20. November 2020
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Schießstandes,
der Betrieb des Schießstandes während des „Lock-Downs“ im November dient ausschließlich dem notwendigen jagdlichen Schießen zum Beispiel im Rahmen des Einschießens, zum Kontrollschießen oder zur
Erlangung eines jagdrechtlich erforderlichen Schießnachweises.
Wir haben für die beiden im November noch verbleibenden Schießzeiten (21.und 28. November 2020) beim Gesundheitsamt Gießen einen Antrag auf Öffnung der jagdlichen Schießstätte nebst einem
Hygienekonzept eingereicht und dafür auch die Genehmigung zur Öffnung erhalten. Der Schießstand ist daher an beiden Tagen geöffnet. Die Aufsichten sind entsprechend eingewiesen. Für den
besonderen Aufwand im November berechnet die Aufsicht einen Extra 2 Euro-Solidaritätsbonus für die Vereinskasse. Wir bitten um Verständnis!
- Auf Rücksicht auf die weiteren Nutzer halten Sie die Zeit am Schießstand daher entsprechend kurz und machen Sie nur die notwendigen Schüsse.
- Bitte bringen Sie Ihren eigenen Gehörschutz mit und nutzen Sie zum Eintragen in das Schießbuch Ihren eigenen Stift.
- Bitte halten Sie den notwendigen Abstand zu anderen Personen ein und tragen Sie ihre Mund-Nasen Bedeckung.
- Bitte denken Sie auch eine regelmäßige Händehygiene, dadurch kann die Weiterverbreitung des Virus durch kontaminierte Oberflächen verringert werden.
- Die Gastronomie ist geschlossen.
Bitte beachten Sie noch die folgenden Regelungen zur Nutzung des Schießstandes. Diese Maßnahmen sollen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beim Betrieb des Schießstandes sicherstellen
und dafür sorgen, dass wir auch in diesen besonderen Zeiten den Schießstand für das notwendige jagdliche Schießen nutzen können.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Waidmannsheil
Ihr
Dieter Mackenrodt
Vorsitzender Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V.
Regelungen zur Nutzung des Schießstandes währen des Corona Lock-Downs im November 2020
Reduzierung persönlicher Kontakte / Zugangsbeschränkungen
- Zur Reduzierung persönlicher Kontakte ist der Zugang zur Schießstätte nur der Aufsichtsperson und den gerade schießenden Personen gestattet. Die Mitnahme einer Begleitperson ist nicht
erlaubt.
- Sind die Schießbahnen gerade besetzt, ist nach kurzer Rücksprache mit der Schießstandaufsicht im eigenen Auto auf eine freie Schießbahn zu warten.
- Am Schießstand ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Diese kann während des Schießens an den 100 m Bahnen abgenommen werden, da die einzelnen Bahnen durch Wände voneinander getrennt sind.
- Zugang zur Schießbahn „laufender Keiler“ hat ebenfalls nur die jeweils schießende Person und die zuständige Schießstandaufsicht.
- Auf dem gesamten Schießstandgelände, insbesondere aber im Eingangsbereich des Schießstandes ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen, die nicht zum eigenen
Hausstand gehören, eingehalten wird.
- Am Eingangsbereich des Schießstandes sind entsprechende Hinweisschilder gut lesbar angebracht. Die zuständige Schießstandaufsicht kontrolliert, dass die Vorgaben eingehalten werden und kann
bei Nichteinhaltung Verweise aussprechen.
Allgemeine Hygiene:
- Die Nutzer des Schießstandes sind angehalten, sich vor dem Betreten die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Die Sanitärräume sind mit fließendem Wasser und Seife ausgestattet. Zudem steht
am Schießstand ein Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Zur Reinigung von Oberflächen kann ein ebenfalls ausliegendes Desinfektionsmittel Die Nutzer sollen außerdem ausschließlich eigene
Materialien (Stifte, Gehörschutz etc.) verwenden. Sollte dies ausnahmsweise nicht erfolgen, sind die Oberflächen nach Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu reinigen.
- Nachverfolgung:
- Aus versicherungstechnischen Gründen hat sich jede Schützin und jeder Schütze vor dem Schießen in das Schießbuch einzutragen. Neben dem Namen sind hier auch die Angaben der vollständigen
Adresse sowie der Telefonnummer und E-Mail-Adresse obligat. Die Einträge ermöglichen damit auch die Nachverfolgung von Kontaktpersonen für den Fall, dass eine Person infiziert ist und werden den
Behörden auf Anfrage in Kopie ausgehändigt. Auf eine separate Erhebung der Daten zum Zweck der Nachverfolgung werden wir daher verzichten. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfüllt damit
auch den Erfordernissen der Corona Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung. Bitte beachten Sie hier auch das ausliegende Informationsblatt zum Datenschutz. Die Aufsichtsperson überprüft die
Vollständigkeit der Angaben und kann auch hier vom Hausrecht Gebrauch machen und Verweise aussprechen.