 Gänse vergast werden. Welche Folgen die Niederländische Gänsepolitik für Mensch und Tier hat, beantwortet Sjef Heezius, Regionalmanager und Jurist bei der Königlich Niederländischen Jägervereinigung, im DJV-Interview.

Hier geht's zur Meldung.



Hände weg vom Jagdrecht!

18. August 2015

DJV ruft zur Unterstützung der hessischen Jäger auf


(Berlin, 17. August 2015)  Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger zur Unterstützung der Aktion "Hände weg vom Jagdrecht - Keine Aushöhlung durch neue Jagdverordnung!" des LJV-Hessen auf. Auf der Kampagnenseite sammelt der LJV Unterschriften gegen die geplante Jagdverordnung (JVO). Der erste Entwurf sieht nicht nur drastische Einschnitte bei den Jagd- und Schonzeiten vor, so zum Beispiel die Aufhebung der Jagdzeiten für Beutegreifer, den Feldhasen und die Graugans, sondern greift auch in das Grundgesetz ein (Eigentumsrecht der Grundeigentümer nach Art. 14 Grundgesetz und ebenso einen Eingriff in die Handlungsfreiheit des Jagdausübungsberechtigten aus Art. 2 Grundgesetz).


"Jetzt gilt es solidarisch zusammenzustehen und miteinander für ein praktikables und ideologiefreies Jagdrecht zu kämpfen", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Wir Jägerinnen und Jäger haben mit den Demonstrationen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eindrucksvoll gezeigt, was uns die Jagd in Deutschland bedeutet", so Fischer weiter. Der LJV schließt derzeit eine Kundgebung in Hessen nicht aus.


Der Zeitpunkt des ersten Entwurfs ist offenbar gezielt ausgewählt: Unmittelbar vor Beginn der Sommerferien, am 24. Juli, hat das Hessische Umweltministerium den Entwurf der hessischen Jagdverordnung (JVO) dem Landesjagdverband Hessen (LJV) und weiteren Verbänden – darunter auch obskure Tierschutzorganisationen – zur Anhörung übersandt. Die Anhörungsfrist und damit auch die Unterschriftenaktion enden am 15. September.



DJV veröffentlicht WILD-Bericht 2013

3. Juli 2015

Neu: Flächendeckende Einschätzung von Wildkrankheiten


(Berlin, 02. Juli 2015) Der aktuelle Jahresbericht des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) ist erschienen. Darin enthalten: einzigartige Daten zu heimischen Wildarten, die Jäger 2013 in knapp 25.000 Revieren erhoben haben. Drei wissenschaftliche Einrichtungen, darunter das Thünen-Institut in Eberswalde (Bundesforschungseinrichtung), haben die Daten ausgewertet. Erstmals enthält der 60-seitige Bericht detaillierte Informationen über die Verbreitung der Wildkrankheiten Myxomatose, Chinaseuche (RHD), Räude und Staupe. Die Ausbreitung der Neozen Waschbär, Marderhund und Mink erfassen Jäger bereits seit 2006. Aktuelles Ergebnis: Der Waschbär hat sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent). Im Fokus standen zudem Gänse und ihre Verwandten - Stockente, Höckerschwan und Blässhuhn. Für den Feldhasen enthält der WILD-Bericht erneut Zählergebnisse aus bundesweiten Referenzgebieten. Ergänzt wird der umfassende Jahresbericht durch Gastbeiträge von Wissenschaftlern, die Einblick in ihre derzeitigen Forschungsprojekte gewähren.


Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschland ist eine Initiative des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und seiner Landesjagdverbände. Jäger erfassen und dokumentieren bereits seit 2001 gemeinsam mit Wissenschaftlern Verbreitung und Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten auf wissenschaftlicher Basis. 

Den aktuellen WILD-Bericht 2013 sowie weitere Informationen zum Projekt gibt es jetzt im Internet: www.jagdverband.de.  


Bis zu drei Printexemplare können kostenfrei über die DJV-Service und Marketing GmbH angefordert werden, bei mehr Ausgaben sind die Versandkosten zu zahlen: Friesdorfer-Str. 194a, 53175 Bonn, Tel. 02 28 / 3 87 29 00, E-Mail: info@djv-service.de



DJV-Aufkleber „Naturschützer“

3. Juli 2015

Jetzt bestellen und für Jagd und Natur Flagge zeigen


(Berlin, 30. Juni 2015) Ein echter Hingucker: Der neue Aufkleber „Naturschützer“ des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ist jetzt erhältlich. Der UV- und wetterbeständige Aufkleber erscheint in einer limitierten Erstauflage von 13.000 Stück. Ob am Auto, auf dem Laptop oder an der Wohnungstür, ist der außenklebende „Naturschützer“ ein modernes Bekenntnis zu Jagd und Natur.  


Bereits im letzten Jahr erschien der DJV-Aufkleber „Selbstversorger“ in einer Auflage von 70.000 Stück. Von dem innenklebenden Aufkleber sind aktuell nur noch Restbestände erhältlich.


Ob Naturschützer oder Selbstversorger: Einzelne Exemplare können ab sofort unter Angabe der vollständigen Adresse kostenfrei bestellt werden. E-Mail an pressestelle@jagdverband.de.



DJV-Verbandsbericht 2015

26. Juni 2015

Was macht der Verband heute und in Zukunft?


(Berlin, 26. Juni 2015) Der neue DJV-Verbandsbericht ist da. Er dokumentiert die Höhepunkte des Jagdjahres 2014/15 und gibt Auskunft über die Arbeit des Dachverbandes der Jäger. Wie das Cover des aktuellen Berichts deutlich erkennen lässt, gehören die Großdemonstrationen in Stuttgart und Düsseldorf zweifelsfrei dazu. Ein Meer aus Orange vermittelt dem Leser gleich zu Beginn: "Gemeinsam sind wir stark!" Im Verbandsbericht erfährt der Leser etwa, wie der DJV die Demonstrationen medial begleitet hat und warum soziale Medien wie Facebook dabei so wichtig waren (S. 42 ff., 71).


Darüber hinaus dokumentiert der Jahresbericht die Ergebnisse des Artenschutzsymposiums 2014 in Erfurt (S. 32 ff.), informiert über die aktuell laufende Aktion "Gemeinsam Jagd erleben" (S.36 ff.) oder berichtet über Wettkämpfe im jagdlichen Schießen und Jagdhornblasen. Weitere Themen sind unter anderem: Ausbau des Umweltbildungsprogramms Lernort Natur und der DJV-Akademie, Aktuelles zum Jagdrecht, Rückkehr des Wolfes und vieles mehr. In den einzelnen Fachgebieten kommen Verbandsvertreter, Wissenschaftler, Politiker und Jäger zu Wort.


Nicht zuletzt machen umfangreiche Zahlen, Daten und Fakten zu Jagd und Verband das Werk zu einem lesenswerten Nachschlagewerk für das vergangene Jagdjahr. Wussten Sie zum Beispiel, dass überregionale Zeitungen in diesem Zeitraum über DJV-Themen in einer Auflage von 60 Millionen berichtet haben (S. 69)? Und dass Werbung mit derselben Präsenz rund 3,5 Millionen Euro gekostet hätte?


Den Jahresbericht gibt es auf www.jagdverband.de als leseoptimiertes PDF oder zum Herunterladen. Der DJV wünscht viel Spaß beim Lesen!



Erstickt der Naturschutz an seinen Erfolgen?

16. Juni 2015

Europäisches Naturschutzregime zu unflexibel


Die Erholung der Bestände einstmals gefährdeter Arten führt inzwischen in einigen Regionen Deutschlands zu erheblichem Unmut. So ist der Biber mancherorts zum Streitobjekt Nummer eins geworden. Spätestens seit beispielsweise im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) der Biber regelmäßig Deiche unterhöhlt und Flutgräben staut, gibt es dort kaum noch Befürworter für den nach wie vor strengen Schutz . Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert, dass es künftig möglich sein muss, flexibler auf solche Entwicklungen zu reagieren. "Sonst ist die Akzeptanz für den Artenschutz in der Bevölkerung der ländlichen Gebiete in Gefahr", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. Vor diesem Hintergrund müsse die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) dringend überarbeitet werden, unter anderem um auf nationale und regionale Besonderheiten besser reagieren zu können.


Die jetzt anstehende Evaluierung der FFH-Richtlinie sei eine Chance für größere Flexibilität und damit auch für eine bessere Akzeptanz des Artenschutzes auf nationaler Ebene, sagte Ellenberger. Auf europäischer Ebene erfordert die Änderung des Schutzstatus für eine Art bisher eine einstimmige Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten. Die FFH-Richtlinie hat direkten Einfluss auf das Bundesnaturschutzgesetz, das nur sehr begrenzt und mit hohen bürokratischen Hürden Ausnahmen vom strengen Schutz zulässt, den Arten in Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie genießen. Das gilt auch für Arten mit positiver Bestandsentwicklung, die längst nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind. Die ohnehin schon strengen Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie wurden in Deutschland sogar verschärft.


Der DJV kritisiert die Behauptung einer Vielzahl europäischer Naturschutzverbände, der Naturschutz sei nur mit einem Erhalt der Richtlinien aufrecht zu erhalten. Das erklärte Ziel der Umweltverbände: Eine Überarbeitung der Richtlinien mit allen Mitteln zu verhindern. Die Verbände suggerieren damit, dass jede Öffnung der Richtlinien ein Rückschritt für den Naturschutz sei. Dem widerspricht der DJV vehement: Es gehe nicht darum, die Richtlinien auszuhöhlen um damit den Naturschutz zu schwächen, sondern die Richtlinie den Veränderungen der letzten Jahrzehnte anzupassen und durch bessere Regeln die Akzeptanz des Artenschutzes zu erhöhen.


Der DJV ruft alle Mitglieder auf, an der Umfrage teilzunehmen. Noch bis zum 24. Juli 2015 kann jeder EU-Bürger seine Bewertung der europäischen Naturschutzpolitik abgeben. Zur Umfrage geht es hier(Hinweis: Die Umfrageseite selbst ist auf der rechten Bildschirmseite auf Deutsch einstellbar)



Daumen hoch für heimisches Wildbret

15. Mai 2015

 

WWF bewertet Wildfleisch als empfehlenswert

Der WWF hat einen Ratgeber zur Orientierung an der Fleischtheke vorgelegt. Produktionsmethoden, Labels und Warenklassen wurden für die WWF-Empfehlungen durchleuchtet und nach einem einfachen Ampelsystem bewertet. Als insgesamt empfehlenswert wurden Bio- oder Neuland-Produkte, Weide- und Wildfleisch eingestuft. Konventionell produzierte Fleisch- und Wurstwaren hätten enorme negative ökologische Auswirkungen. Wildfleisch aus nachhaltiger, regulierter Jagd sei hingegen mit kaum negativen, ökologischen Auswirkungen verbunden.

 

„Wild aus der Region ist ein frisches Naturprodukt, das durch kurze Vertriebswege schnell und umweltfreundlich zu dem Endverbraucher gelangt“, so Dr. Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Die aktuelle DJV-Statistik zeigt, Wildbret ist bei den Deutschen beliebt: Über 23.452 Tonnen Fleisch von Hirsch, Reh und Co. kam im Jagdjahr 2013/14 auf die Tische der Verbraucher. Während die Einfuhr von Wildfleisch aus Osteuropa und Übersee in den vergangenen fünf Jahren um 11 Prozent gesunken ist, bleibt der Verzehr von heimischem Wild gleichbleibend hoch.

 

Ob klassischer Wildschweinbraten aus der Keule, würziges Gulasch oder saftige Steaks aus dem Rücken, die Vielzahl der Rezepte und Zubereitungsmöglichkeiten bieten für jeden Fleischliebhaber das passende Gericht. Und wer sich noch nicht an einen Wildbraten, wegen der vermeintlich schwierigen Zubereitung, getraut hat, findet auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de einfache und leckere Rezepte für alle heimischen Wildarten.

 

Wissenswertes zu Wildfleisch

  • Wildbret ist eine Bezeichnung für das Fleisch wild lebender Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Der Begriff stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde in den Jahren zwischen 1050 und 1350 geprägt. Das Wort „bræt“ bedeutet lediglich Fleisch.
  • Wildfleisch ist besonders im Herbst und frühen Winter sehr zart, weil das Muskelfleisch der Tiere prozentual mehr „gute“ Fette enthält.
  • Das Fleisch heimischer Wildtiere enthält einen ähnlich hohen Anteil (14-21 Prozent) der gesunden Omega-3-Fettsäuren  wie der allzeit gepriesene Lachs (20 Prozent).
  • Wo Verbraucher dieses Zeichen „Wild aus der Region“ finden, gibt es heimische Ware. Im Supermarkt sollte unbedingt die Herkunft geprüft werden: Hirschfleisch stammt oftmals von Tieren aus Gatterhaltung in Neuseeland.

Frühmahd tierschutzgerecht gestalten

21. April 2015


Von innen nach außen mähen rettet Wildtierleben


Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.


Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken.


Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind  wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten herausgefunden.


Auf Basis der Erkenntnisse eines Grundlagenprojektes des Bundesforschungsministeriums wird aktuell die Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme am Traktor erforscht. Mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wollen namhafte Hersteller von Landtechnik und Elektronik marktfähige Geräte entwickeln, mit denen künftig in den Wiesen liegende Rehkitze bei der Mahd erkannt werden. Bisherige Projektergebnisse sind vielversprechend, um die Tiere insbesondere unter Verwendung von Drohnen und Wärmebildkameras ausreichend schnell zu finden. Unabhängig von der Entwicklung praxistauglicher Wildrettersysteme sind die Maßnahmen zur Kitzrettung vor dem Grünschnitt weiterhin wichtig.



25.000 Unterschriften in zehn Tagen

9. April 2015


Nach Großdemo nimmt NRW-Protestaktion weiter Fahrt auf/Hessen startet ebenfalls Kampagne


Der Protest gegen das „ökologische“ Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen geht weiter: Über 50.000 Menschen haben bereits ein Positionspapier von zehn Verbänden des ländlichen Raumes mit ihrer Unterschrift unterstützt. „Gerade nach der Großdemonstration in Düsseldorf gilt es, den Druck aufrecht zu erhalten. Jede Stimme zählt, um der Regierung zu zeigen, dass eine Verbotspolitik im ländlichen Raum nicht akzeptiert wird“, sagte Christian Junge, Referatsleiter Jagdwesen beim Landejagdverband Nordrhein-Westfalen.


Die SPD, größte Regierungspartei im NRW-Landtag, hat auf der Großdemonstration in Düsseldorf Änderungen angekündigt. Vor 15.000 Menschen sprach der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott von erforderlichen Korrekturen und nannte erstmals konkret die geplante Kürzung der Liste mit jagdbaren Tierarten und die beabsichtigte Wiedereinführung der Jagdsteuer. Hier gibt es laut Ott „mit Sicherheit“ Veränderungsbedarf gegenüber dem laut SPD „nicht in Stein gemeißelten“ Gesetzentwurf. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sagte dazu: „Das ist zwar nicht genug, aber ein Anfang.“


In Hessen positionieren sich die Jäger gegen eine geplante Jagdverordnung und rufen zu Unterschriften auf. Die Aktion des Landesjagdverbandes Hessen, der sich jetzt auch der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. angeschlossen haben, läuft noch bis zum 30. April 2015. Das erst 2011 novellierte Hessische Jagdgesetz dürfe durch die Jagdverordnung nicht ausgehöhlt und ideologisiert werden, so die Initiatoren.


Hier geht es zu den Unterschriftenaktionen:

Nordrhein-Westfalen:

www.ljv-nrw.de/individuell/jagdreform.php

Hessen:

www.ljv-hessen.org/2015/02/26/hände-weg-vom-jagdrecht-in-hessen/



Geht’s noch, Herr Miller?

23. März 2015


NABU-Bundesgeschäftsführer torpediert gute Zusammenarbeit der aktiven Naturschützer auf lokaler Ebene


Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer, schießt in der jüngsten Pressemitteilung des NABU-Bundesverbandes zur Reform von Jagdgesetzen übers Ziel hinaus. Er redet von „Gesetzen aus dem letzten Jahrhundert“, von „Positionen aus der Märchenzeit“ oder „verstaubten Jagdzimmern“, in denen Jagdverbände säßen. In einem Offenen Brief antwortet Andreas Leppmann, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands (DJV).

 

Sehr geehrter Herr Miller,


Ihre aktuelle Pressemeldung zum Jagdrecht kann wohl nicht ernst gemeint sein. Wir Jäger sperren uns keineswegs gegen wissensbasierte und praxisgerechte Änderungen im Jagdrecht. Wer aber als Bundesverband wie der NABU die Fallenjagd offiziell ablehnt und gleichzeitig in Naturschutzgebieten unter dem Deckmantel „Prädatorenmanagement“ selber praktiziert, macht sich lächerlich. Waren Sie schon einmal an der Basis, dort wo Jäger und Naturschützer zusammen arbeiten? Zum Schutz der seltenen Zwergseeschwalben an der Küste oder für den Großtrappenschutz in Brandenburg werden kilometerlange Zäune gebaut um räuberische Arten auszuschließen. Gleichzeitig behaupten Schreibtisch-Naturschützer, dass Fuchs, Waschbär oder Mink keinerlei Einfluss auf den Rückgang der Offenlandarten hätten. Absurder geht es wohl kaum. Wer Wildtiere langfristig einzäunen muss um sie zu schützen, der lebt in der Vergangenheit und hat die Zeichen der Zeit verkannt. Jagd funktioniert nachhaltig und braucht sich nicht erst für ökologische Belange zu öffnen, wir handeln jeden Tag nach ökologischen Prinzipien.


Es gibt genügend Beispiele für „Naturschützer“, die mit ihren Wildnisvorstellungen Tiere quälen und verhungern lassen. Wollen Sie wirklich in Deutschland Wildgänse begasen wie in den Niederlanden, nur weil aus Ideologie die Jagd verboten wurde? Oder Wildtiere verhungern lassen wie in Oostvaardersplassen? Ganz zu schweigen von Heckrindern, die Ihr Verband für Landschaftspflege einsetzt und in mehreren Fällen hat jämmerlich krepieren lassen.(1,2,3) Das ist nicht unsere Auffassung von Naturschutz, Herr Miller. Wir leben in einer Kulturlandschaft, die wir Menschen nutzen und ständig verändern. Dem werden wir uns auch künftig in unserem jagdlichen Handeln anpassen.


Käseglocken-Naturschutz, wie Sie ihn immer wieder propagieren, ist schon seit den 1990er Jahren nicht mehr aktuell. Den Naturschutz, den Sie auf Bundesebene betreiben und so hoch halten, ist schlicht professionelle Spendenaquise auf dem Rücken unserer Wildtiere. Sie lehnen Fütterung von Wildtieren in Notzeiten ab. Gleichzeitig bewirbt der NABU Meisenknödel (1,2) für die Singvogelfütterung oder Igelfutter. Der Rothirsch jedoch, der im Winter nicht mehr ins Tal wandern kann (weil wir Menschen diesen Lebensraum besiedeln) soll verhungern? Herr Baumann, Landesvorsitzender des NABU in Baden Württemberg, meinte dazu auf der Pressekonferenz zur Jäger-Demo in Stuttgart: Die Vogelfütterung bewerbe der NABU aus rein pädagogischen Zwecken, damit Kinder Singvögel beobachten können. Wer lebt hier in der Märchenzeit?


Den Lackmustest beim Wolf müssen nicht wir, sondern der NABU bestehen. Wer dieses wunderbare Tier ernsthaft und langfristig in Deutschland etablieren will, braucht dafür die bundesweite gesellschaftliche Akzeptanz. Dabei reden wir nicht von den Menschen, die in Städten leben, sondern von Landwirten, Viehhaltern oder Schäfern, die mit den Konsequenzen konfrontiert werden. Wer bei auftretenden Schwierigkeiten (1,2) nicht konsequent handelt, der verspielt die eigene Glaubwürdigkeit und wird dem Wolf auf Dauer schaden. Das gilt auch für zuletzt beobachtete, wenig scheue Jungwölfe: Zu behaupten, dies läge an illegalen Fütterungen durch Soldaten, ist ein gescheiterter Versuch, Realitäten zu verharmlosen. Um Wolf-Mensch-Konflikte zu vermeiden, braucht es aber fundierte Zahlen und Antworten.


Wer uns die Hand reichen will, muss realistischen Arten- und Naturschutz betreiben und nicht Wolkenkuckucksheime errichten. Jäger und andere Naturschützer arbeiten auf lokaler Ebene hervorragend zusammen. Sie allerdings treten ehrenamtliches Engagement mit Füßen. Der so oft zitierte gesellschaftliche Wille zeigt sich übrigens in der jüngsten Emnid-Umfrage  in Nordrhein-Westfalen: 93 Prozent der Befragten geben an, dass Jäger durch die Pflege ihrer Reviere zum Natur- und Artenschutz beitragen. Willkommen im 21. Jahrhundert Herr Miller.


Hochachtungsvoll


Andreas Leppmann

Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands



Vorsicht mit Alkohol bei der Jagd

8. Februar 2015


Vollständiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (Az. 6 C 30.13) zum Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss hat schon allein auf Grund der veröffentlichten Pressemitteilung hohe Wellen geschlagen. Nun liegt auch die vollständige Urteilsbegründung vor, die verlässliche Rückschlüsse zulässt.

Hervorzuheben sind im Urteil zwei Aspekte: Zum einen führt nicht jeglicher Alkoholkonsum zur Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers, sondern nur eine Menge die „typischerweise verhaltensbeeinflussend wirkt“. Das ist nach Studien zu Alkohol im Straßenverkehr bei nur sehr geringen Mengen nicht der Fall. Eine 0,0-Promille-Grenze könne das Bundesverwaltungsgericht daher nicht einführen und habe es auch nicht getan, betonte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg. Zum anderen ist Alkoholeinfluss nicht bei jeder Form des Umgangs mit Waffen unzulässig, sondern nur bei dem Gebrauch der Waffe, insbesondere beim Schießen. Der Umgang mit Waffen nach der Jagd, etwa die vorübergehende Aufbewahrung während des Schüsseltreibens oder der Transport nach der Jagd würden von dem Urteil nicht erfasst. Da auch der Transport der Waffe sorgfältig erfolgen muss, ist auch dabei Zurückhaltung erforderlich.


In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren könne zudem nur über die Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung im Einzelfall entschieden werden. Allgemeine Regeln (etwa eine fixe Promille-Grenze) könne nur der Gesetzgeber aufstellen. Allerdings habe eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts schon eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus, sagte Müller-Schallenberg weiter. In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger eine Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,39 mg/l. Das entspricht einem Blutalkoholwert von etwa 0,8 Promille.

Unabhängig von den Aussagen des Urteils des Bundes-verwaltungsgerichts, rät der DJV von jedem Alkoholkonsum vor und während der Jagd ab.


Bereits kurz nach dem Urteil (als die schriftliche Begründung noch nicht vorlag) hatte der DJV ein Interview mit Rechtsanwalt Clemens Hons geführt, der den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hatte. Das Interview ist unter www.jagdverband.de einzusehen. Das Urteil ist im Internet unter www.bverwg.de abrufbar.



Neuer Jägerrekord

8. Februar 2015


Rund 16 Prozent mehr Jagdscheininhaber seit der Wiedervereinigung


Genau 369.314 Naturbegeisterte haben in der Jagdsaison 2013/2014 ihren Jagdschein gelöst. Das sind 7.757 oder 2,14 Prozent mehr Waidfrauen und -männer als im Jahr zuvor.

Die Zahl der Inhaber des „Grünen Abiturs“ steigt seit der Wiedervereinigung Deutschlands nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) kontinuierlich an. „Die Jagd wird immer beliebter – zunehmend auch unter jungen Leuten, die die Natur und das traditionelle Handwerk für sich entdecken“, sagte Hartwig Fischer, Präsident des DJV, anlässlich der Eröffnung Europas größer Jagdfachmesse „Jagd & Hund“ in Dortmund. Es sei erfreulich, dass sich immer mehr Frauen für das Waidwerk entschieden, so Fischer.


Eine Umfrage des DJV belegt, dass ihr Anteil in den Jungjägerkursen derzeit bei etwa 20 Prozent liegt – ebenfalls so viele wie noch nie. Die Jungjäger kommen aus allen Alters- und Berufsgruppen: vom Schüler bis zum Rentner, vom Handwerker über die Friseurin bis hin zur Ärztin oder dem Professor. Sie alle treffen sich in den Vorbereitungskursen. Die Teilnehmer büffeln abends nach der Arbeit, am Wochenende oder in den Sommerferien, im Revier und im Klassenzimmer. In mindestens 120 Pflichtstunden nehmen sie Themen wie Tier- und Pflanzenkunde, Jagdrecht, Wildbrethygiene, Schießwesen oder Natur- und Artenschutz durch. Am Ende steht eine staatliche Prüfung. Damit sind Jäger die einzigen staatlich geprüften

ehrenamtlichen Naturschützer. Übrigens: 16 Prozent aller Prüflinge scheiterten 2014 bundesweit im ersten Versuch die Jägerprüfung abzulegen.



Probensammlung zur Vogelgrippe

10. Januar 2015

Bundesministerium bittet um Mithilfe der Jägerschaft am Monitoring


Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts konnten im November 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in einem Geflügelbestand sowie bei einer Krickente die Vogelgrippe (Aviära Influenza) nachgewiesen werden. In den Niederlanden konnte im November der Erreger der Erreger H5N8 ebenso in zwei Wildenten bestätigt werden.


Erneut wurde die Vogelgrippe bei zwei Stockenten in Sachsen-Anhalt nachgewiesen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bittet in einem Schreiben an den Deutschen Jagdverband nun um die Mithilfe beim Monitoring zur Aviären Influenza in Wildvogelbeständen durch die Jägerschaft. Auch in der Endphase der Jagdsaison kann dieses Monitoring durch die Abgabe von Enten und Gänsen aus der Jagdstrecke unterstützt werden. Darüber hinaus ist auch die Abgabe von tot aufgefundenen Wasservögeln sinnvoll.


Die Probentiere sind in stabilen Verpackungen abzugeben, um eine Kontamination und Verschleppung möglicher Krankheitserreger zu vermeiden. Die Proben sollten möglichst frisch abgegeben und nur dann eingefroren werden, wenn ein unmittelbarer Versand nicht möglich ist.


Über die Abgabe der Tiere und die länderspezifischen Regelungen zum Wildvogelmonitoring geben die Landesveterinär- und Kreisveterinärbehörden Auskunft.