25. Juni 2014
Auf Einladung des Landesjagdverbandes (LJV) trafen sich Mitglieder der Hessischen Jagdvereine zu einem zweitägigen Seminar in Lich-Eberstadt und auf dem Schießstand des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e.V. in Pohlheim – Garbenteich.
Als Referenten hatte der LJV 2 ausgewiesene Experten der Materie, den Geschäftsführer des Bundesverbandes Schießstätten (BVS), Herrn Rechtsanwalt Joachim Streitberger, und den langjährigen Geschäftsführer der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) , Herrn Helmut Kinsky, gewinnen können. Behandelt wurden die Anforderungen des neuen Waffenrechts, der Schießstandrichtlinien, des Immissionschutzrechts und weiterer recht- licher Vorgaben an die Betreiber. Die Bedeutung der Genehmigung und von Auflagen, die Überprüfung durch Schießstandsachverständige.
Organisations- und Haftungsfragen wurden in didaktisch hervorragender Weise dargestellt, sodaß den Teilnehmern ihre Verantwortung noch anschaulicher wurde, als Sie es zuvor ohnehin schon war. Am 2. Tag stand die praktische Anschauung auf dem Schießstand im Mittelpunkt. Auch Fragen der Verwendung bleifreier Geschosse , ihre rechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an Kugelfänge und Sicherheits- einrichtungen sowie die Entwicklung auf diesen Gebieten wurden intensiv behandelt, Fragen ausführlich beantwortet. Sehr interessant war auch der Hinweis auf Entwicklungen in anderen Bundesländern, bsp. zur Finanzierung von Ertüchtigungsmaßnahmen von Schießstätten zwecks Verwendung bleifreier Munition aus Mitteln der Jagdabgabe. Denn an der Notwendigkeit des Schießens zur Beherrschung der Waffe durch Förster, Polizeibeamte und Jäger herrscht Einigkeit selbst in weniger jagdfreundlich eingestellten Landesregierungen.
Die Veranstaltung endete mit nachhaltigem Applaus der Teilnehmer für die Herren Joachim Streitberger und Helmut Kinsky sowie dem Dank des Schatzmeisters des LJV Hessen, Herrn Peter N. Werner, an beide sowie den 1. Vorsitzenden des gastgebenden Vereins, Herrn Dieter Mackenrodt.
Zur Nachbereitung und für die kommende praktische Arbeit erhielten die Seminarteilnehmer ausführliche, umfangreiche Unterlagen.
05. Mai 2014
Verwaltungsrichter Peter Seibert zu Gast im Hessischen Holz + Technikmuseum Wettenberg
Der Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V. hatte seinen Mitgliedern und Gästen einen vierteiligen Schulungsblock Jagdrechtsseminare angeboten, der in erster Linie dazu dienen sollte, das notwendige Basiswissen zu vertiefen. Hinzu kommt die Weiterbildung im Hinblick auf die sich fortwährend ändernde Rechtslage. Hierzu konnte Dozent Peter Seibert aus Biebertal gewonnen werden. Im Holz + Technikmuseum Wettenberg-Wißmar fanden dann im Oktober 2013, Dezember 2013, Februar 2014 und im April 2014 an vier Abenden die Fortbildungsveranstaltungen mit dem Experten und Dozent Verwaltungsrichter Peter Seibert aus Biebertal statt.
Peter Seibert ist Dezernent und berichterstattender Richter für Jagd Waffen und Tierschutzrecht beim Verwaltungsgericht in Gießen, Mitglied im Deutschen Jagdrechtstag und stellvertretender Jagdvorsteher der Gemeinde Biebertal. Er ist Jäger und Jagdpächter und für den Landesjagdverband Hessen e.V. in verschiedenen Ausschüssen tätig.
Alle vier Vortragsveranstaltungen waren ausgebucht und Hubertus-Vorsitzender Dieter Mackenrodt begrüßte jeweils ca. 30 Teilnehmer zu den Fortbildungsabenden.
Mit dabei auch die Jagdbehörde in Gießen vertreten durch Jürgen Scheffler und Janina Römer sowie der Kreisjagdberater Dr. Ekkehart Hammermann.
Am vierten und letzten Fortbildungsabend der Veranstaltungsreihe Jagdrecht fasste Peter Seibert, noch einmal zusammen: „Jagdrecht ist eine Materie, die oft mit Angst und Widerwillen angesehen wird.“ Umso mehr sei das inzwischen gewachsene Interesse an dem Thema in der Jägerschaft sehr zu begrüßen. Das Schwerpunktthema des letzten Abends der Fortbildungsveranstaltung war u.a. der neue Paragraph 6a des Bundesjagdgesetzes, der die Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen möglich macht. Betroffen werden die Jagdgenossenschaften sein.
„Diese haben am meisten daran zu knabbern.“, vermutete Dozent Seibert für die Zukunft. In Hessen seien derzeit allerdings erst vier Fälle in Gang gekommen, in denen Menschen aus Gewissensgründen nicht wollen, dass auf ihrem Grundstück die Jagd ausgeübt wird. Die Jäger könnten damit leben, für die Antragsteller werde es durchaus kompliziert sein. Nicht einfach und zeitintensiv sei das Verfahren, das dann bei der Jagdbehörde beantragt werden müsse und einerseits einer Gewissensprüfung ähnele, andererseits die Belange aller Betroffenen wie Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundstücke, Jagdbeirat, Träger öffentlicher Belange einbeziehe, wie der anwesende Leiter der Jagdbehörde Gießen, Jürgen Scheffler bestätigte. In dem anstehenden Verwaltungsakt würden dann Gutachten notwendig werden, in denen auch Aspekte der Hege und Tierseuchenbekämpfung, sowie forstwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Belange geprüft werden müssten.
Die befriedeten Grundstücke dürften einerseits nicht mehr von den Jagdausübungsberechtigten betreten werden, Wildfolge aus tierschutzrechtlichen Gründen bleibe allerdings notwendig. Und der Wildschadensersatz bleibe für diese Grundstücksbesitzer dann aus. Bisher seien nach dem Bundesjagdgesetz nur natürliche Personen berechtigt, ihre Grundstücke von der Jagd freizustellen. Doch auch die anerkannten Naturschutzverbände wollten auch gerne Gewissenfragen in Jagdsachen für sich beanspruchen.
Dozent Peter Seibert lobte den Jagdverein Hubertus und Umgebung e.V., der auch mit dieser Veranstaltungsreihe und anderen Aktivitäten, viel für seine Mitglieder tue. Es sei für die Jäger wichtig, sich nicht hinter den Bäumen zu verstecken, wenn Spaziergänger vorbeikämen, sondern „ganz für die Jagd einzustehen“.
Der Hubertus Vorsitzende dankte nicht nur dem Referenten, der alles Rechtliche rund um die Jagd so plastisch vor Augen geführt hatte, sondern auch dem Leiter der Jagdbehörde, Jürgen Scheffler sowie dem Leiter der Naturschutzbehörde, Stefan Stein.
Nach der Abschlussveranstaltung und einem kleinen Imbiss überreichte Dieter Mackenrodt allen Teilnehmern ihre Teilnahmebescheinigungen. Für alle Teilnehmer war klar: Auf ein Neues im nächsten Jahr! Mit großem Beifall bedachten die Seminarteilnehmer Peter Seibert nach Beendigung der vier Fortbildungsveranstaltungen und seiner fachkompetenten und teils humorvoll vorgetragenen Ausführungen. Alle Seminarteilnehmer wünschten sich eine Fortführung der Vortragsreihe.
Der Hubertus-Chef bedankte sich bei Peter Seibert im Namen des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e.V. für die vier Abende und übereichte ihm für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Namen des Vorstandes ein Präsent. Wir können Peter Seibert als fachkompetenten und erfahrenen Dozenten für Fortbildungsveranstaltungen Jagdrecht weiterempfehlen und danken ihm mit einem herzlichen Waidmannsheil.